Masterfolie LHS

Neuigkeiten aus dem
GERBERVIERTEL
Ausgabe 12, 22. Januar 2016
Sehr geehrte Mitglieder und Förderer des Gerberviertel e.V.,
mit diesem Newsletter möchten wir Sie über Neuigkeiten aus dem Viertel und dem Verein
informieren. Falls Sie Infos/Inhalte für unseren Newsletter haben, würde ich mich freuen,
wenn Sie mir diese zusenden oder mir Bescheid geben (Hinweise, Veranstaltungen,
Aktionen, (Neu)Eröffnungen).
Chancen für Arbeitgeber
Viele Menschen suchen derzeit neue Perspektiven und Chancen bei uns in Deutschland.
Das Thema ist seit Monaten Nummer 1 in der Berichterstattung und Sie wissen sicherlich
bestens Bescheid.
Bei einer Veranstaltung der Wirtschaftsförderung Stuttgart wurde letzte Woche ein Aspekt
dazu beleuchtet, welcher auch für Sie interessant sein könnte: „Flüchtlinge als Mitarbeitende
und Auszubildende in Handel und Gewerbe“.
Arbeitsaufnahme, Praktikum und Ausbildung von anerkannten Flüchtlingen sind
grundsätzlich problemlos möglich. Zuständig sind die Jobcenter. Für Arbeitgeber, die diese
Menschen beschäftigten möchten gibt es diverse Unterstützungsmöglichkeiten:
• Unentgeltliche Führung/Betreuung der Stellenangebote für Flüchtlinge im Jobcenter.
• Kostenloses Praktikum der Flüchtlinge bis zu 6 Wochen (unter bestimmten
Voraussetzungen auch bis zu 12 Wochen) über das Jobcenter.
• Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten (bis 12 Monate) im Rahmen der
Einstiegsqualifizierung zur Ausbildungsvorbereitung.
• Förderung der beruflichen Weiterbildung.
• Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
Diese und weitere Informationen - beispielsweise detaillierte Kontaktdaten - finden Sie in der
anliegenden Präsentation.
Akademie für WingChun in der Gerber-PopUp-Box
Unser Mitglied Sifu Alexander Lemuth informiert nächste Woche täglich von 10 bis 20 Uhr im
OG des Gerber über alle Fragen rund um das Thema Selbstverteidigung.
„Ich helfe Menschen, stark und selbstbewusst zu werden. Jeder soll sich frei und sicher
bewegen können, wann und wo sie oder er will. Wer regelmäßig trainiert, erreicht mentale
und körperliche Stärke, schärft seine Sinne für Gefahrensituationen und weiß wie man sich
in schwierigen Situationen verhält.“
Weitere Informationen unter: www.lerne-dich-zu-verteidigen.de
Mittagsmenü Spiesserei
Mittags werden alle Fleißigen hungrig und sind dann auf der Suche nach verschiedenen
kulinarischen Eindrücken und Sättigung. Die Mittagsmenüauswahl von Zuhause, Büro usw.
wird nun von unserem Mitglied Spiesserei (Tübinger Straße 27) bereichert, der einen
wöchentlichen Mittagsnewsletter anbietet. Den Newsletter (ebenfalls siehe Anlage) können
Sie unter dieser Adresse abonnieren: [email protected].
Herzliche Grüße,
Gerberviertel e.V. und Hannes Wolf
Veranstaltung der Wirtschaftsförderung
„Flüchtlinge als Mitarbeitende und
Auszubildende in Handel und
Gewerbe“
am 14. Januar 2016
um 19.00 Uhr bis ca. 21.30 Uhr
„Globetrotter“
Tübinger Str. 11, 70178 Stuttgart
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 1
Derzeit gängiger Ablauf des Asylverfahrens
- von der Ankunft bis zur Anerkennung
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 2
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 3
Welche Behörde ist zuständig?
Welche Menschen können aus Sicht eines
Arbeitgebers unbürokratisch beschäftigt
werden?
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 4
Personenkreis
Anerkannte Flüchtlinge sowie
„Kontingent“-Flüchtlinge
(Menschen mit
Bleibeperspektive)
Menschen, deren
Asylverfahren noch nicht
abgeschlossen ist
• Zuständig: Jobcenter
• Zuständig: BA
(Arbeitsagentur)
• Arbeitsaufnahme/Praktikum
und Ausbildung problemlos
möglich
• Arbeitsaufnahme/Praktikum
ggf. ab dem 3. Monat möglich,
allerdings nur dann, wenn
„Arbeitserlaubnis“
vorliegt/Ausländerbehörde
zugestimmt hat (so genannte
„Vorrangprüfung“ muss in der
Regel stattgefunden haben)
• Eine Berufsausbildung dürfen
Asylsuchende ab dem vierten
Monat und Geduldete bereits
ab dem ersten Tag des Status
als Geduldeter beginnen.
