GEMEINDE BOTTMINGEN Finanzstrategie 2015 bis 2025 Ingress Gestützt auf §§ 150a und 157c des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz)1 sowie § 15 der Gemeindeordnung Bottmingen2 setzt der Gemeinderat mit Beschluss vom 10. November 2015 die folgende Finanzstrategie für die Planperiode 2015 bis 2025 in Kraft. Einleitung Die kommunale Finanzpolitik der vergangenen Jahre hat dazu geführt, dass sich Bottmingen zu einer in steuerlicher Hinsicht attraktiven Wohngemeinde in der Agglomeration der Stadt Basel entwickeln konnte: Mit einem Steuerfuss von 42 % ist Bottmingen die steuergünstigste Gemeinde im Kanton Basel-Landschaft. Dieser Umstand ist u. a. der Tatsache zu verdanken, dass während mehrerer Jahre jeweils hohe Ertragsüberschüsse in der Jahresrechnung zu verzeichnen waren. Im gleichen Zeitraum war die Investitionstätigkeit tief, die Gemeinde konnte mangels Infrastrukturvorhaben beträchtlich Liquidität aufbauen. Schon damals wurde seitens der Gemeindebehörde allerdings kommuniziert, dass ein Investitionsschub gegebenenfalls eine Anpassung des Steuerfusses zur Folge haben könnte. Im Zuge der Schulharmonisierung wurde nebst der Neuerstellung von zusätzlichen Räumlichkeiten auch der notwendige Nachholbedarf an werterhaltenden Investitionen an den Schulstandorten Burggarten und Talholz getätigt: Es stellte sich heraus, dass ein bedeutender Teil des per dato genehmigten Investitionsvolumens von CHF 29 Mio. auf notwendige Sanierungs- und Sicherheitsmassnahmen nach neuestem Standard zurückzuführen ist. Ein Blick in die Zukunft zeigt zudem, dass weitere Investitionen zu erwarten sind: im Hochbaubereich (Sanierung und/oder Ersatz von Kindergärten, Turnhallen, Werkhofprojekt), im Tiefbaubereich und im Bereich „Alter“ (zusätzliche Pflegebetten und/oder alternative Betreuungsformen). Bald stellte sich heraus, dass die Finanzierung der geplanten Investitionsvorhaben nicht mehr mit eigenen Mitteln (Abbau der vorhandenen Liquidität) bewerkstelligt werden kann. Erstmals seit vielen Jahren musste die Gemeinde im August 2015 Fremdkapital in der Höhe von CHF 18 Mio. aufnehmen. Ausgangslage Im Hinblick auf die Ausfinanzierung der Pensionskasse wurden in den Rechnungsjahren 2011 und 2012 Rückstellungen gebildet (insgesamt CHF 8 Mio.). Durch zusätzliche Abschreibungen in den Jahren 2012 und 2013 konnte das bestehende Verwaltungsvermögen vermindert werden, was künftigen Erfolgsrechnungen zugutekommt. Ab dem Jahr 2013 zeichnete sich eine Tendenz zu höheren Beiträgen an den Finanzausgleich sowie im Sozialwesen ab. Per Ende 2014 konnte die Ausfinanzierung der Pensionskasse problemlos abgewickelt werden: Rund CHF 1.6 Mio. an nicht benötigten Rückstellungen wurden in die Neubewertungsreserve eingelegt. Aufgrund der hohen Investitionstätigkeit in den Jahren 2014 und 2015 werden die Jahresrechnungen der Folgejahre mit beträchtlichen Abschreibungen belastet. Im Bildungsbereich ist aufgrund von steigenden Schulkinder-Zahlen (und allenfalls mehr Klassen) mit höheren Kosten zu rechnen. Im Bereich der Pflegefinanzierung wird die geplante Erhöhung der Normkosten per 1.1.2016 zu einer finanziellen Mehrbelastung im Gemeindehaushalt führen. 