Verkaufsstopp aufgehoben

Vermeintliche Patentrechtsverletzung in weiterer Instanz widerlegt
Verkaufsstopp aufgehoben
Thomas Valjak, Head of
Large-Format-Printing, Graphics Solutions Business
EMEA, HP, sprach mit World
of Print über die aufgehobene einstweilige Verfügung eines deutschlandweiten Verkaufsstopps der HP
PageWide XL Produkte aufgrund einer angeblichen Patentverletzungsklage von
Memjet. Nachdem das Landgericht München diesen Beschluss nun wieder aufgehoben hat, kann HP endlich
wieder den Vertrieb der leistungsstarken HP PageWide
XL Serie aufnehmen.
Vor rund zweieinhalb Monaten erwirkte
Memjet aufgrund einer Patentverletzungsklage den Verkaufsstopp der HP
PageWide XL Serie. Wie kam es dazu?
Memjet hatte sich konkret auf eine
vermeintliche Patentrechtsverletzung
gegen das Memjet-Patent EP 1292451
bei unseren HP 841-Druckköpfen berufen, die das seitenbreite Bedrucken
von Medien in einem Durchgang ermöglichen – ein Verfahren, das hier in
Deutschland unter der PageWide-Technologie bekannt ist. Durch die von
Memjet Technology im November letzten Jahres erwirkte einstweilige Unterlassungsklage gegen die HP Deutschland GmbH waren wir gezwungen,
den Verkauf und Vertrieb der derzeit
eingesetzten stationären Druckleiste,
die sich aus mehreren Druckkopfmodulen HP 841 zusammensetzt und in
unseren Großformatdruckern der HP
PageWide-Serie zum Einsatz gelangt,
komplett einzustellen und durften sie
zu diesen Zwecken auch nicht importieren. Dieser Unterlassungsklage mussten wir nachkommen und haben somit den Verkauf unserer PageWide
XL-Modelle in Deutschland eingestellt.
Unsere Officejet Pro X-Geräte, die ebenfalls mit einem seitenbreiten Druckkopf
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Thomas Valjak, Head of Large-Format-Printing, Graphics Solutions Business
EMEA, HP Österreich, ist froh, dass HP nach der Aufhebung des Verkaufsstopps
endlich wieder mit dem Vertrieb der leistungsstarken PageWide XL Systeme
fortfahren kann.
konzipiert sind, waren von dieser Verfügung jedoch nicht betroffen.
Das Landgericht befand die Verletzung des deutschen Teils des Patents
bei der Klageeinreichung für glaubhaft, sodass die Unterlassungsverfügung beschlossen wurde, ohne dass
HP als Gegenseite überhaupt angehört
wurde. Das Gericht berief sich dabei
auf die Dringlichkeit, da wir gerade dabei war, mit diesen vermeintlich patentrechtsverletzenden Systemen in
den deutschen Markt zu gehen. Hiergegen haben wir selbstverständlich
umgehend Einspruch eingelegt.
Sie sprechen vom deutschen Patentteil. Wie sieht diese Fragestellung denn
auf europäischer Ebene aus? Gibt es
auf internationaler Ebene weitere Klageschriften?
Die Klage hat sich explizit auf Deutschland bezogen. Dadurch dass Memjet
seine Klage beim Oberlandesgericht
München eingereicht hat, hat sich das
Verfahren auch ausschließlich gegen
HP Deutschland und nicht gegen HP
Inc. gerichtet. Wenn man das betreffende Patent einsieht, erkennt man,
dass dieses Patent lediglich in einigen
Ländern registriert wurde, daher würde
eine Klage auf EU-Basis für Memjet
auch keinen Sinn machen.
In den USA gibt es allerdings seit August ein von Memjet angestoßenes
Verfahren, das sich jedoch auf andere
Patente bezieht, nicht nur auf die HP
PageWide XL Druckköpfe, sondern
auch darüber hinaus. Das Verfahren in
Deutschland ist jedoch nicht im Zusammenhang mit der Klage in den USA zu
sehen, sondern es betrifft ausschließlich die HP PageWide XL Druckköpfe.
Ende Januar diesen Jahres wurde die
einstweilige Verfügung nun endlich
aufgehoben. Kann der Vertrieb der PageWide XL Modelle in Deutschland damit richtig vorangetrieben werden?
