Nein zur Durchsetzungsinitiative der SVP

Thalwil, im Januar 2016
Nein zur Durchsetzungsinitiative der SVP
Liebe Freundinnen und Freunde von NCBI Schweiz
Am 28. Februar 2016 wird das Schweizer Stimmvolk über die Volksinitiative «Zur Durchsetzung der
Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)» abstimmen. Die Initiative würde
die Ausschaffung von straffälligen Ausländerinnen und Ausländern verschärfen. Laut der Initiative sollen Straftäter_innen (sowie ihre Ehepartner_innen, Kinder oder Geschwister ohne eigenständigen
Aufenthaltsstatus) bei bestimmten Vergehen - auch bei gewissen Bagatelldelikten - automatisch ausgeschafft werden. Das betrifft auch Menschen der zweiten oder dritten Generation, die nie in einem
anderen Land als der Schweiz gelebt haben!
Weil die im November 2010 angenommene Ausschaffungsinitiative in wesentlichen Teilen gegen geltende Grund- und Menschenrechte verstösst, konnte sie bisher nicht (menschenrechtskonform) umgesetzt werden. Nun versuchen die Initiant_innen mit der Durchsetzungsinitiative Druck auszuüben.
Doch eine Annahme würde die Schweiz nicht nur auf Konfrontation mit der europäischen Menschenrechtskonvention bringen, sondern auch mit bewährten Grundsätzen unserer eigenen Verfassung
brechen. Durch die Verbreitung pauschalisierender, fremdenfeindlicher Bilder werden Vorurteile gegen Migrant_innen geschürt. Die öffentliche Sicherheit wird weder durch die Initiative noch durch die
Diffamierung ganzer Ethnien nach Vorfällen wie in Köln in der Silvesternacht verbessert.
Deswegen empfiehlt der Vorstand von NCBI ein „Nein“ zur Durchsetzungsinitiative am 28. Februar.
• Gleichbehandlung statt Diskriminierung
Wer gegen Gesetze verstösst, soll dafür zur Verantwortung gezogen werden. Die Strafe soll aber nicht
je nach Herkunft unterschiedlich sein - abhängig davon, ob jemand Schweizer_in, EU-Bürger_in oder
Migrant_in aus einem Nicht-EU-Land ist. Leider ist es immer noch so, dass strafrechtlich weniger zu
Rechenschaft gezogen wird, wer Geld, Einfluss oder Beziehungen hat. So wird Wirtschaftskriminalität
immer noch seltener und weniger konsequent bestraft als Einbrüche, obwohl der Schaden unvergleichbar grösser sein kann – ein Delikt wie Steuerbetrug fehlt denn auch im Strafenkatalog der
Durchsetzungsinitiative. Kein verschärftes Sonderstrafrecht auf Basis der Herkunft oder Schichtzugehörigkeit darf die Justiz beeinflussen und das Prinzip der Rechtsgleichheit beeinträchtigen. NCBI
Schweiz spricht sich entschieden gegen solche Diskriminierungen im Strafrecht aus.
• Die Kampagne schürt Vorurteile gegen Migrant_innen
Die Kampagne für die Initiative wird mit Vorurteilen, Verleumdungen und Angstmacherei gegen Migrant_innen geführt. Kriminelle Straftaten werden kulturalisiert; damit wird suggeriert, dass sich die
Werte von Migrant_innen aus bestimmten Regionen der Welt nicht mit der Schweizer Gesetzgebung
vereinbaren lassen; dass Integration gar nicht möglich sei. Dies lässt sich unter anderem auch stark in
der öffentlichen Diskussion zu den Vorfällen in Köln beobachten. Wie die bereits benutzten „Schwarze
Schafe“- und Minarett-Plakate hat die aktuelle Medienoffensive zum Ziel, Ängste und Vorurteile gegen
Migrant_innen zu verbreiten. Soziale Probleme werden aus wahltaktischen und parteipolitischen Überlegungen ausgenützt, für wirksame und gerechte Lösungsvorschläge gibt es in der Diskussion kaum
Platz. NCBI setzt sich für den Abbau von Vorurteilen ein und weist hier auf pauschalisierende Diffamierung hin.
NCBI Schweiz , Alte Landstrasse 89, 8800 Thalwil, 044 721 10 50, www.ncbi.ch, [email protected]
• Die Kampagne verhindert die Integration
Auch für die Schweiz stimmt es, dass Ausländer_innen verhältnismässig häufiger wegen Straftaten
verurteilt werden als Einheimische – eine Faktum, das für die unteren Schichten in jedem Land zu
beobachten ist. Die Kriminalstatistik soll jedoch nicht missbraucht werden: darin werden auch Straftaten von so genannten Kriminaltourist_innen zu Lasten der ausländischen Wohnbevölkerung eingerechnet. Jedoch ist nur eine kleine Minderheit der Migrant_innen in der Schweiz straffällig. Die überwiegende Mehrheit lebt, arbeitet und lernt unauffällig, wie ihre Schweizer Nachbarinnen und Nachbarn.
Wer aber aufgrund der massiven, negativen Kampagne Angst vor Menschen mit Migrationshintergrund bekommt, meidet künftig den integrationsfördernden, alltäglichen Kontakt. Wenn Migrant_innen
pauschal diffamiert werden und den Eindruck bekommen, unerwünscht zu sein, werden ihre Bemühungen um die eigene Integration erschwert.
Die Kampagne trägt deshalb weiter zum angespannten Verhältnis in der vielfältigen Schweiz bei und
erschwert die konstruktive Bewältigung der echten gesellschaftlichen Herausforderungen.
NCBI baut Feindbilder durch Begegnungen ab und setzt sich für Integration und Verständigung ein.
NCBI setzt sich dafür ein, Diskriminierung zu stoppen und Feindbilder zu hinterfragen. Wir bitten alle,
am 28. Februar 2016 abstimmen zu gehen, ein NEIN zur „Durchsetzungsinitiative“ in die Urne einzulegen und sich öffentlich gegen die Durchsetzungsinitiative auszusprechen – gerne kann dieses
Schreiben weitergeleitet werden.
Für den Vorstand
Ron Halbright
Ko-Präsident
Ganga Jey Aratnam
Ko-Präsident
Für weitere Argumente siehe auch: www.durchsetzungsinitiative-nein.ch
NCBI Schweiz , Alte Landstrasse 89, 8800 Thalwil, 044 721 10 50, www.ncbi.ch, [email protected]