BAG-Tariflohnerhöhungen nach Betriebsübergang

DIE GROßE WENDE? – BAG RUFT ZUR FRAGE DES SCHICKSALS VON
TARIFLOHNERHÖHUNGEN NACH BETRIEBSÜBERGANG DEN EUGH AN
München, 17. Juni 2015 – Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren heute verhandelten
Fällen, in denen es um das Schicksal insbesondere von Tariflohnerhöhungen nach einem
sogenannten Betriebsübergang geht (4 AZR 59/14, 4 AZR 60/14, 4 AZR 61/14), die
Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof angerufen (vgl. BEITEN
BURKHARDT-Pressemitteilung vom 16. Juni 2015).
"Es ist gut, dass der Europäische Gerichtshof in einer so wichtigen Frage nun Rechtsklarheit
schafft", sagt Anne Praß, Rechtsanwältin bei der internationalen Wirtschaftskanzlei BEITEN
BURKHARDT. "Wenn ein Unternehmen veräußert wird, dann ist für die Bestimmung des
Kaufpreises bedeutsam, welche Lohnforderungen auf den Betriebserwerber zukommen.
Aber auch die Arbeitnehmer dürfte interessieren, von welcher Vergütung sie in Zukunft
ausgehen können", meint Wolfgang Lipinski, Rechtsanwalt und Partner bei BEITEN
BURKHARDT: "Es ist zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof sich auch in diesem Fall
für eine statische Weitergeltung von Bezugnahmeklauseln ausspricht, wenn der Erwerber
nicht einschlägig tarifgebunden ist". Zur Begründung meint der Anwalt: "Nach einem
Betriebsübergang bestehen beim Erwerber oft sehr unterschiedliche Arbeitsbedingungen.
Ein entsprechendes Urteil könnte es den Erwerbern erleichtern, diese Arbeitsbedingungen
anzugleichen".
Zur Rechtslage bis zu einem Spruch durch den Europäischen Gerichtshof meint der
Arbeitsrechtsexperte: "Bis die Luxemburger Richter über den Fall entscheiden, können
Betriebserwerber diese Situation unter Verweis auf die bestehende EuGH-Rechtsprechung
gestaltend anwenden. Sie können vom Betriebsübergang betroffene Arbeitnehmer statisch
stellen und die gewünschte Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen durch
Änderungsvereinbarungen erreichen, um etwaige rechtliche Restrisiken auszuschalten."
Dr. Wolfgang Lipinski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der BEITEN
BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft am Standort München. Anne Praß ist Fachanwältin
für Arbeitsrecht, ebenfalls am Standort München. Gerne stehen sie für weitere
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