GEMEINDE BOTTMINGEN Finanzstrategie 2015 bis 2025

GEMEINDE BOTTMINGEN
Finanzstrategie 2015 bis 2025
Ingress
Gestützt auf §§ 150a und 157c des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der
Gemeinden (Gemeindegesetz)1 sowie § 15 der Gemeindeordnung Bottmingen2 setzt der
Gemeinderat mit Beschluss vom 10. November 2015 die folgende Finanzstrategie für die
Planperiode 2015 bis 2025 in Kraft.
Einleitung
Die kommunale Finanzpolitik der vergangenen Jahre hat dazu geführt, dass sich Bottmingen zu
einer in steuerlicher Hinsicht attraktiven Wohngemeinde in der Agglomeration der Stadt Basel
entwickeln konnte: Mit einem Steuerfuss von 42 % ist Bottmingen die steuergünstigste
Gemeinde im Kanton Basel-Landschaft. Dieser Umstand ist u. a. der Tatsache zu verdanken,
dass während mehrerer Jahre jeweils hohe Ertragsüberschüsse in der Jahresrechnung zu
verzeichnen waren. Im gleichen Zeitraum war die Investitionstätigkeit tief, die Gemeinde
konnte mangels Infrastrukturvorhaben beträchtlich Liquidität aufbauen. Schon damals wurde
seitens der Gemeindebehörde allerdings kommuniziert, dass ein Investitionsschub
gegebenenfalls eine Anpassung des Steuerfusses zur Folge haben könnte.
Im Zuge der Schulharmonisierung wurde nebst der Neuerstellung von zusätzlichen
Räumlichkeiten auch der notwendige Nachholbedarf an werterhaltenden Investitionen an den
Schulstandorten Burggarten und Talholz getätigt: Es stellte sich heraus, dass ein bedeutender
Teil des per dato genehmigten Investitionsvolumens von CHF 29 Mio. auf notwendige
Sanierungs- und Sicherheitsmassnahmen nach neuestem Standard zurückzuführen ist. Ein
Blick in die Zukunft zeigt zudem, dass weitere Investitionen zu erwarten sind: im
Hochbaubereich (Sanierung und/oder Ersatz von Kindergärten, Turnhallen, Werkhofprojekt),
im Tiefbaubereich und im Bereich „Alter“ (zusätzliche Pflegebetten und/oder alternative
Betreuungsformen).
Bald stellte sich heraus, dass die Finanzierung der geplanten Investitionsvorhaben nicht mehr
mit eigenen Mitteln (Abbau der vorhandenen Liquidität) bewerkstelligt werden kann. Erstmals
seit vielen Jahren musste die Gemeinde im August 2015 Fremdkapital in der Höhe von CHF 18
Mio. aufnehmen.
Ausgangslage
Im Hinblick auf die Ausfinanzierung der Pensionskasse wurden in den Rechnungsjahren 2011
und 2012 Rückstellungen gebildet (insgesamt CHF 8 Mio.). Durch zusätzliche Abschreibungen
in den Jahren 2012 und 2013 konnte das bestehende Verwaltungsvermögen vermindert
werden, was künftigen Erfolgsrechnungen zugutekommt. Ab dem Jahr 2013 zeichnete sich
eine Tendenz zu höheren Beiträgen an den Finanzausgleich sowie im Sozialwesen ab.
Per Ende 2014 konnte die Ausfinanzierung der Pensionskasse problemlos abgewickelt werden:
Rund CHF 1.6 Mio. an nicht benötigten Rückstellungen wurden in die Neubewertungsreserve
eingelegt. Aufgrund der hohen Investitionstätigkeit in den Jahren 2014 und 2015 werden die
Jahresrechnungen der Folgejahre mit beträchtlichen Abschreibungen belastet. Im
Bildungsbereich ist aufgrund von steigenden Schulkinder-Zahlen (und allenfalls mehr Klassen)
mit höheren Kosten zu rechnen. Im Bereich der Pflegefinanzierung wird die geplante Erhöhung
der Normkosten per 1.1.2016 zu einer finanziellen Mehrbelastung im Gemeindehaushalt
führen.
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Haushaltführung (§ 150a), Aufgaben- und Finanzplan (§ 157c)
Grundsätze der Haushaltführung (§ 15)
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Im Bereich Alter ist aufgrund einer laufenden Gesetzesrevision (GeBPA) mit weiteren
Kostensteigerungen durch Aufgabenverlagerungen vom Kanton zu den Gemeinden zu rechnen.
Als Folge der zunehmenden Verdichtung (Wohnungsbau im Siedlungsgebiet) sind weitere
Investitionen in die Gemeindeinfrastruktur wahrscheinlich.