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Menschen, deren Asylantrag
abgelehnt wurde, die aber
(noch) nicht abgeschoben
werden können („geduldete“
Menschen)
• „Duldung“ bis zum 15. Monat:
• Zuständig: BA
(Arbeitsagentur)
Arbeitsaufnahme/Praktikum
ggf. möglich, allerdings nur
dann, wenn „Arbeitserlaubnis“
vorliegt/Ausländerbehörde
zugestimmt hat (so genannte
„Vorrangprüfung“ muss in der
Regel stattgefunden haben)
• Eine Berufsausbildung dürfen
Geduldete bereits ab dem
ersten Tag des Status als
Geduldeter beginnen.
• „Duldung“ ab dem 16. Monat:
• Zuständig: Jobcenter
Arbeitsaufnahme/Praktikum
und Ausbildung problemlos
möglich
Folie 5
Zugang zu Arbeit und Ausbildung im Überblick
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 6
Zugang zu Arbeit und Ausbildung im Überblick
Arbeitsverbot zu Beginn des Aufenthalts
Asylsuchende und Geduldete dürfen in den ersten drei Monaten in Deutschland keine Beschäftigung aufnehmen
Nachrangiger Zugang zu Arbeitsmarkt
Asylsuchende und Geduldete können ab dem vierten Monat eine Beschäftigungserlaubnis für eine konkrete Beschäftigung beantragen. Es wird in der
Regel eine Vorrangprüfung durch die BA durchgeführt.
Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung
Anerkannte Flüchtlinge und Kontingentflüchtlinge sowie „Geduldete“ ab dem 16. Monat seit Ausstellung der Duldung (Jobcenter-Zuständigkeit) dürfen
ohne Wartezeit jede Beschäftigung aufnehmen. Eine Berufsausbildung dürfen Asylsuchende ab dem vierten Monat und Geduldete bereits ab dem
ersten Tag des Status als Geduldeter beginnen. Für andere Beschäftigungsarten entfällt die Vorrangprüfung bei Asylsuchenden und Geduldeten in der
Regel erst ab dem 16. Monat
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 7
Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es
für Arbeitgeber vom Jobcenter Stuttgart?
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 8
Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitgeber, die
anerkannte Flüchtlinge und Kontingentflüchtlinge
sowie „Geduldete“ (ab dem 16. Monat seit
Ausstellung der Duldung) beschäftigten möchten
unentgeltliche Führung/Betreuung der
Stellenangebote für Flüchtlinge im
Jobcenter Stuttgart (Arbeitgeberteam)
kostenloses Praktikum der Flüchtlinge
bis zu 6 Wochen (unter bestimmten
Voraussetzungen auch bis zu 12
Wochen) über Jobcenter Stuttgart
möglich (so genannte „MAG“); der
gesetzliche Mindestlohn findet keine
Anwendung
Sofern bei dem jeweiligen Flüchtling
die individuellen, gesetzlichen
Voraussetzungen vorliegen,
Förderung der beruflichen
Weiterbildung („FbW“), z.B.
„betriebliche Einzel-Umschulung“; der
gesetzliche Mindestlohn findet keine
Anwendung
finanzielle
Unterstützungsmöglichkeiten (6 bis 12
Monate) im Rahmen der
Einstiegsqualifizierung („EQ“) zur
Ausbildungsvorbereitung; der
gesetzliche Mindestlohn findet keine
Anwendung
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt (z.B.
Eingliederungszuschuss)
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 9
Wie kann ein Arbeitgeber mit dem Jobcenter
Stuttgart in Kontakt treten?
