Neuigkeiten aus dem GERBERVIERTEL Ausgabe 12, 22. Januar 2016 Sehr geehrte Mitglieder und Förderer des Gerberviertel e.V., mit diesem Newsletter möchten wir Sie über Neuigkeiten aus dem Viertel und dem Verein informieren. Falls Sie Infos/Inhalte für unseren Newsletter haben, würde ich mich freuen, wenn Sie mir diese zusenden oder mir Bescheid geben (Hinweise, Veranstaltungen, Aktionen, (Neu)Eröffnungen). Chancen für Arbeitgeber Viele Menschen suchen derzeit neue Perspektiven und Chancen bei uns in Deutschland. Das Thema ist seit Monaten Nummer 1 in der Berichterstattung und Sie wissen sicherlich bestens Bescheid. Bei einer Veranstaltung der Wirtschaftsförderung Stuttgart wurde letzte Woche ein Aspekt dazu beleuchtet, welcher auch für Sie interessant sein könnte: „Flüchtlinge als Mitarbeitende und Auszubildende in Handel und Gewerbe“. Arbeitsaufnahme, Praktikum und Ausbildung von anerkannten Flüchtlingen sind grundsätzlich problemlos möglich. Zuständig sind die Jobcenter. Für Arbeitgeber, die diese Menschen beschäftigten möchten gibt es diverse Unterstützungsmöglichkeiten: • Unentgeltliche Führung/Betreuung der Stellenangebote für Flüchtlinge im Jobcenter. • Kostenloses Praktikum der Flüchtlinge bis zu 6 Wochen (unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 12 Wochen) über das Jobcenter. • Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten (bis 12 Monate) im Rahmen der Einstiegsqualifizierung zur Ausbildungsvorbereitung. • Förderung der beruflichen Weiterbildung. • Zuschüsse zum Arbeitsentgelt. Diese und weitere Informationen - beispielsweise detaillierte Kontaktdaten - finden Sie in der anliegenden Präsentation. Akademie für WingChun in der Gerber-PopUp-Box Unser Mitglied Sifu Alexander Lemuth informiert nächste Woche täglich von 10 bis 20 Uhr im OG des Gerber über alle Fragen rund um das Thema Selbstverteidigung. „Ich helfe Menschen, stark und selbstbewusst zu werden. Jeder soll sich frei und sicher bewegen können, wann und wo sie oder er will. Wer regelmäßig trainiert, erreicht mentale und körperliche Stärke, schärft seine Sinne für Gefahrensituationen und weiß wie man sich in schwierigen Situationen verhält.“ Weitere Informationen unter: www.lerne-dich-zu-verteidigen.de Mittagsmenü Spiesserei Mittags werden alle Fleißigen hungrig und sind dann auf der Suche nach verschiedenen kulinarischen Eindrücken und Sättigung. Die Mittagsmenüauswahl von Zuhause, Büro usw. wird nun von unserem Mitglied Spiesserei (Tübinger Straße 27) bereichert, der einen wöchentlichen Mittagsnewsletter anbietet. Den Newsletter (ebenfalls siehe Anlage) können Sie unter dieser Adresse abonnieren: [email protected]. Herzliche Grüße, Gerberviertel e.V. und Hannes Wolf Veranstaltung der Wirtschaftsförderung „Flüchtlinge als Mitarbeitende und Auszubildende in Handel und Gewerbe“ am 14. Januar 2016 um 19.00 Uhr bis ca. 21.30 Uhr „Globetrotter“ Tübinger Str. 11, 70178 Stuttgart Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 1 Derzeit gängiger Ablauf des Asylverfahrens - von der Ankunft bis zur Anerkennung Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 2 Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 3 Welche Behörde ist zuständig? Welche Menschen können aus Sicht eines Arbeitgebers unbürokratisch beschäftigt werden? Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 4 Personenkreis Anerkannte Flüchtlinge sowie „Kontingent“-Flüchtlinge (Menschen mit Bleibeperspektive) Menschen, deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist • Zuständig: Jobcenter • Zuständig: BA (Arbeitsagentur) • Arbeitsaufnahme/Praktikum und Ausbildung problemlos möglich • Arbeitsaufnahme/Praktikum ggf. ab dem 3. Monat möglich, allerdings nur dann, wenn „Arbeitserlaubnis“ vorliegt/Ausländerbehörde zugestimmt hat (so genannte „Vorrangprüfung“ muss in der Regel stattgefunden haben) • Eine Berufsausbildung dürfen Asylsuchende ab dem vierten Monat und Geduldete bereits ab dem ersten Tag des Status als Geduldeter beginnen. Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber (noch) nicht abgeschoben werden können („geduldete“ Menschen) • „Duldung“ bis zum 15. Monat: • Zuständig: BA (Arbeitsagentur) Arbeitsaufnahme/Praktikum ggf. möglich, allerdings nur dann, wenn „Arbeitserlaubnis“ vorliegt/Ausländerbehörde zugestimmt hat (so genannte „Vorrangprüfung“ muss in der Regel stattgefunden haben) • Eine Berufsausbildung dürfen Geduldete bereits ab dem ersten Tag des Status als Geduldeter beginnen. • „Duldung“ ab dem 16. Monat: • Zuständig: Jobcenter Arbeitsaufnahme/Praktikum und Ausbildung problemlos möglich Folie 5 Zugang zu Arbeit und Ausbildung im Überblick Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 6 Zugang zu Arbeit und Ausbildung im Überblick Arbeitsverbot zu Beginn des Aufenthalts Asylsuchende und Geduldete dürfen in den ersten drei Monaten in Deutschland keine Beschäftigung aufnehmen Nachrangiger Zugang zu Arbeitsmarkt Asylsuchende und Geduldete können ab dem vierten Monat eine Beschäftigungserlaubnis für eine konkrete Beschäftigung beantragen. Es wird in der Regel eine Vorrangprüfung durch die BA durchgeführt. Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung Anerkannte Flüchtlinge und Kontingentflüchtlinge sowie „Geduldete“ ab dem 16. Monat seit Ausstellung der Duldung (Jobcenter-Zuständigkeit) dürfen ohne Wartezeit jede Beschäftigung aufnehmen. Eine Berufsausbildung dürfen Asylsuchende ab dem vierten Monat und Geduldete bereits ab dem ersten Tag des Status als Geduldeter beginnen. Für andere Beschäftigungsarten entfällt die Vorrangprüfung bei Asylsuchenden und Geduldeten in der Regel erst ab dem 16. Monat Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 7 Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Arbeitgeber vom Jobcenter Stuttgart? Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 8 Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitgeber, die anerkannte Flüchtlinge und Kontingentflüchtlinge sowie „Geduldete“ (ab dem 16. Monat seit Ausstellung der Duldung) beschäftigten möchten unentgeltliche Führung/Betreuung der Stellenangebote für Flüchtlinge im Jobcenter Stuttgart (Arbeitgeberteam) kostenloses Praktikum der Flüchtlinge bis zu 6 Wochen (unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 12 Wochen) über Jobcenter Stuttgart möglich (so genannte „MAG“); der gesetzliche Mindestlohn findet keine Anwendung Sofern bei dem jeweiligen Flüchtling die individuellen, gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, Förderung der beruflichen Weiterbildung („FbW“), z.B. „betriebliche Einzel-Umschulung“; der gesetzliche Mindestlohn findet keine Anwendung finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten (6 bis 12 Monate) im Rahmen der Einstiegsqualifizierung („EQ“) zur Ausbildungsvorbereitung; der gesetzliche Mindestlohn findet keine Anwendung Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (z.B. Eingliederungszuschuss) Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 9 Wie kann ein Arbeitgeber mit dem Jobcenter Stuttgart in Kontakt treten? Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 10 Jobcenter-Kontaktadressen für Arbeitgeber, die anerkannte Flüchtlinge und Kontingentflüchtlinge sowie „Geduldete“ (ab dem 16. Monat) beschäftigten möchten Industrie Transport / Logistik Handel HoGa Reinigung Frau König – Tel. 0711/216-97342 Frau Hienz – Tel. 0711/216-97341 Frau Hrvojic (Erwerbsaufstockende) – Tel. 0711/216 - 97344 Herr Besler – Tel. 0711/216-97338 Frau Szöllösi – Tel. 0711/216-97346 Frau Hrvojic (Erwerbsaufstockende) – Tel. 0711/216 - 97344 E-Mail: [email protected] Fax: 0711/216-9597325 E-Mail: [email protected] Fax: 0711/216-9597325 Metallverarbeitung / Produktion Ingenieure Lagerlogistik / Transport Sicherheitsgewerbe Handel Hotelfach / Gastronomie Reinigung Friseure Handwerk Medizin / Pflege Sonstiges¹) Herr Gil – Tel. 0711/216-97347 Frau Napolitano (Erwerbsaufstockende) – Tel. 0711/216 - 97048 E-Mail: [email protected] Fax: 0711/216-9597325 Bau / Handwerk Architektur Gesundheits-/ Sozialwesen ¹) sonstige nicht akademische Berufe Office IT Sonstiges²) Herr Möller – Tel. 0711/216-97343 Herr Arnold – Tel. 0711/216-97336 Frau Napolitano (Erwerbsaufstockende) – Tel. 0711/216 - 97048 E-Mail: [email protected] Fax: 0711/216-9597325 EDV / IT Marketing / Gestaltung Kaufmännisch Naturwissenschaften und Forschung ²) sonstige akademische Berufe Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 11 Wie und von wem werden Flüchtlinge im Jobcenter Stuttgart betreut? Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 12 Flüchtlinge im Jobcenter Stuttgart Fachstelle für Flüchtlinge Projekt NIFA Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement für Flüchtlinge Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 13 Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement Erhebung der Kompetenzen, verwertbaren Berufserfahrung sowie der persönlichen und fachlichen Potentiale im Hinblick auf eine nachhaltige Integration Sprachvermittlung Orientierung bieten im Bildungssystem und am Arbeitsmarkt Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen Bewerbungsunterstützung, Coaching, Stabilisierung in der Startphase (Nach-)Qualifizierungsbedarfe feststellen, Berufspraktische Erprobung, Qualifizierung Dienstleister für Arbeitgeber: Information zu Praktika, Ausbildung und Förderleistungen Unterstützung bieten bei der Organisation von Berufs- und Alltagsanforderungen Bürgerschaftliches Engagement und Migrantenselbstorganisationen einbinden Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 14 Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 15 Faktoren für eine erfolgreiche berufliche Integration Frühzeitiger Spracherwerb Verzahnung Spracherwerb mit praktischer Tätigkeit praktische Erprobung der vorhandenen beruflichen Kenntnisse Kennenlernen der Arbeitswelt in Deutschland, z.B. durch Praktika Berufliche Ausbildung Berufliche Teilqualifizierungen in Modulen Anpassungsqualifizierungen bei vorhandenen beruflichen Kenntnissen Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 16 Aktuelle Übersicht über Leistungsberechtigte in Flüchtlingsbedarfsgemeinschaften Anzahl Lb Alter <15 15-24 25-34 35-44 45-54 55-65 Gesamt m 298 226 205 134 89 72 1024 8% 9% w 261 130 146 140 82 78 837 Gesamt 559 356 351 274 171 150 1861 <15 30% 15-24 25-34 15% 35-44 45-54 19% 19% 55-65 Die Mehrzahl der Flüchtlinge (1.037 von 1.861) hat erstmals in den letzten Jahren vom Jobcenter Stuttgart Leistungen erhalten. Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 17 Anzahl Lb Alter Syrien Irak Sonstige Afghanistan Iran Eritrea Serbien Gesamt 2014 183 62 73 69 24 3 9 423 2015 330 110 83 45 19 16 11 614 Gesamt 513 172 156 114 43 19 20 1037 Syrien 17% Irak Sonstige 15% 49% 11% 2% 2% 4% Afghanistan Iran Serbien Eritrea In den letzten beiden Jahren kamen vor allem Menschen aus Syrien und dem Irak ins Jobcenter Stuttgart. Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 18 2014 Schulabschluss Gesamt Lb 2015 Lb Anteil Lb Gesamt Anteil Anteil kein Schulabschluss Abitur 197 27 68% 9% 249 96 54% 21% 446 123 60% 16% Hauptschulabschluss 31 11% 36 8% 67 9% 7 2% 44 10% 51 7% 19 4 7% 1% 21 2 5% 0% 40 6 5% 1% Fachhochschulreife 1 0% 4 1% 5 1% ohne Fachhochschul/Hochschulabschluss 3 1% 0% 3 0% Diplom (Fachhochschule) 1 0% 2 0% 3 0% 0% 2 0% 2 0% 0% 100% 1 457 0% 100% 1 747 0% 100% - keine Angabe mittlerer Reife Diplom (Uni) Abschluss der Sonderschule L/G ohne Fachhochschulreife Gesamt 290 Ein Drittel der Personen (>15 Jahre) hat einen Schulabschluss. Der Anteil von Abiturienten bei den in 2015 zugegangenen Flüchtlinge ist mit 21% vergleichsweise hoch. Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 19 Alter ohne abgeschlossene Berufsausbildung (Leer) 2014 Lb Gesamt Lb 2015 Lb Anteil Gesamt Anteil Anteil 226 7 78% 2% 346 45 76% 10% 572 52 77% 7% in Deutschland nicht anerkannte Berufsausbildung 27 9% 17 4% 44 6% in Deutschland nicht anerkannter Hochschulabschluss Hochschule 13 7 4% 2% 20 23 4% 5% 33 30 4% 4% 6 2 2 290 2% 1% 1% 100% 5 1 1% 0% 0% 100% 11 3 2 747 1% 0% 0% 100% betriebliche / außerbetriebliche Ausbildung Fachhochschule Fachschule Gesamt 457 Über eine Ausbildung verfügen in dieser Gruppe lediglich 16% Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 20 Best Practice-Beispiele Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 21 Best Practice-Beispiele Beispiel Herr A Syrien Beispiel Herr B Eritrea Beispiel Herr C Syrien • 31 Jahre • Anerkennungsverfahren als Vermessungstechniker läuft • Gute Deutschkenntnisse • Derzeit Brückenpraktikum • Ziel: Tätigkeit in Produktion • 26 Jahre • Krankenpfleger • Anerkennungsverfahren für Ausbildung und Praktikum bereits während Asylverfahrens durchgeführt durch Unterstützung ehrenamtlich Engagierter • Derzeit Deutschkurs • Ziel: Anerkennungspraktikum Arbeit als Krankenpfleger • 34 Jahre, 3 Kinder • Goldschmied • Keine Abschlusszeugnisse vorhanden • Praktische Erprobung wäre hilfreich • Derzeit Brückenpraktikum • Ziel: Tätigkeit in Produktion Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 22 Auf welche Weise kann sich ein Arbeitgeber ehrenamtlich betätigen? Mit wem tritt er in Kontakt? Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 23 EXKURS – Ehrenamtliche Tätigkeit Möglichkeiten ehrenamtlicher Betätigungen für Firmen Praktikumsplätze anbieten Finanzielle Spenden an Flüchtlingsfreundeskreise, bestehende Fonds, oder laufende Projekte, z.B. Mitmachzirkus für Kinder Sachspenden z.B. für Spielgeräte, Mobiliar in Gemeinschaftsräumen, Pflanzen, etc. Räumlichkeiten zur Verfügung stellen für die Arbeit der ehrenamtlich Engagierten Engagement in Patenschafts- oder Mentorenprogramme Sozialstunden von Mitarbeitenden / Azubis durch Engagement in Projekten oder Durchführung von Qualifizierungsangebote in Unterkünfte, z.B. Computerkurse Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 24 Ansprechpartnerin für alle Fragen zum Thema Ehrenamtliches Engagement für Flüchtlinge Frau Schäfer Sozialamt Landeshauptstadt Stuttgart Koordinatorin für die Qualifikation und Vernetzung Bürgerschaftlich Engagierter in der Flüchtlingsarbeit Eberhardstr. 33 70173 Stuttgart Telefon: 0711 216-59032 E-Mail: [email protected] Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 25 Hilfreiche Links für Arbeitgeber Agentur für Arbeit Broschüre „Potentiale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“ https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Unternehmen/index.htm IHK Region Stuttgart Rechtliche Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Flüchtlingen https://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/Arbeitsrecht/Auslaenderrecht/Beschaefti gung-Fluechtlinge/2757782 IQ Netzwerk Erstanlaufstellen und Kompetenzzentren für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen http://netzwerk-iq-bw.de/erstanlaufstellen.html Workeer Jobbörse für Geflüchtete und Arbeitgeber http://www.workeer.de/ Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer) Folie 27
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