Der operative Gemeindebetrieb ist auf der bestehenden Steuerbasis finanzierbar - die
Gemeinde hat kein strukturelles Defizit: Nicht finanzierbar hingegen sind die markant höheren
Abschreibungen sowie die Rückzahlung des Fremdkapitals in den Folgejahren. Eine
Fortschreibung der Finanzplanung auf der Basis eines 42 %-igen Steuerfusses würde dazu
führen, dass das bestehende Eigenkapital innert drei bis vier Jahren zur Neige ginge (es
entstünde ein sog. Bilanzfehlbetrag). Dies hat den Gemeinderat dazu bewogen, der
Gemeindeversammlung am 7.12.2015 eine Erhöhung des Steuerfusses für natürliche Personen
von 42 % auf 45 % ab 2016 zu beantragen.
Vor der Tatsache, dass sich die Gemeinde den Handlungsspielraum für künftige
Herausforderungen erhalten muss, ohne dabei die Finanzierung notwendiger Infrastruktur
künftigen Generationen zu belasten, hat sich der Gemeinderat die Frage gestellt, mit welcher
Strategie eine mittel- und langfristige Reduktion der Verschuldung angestrebt werden kann
und soll.
Als übergeordnete Orientierungsgrösse ist im geltenden Leitbild der Gemeinde zum Thema
Finanzen festgehalten:
Leitbild 2008 bis 2016 der Gemeinde Bottmingen zum Thema Finanzen
„Wo wir stehen. Bottmingen ist steuerlich attraktiv und finanziell gesund. Das zeigt sich am ausgeglichenen
Haushalt, am schuldenfreien Verwaltungsvermögen und an einer guten Finanzkraft, mit der die erforderlichen
Mittel und Ressourcen zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden
können.
Was wir erreichen wollen. Die gesunde Finanzkraft und das attraktive Steuerniveau der Gemeinde sollen auch
zukünftig gewährleistet bleiben. Auf dieser Basis soll der Bottminger Finanzhaushalt wirtschaftlich, zweckmässig,
ökologisch und sozial geführt werden.“
Ziele und Massnahmen
- Die Finanzstrategie 2015 bis 2025 der Gemeinde Bottmingen basiert auf der aktuellen IstSituation im Oktober 2015 und beschreibt nachstehend die massgeblichen Ziele,
Ausführungen dazu sowie mögliche Massnahmen zur Erreichung resp. zur Erhaltung eines
ausgeglichenen und nachhaltigen Finanzhaushalts.
- Dabei zeichnet sich Bottmingen weiterhin durch attraktive Rahmenbedingungen als
begehrte
Wohngemeinde
aus
(gut
unterhaltene
Infrastruktur,
Schulund
Betreuungsangebote, gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr, Naherholungsraum,
Kultur- und Vereinsleben etc.).
Finanzhaushalt/Erfolgsrechnung
Der Finanzhaushalt ist so zu gestalten, dass die Gemeinde langfristig
handlungsfähig bleibt und künftige Herausforderungen bewältigen kann.
(finanziell)
Ziel: Der Finanzhaushalt muss ausgeglichen sein.
Aufwand
Das kommunale Dienstleistungsangebot orientiert sich an der gesetzlichen Notwendigkeit, an
den Bedürfnissen der Bevölkerung sowie an Wirksamkeit und Effizienz.
Ziel: Die Gemeinde erfüllt im gesetzlichen Rahmen Dienstleistungen für ihre Einwohnerinnen
und Einwohner sowie für ansässige Firmen so wirksam und kostengünstig wie möglich.
Mögliche Massnahmen
- Das Dienstleistungsangebot wird nach Bedarf überprüft (wobei auch die Überprüfung so
kostengünstig wie möglich zu erfolgen hat). Unnötige Bürokratie ist zu vermeiden.
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- Neue kommunale Aufgaben mit Kostenfolge sind nur aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder
aufgrund von Beschlüssen des Souveräns möglich.
- Personalbestand und Sachaufwand werden auf dem aktuell bekannten Niveau (Stand per
31.12.2015) gehalten. Davon ausgenommen sind Änderungen aufgrund von neuen
gesetzlichen Vorgaben, aufgrund übergeordneter Ereignisse (z. B. im Sozial- und Asylwesen
etc.) sowie durch Entscheide des Souveräns.
Ertrag (Steuereinnahmen)
Die Kerntätigkeit des Gemeinwesens ist durch Steuereinnahmen finanziert. Die bedeutendsten
Aufwandpositionen sind aktuell die Bereiche Bildung, Soziales und Gesundheit, welche durch
übergeordnetes Recht massgeblich vorgegeben werden.
