S Wartburg Sparkasse Checkliste SEPA-Umstellung Für im Zahlungsverkehr Unternehmen Der europäische Zahlungsverkehr wird vereinheitlicht! Ab 1.02.2014 ist der SEPA-Zahlungsverkehr der gesetzlich vorgeschriebene Rahmen für Ihr Unternehmen. Doch die Umstellung ist mit einigen Vorbereitungen verbunden, die Sie schon 2013 erledigt haben sollten. Die Wartburg-Sparkasse begleitet Sie gern auf Ihrem Weg zu SEPA. Im Folgenden finden Sie einige Aufgaben, die sich Ihnen im Jahr 2013 stellen. 1 Erled Geschäftskorrespondenz auf SEPA-Anforderungen umstellen Eigene IBAN + BIC und ggf. die Gläubiger-ID in Kopfbögen, Rechnungen, Mahnungen o.ä. aufnehmen. Verwendete Vordrucke (Zahlscheine usw.) anpassen. 2 Anpassung eingesetzter Software Mit dem Support der im Unternehmen eingesetzten Programme für die Buchhaltung, Lohnrechnung, OnlineBanking u. ä. den Zeitpunkt der SEPA-Fähigkeit abklären. Anschließend kann der frühest mögliche Umstellungstermin für das Unternehmen festgelegt werden. Wichtige Kriterien. !!! - Zahlungsverkehrsdateien im XML-Format WICHTIG - max. 140 Zeichen Verwendungszweck Hilfsmittel der Wartburg-Sparkasse: SEPA-XML-Checker (prüft Dateien auf Formattreue) Fragen Sie Ihren Kundenberater! 3 Zeitpunkt der Umstellung im Unternehmen festlegen Legen Sie für sich einen Termin fest, der in Ihren Arbeitsablauf passt. In Absprache mit dem EB-Team der Wartburg-Sparkasse können vorher auch Testeinreichungen vorgenommen werden. 4 Beleghafte Sammelüberweisungen oder Disketten? Nicht mit SEPA! Falls Sie zur Zeit noch beleghafte Sammler oder Disketten bei uns einreichen, sollten Sie den Einsatz von Online-Banking erwägen. Beide Varianten sind bei SEPA nicht mehr möglich. Ihr Kundenberater informiert Sie gern über unsere Angebote! 5 IBAN + BIC der Lieferanten, Kunden und Mitarbeiter ermitteln/anfordern Art und Weise der Umstellung BLZ/KTO in IBAN/BIC von Kreditoren, Debitoren , Mitarbeitern (programmtechnisch oder manuell) mit der zuständigen Softwarebetreuung klären. Hilfsmittel der Wartburg-Sparkasse: SEPA-Account-Converter auf www.wartburg-sparkasse.de 6 ec-Kartenterminal im Einsatz Sie bieten Ihren Kunden den Service der Kartenzahlung bei Ihnen an. Muss das Terminal auch SEPA-ready sein? Für Sie gibt es vorerst in dieser Richtung keinen Handlungsbedarf. In Deutschland gibt es hierfür eine abweichende Sonderregelung bis 1.2.2016. Netzbetreiber können Kartenzahlungen noch im alten Format liefern. V100 050 Stand: Januar 2013 Für ein Unternehmen, das ausschließlich „überweist“ kann die Umstellung nun erfolgen! Ziehen Sie jedoch Forderungen bei anderen per Einzugsermächtigung oder Abbuchungsauftrag ein, besteht weiterer Handlungsbedarf... ! Checkliste SEPA-Umstellung S Wartburg im Zahlungsverkehr Für Unternehmen Sparkasse (Lastschriften) 1 Gläubiger-ID beantragen Die Gläubiger-ID kann nur online bei der Bundesbank beantragt werden: http://glaeubiger-id.bundesbank.de Die Gläubiger-ID wird für alle nachfolgenden Schritte benötigt. 