Gemeindenachrichten Flühli-Sörenberg Juli 2015 Wasserbauprojekt

Gemeindenachrichten Flühli-Sörenberg
Juli 2015
Wasserbauprojekt „Laui“ Sörenberg
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 29. Mai 2015 die Beschwerde gegen den
Grundeigentümerbeitrag an das Wasserbauprojekt vollumfänglich abgewiesen. Somit ist der
Perimeterentscheid des Gemeinderates in Sachen Festsetzung der Beitragspflicht an die
Schutzbauten Laui Sörenberg vom 16. Februar 2011 nach über vier Jahren Verfahren
rechtskräftig und definitiv. Beide Gerichtsinstanzen, Kantonsgericht und Bundesgericht, haben die Kostenverteilung des Gemeinderates vollumfänglich gestützt. Von den insgesamt 38
Einsprache-Entscheiden gegen das Wasserbauprojekt wurde ein Fall schlussendlich an das
Bundesgericht weitergezogen. Beide Gerichte gaben aber der Argumentation des Gemeinderates in allen Punkten recht. Die Rügen der Beschwerdeführerin erwiesen sich alle als
unbegründet und wurden abgewiesen. Für den Gemeinderat ist dies ein sehr erfreuliches
Urteil in einer äusserst komplexen und viel diskutierten Angelegenheit.
Betriebsgebührenrechnung ARA
Gegen die Rechnung Betriebsgebühren ARA vom Jahr 2014 hat ein Grundeigentümer einer
Zweitwohnung beim Gemeinderat Einsprache erhoben. Bemängelt wurde insbesondere die
Verrechnung einer minimalen Wassermenge von 120 m3 bei Zweitwohnungen. Die Einsprache wurde vom Gemeinderat abgewiesen. Die dagegen erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde hat das Kantonsgericht mit Urteil vom 28. Mai 2015 gutgeheissen. Das Kantonsgericht hat festgestellt, dass diese Bemessung der Mengengebühr nicht mit dem übergeordneten Recht, namentlich dem Verursacherprinzip, vereinbar ist. Hingegen anerkennt das Kantonsgericht die Höhe resp. die Ansätze der Gebühren, welche den Zweitwohnungseigentümern verrechnet werden. Der Gemeinderat hat gegen das Urteil des Kantonsgerichts beim
Bundesgericht Beschwerde eingelegt. Das Bundesgericht ist jedoch auf die Beschwerde
nicht eingetreten. Die formelle Abweisung begründet das Bundesgericht insofern, dass sich
die Gemeinde nicht auf eine Verletzung ihrer verfassungsmässig garantierten Autonomie
beruft.
Unwetter-Situation
Nasse Keller, zerstörte Einrichtungen, beschädigte elektrische und elektronische Anlagen,
das ist in den betroffenen Gebieten oft die traurige Bilanz nach einem Hochwasser. Dabei
kann mit relativ wenig Voraussicht das Schlimmste verhindert werden. Wer seine Immobilie
im Einflussbereich von Gewässern hat, sollte unbedingt Massnahmen zum Hochwasserschutz ergreifen. Hausbesitzer müssen sich sowohl vor eindringendem Oberflächenwasser
als auch vor aufsteigendem Grund- und Kanalisationswasser schützen. Dabei können mobile
oder permanente Schutzelemente angebracht oder druckwasserdichte Türen und Fenstersysteme eingebaut werden. Wichtig ist das regelmässige Reinigen von sämtlichen Leitungen
und Abläufen rund um das Grundstück und die Immobilie. Mit Wasserhochdruck können die
verschiedenen Leitungen wie Schmutzwasser-, Sicker-, Meteor-, Regenwasser-, Frischwasser- und Brunnenleitungen gespült werden. Dank dem Einsatz einer Inspektionskamera können sämtliche Leitungen auf Verstopfungsursachen oder eventuelle Mängel geprüft werden.
Mit all diesen Massnahmen können sich die Immobilienbesitzer von unliebsamen Überraschungen bei Unwetter-Situationen schützen.
Förderprogramm Energie
Mit der Energiestrategie 2050 steigt der Bund mittelfristig aus der Atomenergie aus und reduziert den klimaschädlichen CO2-Ausstoss massiv. Der Kanton Luzern will den Anteil erneuerbarer Energie bis ins Jahr 2030 verdoppeln. Der Kanton bietet schön seit längerer Zeit
ein Energie-Förderprogramm im Gebäudebereich an. Zurzeit werden folgende Fördergegenstände bei bestehenden Gebäuden angeboten: Anschluss an Wärmeverbund, Solarthermische Anlagen, Bonus für Sanierungen mit Minergie-Standard, Holzfeuerungen ab 70
kW Leistung, Abwärmenutzung ab 70 kW Leistung. Die Höhe der Förderbeiträge hängt von
der Art und Grösse des Projektes ab. Auf der Homepage www.energie.lu.ch erhalten Sie
einen raschen Überblick über das kantonale Förderprogramm, wie auch über die Fördergegenstände anderer Anbieter.
Die Gemeinde fördert seit Jahren den Ersatzkauf energieeffizienter Haushaltgeräte. Die
Energiestadtregion wirkt dadurch unnötigem Stromkonsum entgegen und unterstützt energieeffiziente Geräte mit finanziellen Beiträgen, wovon nicht nur Hausbesitzer, sondern die
breite Bevölkerung Gebrauch machen kann. Das Förderprogramm fördert Haushaltgeräte
wie Wasch- und Kühlgeräte sowie Kaffeemaschinen. Mit Förderbeiträgen zwischen Fr. 50.00
und Fr. 300.00 pro Gerät wird der Ersatzkauf von Gerätetypen, welche auf der Website
www.topten.ch gelistet sind, unterstützt.
Belagsarbeiten
Auf der Kantonsstrasse zwischen Schwändelibrücke bis Bödelibrücke werden ab dem
3. August bis Oktober 2015 Belagsarbeiten mit neuen Randabschlüssen ausgeführt. Der
Verkehr wird mit einer Lichtsignalanlage geregelt. Es muss mit Wartezeiten gerechnet werden.
Berufserfolg
Fabienne Tanner, Dülboden hat die dreijährige Ausbildung als Kauffrau E-Profil mit sehr guten Noten abgeschlossen. Anlässlich der Diplomfeier in Willisau durfte sie den begehrten
Fähigkeitsausweis entgegennehmen. Der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung gratulieren Fabienne zu diesem sehr schönen Erfolg. Sie wird ihre Fähigkeiten für ein weiteres
Jahr der Verwaltung in Flühli zur Verfügung stellen.
Empfang der Schützen
Die Feld- und Pistolenschützen von Flühli-Sörenberg haben erfolgreich am Eidgenössischen
Schützenfest in Raron teilgenommen. Der offizielle Empfang der Gemeinde findet am Sonntag, 20. September um 19.00 Uhr statt. Es ist ein Einmarsch der Vereine durch das Dorf
Flühli bis zum alten Turnplatz vorgesehen.
Flühli, 28. Juli 2015 / Hans Lipp