Rathaus Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zum Messepark Verfassungsgerichtshof bestätigt korrekte Vorgangsweise der Stadt Dornbirn Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis zum Antrag des Vorarlberger Landesverwaltungsgerichts auf Überprüfung der Gültigkeit der Flächenwidmung zum Einkaufzentrum Messepark diese Widmung vollinhaltlich bestätigt. Gleichzeitig wurde auch klar festgestellt, dass die Stadt Dornbirn im Zuge des Verfahrens korrekt und richtig vorgegangen ist. Dieses Erkenntnis des österreichischen Höchstgerichts, das damit in der Sache selbst entschieden hat, ist von allen Beteiligten zu respektieren. Bürgermeisterin Dipl.Vw. Andrea Kaufmann: „Es war richtig, den Ausgang des von den Eigentümern des Einkaufzentrums angestrebten Verfahrens abzuwarten, um Rechtssicherheit zu erlangen. Dass damit auch die rechtmäßig korrekte Vorgangsweise der Stadtverwaltung bestätigt wurde, ist erfreulich. Die Stadt Dornbirn bekennt sich zum Messepark als wichtigem Arbeitgeber und hat für eine maßvolle Erweiterung der Verkaufsflächen auch bereits einen Antrag zur Erlassung eines Landesraumplans an die Landesregierung gestellt.“ Nach der Klarstellung durch den Verfassungsgerichtshof kann dieses Verfahren nun fortgesetzt werden. Bereits jetzt besteht für eine Sanierung und Erweiterung des Messeparks eine gültige Baubewilligung. In einem überarbeiteten Projekt wurde vom Messepark auch eine deutliche Erweiterung der Verkaufsflächen gefordert, die in den vergangenen zwei Jahren intensiv diskutiert wurde. Unter anderem wurde befürchtet, dass eine solche Vergrößerung der Verkaufsflächen am Stadtrand Auswirkungen auf das Stadtzentrum und auf die umliegenden Gemeinden hat. Der Dornbirner Stadtrat hat mit Beschluss vom 21. Juli des Vorjahres einem Kompromissvorschlag zu einer maßvollen 2 2 Erweiterung von den bisher genehmigten 17.500 m auf 20.000 m zugestimmt und an das Land Vorarlberg den Antrag auf Erlassung eines Landesraumplans in dieser Größenordnung gestellt. Dieses Verfahren wurde im Hinblick auf die Prüfung der Flächenwidmung, die nun vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt wurde, ruhend gestellt. „Dass das Erkenntnis des Verfassungsgerichthof früher erfolgte als erwartet, ist für das Verfahren zur Erlassung eines Landesraumplans günstig. Es ist sowohl im Interesse der Stadt als auch des Betreibers des Messeparks, dass wir auch diesbezüglich rasch ein Ergebnis vorliegen haben,“ ergänzt Bürgermeisterin Andrea Kaufmann. 20160401 Messepark Erkenntnis Verfassungsgericht -2Das Verfahren zur Erlassung eines Landesraumplans ist komplex und soll letztlich alle relevanten Interessen berücksichtigen. Die Landesregierung wird dabei vom Landesraumplanungsbeirat beraten. Im Vorfeld solcher Diskussionen werden auch zahlreiche Gutachten eingeholt, welche die Entscheidung der Landesregierung sachlich und fachlich unterstützen. Nach allfälliger Erlassung eines Landesraumplans durch die Landesregierung wird wieder die Stadt am Zuge sein. Der Landesraumplan ist die Grundlage für eine mögliche Erweiterung der Flächenwidmung als Einkaufzentrum. Diese würde in weiterer Folge von der Stadtvertretung beschlossen und dem Land wiederum zur Genehmigung vorgelegt.
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