1 2 Haushaltführung (§ 150a), Aufgaben- und Finanzplan (§ 157c) Grundsätze der Haushaltführung (§ 15) 1 Im Bereich Alter ist aufgrund einer laufenden Gesetzesrevision (GeBPA) mit weiteren Kostensteigerungen durch Aufgabenverlagerungen vom Kanton zu den Gemeinden zu rechnen. Als Folge der zunehmenden Verdichtung (Wohnungsbau im Siedlungsgebiet) sind weitere Investitionen in die Gemeindeinfrastruktur wahrscheinlich. Der operative Gemeindebetrieb ist auf der bestehenden Steuerbasis finanzierbar - die Gemeinde hat kein strukturelles Defizit: Nicht finanzierbar hingegen sind die markant höheren Abschreibungen sowie die Rückzahlung des Fremdkapitals in den Folgejahren. Eine Fortschreibung der Finanzplanung auf der Basis eines 42 %-igen Steuerfusses würde dazu führen, dass das bestehende Eigenkapital innert drei bis vier Jahren zur Neige ginge (es entstünde ein sog. Bilanzfehlbetrag). Dies hat den Gemeinderat dazu bewogen, der Gemeindeversammlung am 7.12.2015 eine Erhöhung des Steuerfusses für natürliche Personen von 42 % auf 45 % ab 2016 zu beantragen. Vor der Tatsache, dass sich die Gemeinde den Handlungsspielraum für künftige Herausforderungen erhalten muss, ohne dabei die Finanzierung notwendiger Infrastruktur künftigen Generationen zu belasten, hat sich der Gemeinderat die Frage gestellt, mit welcher Strategie eine mittel- und langfristige Reduktion der Verschuldung angestrebt werden kann und soll. Als übergeordnete Orientierungsgrösse ist im geltenden Leitbild der Gemeinde zum Thema Finanzen festgehalten: Leitbild 2008 bis 2016 der Gemeinde Bottmingen zum Thema Finanzen „Wo wir stehen. Bottmingen ist steuerlich attraktiv und finanziell gesund. Das zeigt sich am ausgeglichenen Haushalt, am schuldenfreien Verwaltungsvermögen und an einer guten Finanzkraft, mit der die erforderlichen Mittel und Ressourcen zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden können. Was wir erreichen wollen. Die gesunde Finanzkraft und das attraktive Steuerniveau der Gemeinde sollen auch zukünftig gewährleistet bleiben. Auf dieser Basis soll der Bottminger Finanzhaushalt wirtschaftlich, zweckmässig, ökologisch und sozial geführt werden.“ Ziele und Massnahmen - Die Finanzstrategie 2015 bis 2025 der Gemeinde Bottmingen basiert auf der aktuellen IstSituation im Oktober 2015 und beschreibt nachstehend die massgeblichen Ziele, Ausführungen dazu sowie mögliche Massnahmen zur Erreichung resp. zur Erhaltung eines ausgeglichenen und nachhaltigen Finanzhaushalts. - Dabei zeichnet sich Bottmingen weiterhin durch attraktive Rahmenbedingungen als begehrte Wohngemeinde aus (gut unterhaltene Infrastruktur, Schulund Betreuungsangebote, gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr, Naherholungsraum, Kultur- und Vereinsleben etc.). Finanzhaushalt/Erfolgsrechnung Der Finanzhaushalt ist so zu gestalten, dass die Gemeinde langfristig handlungsfähig bleibt und künftige Herausforderungen bewältigen kann. (finanziell) Ziel: Der Finanzhaushalt muss ausgeglichen sein. Aufwand Das kommunale Dienstleistungsangebot orientiert sich an der gesetzlichen Notwendigkeit, an den Bedürfnissen der Bevölkerung sowie an Wirksamkeit und Effizienz. Ziel: Die Gemeinde erfüllt im gesetzlichen Rahmen Dienstleistungen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner sowie für ansässige Firmen so wirksam und kostengünstig wie möglich. Mögliche Massnahmen - Das Dienstleistungsangebot wird nach Bedarf überprüft (wobei auch die Überprüfung so kostengünstig wie möglich zu erfolgen hat). Unnötige Bürokratie ist zu vermeiden. 2 - Neue kommunale Aufgaben mit Kostenfolge sind nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder aufgrund von Beschlüssen des Souveräns möglich. - Personalbestand und Sachaufwand werden auf dem aktuell bekannten Niveau (Stand per 31.12.2015) gehalten. Davon ausgenommen sind Änderungen aufgrund von neuen gesetzlichen Vorgaben, aufgrund übergeordneter Ereignisse (z. B. im Sozial- und Asylwesen etc.) sowie durch Entscheide des Souveräns. Ertrag (Steuereinnahmen) Die Kerntätigkeit des Gemeinwesens ist durch Steuereinnahmen finanziert. Die bedeutendsten Aufwandpositionen sind aktuell die Bereiche Bildung, Soziales und Gesundheit, welche durch übergeordnetes Recht massgeblich vorgegeben