Wiehl, den 03. September 2015 Lehrgang verantwortliche Aufsicht

Bezirk 09 des RSB, Kai Bolten, Alte Wiese 12, 51674 Wiehl
Wiehl, den 03. September 2015
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Lehrgang verantwortliche Aufsicht gem §§ 27 WaffG, 10 und 11 AWaffV (Standaufsicht) am
21.11.2015 in Gummersbach-Hunstig
Liebe Sportkameradinnen und -kameraden,
wie schon bei der Sachkundeausbildung angekündigt, beabsichtigt der Bezirk 09 des RSB, einen Lehrgang
für 'verantwortliche Aufsichten' gem. §§ 27 WaffG, 10 und 11 AWaffV (auch Schießleiter oder Standaufsicht
genannt) anzubieten. Dieser Lehrgang soll am Samstag, den 21.11.2015 auf dem Schießstand des KKV
Hunstig (Zum Schießstand 15, 51645 Gummersbach) stattfinden. Er wird von 10 bis ca. 17.00 Uhr dauern
(incl. Prüfung).
Ich bitte Euch daher, auf dem beigefügten Anmeldeformular alle Mitglieder einzutragen, die für diesen Lehrgang angemeldet werden sollen. Die Meldung erfolgt verbindlich. Meldeschluß ist der 05. November
2015. Da insgesamt nur eine Lehrgangskapazitäts von 25 Teilnehmern besteht, erfolgt die Zulassung zum
Lehrgang nach Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen (bis zum 3. Teilnehmer eines Vereins, danach
nach Verfügbarkeit der noch freien Plätze).
Als Teilnahmevoraussetzung für den Lehrgang müssen die Teilnehmer
einen Nachweis der Sachkunde von einer Untergliederung des RSB oder eine anderweitige Sachkunde von einem anerkannten Schießsportverband besitzen
mindestens 18 Jahre alt sein (zum Prüfungszeitpunkt)
Die Lehrgangsgebühr beträgt für Mitglieder von Vereinen des Bezirks 09 des RSB EUR 25,-- pro Teilnehmer, für nichtbezirksangehörige Mitglieder des RSB und für Nicht-RSB-Mitglieder EUR 35,-- und ist nach
Rechnungsstellung bis zum 15.11.2015 auf das Konto des Bezirks 09, Kto.-Nr. 7012410012 bei der Volksbank Oberberg (BLZ 384 621 35) zu überweisen.
Enthalten ist darin das Lehrheft des RSB für verantwortliche Aufsichten, welches dem Verein nach Anmeldung zur Weitergabe an die Teilnehmer übersandt wird..
Die Gebühr ist auch (vom meldenden Verein) zu entrichten, wenn ein eingeladener Teilnehmer nicht erscheint und kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
Bei Bestehen der Prüfung erhalten die Teilnehmer am Prüfungstag eine entsprechende Bescheinigung
(bzw. einen Eintrag in den vorhandenen Ausweis, der mitzubringen ist) ausgehändigt (sofern die Teilnehmergebühr bezahlt ist). Eine Liste mit den bestandenen Teilnehmern wird außerdem noch an die Kreispolizeibehörde Gummersbach weitergeleitet. Andere zuständige Kreispolizeibehörden sind von den Teilnehmern selbst zu informieren.
Mit sportlichem Gruß
Kai Bolten
Lehrreferent des
Bezirks 09 des RSB e.V.