Vermeintliche Patentrechtsverletzung in weiterer Instanz widerlegt Verkaufsstopp aufgehoben Thomas Valjak, Head of Large-Format-Printing, Graphics Solutions Business EMEA, HP, sprach mit World of Print über die aufgehobene einstweilige Verfügung eines deutschlandweiten Verkaufsstopps der HP PageWide XL Produkte aufgrund einer angeblichen Patentverletzungsklage von Memjet. Nachdem das Landgericht München diesen Beschluss nun wieder aufgehoben hat, kann HP endlich wieder den Vertrieb der leistungsstarken HP PageWide XL Serie aufnehmen. Vor rund zweieinhalb Monaten erwirkte Memjet aufgrund einer Patentverletzungsklage den Verkaufsstopp der HP PageWide XL Serie. Wie kam es dazu? Memjet hatte sich konkret auf eine vermeintliche Patentrechtsverletzung gegen das Memjet-Patent EP 1292451 bei unseren HP 841-Druckköpfen berufen, die das seitenbreite Bedrucken von Medien in einem Durchgang ermöglichen – ein Verfahren, das hier in Deutschland unter der PageWide-Technologie bekannt ist. Durch die von Memjet Technology im November letzten Jahres erwirkte einstweilige Unterlassungsklage gegen die HP Deutschland GmbH waren wir gezwungen, den Verkauf und Vertrieb der derzeit eingesetzten stationären Druckleiste, die sich aus mehreren Druckkopfmodulen HP 841 zusammensetzt und in unseren Großformatdruckern der HP PageWide-Serie zum Einsatz gelangt, komplett einzustellen und durften sie zu diesen Zwecken auch nicht importieren. Dieser Unterlassungsklage mussten wir nachkommen und haben somit den Verkauf unserer PageWide XL-Modelle in Deutschland eingestellt. Unsere Officejet Pro X-Geräte, die ebenfalls mit einem seitenbreiten Druckkopf 1 Thomas Valjak, Head of Large-Format-Printing, Graphics Solutions Business EMEA, HP Österreich, ist froh, dass HP nach der Aufhebung des Verkaufsstopps endlich wieder mit dem Vertrieb der leistungsstarken PageWide XL Systeme fortfahren kann. konzipiert sind, waren von dieser Verfügung jedoch nicht betroffen. Das Landgericht befand die Verletzung des deutschen Teils des Patents bei der Klageeinreichung für glaubhaft, sodass die Unterlassungsverfügung beschlossen wurde, ohne dass HP als Gegenseite überhaupt angehört wurde. Das Gericht berief sich dabei auf die Dringlichkeit, da wir gerade dabei war, mit diesen vermeintlich patentrechtsverletzenden Systemen in den deutschen Markt zu gehen. Hiergegen haben wir selbstverständlich umgehend Einspruch eingelegt. Sie sprechen vom deutschen Patentteil. Wie sieht diese Fragestellung denn auf europäischer Ebene aus? Gibt es auf internationaler Ebene weitere Klageschriften? Die Klage hat sich explizit auf Deutschland bezogen. Dadurch dass Memjet seine Klage beim Oberlandesgericht München eingereicht hat, hat sich das Verfahren auch ausschließlich gegen HP Deutschland und nicht gegen HP Inc. gerichtet. Wenn man das betreffende Patent einsieht, erkennt man, dass dieses Patent lediglich in einigen Ländern registriert wurde, daher würde eine Klage auf EU-Basis für Memjet auch keinen Sinn machen. In den USA gibt es allerdings seit August ein von Memjet angestoßenes Verfahren, das sich jedoch auf andere Patente bezieht, nicht nur auf die HP PageWide XL Druckköpfe, sondern auch darüber hinaus. Das Verfahren in Deutschland ist jedoch nicht im Zusammenhang mit der Klage in den USA zu sehen, sondern es betrifft ausschließlich die HP PageWide XL Druckköpfe. Ende Januar diesen Jahres wurde die einstweilige Verfügung nun endlich aufgehoben. Kann der Vertrieb der PageWide XL Modelle in Deutschland damit richtig vorangetrieben werden? Richtig, im aktuellen Gerichtsverfahren ist nach den Anhörungen die Entscheidung zugunsten von HP ausgefallen und die einstweilige Verfügung aufgrund der angeblichen Patentverletzung von Memjet wurde rechtskräftig aufgehoben. In seiner Entscheidung vom 29. Januar 2016 kam das Gericht zu dem Schluss, dass keine ausreichende Begründung für die Verfügung vorlag. Dies gilt insbesondere, da die HP PageWide XL Systeme das