EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

EINLADUNG ZUR
EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
Montag, 7.12.2015, 20.00 Uhr
Aula Burggartenschulhaus, Burggartenstrasse 1
Traktanden
1
Protokoll
2
Finanzperspektiven 2016 bis 2020
3
Budget 2016
4
Diverses
Erläuterungen zu den einzelnen Traktanden:
1
Protokoll
Das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 17.6.2015 liegt während der
Öffnungszeiten in der Abteilung Allgemeine Dienste der Gemeindeverwaltung und eine halbe
Stunde vor der Versammlung in der Aula des Schulhauses Burggarten zur Einsichtnahme auf.
Es kann auch von der Webseite der Gemeinde (www.bottmingen.ch) unter der Rubrik Politik/
Gemeindeversammlung heruntergeladen werden.
2
Finanzperspektiven 2016 bis 2020
Die ausführlichen Finanzperspektiven liegen dieser Einladung bei. Sie werden an der Versammlung vorgestellt. Es erfolgt keine Beschlussfassung dazu.
3
Budget 2016
Nach dem Neubau eines Kindergartens mit Tagesschule im Talholz und den notwendigen Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten an den bestehenden („alten“) Schulliegenschaften in der
Gemeinde sind die bedeutendsten Investitionsvorhaben aus den Jahren 2014 und 2015 weitgehend abgeschlossen. Investitionsvorhaben in ähnlicher Grössenordnung sind nach heutigem
Kenntnisstand in den nächsten Jahren nicht zu erwarten: Die vorgesehenen Investitionen in
die Infrastruktur von Bottmingen werden auf einem finanziell tieferen Niveau stattfinden. Die
Investitionen in die Bildung haben dazu geführt, dass die Gemeinde erstmals seit langem wieder Fremdkapital aufnehmen musste. Damit der Bottminger Finanzhaushalt ausgeglichen und
langfristig gesund bleibt, hat der Gemeinderat beschlossen, den Steuerfuss von bisher 42 %
um 3 Prozentpunkte auf 45 % ab 2016 anzuheben. Die Finanzierung wichtiger kommunaler
Aufgaben soll nicht zulasten der künftigen Generation erfolgen. Mit dieser moderaten Anpassung des Steuerfusses soll es in kommenden Rechnungsjahren zu Ertragsüberschüssen und
einer Stabilisierung bzw. Reduktion der Verschuldung kommen.
Aus Sicht des Gemeinderats handelt es sich um eine massvolle, aber notwendige Anpassung
des Steuerfusses für natürliche Personen. Auch mit 45 % ist und bleibt die Gemeinde Bottmingen in steuerlicher Hinsicht ein attraktiver Wohnort im Kanton Basel-Landschaft.
1
Einladung zur Einwohnergemeindeversammlung 7.12.2015
Seite 2
Die Kurzfassung des Budgets 2016 mit den Bemerkungen und Anträgen des Gemeinderats und
der Finanz- und Rechnungsprüfungskommission liegt dieser Einladung bei. Ausführliche Fassungen können bei der Gemeindeverwaltung (Christoph Andres, Tel. 061 426 10 40, [email protected]) bezogen werden. Die Dokumente können auch von der Gemeindewebseite www.bottmingen.ch unter Rubrik Politik/Gemeindeversammlung eingesehen
oder heruntergeladen werden.
Anträge
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung zu beschliessen:
://:
1.
2.
3.
4.
Das Budget 2016 wird genehmigt.
Die Gemeindesteuersätze für das Jahr 2016 werden wie folgt festgesetzt:
a) Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen auf 45 % der
Staatssteuer,
b) Ertragssteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf 2 % des
Reinertrags,
c) Kapitalsteuer des Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf 2,75 ‰
des steuerbaren Kapitals
Der Wasserzins wird bei CHF 1.60/m3 (+ MwSt.) belassen.
Die Abwassergebühr wird bei CHF 1.60 (+ MwSt.) pro m3 verbrauchten Trinkwassers belassen.
Bottmingen, 6. Oktober 2015
Beilage:
GEMEINDERAT BOTTMINGEN
In fidem, der Gemeindeverwalter
Martin R. Duthaler
Finanzperspektiven 2016 bis 2020/Kurzfassung Budget 2016
Rechtsmittelbelehrung:
Für eine allfällige Beschwerde wird auf die massgebenden Bestimmungen von § 172 ff. des kantonalen
Gemeindegesetzes (GG; SGS 180) verwiesen: Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann
gemäss § 172 Abs. 1 GG innerhalb von zehn Tagen seit Beschlussfassung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (§ 175 Abs. 1 GG). Wird eine Missachtung der Rechte der
Stimmberechtigten geltend gemacht (§ 175 Abs. 2 GG), so sind die Fristen gemäss § 175 Abs. 2 GG zu
beachten.