Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum Messepark

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Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs
zum Messepark
Verfassungsgerichtshof bestätigt korrekte Vorgangsweise der Stadt Dornbirn
Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis zum Antrag des
Vorarlberger Landesverwaltungsgerichts auf Überprüfung der Gültigkeit der Flächenwidmung
zum Einkaufzentrum Messepark diese Widmung vollinhaltlich bestätigt. Gleichzeitig wurde
auch klar festgestellt, dass die Stadt Dornbirn im Zuge des Verfahrens korrekt und richtig
vorgegangen ist. Dieses Erkenntnis des österreichischen Höchstgerichts, das damit in der
Sache selbst entschieden hat, ist von allen Beteiligten zu respektieren. Bürgermeisterin Dipl.Vw. Andrea Kaufmann: „Es war richtig, den Ausgang des von den Eigentümern des
Einkaufzentrums angestrebten Verfahrens abzuwarten, um Rechtssicherheit zu erlangen. Dass
damit auch die rechtmäßig korrekte Vorgangsweise der Stadtverwaltung bestätigt wurde, ist
erfreulich. Die Stadt Dornbirn bekennt sich zum Messepark als wichtigem Arbeitgeber und hat
für eine maßvolle Erweiterung der Verkaufsflächen auch bereits einen Antrag zur Erlassung
eines Landesraumplans an die Landesregierung gestellt.“ Nach der Klarstellung durch den
Verfassungsgerichtshof kann dieses Verfahren nun fortgesetzt werden.
Bereits jetzt besteht für eine Sanierung und Erweiterung des Messeparks eine gültige Baubewilligung.
In einem überarbeiteten Projekt wurde vom Messepark auch eine deutliche Erweiterung der
Verkaufsflächen gefordert, die in den vergangenen zwei Jahren intensiv diskutiert wurde. Unter
anderem wurde befürchtet, dass eine solche Vergrößerung der Verkaufsflächen am Stadtrand
Auswirkungen auf das Stadtzentrum und auf die umliegenden Gemeinden hat. Der Dornbirner Stadtrat
hat mit Beschluss vom 21. Juli des Vorjahres einem Kompromissvorschlag zu einer maßvollen
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Erweiterung von den bisher genehmigten 17.500 m auf 20.000 m zugestimmt und an das Land
Vorarlberg den Antrag auf Erlassung eines Landesraumplans in dieser Größenordnung gestellt.
Dieses Verfahren wurde im Hinblick auf die Prüfung der Flächenwidmung, die nun vom
Verfassungsgerichtshof abgelehnt wurde, ruhend gestellt. „Dass das Erkenntnis des
Verfassungsgerichthof früher erfolgte als erwartet, ist für das Verfahren zur Erlassung eines
Landesraumplans günstig. Es ist sowohl im Interesse der Stadt als auch des Betreibers des
Messeparks, dass wir auch diesbezüglich rasch ein Ergebnis vorliegen haben,“ ergänzt
Bürgermeisterin Andrea Kaufmann.
20160401 Messepark Erkenntnis Verfassungsgericht
-2Das Verfahren zur Erlassung eines Landesraumplans ist komplex und soll letztlich alle relevanten
Interessen berücksichtigen. Die Landesregierung wird dabei vom Landesraumplanungsbeirat beraten.
Im Vorfeld solcher Diskussionen werden auch zahlreiche Gutachten eingeholt, welche die
Entscheidung der Landesregierung sachlich und fachlich unterstützen. Nach allfälliger Erlassung
eines Landesraumplans durch die Landesregierung wird wieder die Stadt am Zuge sein. Der
Landesraumplan ist die Grundlage für eine mögliche Erweiterung der Flächenwidmung als
Einkaufzentrum. Diese würde in weiterer Folge von der Stadtvertretung beschlossen und dem Land
wiederum zur Genehmigung vorgelegt.