Bundesgeschäftsstelle 1080 Wien, Florianigasse 16 Tel.: 01/4025171, Fax: DW 23 Mail: [email protected] Wien, am 01.03.16 Betrifft: Mitgliederinformation der FGÖ Sehr geehrtes Mitglied der Bundesheergewerkschaft! Die Rechtsschutz-Rahmenversicherung der FGÖ mit der Helvetia Versicherung ist vertragsgemäß abgelaufen. Der Vorstand der FGÖ hat die Chance genutzt, um die im Rahmen des Gesellschaftswandels der letzten Jahre gestiegenen Ansprüche an eine RechtsschutzVersicherung anzupassen. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und aus den Verfahren der letzten Jahre viel gelernt. Daher konnten wir unser Leistungsniveau nahezu unverändert halten und teilweise sogar ausweiten. Unser neuer Versicherer, die Allianz Elementar, ist uns bei vielen Zusatzvereinbarungen großzügig entgegen gekommen, so dass wir unseren Mitgliedern weiterhin den bestmöglichen Rechtsschutz anbieten können. Die neue Leistungsübersicht und die Allgemeinen Bedingungen für die RechtsschutzVersicherung der Allianz Elementar Versicherungs-AG (ARB 2013) sind dem Schreiben als Beilagen angeschlossen. Hier ein Auszug aus den wesentlichen Änderungen: Erhöhung der Versicherungssumme von € 40.000,-- auf € 67.000,- freie Anwaltswahl (wie bisher) keine Wartefrist (wie bisher) Herausgabe-Rechtsschutz (NEU) Im Disziplinar-, Lenker-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz besteht bei Alkoholisierung kein Versicherungsschutz, wenn die Alkoholisierung ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles ist. Die kostenlose Mitgliedschaft während der Grundausbildung konnte auf alle Fachgewerkschaften der FGÖ ausgeweitet werden, z.B. für Lehrlinge, Polizisten, Justizwachebeamte, Finanzbeamte, Zeitsoldaten mit Unteroffiziers- und Offiziersausbildung (NEU) Für Pensionisten: Erweiterung der Deckung für den Straf-, Dienst- und SozialRechtsschutz auf den Berufsbereich (NEU) 2 Vorteil z.B. für Auslandseinsätze: Im Lenker-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die in Europa (im geografischen Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren - auch auf Flug- und Schiffsreisen innerhalb der äußeren Grenzen dieses Geltungsbereiches – eintreten (NEU) Der Miet-Rechtsschutz entfällt Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers, die grundsätzlich zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen (wie z.B. die erwähnte Alkoholisierung), wurden bisher von der Helvetia Versicherung zum Teil nachgesehen. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte kann die Handhabung des neuen Versicherers in solchen Fällen noch nicht vorausgesehen werden und sind solche daher beachtenswert. Nachdem auch unser Vertrag üblicherweise an eine Indexvereinbarung gebunden ist, sind wir gezwungen, den monatlichen Mitgliedsbeitrag ab 01.04.16 auf € 9,85 zu erhöhen. Der Erhöhung liegen der Verbraucherpreisindex 2000 sowie die Kostensteigerungen des Verwaltungsaufwandes zugrunde. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und auf Ihre Zustimmung zur Änderung der Versicherungsleistungen ab 01.03.16 und der Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ab 01.04.16. Sollten Sie mit den Änderungen der Versicherungsleistungen nicht einverstanden sein, ersuchen wir um eine schriftliche Mitteilung innerhalb von 14 Tagen. Abschließend möchte ich mich für Ihr Verständnis, für Ihr Vertrauen und für Ihre Treue zur BHG herzlichst bedanken. Mit freundlichen Grüßen: Manfred Haidinger eh. Präsident der Bundesheergewerkschaft PS.: Noch Fragen offen? Ich werde sie Ihnen kompetent beantworten und freue mich auf Ihren Anruf. Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 0660 622 0000 oder per mail unter [email protected].
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