Checkliste für Vereine zur Umstellung auf SEPA Sie ziehen Ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift mit Einzugsermächtigung ein? Damit Ihr Verein „fit für SEPA“ wird, haben wir für Sie diese Check- und Arbeitsliste entwickelt. Für Fragen steht Ihnen Ihre Kulmbacher Bank eG zur Verfügung und unterstützt Sie gerne. Aufgaben Information Erledigt? Datum 1. Verantwortliche(r) für die Umstellung auf SEPA Wir empfehlen, einen oder mehrere Umsetzungsverantwortliche zu benennen, die die Umstellung planen und durchführen o SEPA-Verantwortl. benannt ….……… 2. Zeit- und Umsetzungsplan für die Umstellung auf SEPA Einzelne Umsetzungsschritte müssen aufein- o SEPA-Zeit- und Umander abgestimmt sein. Ein vollständiger Plan setzungsplan erstellt gibt zusätzlich Sicherheit, dass nichts „vergessen“ wird. 3. Beantragen einer GläubigerIdentifikationsnummer bzw. Creditor Identifier (CI) bei der Deutschen Bundesbank Jeder Lastschrifteinreicher benötigt eine eindeutige ID. Dies wird über die Internetseite www.glaeubiger-id.bundesbank.de beantragt. Die Bundesbank teilt diese Gläubiger-ID (CI) dann per E-Mail mit. Leiten Sie diese E-Mail auch an Ihren Berater weiter. o CI beantragt o CI erhalten die CI lautet: 4. Abschluss einer neuen Inkassovereinbarung mit der Kulmbacher Bank eG Im Zuge der SEPA-Umstellung muss auch die "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften" erneuert werden. Hierfür benötigen wir o.g. Gläubiger-Identifikation. o neue InkassoVereinbarung unterschrieben 5. Nutzen Sie für neue Mitglieder die neuen Lastschrift-Mandate Bislang haben Sie sich von Ihren Mitgliedern eine Einzugsermächtigung unterschreiben lassen. Unter SEPA spricht man von Mandaten. Häufig wird die Einzugsermächtigung auf der Beitrittserklärung bzw. dem Aufnahmeantrag erteilt. Ändern Sie ggf. Ihre Formulare und fügen Sie der neuen Beitrittserklärung das Mandat als Anlage bei: » Nennen Sie Ihre Gläubiger-ID. » Verwenden Sie den Mandatstext gemäß der offiziellen Vorlage. Mustermandate erhalten Sie von Ihrer Kulmbacher Bank. » Erfragen Sie IBAN und BIC Ihres Mitglieds » Abhängig vom Einzugstermin bzw. Einsatztermin der neuen Formulare, benötigen Sie evtl. eine Einzugsermächtigung und ein Mandat (sog. Kombi-Mandat) o Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung angepasst Voraussetzungen ….……… ….……… ………… DE__________________ o es gibt kein eigenes Beitrittsformular: - Mandats-Formulare wurden von der Bank besorgt …………. …………. …………. o Einsatztermin für die neuen Formulare (vgl. Punkte 10 und 13): _________________ Wenn Sie kein Formular für die Aufnahme eines neuen Mitglieds haben, stellen wir Ihnen gerne die entsprechenden SEPAMandats-Formulare zur Verfügung. M:\SEPA\Anschreiben_Checklisten\Checkliste_Verein_neu.odt Seite 1 von 5 / 02.03.16 Aufgaben Information Erledigt? Datum 6. Mandatsreferenz festlegen Jedes Mandat wird verbindlich durch eine o Mandatsreferenz eindeutige Mandatsreferenz gekennzeichnet. entschieden Überlegen Sie sich, wie diese Referenznumo Referenz = mern in Ihrem Verein gestaltet sein sollen. Mitgliedsnummer Sie können z. B. Mitgliedsnummern als Referenznummer verwenden. o Referenznummer wird wie folgt gebildet: Wir empfehlen die Mitgliedsnummer plus eine zweistellige laufende Nummer. _________________ …………. Alternativ nummerieren Sie einfach fortlaufend durch. 7. keine Lastschriftbelege für SEPA !!! Sie haben nur wenige Mitglieder und deshalb für Ihren Beitragseinzug die Lastschriften bisher beleghaft eingereicht? Unter SEPA gibt es keine Lastschriftformulare mehr! