Baupläne Messepark

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Baupläne Messepark
Dornbirner Stadtverwaltung weist Vorwürfe der absichtlichen Zurückhaltung
auf das Schärfste zurück
Die in den Medien unter anderem vom Rechtsvertreter des Betreibers des Messepark
kolportierten Vorwürfe an die Dornbirner Stadtverwaltung, es wären absichtlich Planunterlagen
zurückgehalten worden, werden von der Stadt Dornbirn auf das Schärfste zurückgewiesen.
Stadtamtsdirektor Dr. Hanno Ledermüllner: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der
Verwaltung bereiten die Vorlagen für die Beschlüsse der städtischen Gremien unter Beachtung
der bestehenden Rechtsvorschriften sorgfältig und objektiv vor. Als Leiter der Stadtverwaltung
muss ich den Vorwurf der Manipulation auf das Schärfste zurückweisen.“
Das Verfahren zur EKZ-Widmung des Messepark im Jahr 2008, die aufgrund einer Novelle des
Raumplanungsgesetzes notwendig war, wurde korrekt abgewickelt und mündete in einem Beschluss
durch die Stadtvertretung. Als Grundlage für die Bemessung der Verkaufsflächen diente, wie im
Gesetz ausdrücklich festgehalten, der bewilligte Bestand. Dass die ursprünglichen Pläne im Bauakt
nicht vorhanden waren, ist zwar bedauerlich und konnte mittlerweile behoben werden, hat das
Verfahren im Jahr 2008 aber nicht beeinflusst.
In den Medien kolportierten sowohl der Rechtsvertreter des Messepark als auch politische Vertretern
aus der Stadtvertretung, die Verwaltung hätte die Pläne absichtlich zurückgehalten. Weiters wurde
behauptet, dies „hätte Methode“ und sei bereits öfter vorgekommen. Das ist nicht richtig. Mehr als 500
Bauverfahren werden von der Verwaltung jedes Jahr sachlich kompetent und korrekt durchgeführt.
Dabei setzt sich die Verwaltung in allen Fällen für eine rechtmäßige, rasche und bürgerfreundliche
Abwicklung ein. „Wer immer auch behauptet, Pläne würden absichtlich zurückgehalten, unterstellt der
Verwaltung Willkür und Rechtsmissbrauch. Diese Vorwürfe sind substanzlos und schaden letzlich dem
Ansehen des Rechtsstaats,“ ergänzt Stadtamtsdirektor Hanno Ledermüllner. Eigene wirtschaftliche
oder parteipolitische Interessen dürfen nicht auf dem Rücken der Verwaltung ausgetragen werden.
20151008 Messepark Bauakt – Vorwurf an die Verwaltung
-2Die Grundlage für die Abwicklung von Bauverfahren ist das Baugesetz. Es ist nachvollziehbar, dass
bei manchmal komplexen und groß dimensionierten Bauvorhaben Nachbarrechte betroffen sind und
in der Abwägung dieser Interessen, bzw. manchen Entscheidungen der Baubehörde,
Unzufriedenheiten entstehen. Diese können bei jeden Bauverfahren außerhalb der Gemeinde beim
Landesverwaltunggericht im Rahmen einer Beschwerde nochmals geäußert werden. In einigen
wenigen Fällen pro Jahr wird vorwiegend von Nachbarn dieser Weg gewählt. Im weitaus
überwiegenden Anteil wird der Baubehörde recht gegeben und die Beschwerde abgewiesen. Diese
Zahlen zeigen deutlich, dass die Bauverfahren, die von der Stadt abgewickelt werden, höchst
professionell und dem Gesetz entsprechend durchgeführt werden.
Bauverfahren und Ablage digitalisiert
Es ist richtig, dass die Originalpläne für den Bau des Messeparks aus dem Jahr 1985 im Bauakt nicht
auffindbar waren. Es konnte auch nicht festgestellt werden, wie diese im Laufe der vergangenen 30
Jahre aus dem Akt entfernt wurden. Mitunter greifen verschiedene Abteilungen der Verwaltung auf
solche Pläne zurück, wenn es beispielsweise um Straßen-, Kanal- oder andere Leistungsbauprojekte
geht. Beim Betreiber des Messepark waren diese Pläne immer verfügbar und wurden letzlich über
mehrmalige Anfrage der Stadt auch wieder zur Verfügung gestellt.
Vor einigen Jahren wurde die Abwicklung der Bauverfahren und die Ablage der Bauakten digitalisiert.
Sämtliche neuen Daten sind im landesweiten Dokumentensystem „V-Dok“ abgelegt und werden über
dieses System auch abgewickelt. Darüber hinaus werden bestehende und in Papierform vorliegende
Akten schrittweise digitalisiert und aufgearbeitet. Es ist daher zukünftig nicht mehr möglich, dass
Baupläne einem Bauakt nicht klar zugeordnet werden oder digital verfügbar sind, da sämtiche
Abteilungen, die Informationen aus diesen Plänen benötigen, diese digital abfragen können.