Rathaus Baupläne Messepark Dornbirner Stadtverwaltung weist Vorwürfe der absichtlichen Zurückhaltung auf das Schärfste zurück Die in den Medien unter anderem vom Rechtsvertreter des Betreibers des Messepark kolportierten Vorwürfe an die Dornbirner Stadtverwaltung, es wären absichtlich Planunterlagen zurückgehalten worden, werden von der Stadt Dornbirn auf das Schärfste zurückgewiesen. Stadtamtsdirektor Dr. Hanno Ledermüllner: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung bereiten die Vorlagen für die Beschlüsse der städtischen Gremien unter Beachtung der bestehenden Rechtsvorschriften sorgfältig und objektiv vor. Als Leiter der Stadtverwaltung muss ich den Vorwurf der Manipulation auf das Schärfste zurückweisen.“ Das Verfahren zur EKZ-Widmung des Messepark im Jahr 2008, die aufgrund einer Novelle des Raumplanungsgesetzes notwendig war, wurde korrekt abgewickelt und mündete in einem Beschluss durch die Stadtvertretung. Als Grundlage für die Bemessung der Verkaufsflächen diente, wie im Gesetz ausdrücklich festgehalten, der bewilligte Bestand. Dass die ursprünglichen Pläne im Bauakt nicht vorhanden waren, ist zwar bedauerlich und konnte mittlerweile behoben werden, hat das Verfahren im Jahr 2008 aber nicht beeinflusst. In den Medien kolportierten sowohl der Rechtsvertreter des Messepark als auch politische Vertretern aus der Stadtvertretung, die Verwaltung hätte die Pläne absichtlich zurückgehalten. Weiters wurde behauptet, dies „hätte Methode“ und sei bereits öfter vorgekommen. Das ist nicht richtig. Mehr als 500 Bauverfahren werden von der Verwaltung jedes Jahr sachlich kompetent und korrekt durchgeführt. Dabei setzt sich die Verwaltung in allen Fällen für eine rechtmäßige, rasche und bürgerfreundliche Abwicklung ein. „Wer immer auch behauptet, Pläne würden absichtlich zurückgehalten, unterstellt der Verwaltung Willkür und Rechtsmissbrauch. Diese Vorwürfe sind substanzlos und schaden letzlich dem Ansehen des Rechtsstaats,“ ergänzt Stadtamtsdirektor Hanno Ledermüllner. Eigene wirtschaftliche oder parteipolitische Interessen dürfen nicht auf dem Rücken der Verwaltung ausgetragen werden. 20151008 Messepark Bauakt – Vorwurf an die Verwaltung -2Die Grundlage für die Abwicklung von Bauverfahren ist das Baugesetz. Es ist nachvollziehbar, dass bei manchmal komplexen und groß dimensionierten Bauvorhaben Nachbarrechte betroffen sind und in der Abwägung dieser Interessen, bzw. manchen Entscheidungen der Baubehörde, Unzufriedenheiten entstehen. Diese können bei jeden Bauverfahren außerhalb der Gemeinde beim Landesverwaltunggericht im Rahmen einer Beschwerde nochmals geäußert werden. In einigen wenigen Fällen pro Jahr wird vorwiegend von Nachbarn dieser Weg gewählt. Im weitaus überwiegenden Anteil wird der Baubehörde recht gegeben und die Beschwerde abgewiesen. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass die Bauverfahren, die von der Stadt abgewickelt werden, höchst professionell und dem Gesetz entsprechend durchgeführt werden. Bauverfahren und Ablage digitalisiert Es ist richtig, dass die Originalpläne für den Bau des Messeparks aus dem Jahr 1985 im Bauakt nicht auffindbar waren. Es konnte auch nicht festgestellt werden, wie diese im Laufe der vergangenen 30 Jahre aus dem Akt entfernt wurden. Mitunter greifen verschiedene Abteilungen der Verwaltung auf solche Pläne zurück, wenn es beispielsweise um Straßen-, Kanal- oder andere Leistungsbauprojekte geht. Beim Betreiber des Messepark waren diese Pläne immer verfügbar und wurden letzlich über mehrmalige Anfrage der Stadt auch wieder zur Verfügung gestellt. Vor einigen Jahren wurde die Abwicklung der Bauverfahren und die Ablage der Bauakten digitalisiert. Sämtliche neuen Daten sind im landesweiten Dokumentensystem „V-Dok“ abgelegt und werden über dieses System auch abgewickelt. Darüber hinaus werden bestehende und in Papierform vorliegende Akten schrittweise digitalisiert und aufgearbeitet. Es ist daher zukünftig nicht mehr möglich, dass Baupläne einem Bauakt nicht klar zugeordnet werden oder digital verfügbar sind, da sämtiche Abteilungen, die Informationen aus diesen Plänen benötigen, diese digital abfragen können.
© Copyright 2025 ExpyDoc