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 10
Jobcenter-Kontaktadressen für Arbeitgeber, die
anerkannte Flüchtlinge und Kontingentflüchtlinge sowie
„Geduldete“ (ab dem 16. Monat) beschäftigten möchten
Industrie
Transport / Logistik
Handel
HoGa
Reinigung
Frau König – Tel. 0711/216-97342
Frau Hienz – Tel. 0711/216-97341
Frau Hrvojic (Erwerbsaufstockende) – Tel. 0711/216 - 97344
Herr Besler – Tel. 0711/216-97338
Frau Szöllösi – Tel. 0711/216-97346
Frau Hrvojic (Erwerbsaufstockende) – Tel. 0711/216 - 97344
E-Mail: [email protected]
Fax: 0711/216-9597325
E-Mail: [email protected]
Fax: 0711/216-9597325
 Metallverarbeitung / Produktion
 Ingenieure
Lagerlogistik / Transport
Sicherheitsgewerbe
 Handel
Hotelfach / Gastronomie
Reinigung
 Friseure
Handwerk
Medizin / Pflege
Sonstiges¹)
Herr Gil – Tel. 0711/216-97347
Frau Napolitano (Erwerbsaufstockende) – Tel. 0711/216 - 97048
E-Mail: [email protected]
Fax: 0711/216-9597325
 Bau / Handwerk
 Architektur
 Gesundheits-/ Sozialwesen
¹) sonstige nicht akademische Berufe
Office
IT
Sonstiges²)
Herr Möller – Tel. 0711/216-97343
Herr Arnold – Tel. 0711/216-97336
Frau Napolitano (Erwerbsaufstockende) – Tel. 0711/216 - 97048
E-Mail: [email protected]
Fax: 0711/216-9597325
EDV / IT
Marketing / Gestaltung
 Kaufmännisch
Naturwissenschaften und Forschung
²) sonstige akademische Berufe
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 11
Wie und von wem werden Flüchtlinge im
Jobcenter Stuttgart betreut?
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 12
Flüchtlinge im Jobcenter Stuttgart
Fachstelle für Flüchtlinge
Projekt
NIFA
Beschäftigungsorientiertes
Fallmanagement für
Flüchtlinge
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 13
Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement
 Erhebung der Kompetenzen, verwertbaren Berufserfahrung sowie der
persönlichen und fachlichen Potentiale im Hinblick auf eine nachhaltige
Integration
 Sprachvermittlung
 Orientierung bieten im Bildungssystem und am Arbeitsmarkt
 Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen
 Bewerbungsunterstützung, Coaching, Stabilisierung in der Startphase
 (Nach-)Qualifizierungsbedarfe feststellen, Berufspraktische Erprobung,
Qualifizierung
 Dienstleister für Arbeitgeber: Information zu Praktika, Ausbildung und
Förderleistungen
 Unterstützung bieten bei der Organisation von Berufs- und
Alltagsanforderungen
 Bürgerschaftliches Engagement und Migrantenselbstorganisationen
einbinden
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 14
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 15
Faktoren für eine erfolgreiche berufliche Integration
 Frühzeitiger Spracherwerb
 Verzahnung Spracherwerb mit praktischer Tätigkeit
 praktische Erprobung der vorhandenen beruflichen Kenntnisse
 Kennenlernen der Arbeitswelt in Deutschland, z.B. durch Praktika
 Berufliche Ausbildung
 Berufliche Teilqualifizierungen in Modulen
 Anpassungsqualifizierungen bei vorhandenen beruflichen Kenntnissen
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 16
Aktuelle Übersicht über Leistungsberechtigte in
Flüchtlingsbedarfsgemeinschaften
Anzahl Lb
Alter
<15
15-24
25-34
35-44
45-54
55-65
Gesamt
m
298
226
205
134
89
72
1024
8%
9%
w
261
130
146
140
82
78
837
Gesamt
559
356
351
274
171
150
1861
<15
30%
15-24
25-34
15%
35-44
45-54
19%
19%
55-65
Die Mehrzahl der Flüchtlinge (1.037 von 1.861) hat erstmals in den letzten Jahren vom Jobcenter Stuttgart Leistungen erhalten.
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 17
Anzahl Lb
Alter
Syrien
Irak
Sonstige
Afghanistan
Iran
Eritrea
Serbien
Gesamt
2014
183
62
73
69
24
3
9
423
2015
330
110
83
45
19
16
11
614
Gesamt
513
172
156
114
43
19
20
1037
Syrien
17%
Irak
Sonstige
15%
49%
11%
2%
2%
4%
Afghanistan
Iran
Serbien
Eritrea
In den letzten beiden Jahren kamen vor allem Menschen aus Syrien und dem Irak ins Jobcenter Stuttgart.
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 18
2014
Schulabschluss
Gesamt
Lb
2015
Lb
Anteil
Lb
Gesamt
Anteil
Anteil
kein Schulabschluss
Abitur
197
27
68%
9%
249
96
54%
21%
446
123
60%
16%
Hauptschulabschluss
31
11%
36
8%
67
9%
7
2%
44
10%
51
7%
19
4
7%
1%
21
2
5%
0%
40
6
5%
1%
Fachhochschulreife
1
0%
4
1%
5
1%
ohne Fachhochschul/Hochschulabschluss
3
1%
0%
3
0%
Diplom (Fachhochschule)
1
0%
2
0%
3
0%
0%
2
0%
2
0%
0%
100%
1
457
0%
100%
1
747
0%
100%
- keine Angabe mittlerer Reife
Diplom (Uni)
Abschluss der Sonderschule L/G
ohne Fachhochschulreife
Gesamt
290
Ein Drittel der Personen (>15 Jahre) hat einen Schulabschluss. Der Anteil von Abiturienten bei den in 2015
zugegangenen Flüchtlinge ist mit 21% vergleichsweise hoch.
