Voraussichtlich stille Wahlen für Kantonsgericht und

Staatskanzlei
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Zug, 18. Juli 2016
MEDIENMITTEILUNG
Voraussichtlich stille Wahlen für Kantonsgericht und Strafgericht
Innerhalb der Wahlanmeldefrist wurde pro Vakanz je eine Person vorgeschlagen. Es
kommt daher am Kantonsgericht und Strafgericht voraussichtlich zu stillen Wahlen.
Am Kantonsgericht treten Rolf Meyer per 1. Februar 2017 und Stephan Scherer per 1. Januar
2017 als Kantonsrichter zurück. Zudem ist Peter Kottmann per 30. März 2016 als Ersatzmitglied des Kantons- und Strafgerichts des Kantons Zug zurückgetreten. Aus diesen Gründen hat
der Regierungsrat auf den 25. September 2016 Ergänzungswahlen angesetzt (Rest der Amtsperiode 2013-2018).
Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist am Montag, 18. Juli 2016, 17.00 Uhr,
abgelaufen (Wahlanmeldeschluss). Innert dieser Frist sind bei der Staatskanzlei des Kantons
Zug folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Kantonsgericht
Für die «Vakanz Rolf Meyer»:
 Krähenbühl Laurent, 1963, lic.iur., Gerichtsschreiber / Kanzleivorsteher Kantonsgericht
Zug, Nestléstrasse 4, 6330 Cham, Christlichdemokratische Volkspartei Kanton Zug
CVP
Für die «Vakanz Stephan Scherer»:
 Frey Carmela, 1984, Gerichtsschreiberin, Untere Weidstrasse 11, 6343 Rotkreuz, SP
Kanton Zug
Strafgericht
Für die «Vakanz Peter Kottmann»:
 Huber Meier Felizia, 1973, RA, lic.iur., Aberenterrasse 8, 6340 Baar, Christlichdemokratische Volkspartei Kanton Zug CVP
Zurzeit ist das Bereinigungsverfahren im Gang. Während dieses Verfahrens können Mängel
der Wahlvorschläge geltend gemacht und gegebenenfalls neue Kandidierende vorgeschlagen
Regierungsgebäude, Seestr. 2, 6300 Zug
T 041 728 33 11, F 041 728 37 01
www.zg.ch
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werden (vgl. Ausschreibungen der Ergänzungswahlen vom Sonntag, 25. September 2016 im
Amtsblatt vom Freitag, 1. Juli 2016). Nach Abschluss des Bereinigungsverfahrens ( Mittwoch,
20. Juli 2016, 17.00 Uhr) werden die bereinigten Wahlvorschläge im Amtsblatt publiziert. Die
Publikation im Amtsblatt erfolgt voraussichtlich am Freitag, 29. Juli 2016.
Da für jede Vakanz nur je eine Person vorgeschlagen ist, zeichnen sich für alle drei Ergänzungswahlen stille Wahlen ab (kein Urnengang).
Der Regierungsrat wird die vorgeschlagenen Personen für gewählt erklären, ihnen die Wahl
mitteilen und die Gewählt-Erklärung im Amtsblatt publizieren. Die Gewählt-Erklärungen stehen
unter dem Vorbehalt der Feststellung der Gültigkeit dieser Ergänzungswahlen durch den Kantonsrat.
Der Kantonsrat wird die Feststellung der Gültigkeit dieser Ergänzungswahlen frühestens am
29. September 2016 vornehmen können.
Staatskanzlei
Weitere Auskünfte:
Tobias Moser, Landschreiber, 041 728 31 10
Kopie an (bcc):
Obergericht: Präsident
Kantonsgericht: Präsident
Strafgericht: Präsidentin
Mitglieder des Regierungsrats
Direktion des Innern (Wahlaufsicht)
Politische Parteien im Kanton Zug