2 Unser Rat: sofort beantragen SEPA-Inkassovereinbarung abschließen Für die Einreichung von SEPA-Lastschriften muss mit der Wartburg-Sparkasse o.g. Unser Rat: Vereinbarung abgeschlossen werden. Fragen Sie Ihren Kundenberater! sofort SEPA-Basis-Lastschrift → ehemals Einzugsermächtigungsverfahren nach Vorlage SEPA-Firmenlastschrift → ehemals Abbuchungsauftrag Gläubiger-ID 3 Mandatsreferenz bestimmen / Mandatsverwaltung aufbauen Die Mandatsreferenz kennzeichnet eindeutig den Zweck der Lastschrift und muss für jeden Lastschrifteinzug vergeben werden. Sie kann 35 Zeichen lang sein und ist individuell vom Zahlungsempfänger gestaltbar (z.B. Kunden-Nr., Rechnungs-Nr. o. ä) Bei mehreren Forderungen zu einer Kundennummer ist ein weiteres Kennzeichen hinzuzufügen. 4 Zahlungsverkehrsprogramm prüfen/anpassen/anschaffen 5 Künftige Forderungsfälligkeiten festlegen und Kundeninformation regeln Unser Rat: Da SEPA ein anderes Dateiformat (XML-Format) für die Verarbeitung von Zahlungen 2013 verwendet, muss Ihre vorhandene Software auf SEPA-Fähigkeit geprüft werden. Stellen erledigen! Sie mit der Softwarebetreuung sicher, dass die notwendigen Updates eingepflegt wurden. Werden z. Zt. noch Lastschriften per Beleg oder Diskette eingereicht, ist die Anschaffung einer Zahlungsverkehrssoftware notwendig, da bei SEPA keine beleghaften Lastschriften und Disketten mehr möglich sind. Sprechen Sie mit Ihrem Berater! Neue Einzugsermächtigungen 2013 nur noch mit einem Kombimandat abschließen. Der textliche Inhalt ist von der EU vorgeschrieben. Ein Muster können Sie per Download auf www.wartburgsparkasse.de/sepa herunterladen. Ab dem Tag der Umstellung nur noch das SEPA-BasisLastschriftmandat einsetzen! 6 Interne Prozesse an die SEPA-Einreichungsfristen anpassen Für SEPA-Basis-Lastschriften gelten folgende Einreichungsfristen bei der Bank: Erst- oder Einmallastschriften = 5 Tage vor Fälligkeit u Folgelastschriften = 2 Tage vor Fälligkeit Für SEPA-Firmenlastschriften gilt die Einreichungsfrist = 1 Tag vor Fälligkeit 7 Neue Mandate einholen Die bestehenden Einzugsermächtigungen können als SEPA-Mandat für SEPA-BasisLastschriften weiter genutzt werden. Die Zahlungspflichtigen müssen vorher über den Zeitpunkt des ersten Einzuges mittels SEPA-Lastschrift schriftlich informiert werden (s. Pkt. 8). Für bestehende Abbuchungsaufträge muß ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandat eingeholt werden. SEPA-Firmen-Lastschriften mit Verbrauchern sind unzulässig und können in ein SEPABasis-Lastschriftmandate gewandelt werden. V100 050 Stand: Januar 2013 8 Information der Kunden über den erstmaligen Einzug im SEPA-Verfahren SEPA-Basis-Lastschriften haben im Gegensatz zu den bisherigen Einzugsermächtigungen eine feste Fälligkeit und einen festen Betrag, die dem Zahlungspflichtigen mit der Gläubiger-ID und der dazugehörigen Mandatsreferenz mindestens 14 Tage vor der ersten Fälligkeit schriftlich mitgeteilt werden muss. (Gilt auch für die Umstellung!) ! 9 Archivierung der Einzugsermächtigungen/SEPA-Mandate Gemäß den SEPA-Regeln müssen SEPA-Mandate für evtl. Rückforderungen bis zu 14 Monate nach dem letzten Einzug im Original aufbewahrt werden.
© Copyright 2025 ExpyDoc