Ziel: Bottmingen zählt zu den fünf steuerlich attraktivsten Wohngemeinden im Kanton BaselLandschaft.
Mögliche Massnahmen
- Unter Berücksichtigung der erhöhten Abschreibungen wird der Gemeindeversammlung
beantragt, den Steuersatz per 1.1.2016 auf 45 % anzuheben.
- Ein attraktives Dienstleistungsangebot (wie z.B. die Tagesschule) trägt dazu bei, neue
Einwohnerinnen und Einwohner zu gewinnen, was höhere Steuereinnahmen zur Folge hat.
Investitionen und Finanzierung
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass der Richtwert des Selbstfinanzierungsgrads von 100 %
in Phasen intensiver Investitionstätigkeit vorübergehend unterschritten werden kann.
Ziel: Der Selbstfinanzierungsgrad beträgt 100 %.
Mögliche Massnahmen
- Investitionen werden „rollend“ geplant, nach spezifischen Kriterien (Kriterienraster)
bewertet und zeitlich priorisiert. Investitionssprünge sind nach Möglichkeit zu vermeiden.
- Investitionen werden kostengünstig geplant und Folgekosten (Unterhalt, Abschreibungen
etc.) werden aufgezeigt.
- Situativ wird die Zusammenarbeit mit Dritten, der Abschluss einer „Public Private
Partnership“ (sog. PPP) und/oder die Auslagerung geprüft.
- Investitionen sind soweit wie möglich mit selbst erarbeiteten Mitteln zu finanzieren.
- Bei der Finanzierung kommen zeitgemässe Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten
zum Einsatz.
Finanzmanagement
Zur Aufrechterhaltung der Liquidität wurden per August 2015 insgesamt CHF 18 Mio. an
Fremdkapital aufgenommen, mit unterschiedlichen zeitlichen Rückzahlungsmodalitäten. Das
Nettovermögen pro Einwohner betrug im 20143 CHF 3‘659.
Ziel: Die Gemeinde ist jederzeit liquid, die Nettoschuld in Franken pro Einwohner
(Fremdkapital – Finanzvermögen/Einwohner) bleibt kleiner als CHF 1000 und weist damit auf
eine geringe Verschuldung hin.
Mögliche Massnahmen
- Angestrebt wird die Rückzahlung von mindestens 50 % der aufgenommen CHF 18 Mio.
Fremdkapital bis 2025.
- Auf Behördenebene ist zu prüfen, ob Grundstücke, welche weder der öffentlichen
Aufgabenerfüllung noch der strategischen Reserve dienen, an Dritte veräussert werden
können (Innenfinanzierung durch gezielte Desinvestition).
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Formel: Finanzvermögen abzüglich Fremdkapital/Anzahl Einwohner. Für 2014: CHF 32‘371‘975 – 9‘060‘199 =
23‘311‘776; dividiert durch 6‘371 ergibt ein Nettovermögen von CHF 3‘659/Einwohner. Für 2015 kann noch kein Wert
errechnet werden.
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Risikomanagement
Als Hauptrisiken identifiziert wurden u. a. die nicht vorhersehbaren Entwicklungen am
Kapitalmarkt (Entwicklung der Zinssätze etc.), steigende Kosten in nicht oder wenig
beeinflussbaren Themenbereichen (Gesundheit, Bildung, Sozial- und Asylwesen, Verlagerung
von kantonalen Aufgaben an die Gemeinde etc.) sowie der Ausfall von Schlüsselpersonen in
der Verwaltung (knapper Personalbestand).
Ziel: Finanzielle Risiken werden nach Möglichkeit frühzeitig erkannt, damit rechtzeitig
geeignete Massnahmen ergriffen werden können.
Mögliche Massnahmen
- Jährliche Beurteilung folgender Risikofaktoren: Wirtschafts- und Finanzmarktentwicklung,
Finanzausgleich, Bevölkerungswachstum und demographische Entwicklung ( Bedarf
Dienstleistungen und Infrastruktur), gesellschaftliche Veränderungen ( Steuersubstrat),
Aufgabenverlagerungen von Kanton zu Gemeinde.
Fazit
Vorausgesetzt, dass nicht weitere unvorhersehbare Aufgaben und Investitionen auf die
Gemeinde zukommen, sollte die Zielerreichung der Rückzahlung der Hälfte des Fremdkapitals
innerhalb der Zeitperiode dieser Finanzstrategie möglich sein, ohne abermals den Steuersatz
erhöhen zu müssen.
Verabschiedet vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 10.11.2015.
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