Jobcenter Kreis Gütersloh Praktikums- und

Jobcenter Kreis Gütersloh
Praktikums- und Arbeitsplätze für Flüchtlinge gesucht
Gütersloh. Seit Mitte des vergangenen Jahres haben mehr als 600 Flüchtlinge
meist aus Syrien und dem Irak den anerkannten Flüchtlingsstatus erhalten, die
zwischen 15 und 65 Jahre alt und damit grundsätzlich erwerbsfähig sind. Nach
Abschluss des Asylverfahrens und der offiziellen Anerkennung als Flüchtlinge
sind die Jobcenter für diese Menschen zuständig. Nach der Vermittlung der
Deutsch-Sprachkenntnisse steht das Jobcenter bei der Arbeitsintegration der
überwiegend 18 bis 30 Jahre alten und sehr motivierten Neubürger vor einer
gewaltigen Herausforderung und ist dabei auf die enge Kooperation mit den
heimischen Unternehmen und Betrieben angewiesen.
Zu der aktuellen Lage haben bereits intensive Gespräche mit den Kammern und
den regionalen Arbeitgeberverbänden stattgefunden. „Wir gehen davon aus,
dass sich Arbeitgeber und arbeitsplatzsuchende Flüchtlinge erst einmal näher
kennenlernen wollen“, ist sich Rolf Erdsiek, zuständiger Abteilungsleiter beim
Jobcenter Kreis Gütersloh, sicher. Daher haben er und seine Abteilung
insgesamt fünf attraktive Optionen für interessierte Arbeitgeber parat.
Zunächst gilt: Einstellung in reguläre Arbeitsverhältnisse
Alle anerkannten Flüchtlinge und Neuzuwanderer, die Leistungen vom
Jobcenter erhalten, können ohne weitere Einschränkungen und ohne
Vorrangprüfungen eingestellt werden. Meist haben sie auch bereits einen
Sprachkurs besucht, so dass eine Kommunikation am Arbeitsplatz auf einem
erforderlichen Niveau möglich ist.
In vielen Fällen wird vor einer Einstellung in Arbeit oder Ausbildung eine der
folgenden Angebote für Arbeitgeber interessant sein:
Potenzialfeststellung
Viele Neuzuwanderer haben keine formalen Berufsabschlüsse oder können
keine Arbeitspapiere vorlegen. So ist häufig völlig unklar, über welche
Fähigkeiten und Fertigkeiten sie tatsächlich verfügen und wie diese von
Arbeitgebern eingeschätzt werden. Daher ist es sinnvoll, dass sich Arbeitgeber
selbst ein Bild von den Fähigkeiten der Flüchtlinge machen und sie unter den
Augen von Meistern und Anleitern in der Werkstatt, im Betrieb oder im Büro
ein paar Tage erproben und beobachten und dem Jobcenter eine qualifizierte
Rückmeldung geben. Der Lebensunterhalt wird für diese Zeit weiter vom
Jobcenter sichergestellt und sogar die Fahrtkosten werden übernommen.
Praktika zur Verringerung von Vermittlungshemmnissen
Über die Potenzialfeststellung hinaus kann ein Praktikum auf bis zu sechs
Wochen ausgedehnt werden, insbesondere dann, wenn ein Arbeitgeber bereit
ist, erste berufliche Kenntnisse zu vermitteln und noch bestehende Hemmnisse
wie zum Beispiel fachsprachliche Kenntnisse am Arbeitsplatz auszugleichen. Bei
Jugendlichen unter 25 Jahren kann das Praktikum sogar auf zwölf Wochen
ausgedehnt werden. Auch hier kommt das Jobcenter für Lebensunterhalt und
Fahrtkosten auf. Sowohl der Flüchtling als auch der potenzielle Arbeitgeber
werden so eine Vorstellung bekommen, ob sie zueinander passen und eine
Einstellung erwogen werden kann.
Eingliederungszuschüsse
In etlichen Fällen wird zu Beginn eine intensive Einarbeitung stattfinden und
innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen notwendig machen. Zum
Ausgleich kann das Jobcenter dem Arbeitgeber hierfür Eingliederungszuschüsse
zahlen, die je nach anfänglichem Qualifizierungsaufwand bis zur Hälfte der
Bruttopersonalkosten für einen Zeitraum von bis zu einem halben Jahr
betragen können. Dies gilt jedoch nicht bei reinen Helferstellen oder bei
einfachen Produktionsabläufen.
Einstiegsqualifizierung vor einer Ausbildung
Möchte ein Arbeitgeber einen Ausbildungsplatz anbieten, kann zur Herstellung
der Ausbildungsfähigkeit junger Neuzuwanderer ein Langzeitpraktikum
(sogenannte Einstiegsqualifizierung) von sechs bis zwölf Monaten sinnvoll und
erforderlich sein. In dieser Zeit können neben ersten beruflichen Erfahrungen
vor allem fachsprachliche Kenntnisse vermittelt werden. Die während dieser
Zeit zu zahlende Praktikumsvergütung wird vom Jobcenter in Höhe von 216
Euro zuzüglich 109 Euro Sozialversicherungsbeitrag gefördert. Die Vergütung
kann vom Arbeitgeber aufgestockt werden.
Arbeitgeber, die sich vorstellen können, Flüchtlinge einzustellen oder eine der
Optionen durchzuführen, werden gebeten sich mit dem Unternehmensservice
des Jobcenters unter der Telefonnummer 05241/85-4466 in Verbindung
setzen.