Vorbemerkung: Bei der Bäckereifachmesse iba 2006 in München wurde an einem Messestand ein 4-seitiger Farbprospekt des Backofenherstellers Kornfeil verteilt, in dem für den „ÖKO Block“ geworben wurde. Dieser Prospekt enthielt eine Reihe von Aussagen, die nach wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen nicht zulässig waren. Da sich der Aussteller weigerte, die Verteilung des Prospekts zu unterlassen, erwirkte die NET GmbH noch während der Messe eine Einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Prospekts. Die Verfügung stützte sich auf fünf Aussagen des Prospekts, die als unzulässig beurteilt wurden. Der Widerspruch der Beklagten gegen die Einstweilige Verfügung wurde im Hauptsacheverfahren mit dem nachfolgend wiedergegebenen Urteil vollständig zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Für die Richtigkeit: Klaus Ried (Geschäftsführer)
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