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit ein Online-Banking-Zugang eingerichtet werden kann. o Trifft für uns nicht zu Unter SEPA ist die Einreichung von DTADatenträgern nicht mehr möglich. Übertragen Sie uns den Beitragseinzug einfach online. Sprechen Sie uns zur Umstellung an. » Die VR-NetWorld-Software ist dafür bereits vorbereitet » Dateien, die Sie mit PC-VAB erstellen, können Sie direkt über unser OnlineBanking Business-Edition übertragen. o Trifft für uns nicht zu Die Software, mit der Sie Ihren Beitragseinzug durchführen, muss künftig alle notwendigen SEPA-Daten verarbeiten können wie z.B. Gläubiger-ID, Mandatsreferenz, IBAN, BIC, usw. » Unsere Vereinssoftware PC-VAB ist ab der Version 3.7 fit für SEPA » Die VR-NetWorld-Software kann ab der Version 4.4 SEPA-Lastschriften verwalten In beiden Programmen werden die SEPAFunktionen durch Online-Updates weiter ausgebaut. Verwenden Sie die Software eines Drittanbieters, klären Sie bitte mit diesem, ob das Programm SEPA-fähig ist. o Software ist auf aktuellem Stand / SEPA-fähig 10. Zeitpunkt für die Umstellung festlegen Legen Sie fest, ab wann Sie (nur noch) mit SEPA-Lastschriften arbeiten möchten. Achtung! Die Umstellung muss vor dem 01.02.2014 abgeschlossen sein. o Zeitpunkt definiert. Umstellung zum: _________________ 11. künftige(n) Termin(e) für den Beitragseinzug festlegen (siehe Punkt 15 ff.) Bislang haben Sie möglicherweise Ihre o Beitragstermin Beiträge eher innerhalb eines bestimmten festgelegt auf: Zeitraums - etwa "zum Jahresanfang" / _________________ oder "Mitte November" – eingezogen. Die SEPA-Lastschrift sieht einen exakten Fälligkeitstermin (Datum) vor, der den Mitgliedern im Vorfeld mitgeteilt werden muss. 8. keine Einreichung von DTA-Disketten (USB-Sticks, CDs usw.) 9. SEPA-Fähigkeit Ihrer Software prüfen M:\SEPA\Anschreiben_Checklisten\Checkliste_Verein_neu.odt o Umstellung der beleghaften Lastschriften auf komfortable Online-Lastschriften wurdevereinbart o Umstellung der Datenträger auf komfortable OnlineÜbermittlung wurde vereinbart o Software ist veraltet / nicht SEPA-fähig – Update wurde bestellt …………. …………. …………. …………. …………. …………. Seite 2 von 5 / 02.03.16 Umstellung Aufgaben Information Erledigt? Datum 12. Umwidmung / Wandlung Ihrer bestehenden Einzugsermächtigungen in SEPA-BasisLastschriftmandate Einzugsermächtigungen, die Ihnen schriftlich im Original vorliegen, können Sie in ein sogenanntes SEPA-Basis-Lastschriftmandat wandeln. Sie benötigen somit nicht von jedem Mitglied eine Unterschrift auf einem neuen Formular. Sie müssen Ihre Mitglieder von der Wandlung jedoch unterrichten und dabei die relevanten zusätzlichen Daten angeben. Sie erfüllen Ihre Benachrichtigungspflicht beispielsweise im Einladungsschreiben zu Ihrer jährlichen Mitgliederversammlung, über Ihr Vereinsblatt (wenn dies allen Mitgliedern zugeht und zum Nachweis der Unterrichtung archiviert wird) oder per gesondertem Brief an jedes einzelne Mitglied. Die Kommunikation am schwarzen Brett, über Kontoauszüge im Verwendungszweck sowie auf der „homepage“ im Internet wird von uns nicht empfohlen, da dies zu späteren „Beweisproblemen“ führen kann. o Einzugsermächtigungen liegen vor …………. o Benachrichtigung der Mitglieder über die Wandlung erfolgt am / per: ____________________ ____________________ Der Informationstext kann z.B. lauten: → Absender → vollständige Adresse! → Exaktes Briefdatum, das Sie als „date of signature“ für die Datensätze brauchen. "Wir verwenden Ihre uns vorliegende Einzugsermächtigung ab (Umstellungszeitpunkt sh. Punkt 10) als SEPA-Mandat. Unsere Gläubiger-ID für den Lastschrifteinzug lautet: DExxxxxxxx (siehe Punkt 3). Ihre Mandatsreferenz lautet: xxxxxx (exakt angeben siehe auch Punkt 6). Der Beitragseinzug in Höhe von EUR …. erfolgt zukünftig „jährlich“ (entsprechenden Turnus angeben) zum „Tag.Monat“ (genaues Datum angeben) (siehe Punkt 11)." Falls Sie den Einzugstermin nicht hier vereinbaren bzw. nicht wie beschrieben vereinbaren können, muss dies und die korrespondierende „Vorabinformation“ (siehe Punkt 15) gesondert erfolgen. 