Richtig, im aktuellen Gerichtsverfahren ist nach den Anhörungen die Entscheidung zugunsten von HP ausgefallen und die einstweilige Verfügung
aufgrund der angeblichen Patentverletzung von Memjet wurde rechtskräftig aufgehoben. In seiner Entscheidung
vom 29. Januar 2016 kam das Gericht
zu dem Schluss, dass keine ausreichende Begründung für die Verfügung
vorlag. Dies gilt insbesondere, da die
HP PageWide XL Systeme das Patent,
dessen Verletzung von Memjet geltend
Copyright by pepress – World of Print - März 2016
gemacht wurde, nicht zu verletzen
scheinen. Das Oberlandesgericht München hat uns nun bescheinigt, dass wir
dieses Patent nicht verletzt haben –
eine Tatsache, die uns intern von Anfang an völlig klar war. Doch wir waren nach Einreichung der Klage auf die
objektive Rechtsprechung angewiesen.
Wir haben bei den Anhörungen einen
guten Job gemacht und werden auch
künftig unser geistiges Eigentum mit
aller Vehemenz verteidigen. HP hat
diese Technologie bei sich im Haus entwickelt, und wir blicken beim Tintenstrahldruck auf eine mittlerweile 30-jährige Erfahrung und Expertise zurück.
Wir sind Profis und unsere Techniker
haben es beileibe nicht nötig, sich anderweitig umzusehen ...
Wie bewerten Sie die Einschränkungen für HP durch den erzwungenen
Verkaufsstopp?
Der richterlich auferlegte Verkaufsstopp
erfolgte am 18. November vergangenen Jahres, also rund sechs Wochen
nach dem offiziellen Verkaufsstart unserer PageWide XL Systeme und stellte
eine ziemliche Überraschung für uns
dar. Die einstweilige Verfügung hat HP
Deutschland notgedrungen dazu veranlasst, sämtliche Vertriebsaktivitäten
einzustellen. Darüber hinaus mussten
wir auch dafür Sorge tragen, dass die
HP Deutschland keine Geräte importiert oder bei Kunden installiert und
aufstellt. Sie können sich vorstellen,
dass die letzten zweieinhalb Monate
daher eine schwierige Situation für uns
dargestellt haben. Nicht zu vergessen
die Verunsicherung von Seiten unserer
Händler und denjenigen Kunden, die
bereits ein HP Large-Format-System
der PageWide XL Serie installiert hatten. Zwar hatten die bereits bestehenden
Kunden keine Probleme zu befürchten
und konnten auch weiter von uns oder
unseren zertifizierten Fachhändlern mit
Tinten und Verbrauchsmaterialien ver-
sorgt werden, doch wenn Memjet
Recht bekommen hätte, hätte diese
Entscheidung im schlimmsten Fall auch
den Rückruf der PageWide XL Systeme
nach sich ziehen können. Mit der gerichtlichen Entscheidung wurde die
einstweilige Verfügung nun aufgehoben. Memjet kann innerhalb der geltenden Frist zwar noch Einspruch erheben, doch bis jetzt haben wir diesbezüglich nichts verlauten gehört. Daher kann HP Deutschland jetzt endlich
wieder seinem Kerngeschäft nachgehen und seine Kunden wie gewohnt
beliefern. Auch die Webseiten wurden
wieder freigeschaltet, und der gesamte
Vertrieb kann endlich wieder vernünftig fortgesetzt und auch die Händler
können wieder entsprechend versorgt
werden.
Mit der Außerkraftsetzung des Verkaufsstopps freuen wir uns zudem, mit
der PageWide XL 4000 und 4500 auch
gleich zwei neue Produkte anzukündigen. Damit setzt sich unsere leistungsstarke PageWide XL Familie aus dem
Flaggschiff HP PageWide XL 8000 sowie der HP PageWide XL 5000 und HP
PageWide XL 4500/4000 Druckerserie
zusammen. Der HP PageWide XL 8000
bietet Anwendern einen High-End-Produktionsdruck in Geschwindigkeiten
von bis zu 30 A1-Seiten pro Minute.
Das multifunktionale System HP PageWide XL 5000 ermöglicht die Produktion von technischen Dokumenten in
mittleren Volumina mit bis zu 14 A1-Seiten pro Minute. Der multifunktionale
HP PageWide XL 4500 erlaubt es kostenbewussten technischen Arbeitsgruppen sicher zu drucken. Der Drucker produziert bis zu 12 A1-Seiten pro Minute,
während technische Arbeitsgruppen
und Copyshops mit dem HP PageWide
XL 4000 bis zu acht A1-Seiten in der
Minute produzieren können.
Herr Valjak, wir danken Ihnen vielmals
für das interessante Gespräch!
Auf Basis der bewährten HP PageWide Technologie
der neuen HP PageWide XL 4000/
4500 Serie werden
der Monochromund Farbdruck sowie das Scannen
und Kopieren in
Unternehmen
konsolidiert.
Copyright by prepress – World of Print - März 2016
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