DIE GROßE WENDE? – BAG RUFT ZUR FRAGE DES SCHICKSALS VON TARIFLOHNERHÖHUNGEN NACH BETRIEBSÜBERGANG DEN EUGH AN München, 17. Juni 2015 – Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren heute verhandelten Fällen, in denen es um das Schicksal insbesondere von Tariflohnerhöhungen nach einem sogenannten Betriebsübergang geht (4 AZR 59/14, 4 AZR 60/14, 4 AZR 61/14), die Verfahren ausgesetzt und den Europäischen Gerichtshof angerufen (vgl. BEITEN BURKHARDT-Pressemitteilung vom 16. Juni 2015). "Es ist gut, dass der Europäische Gerichtshof in einer so wichtigen Frage nun Rechtsklarheit schafft", sagt Anne Praß, Rechtsanwältin bei der internationalen Wirtschaftskanzlei BEITEN BURKHARDT. "Wenn ein Unternehmen veräußert wird, dann ist für die Bestimmung des Kaufpreises bedeutsam, welche Lohnforderungen auf den Betriebserwerber zukommen. Aber auch die Arbeitnehmer dürfte interessieren, von welcher Vergütung sie in Zukunft ausgehen können", meint Wolfgang Lipinski, Rechtsanwalt und Partner bei BEITEN BURKHARDT: "Es ist zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof sich auch in diesem Fall für eine statische Weitergeltung von Bezugnahmeklauseln ausspricht, wenn der Erwerber nicht einschlägig tarifgebunden ist". Zur Begründung meint der Anwalt: "Nach einem Betriebsübergang bestehen beim Erwerber oft sehr unterschiedliche Arbeitsbedingungen. Ein entsprechendes Urteil könnte es den Erwerbern erleichtern, diese Arbeitsbedingungen anzugleichen". Zur Rechtslage bis zu einem Spruch durch den Europäischen Gerichtshof meint der Arbeitsrechtsexperte: "Bis die Luxemburger Richter über den Fall entscheiden, können Betriebserwerber diese Situation unter Verweis auf die bestehende EuGH-Rechtsprechung gestaltend anwenden. Sie können vom Betriebsübergang betroffene Arbeitnehmer statisch stellen und die gewünschte Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen durch Änderungsvereinbarungen erreichen, um etwaige rechtliche Restrisiken auszuschalten." Dr. Wolfgang Lipinski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft am Standort München. Anne Praß ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, ebenfalls am Standort München. Gerne stehen sie für weitere Informationen, Statements und Gastbeiträge zur Verfügung. Kontakt: Dr. Wolfgang Lipinski Tel.: +49 89 350 65 – 1133 E-Mail: [email protected] Anne Praß Tel.: +49 89 350 65 – 1126 E-Mail: [email protected] Presse & Öffentlichkeitsarbeit: Markus Bauer Tel.: +49 89 350 65 – 1104 E-Mail: [email protected] Informationen zu BEITEN BURKHARDT BEITEN BURKHARDT ist eine unabhängige internationale Wirtschaftskanzlei mit einem fokussierten Beratungsangebot und rund 275 Anwälten an 10 Standorten. Mit unserer langjährigen Präsenz in Deutschland, Brüssel, China und Russland beraten wir den Mittelstand, Großunternehmen und Konzerne unterschiedlichster Wirtschaftszweige sowie Banken und die öffentliche Hand.
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