Patent, dessen Verletzung von Memjet geltend Copyright by pepress – World of Print - März 2016 gemacht wurde, nicht zu verletzen scheinen. Das Oberlandesgericht München hat uns nun bescheinigt, dass wir dieses Patent nicht verletzt haben – eine Tatsache, die uns intern von Anfang an völlig klar war. Doch wir waren nach Einreichung der Klage auf die objektive Rechtsprechung angewiesen. Wir haben bei den Anhörungen einen guten Job gemacht und werden auch künftig unser geistiges Eigentum mit aller Vehemenz verteidigen. HP hat diese Technologie bei sich im Haus entwickelt, und wir blicken beim Tintenstrahldruck auf eine mittlerweile 30-jährige Erfahrung und Expertise zurück. Wir sind Profis und unsere Techniker haben es beileibe nicht nötig, sich anderweitig umzusehen ... Wie bewerten Sie die Einschränkungen für HP durch den erzwungenen Verkaufsstopp? Der richterlich auferlegte Verkaufsstopp erfolgte am 18. November vergangenen Jahres, also rund sechs Wochen nach dem offiziellen Verkaufsstart unserer PageWide XL Systeme und stellte eine ziemliche Überraschung für uns dar. Die einstweilige Verfügung hat HP Deutschland notgedrungen dazu veranlasst, sämtliche Vertriebsaktivitäten einzustellen. Darüber hinaus mussten wir auch dafür Sorge tragen, dass die HP Deutschland keine Geräte importiert oder bei Kunden installiert und aufstellt. Sie können sich vorstellen, dass die letzten zweieinhalb Monate daher eine schwierige Situation für uns dargestellt haben. Nicht zu vergessen die Verunsicherung von Seiten unserer Händler und denjenigen Kunden, die bereits ein HP Large-Format-System der PageWide XL Serie installiert hatten. Zwar hatten die bereits bestehenden Kunden keine Probleme zu befürchten und konnten auch weiter von uns oder unseren zertifizierten Fachhändlern mit Tinten und Verbrauchsmaterialien ver- sorgt werden, doch wenn Memjet Recht bekommen hätte, hätte diese Entscheidung im schlimmsten Fall auch den Rückruf der PageWide XL Systeme nach sich ziehen können. Mit der gerichtlichen Entscheidung wurde die einstweilige Verfügung nun aufgehoben. Memjet kann innerhalb der geltenden Frist zwar noch Einspruch erheben, doch bis jetzt haben wir diesbezüglich nichts verlauten gehört. Daher kann HP Deutschland jetzt endlich wieder seinem Kerngeschäft nachgehen und seine Kunden wie gewohnt beliefern. Auch die Webseiten wurden wieder freigeschaltet, und der gesamte Vertrieb kann endlich wieder vernünftig fortgesetzt und auch die Händler können wieder entsprechend versorgt werden. Mit der Außerkraftsetzung des Verkaufsstopps freuen wir uns zudem, mit der PageWide XL 4000 und 4500 auch gleich zwei neue Produkte anzukündigen. Damit setzt sich unsere leistungsstarke PageWide XL Familie aus dem Flaggschiff HP PageWide XL 8000 sowie der HP PageWide XL 5000 und HP PageWide XL 4500/4000 Druckerserie zusammen. Der HP PageWide XL 8000 bietet Anwendern einen High-End-Produktionsdruck in Geschwindigkeiten von bis zu 30 A1-Seiten pro Minute. Das multifunktionale System HP PageWide XL 5000 ermöglicht die Produktion von technischen Dokumenten in mittleren Volumina mit bis zu 14 A1-Seiten pro Minute. Der multifunktionale HP PageWide XL 4500 erlaubt es kostenbewussten technischen Arbeitsgruppen sicher zu drucken. Der Drucker produziert bis zu 12 A1-Seiten pro Minute, während technische Arbeitsgruppen und Copyshops mit dem HP PageWide XL 4000 bis zu acht A1-Seiten in der Minute produzieren können. Herr Valjak, wir danken Ihnen vielmals für das interessante Gespräch! Auf Basis der bewährten HP PageWide Technologie der neuen HP PageWide XL 4000/ 4500 Serie werden der Monochromund Farbdruck sowie das Scannen und Kopieren in Unternehmen konsolidiert. Copyright by prepress – World of Print - März 2016 2 Die App für die Druckund Medienbranche iOS nur 9,99 € Android nur 9,99 € iOS kostenlos Android kostenlos Suchen Sie „worldofprint“ im Apple-App-Store oder bei Google-Play!
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