Wir haben die Versicherung für den Rechtschutz der Mitglieder

Bundesgeschäftsstelle
1080 Wien, Florianigasse 16
Tel.: 01/4025171, Fax: DW 23
Mail: [email protected]
Wien, am 01.03.16
Betrifft: Mitgliederinformation der FGÖ
Sehr geehrtes Mitglied der Bundesheergewerkschaft!
Die
Rechtsschutz-Rahmenversicherung
der
FGÖ
mit
der
Helvetia
Versicherung
ist
vertragsgemäß abgelaufen. Der Vorstand der FGÖ hat die Chance genutzt, um die im Rahmen
des Gesellschaftswandels der letzten Jahre gestiegenen Ansprüche an eine RechtsschutzVersicherung anzupassen. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und aus den Verfahren
der letzten Jahre viel gelernt. Daher konnten wir unser Leistungsniveau nahezu unverändert
halten und teilweise sogar ausweiten.
Unser neuer Versicherer, die Allianz Elementar, ist uns bei vielen Zusatzvereinbarungen
großzügig entgegen gekommen, so dass wir unseren Mitgliedern weiterhin den bestmöglichen
Rechtsschutz anbieten können.
Die neue Leistungsübersicht und die Allgemeinen Bedingungen für die RechtsschutzVersicherung der Allianz Elementar Versicherungs-AG (ARB 2013) sind dem Schreiben als
Beilagen angeschlossen.
Hier ein Auszug aus den wesentlichen Änderungen:
 Erhöhung der Versicherungssumme von € 40.000,-- auf € 67.000,- freie Anwaltswahl (wie bisher)
 keine Wartefrist (wie bisher)
 Herausgabe-Rechtsschutz (NEU)
 Im
Disziplinar-,
Lenker-,
Schadenersatz-
und
Straf-Rechtsschutz
besteht
bei
Alkoholisierung kein Versicherungsschutz, wenn die Alkoholisierung ursächlich für den
Eintritt des Versicherungsfalles ist.
 Die kostenlose Mitgliedschaft während der Grundausbildung konnte auf
alle
Fachgewerkschaften der FGÖ ausgeweitet werden, z.B. für Lehrlinge, Polizisten,
Justizwachebeamte,
Finanzbeamte,
Zeitsoldaten
mit
Unteroffiziers-
und
Offiziersausbildung (NEU)
 Für Pensionisten: Erweiterung der Deckung für den Straf-, Dienst- und SozialRechtsschutz auf den Berufsbereich (NEU)
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 Vorteil z.B. für Auslandseinsätze: Im Lenker-, Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz
besteht Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die in Europa (im geografischen
Sinn), den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, auf den Kanarischen Inseln,
Madeira und den Azoren - auch auf Flug- und Schiffsreisen innerhalb der äußeren
Grenzen dieses Geltungsbereiches – eintreten (NEU)
 Der Miet-Rechtsschutz entfällt
 Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers, die grundsätzlich zur
Leistungsfreiheit des Versicherers führen (wie z.B. die erwähnte Alkoholisierung),
wurden bisher von der Helvetia Versicherung zum Teil nachgesehen. Aufgrund
fehlender Erfahrungswerte kann die Handhabung des neuen Versicherers in solchen
Fällen noch nicht vorausgesehen werden und sind solche daher beachtenswert.
Nachdem auch unser Vertrag üblicherweise an eine Indexvereinbarung gebunden ist, sind wir
gezwungen, den monatlichen Mitgliedsbeitrag ab 01.04.16 auf € 9,85 zu erhöhen.
Der Erhöhung liegen der Verbraucherpreisindex 2000 sowie die Kostensteigerungen des
Verwaltungsaufwandes zugrunde.
Wir
hoffen
auf
Ihr
Verständnis
und
auf
Ihre
Zustimmung
zur
Änderung
der
Versicherungsleistungen ab 01.03.16 und der Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ab 01.04.16.
Sollten Sie mit den Änderungen der Versicherungsleistungen nicht einverstanden sein,
ersuchen wir um eine schriftliche Mitteilung innerhalb von 14 Tagen.
Abschließend möchte ich mich für Ihr Verständnis, für Ihr Vertrauen und für Ihre Treue
zur BHG herzlichst bedanken.
Mit freundlichen Grüßen:
Manfred Haidinger eh.
Präsident der Bundesheergewerkschaft
PS.: Noch Fragen offen? Ich werde sie Ihnen kompetent beantworten und freue mich auf Ihren Anruf. Sie
erreichen mich unter der Telefonnummer 0660 622 0000 oder per mail unter [email protected].