13. Einholen neuer SEPAMandate Verwenden Sie ab dem Umstellungszeitpunkt o neue Formulare sind im Einsatz (siehe Punkt 10) nur noch SEPA-Mandate. Diese sind für alle neuen Mitglieder aber ggf. auch für jene notwendig die nicht gewandelt werden konnten, weil z. B. die Einzugsermächtigungen nicht vorlagen. M:\SEPA\Anschreiben_Checklisten\Checkliste_Verein_neu.odt …………. Seite 3 von 5 / 02.03.16 Aufgaben Information Erledigt? Datum 14. Aufbewahrung der Mandate organisieren Sie müssen im „Streitfall“ in der Lage sein, die unterschriebenen SEPA-Mandate im Original vorzulegen. Dies gilt auch für die umgewandelten Einzugsermächtigungen. Bewahren Sie die Formulare mindestens bis 14 Monate nach dem letztmaligen Einzug auf. o Ablage der Mandatsformulare wurde geregelt …………. Beachten Sie, dass ein Mandat seine Gültigkeit verliert, wenn es 36 Monate nach dem letzten Einzug nicht mehr genutzt wird. (Beispiel: Mitglieder, die austreten und nach mehr als 3 Jahren erneut beitreten, müssen ein neues Mandat unterzeichnen.) Beitragseinzug 15. Vorabinformation (= sog. Pre-Notification) über die Beitragsbelastung Sie sind verpflichtet, Ihre Mitglieder mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor dem Fälligkeitstermin (sh. Punkt 15) über die Belastung zu informieren. Sie können dies auch ggf. im Rahmen der „Umwidmung der Einzugsermächtigungen“ mit erledigen (sh. Punkt 12). Eine kürzere Vorlauffrist kann mit Ihren Mitgliedern beispielsweise in der Satzung vereinbart werden. o kürzere Vorlauffrist wurde beschlossen und zwar: _________________ o Vorabinformation wurde geregelt. Mitteilung erfolgt am/per: _________________ …………. …………. Es genügt eine generelle Vorabankündigung z. B. im Anschreiben zur Mitgliederversamm- _________________ lung, in der Mitgliederversammlung selbst, im Vereinsblatt, per Aushang, auf Ihrer „homepage“ im Internet oder ähnlichem (ein für Ihren Verein zulässiges Kommunikationsmedium). Die Vorabankündigung kann auch Bestandteil des Aufnahmeantrags / der Beitrittserklärung sein! o Der neue Aufnahmeantrag wurde ggf. um die Vorabankündigung ergänzt Die Ankündigung könnte wie folgt aussehen: "Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag in Höhe von EUR …. jährlich zum 1. März ein.“ Ist der 1. März kein Bankarbeitstag, so erfolgt der Einzug am nächsten Bankarbeitstag. oder „Der Beitragseinzug für 2014 in Höhe von EUR …. erfolgt am 1. Juni 2014.“ Hier sollte gewährleistet sein, dass der 1. Juni 2014 ein Bankarbeitstag ist. M:\SEPA\Anschreiben_Checklisten\Checkliste_Verein_neu.odt Seite 4 von 5 / 02.03.16 Aufgaben Information Erledigt? Datum 16. Einreichung / Vorlauffristen SEPA-Lastschriften müssen mit einem festen Fälligkeitsdatum und einer Vorlauffrist eingereicht werden. o Zeitvorlauf eingeplant die Einreichung bei 1. Standard-Lastschrift (In- und Ausland) Die Vorlauffrist beträgt vom Fälligkeitsdatum der Bank erfolgt am gerechnet: » bei erstmaliger oder einmaliger Einreichung ________________ 6 Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitstermin » danach, also für wiederkehrende Lastschriften, 3 Bankarbeitstage Achtung! Die Begriffe „erstmalig“ bzw. „wiederkehrend“ beziehen sich nicht auf Sie als Verein sondern auf das einzelne Mitglied. Am besten ist, Sie halten immer die 6 Bankarbeitstage Vorlauf ein. Dann ist diese Frist auch für die Neumitglieder gewährleistet. 2. „Euro-Eil-Lastschrift“ (nur Inland) Die Vorlauffrist beträgt vom Fälligkeitsdatum gerechnet: » 2 Bankarbeitstage vor dem Fälligkeitstermin; eine weitere Unterscheidung findet nicht statt Wir empfehlen, für inländische Lastschriften die „Eil-Lastschrift“ (Bezeichnung „COR1“) zu verwenden. (Zur Info: Die Bezeichnung für die SEPA-Standard-Lastschrift lautet „CORE“) Erfolgt die jeweilige elektronische LastschriftEinreichung noch vor 10:30 Uhr verkürzt sich die Vorllauffrist um einen Bankarbeitstag. 17. Rücklastschriften mangels Deckung / erneute Einreichung Trotzdem Sie Ihre Mitglieder per Vorabankündigung über den Fälligkeitstermin und die Beitragshöhe informieren, wird es in der Praxis immer wieder zu Rücklastschriften kommen. o Vorgehensweise bei Rücklastschriften geklärt …………. Sie werden vermutlich mit dem Mitglied Rücksprache halten und den Beitrag erneut einziehen. Beachten Sie, dass auch hier eine neue Vorabinformation (siehe Punkt 15) erfolgen muss und die Vorlauffristen für die Einreichung (Punkt 16) gelten. Weitere Informationen Aktuelle Informationen und Musterschreiben finden Sie auch unter www.kulmbacher-bank.de M:\SEPA\Anschreiben_Checklisten\Checkliste_Verein_neu.odt Seite 5 von 5 / 02.03.16
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