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 19
Alter
ohne abgeschlossene Berufsausbildung
(Leer)
2014
Lb
Gesamt
Lb
2015
Lb
Anteil
Gesamt
Anteil
Anteil
226
7
78%
2%
346
45
76%
10%
572
52
77%
7%
in Deutschland nicht anerkannte
Berufsausbildung
27
9%
17
4%
44
6%
in Deutschland nicht anerkannter
Hochschulabschluss
Hochschule
13
7
4%
2%
20
23
4%
5%
33
30
4%
4%
6
2
2
290
2%
1%
1%
100%
5
1
1%
0%
0%
100%
11
3
2
747
1%
0%
0%
100%
betriebliche / außerbetriebliche
Ausbildung
Fachhochschule
Fachschule
Gesamt
457
Über eine Ausbildung verfügen in dieser Gruppe lediglich 16%
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 20
Best Practice-Beispiele
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 21
Best Practice-Beispiele
Beispiel Herr A
Syrien
Beispiel Herr B
Eritrea
Beispiel Herr C
Syrien
• 31 Jahre
• Anerkennungsverfahren als
Vermessungstechniker läuft
• Gute Deutschkenntnisse
• Derzeit Brückenpraktikum
• Ziel: Tätigkeit in Produktion
• 26 Jahre
• Krankenpfleger
• Anerkennungsverfahren für
Ausbildung und Praktikum
bereits während
Asylverfahrens durchgeführt
durch Unterstützung
ehrenamtlich Engagierter
• Derzeit Deutschkurs
• Ziel: Anerkennungspraktikum
Arbeit als Krankenpfleger
• 34 Jahre, 3 Kinder
• Goldschmied
• Keine Abschlusszeugnisse
vorhanden
• Praktische Erprobung wäre
hilfreich
• Derzeit Brückenpraktikum
• Ziel: Tätigkeit in Produktion
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 22
Auf welche Weise kann sich ein Arbeitgeber
ehrenamtlich betätigen?
Mit wem tritt er in Kontakt?
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 23
EXKURS – Ehrenamtliche Tätigkeit
Möglichkeiten ehrenamtlicher Betätigungen für Firmen
 Praktikumsplätze anbieten
 Finanzielle Spenden an Flüchtlingsfreundeskreise, bestehende Fonds,
oder laufende Projekte, z.B. Mitmachzirkus für Kinder
 Sachspenden z.B. für Spielgeräte, Mobiliar in Gemeinschaftsräumen,
Pflanzen, etc.
 Räumlichkeiten zur Verfügung stellen für die Arbeit der ehrenamtlich
Engagierten
 Engagement in Patenschafts- oder Mentorenprogramme
 Sozialstunden von Mitarbeitenden / Azubis durch Engagement in
Projekten oder Durchführung von Qualifizierungsangebote in Unterkünfte,
z.B. Computerkurse
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 24
Ansprechpartnerin für alle Fragen zum Thema Ehrenamtliches
Engagement für Flüchtlinge
Frau Schäfer
Sozialamt
Landeshauptstadt Stuttgart
Koordinatorin für die Qualifikation und Vernetzung
Bürgerschaftlich Engagierter in der Flüchtlingsarbeit
Eberhardstr. 33
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 216-59032
E-Mail: [email protected]
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 25
Hilfreiche Links für Arbeitgeber
Agentur für Arbeit
Broschüre „Potentiale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“
https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Unternehmen/index.htm
IHK Region Stuttgart
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Flüchtlingen
https://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/Arbeitsrecht/Auslaenderrecht/Beschaefti
gung-Fluechtlinge/2757782
IQ Netzwerk
Erstanlaufstellen und Kompetenzzentren für die Anerkennung ausländischer
Qualifikationen
http://netzwerk-iq-bw.de/erstanlaufstellen.html
Workeer
Jobbörse für Geflüchtete und Arbeitgeber
http://www.workeer.de/
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 26
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Landeshauptstadt Stuttgart – Jobcenter - Sachgebiet „AGT“ (29-32; Herr Fischer)
Folie 27