werden. Ziel: Bottmingen zählt zu den fünf steuerlich attraktivsten Wohngemeinden im Kanton BaselLandschaft. Mögliche Massnahmen - Unter Berücksichtigung der erhöhten Abschreibungen wird der Gemeindeversammlung beantragt, den Steuersatz per 1.1.2016 auf 45 % anzuheben. - Ein attraktives Dienstleistungsangebot (wie z.B. die Tagesschule) trägt dazu bei, neue Einwohnerinnen und Einwohner zu gewinnen, was höhere Steuereinnahmen zur Folge hat. Investitionen und Finanzierung Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass der Richtwert des Selbstfinanzierungsgrads von 100 % in Phasen intensiver Investitionstätigkeit vorübergehend unterschritten werden kann. Ziel: Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt 100 %. Mögliche Massnahmen - Investitionen werden „rollend“ geplant, nach spezifischen Kriterien (Kriterienraster) bewertet und zeitlich priorisiert. Investitionssprünge sind nach Möglichkeit zu vermeiden. - Investitionen werden kostengünstig geplant und Folgekosten (Unterhalt, Abschreibungen etc.) werden aufgezeigt. - Situativ wird die Zusammenarbeit mit Dritten, der Abschluss einer „Public Private Partnership“ (sog. PPP) und/oder die Auslagerung geprüft. - Investitionen sind soweit wie möglich mit selbst erarbeiteten Mitteln zu finanzieren. - Bei der Finanzierung kommen zeitgemässe Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten zum Einsatz. Finanzmanagement Zur Aufrechterhaltung der Liquidität wurden per August 2015 insgesamt CHF 18 Mio. an Fremdkapital aufgenommen, mit unterschiedlichen zeitlichen Rückzahlungsmodalitäten. Das Nettovermögen pro Einwohner betrug im 20143 CHF 3‘659. Ziel: Die Gemeinde ist jederzeit liquid, die Nettoschuld in Franken pro Einwohner (Fremdkapital – Finanzvermögen/Einwohner) bleibt kleiner als CHF 1000 und weist damit auf eine geringe Verschuldung hin. Mögliche Massnahmen - Angestrebt wird die Rückzahlung von mindestens 50 % der aufgenommen CHF 18 Mio. Fremdkapital bis 2025. - Auf Behördenebene ist zu prüfen, ob Grundstücke, welche weder der öffentlichen Aufgabenerfüllung noch der strategischen Reserve dienen, an Dritte veräussert werden können (Innenfinanzierung durch gezielte Desinvestition). 3 Formel: Finanzvermögen abzüglich Fremdkapital/Anzahl Einwohner. Für 2014: CHF 32‘371‘975 – 9‘060‘199 = 23‘311‘776; dividiert durch 6‘371 ergibt ein Nettovermögen von CHF 3‘659/Einwohner. Für 2015 kann noch kein Wert errechnet werden. 3 Risikomanagement Als Hauptrisiken identifiziert wurden u. a. die nicht vorhersehbaren Entwicklungen am Kapitalmarkt (Entwicklung der Zinssätze etc.), steigende Kosten in nicht oder wenig beeinflussbaren Themenbereichen (Gesundheit, Bildung, Sozial- und Asylwesen, Verlagerung von kantonalen Aufgaben an die Gemeinde etc.) sowie der Ausfall von Schlüsselpersonen in der Verwaltung (knapper Personalbestand). Ziel: Finanzielle Risiken werden nach Möglichkeit frühzeitig erkannt, damit rechtzeitig geeignete Massnahmen ergriffen werden können. Mögliche Massnahmen - Jährliche Beurteilung folgender Risikofaktoren: Wirtschafts- und Finanzmarktentwicklung, Finanzausgleich, Bevölkerungswachstum und demographische Entwicklung ( Bedarf Dienstleistungen und Infrastruktur), gesellschaftliche Veränderungen ( Steuersubstrat), Aufgabenverlagerungen von Kanton zu Gemeinde. Fazit Vorausgesetzt, dass nicht weitere unvorhersehbare Aufgaben und Investitionen auf die Gemeinde zukommen, sollte die Zielerreichung der Rückzahlung der Hälfte des Fremdkapitals innerhalb der Zeitperiode dieser Finanzstrategie möglich sein, ohne abermals den Steuersatz erhöhen zu müssen. Verabschiedet vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 10.11.2015. 4
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