Gemeindenachrichten Flühli-Sörenberg Juli 2015 Wasserbauprojekt „Laui“ Sörenberg Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 29. Mai 2015 die Beschwerde gegen den Grundeigentümerbeitrag an das Wasserbauprojekt vollumfänglich abgewiesen. Somit ist der Perimeterentscheid des Gemeinderates in Sachen Festsetzung der Beitragspflicht an die Schutzbauten Laui Sörenberg vom 16. Februar 2011 nach über vier Jahren Verfahren rechtskräftig und definitiv. Beide Gerichtsinstanzen, Kantonsgericht und Bundesgericht, haben die Kostenverteilung des Gemeinderates vollumfänglich gestützt. Von den insgesamt 38 Einsprache-Entscheiden gegen das Wasserbauprojekt wurde ein Fall schlussendlich an das Bundesgericht weitergezogen. Beide Gerichte gaben aber der Argumentation des Gemeinderates in allen Punkten recht. Die Rügen der Beschwerdeführerin erwiesen sich alle als unbegründet und wurden abgewiesen. Für den Gemeinderat ist dies ein sehr erfreuliches Urteil in einer äusserst komplexen und viel diskutierten Angelegenheit. Betriebsgebührenrechnung ARA Gegen die Rechnung Betriebsgebühren ARA vom Jahr 2014 hat ein Grundeigentümer einer Zweitwohnung beim Gemeinderat Einsprache erhoben. Bemängelt wurde insbesondere die Verrechnung einer minimalen Wassermenge von 120 m3 bei Zweitwohnungen. Die Einsprache wurde vom Gemeinderat abgewiesen. Die dagegen erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde hat das Kantonsgericht mit Urteil vom 28. Mai 2015 gutgeheissen. Das Kantonsgericht hat festgestellt, dass diese Bemessung der Mengengebühr nicht mit dem übergeordneten Recht, namentlich dem Verursacherprinzip, vereinbar ist. Hingegen anerkennt das Kantonsgericht die Höhe resp. die Ansätze der Gebühren, welche den Zweitwohnungseigentümern verrechnet werden. Der Gemeinderat hat gegen das Urteil des Kantonsgerichts beim Bundesgericht Beschwerde eingelegt. Das Bundesgericht ist jedoch auf die Beschwerde nicht eingetreten. Die formelle Abweisung begründet das Bundesgericht insofern, dass sich die Gemeinde nicht auf eine Verletzung ihrer verfassungsmässig garantierten Autonomie beruft. Unwetter-Situation Nasse Keller, zerstörte Einrichtungen, beschädigte elektrische und elektronische Anlagen, das ist in den betroffenen Gebieten oft die traurige Bilanz nach einem Hochwasser. Dabei kann mit relativ wenig Voraussicht das Schlimmste verhindert werden. Wer seine Immobilie im Einflussbereich von Gewässern hat, sollte unbedingt Massnahmen zum Hochwasserschutz ergreifen. Hausbesitzer müssen sich sowohl vor eindringendem Oberflächenwasser als auch vor aufsteigendem Grund- und Kanalisationswasser schützen. Dabei können mobile oder permanente Schutzelemente angebracht oder druckwasserdichte Türen und Fenstersysteme eingebaut werden. Wichtig ist das regelmässige Reinigen von sämtlichen Leitungen und Abläufen rund um das Grundstück und die Immobilie. Mit Wasserhochdruck können die verschiedenen Leitungen wie Schmutzwasser-, Sicker-, Meteor-, Regenwasser-, Frischwasser- und Brunnenleitungen gespült werden. Dank dem Einsatz einer Inspektionskamera können sämtliche Leitungen auf Verstopfungsursachen oder eventuelle Mängel geprüft werden. Mit all diesen Massnahmen können sich die Immobilienbesitzer von unliebsamen Überraschungen bei Unwetter-Situationen schützen. Förderprogramm Energie Mit der Energiestrategie 2050 steigt der Bund mittelfristig aus der Atomenergie aus und reduziert den klimaschädlichen CO2-Ausstoss massiv. Der Kanton Luzern will den Anteil erneuerbarer Energie bis ins Jahr 2030 verdoppeln. Der Kanton bietet schön seit längerer Zeit ein Energie-Förderprogramm im Gebäudebereich an. Zurzeit werden folgende Fördergegenstände bei bestehenden Gebäuden angeboten: Anschluss an Wärmeverbund, Solarthermische Anlagen, Bonus für Sanierungen mit Minergie-Standard, Holzfeuerungen ab 70 kW Leistung, Abwärmenutzung ab 70 kW Leistung. Die Höhe der Förderbeiträge hängt von der Art und Grösse des Projektes ab. Auf der Homepage www.energie.lu.ch erhalten Sie einen raschen Überblick über das kantonale Förderprogramm, wie auch über die Fördergegenstände anderer Anbieter. Die Gemeinde fördert seit Jahren den Ersatzkauf energieeffizienter Haushaltgeräte. Die Energiestadtregion wirkt dadurch unnötigem Stromkonsum entgegen und unterstützt energieeffiziente Geräte mit finanziellen Beiträgen, wovon nicht nur Hausbesitzer, sondern die breite Bevölkerung Gebrauch machen kann. Das Förderprogramm fördert Haushaltgeräte wie Wasch- und Kühlgeräte sowie Kaffeemaschinen. Mit Förderbeiträgen zwischen Fr. 50.00 und Fr. 300.00 pro Gerät wird der Ersatzkauf von Gerätetypen, welche auf der Website www.topten.ch gelistet sind, unterstützt. Belagsarbeiten Auf der Kantonsstrasse zwischen Schwändelibrücke bis Bödelibrücke werden ab dem 3. August bis Oktober 2015 Belagsarbeiten mit neuen Randabschlüssen ausgeführt. Der Verkehr wird mit einer Lichtsignalanlage geregelt. Es muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Berufserfolg Fabienne Tanner, Dülboden hat die dreijährige Ausbildung als Kauffrau E-Profil mit sehr guten Noten abgeschlossen. Anlässlich der Diplomfeier in Willisau durfte sie den begehrten Fähigkeitsausweis entgegennehmen. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung gratulieren Fabienne zu diesem sehr schönen Erfolg. Sie wird ihre Fähigkeiten für ein weiteres Jahr der Verwaltung in Flühli zur Verfügung stellen. Empfang der Schützen Die Feld- und Pistolenschützen von Flühli-Sörenberg haben erfolgreich am Eidgenössischen Schützenfest in Raron teilgenommen. Der offizielle Empfang der Gemeinde findet am Sonntag, 20. September um 19.00 Uhr statt. Es ist ein Einmarsch der Vereine durch das Dorf Flühli bis zum alten Turnplatz vorgesehen. Flühli, 28. Juli 2015 / Hans Lipp
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