und Bergbahnen AG, Wildkogelbahnstraße 343

Bezirkshauptmannschaft
Zell am See
Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen)
Datum
Stadtplatz 1
30603-253/7585/11-2016
01.08.2016
5700 Zell am See
Betreff
Fax +43 6542 760-6719
Anberaumung einer mündlichen Verhandlung
[email protected]
Renate Herzog
Telefon +43 6542 760-6824
ALLGEMEINE BEKANNTMACHUNG
ANBERAUMUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir haben folgende Angelegenheit zu bearbeiten:
Oberpinzgauer Fremdenverkehrsförderungs- und Bergbahnen AG, Wildkogelbahnstraße 343,
5741 Neukirchen;
„10 EUB Pfeifferköpfl mit Skipiste, 6 KSB Braunkogel, Gemeinde Bramberg;
Naturschutzrechtliches Verfahren;
Wir ersuchen Sie, als Beteiligter zur mündlichen Verhandlung zu kommen:
Ort:
Datum:
Zeit:
Gemeindeamt Bramberg
Dienstag, 16.8.2016
9:30 Uhr
Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Verständigung mit. Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen finden Sie auf der Rückseite neben Ihrem Namen. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und
bevollmächtigt sein. Ist der Vertreter ein Rechtsanwalt oder Notar, ersetzt die Berufung auf die
www.salzburg.gv.at
Bezirkshauptmannschaft Zell am See | Pinzgau
Postfach 130 | 5700 Zell am See | Österreich | Telefon +43 6542 760-0 | [email protected] | DVR 0067938
Salzburger Sparkasse | BIC SBGSAT2SXXX | IBAN AT612040400600261537 | UID ATU36796400
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Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis. Von einer Vollmacht können wir allerdings absehen, wenn Sie durch Familienmitglieder (Haushaltsangehörige, Angestellte oder Funktionäre
von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten werden und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht. Es steht Ihnen auch frei, gemeinsam mit Ihrem Vertreter zu kommen.
Sie können in folgende Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen:
 Einreichunterlagen
Ort der Einsichtnahme:
Zeit:
Bezirkshauptmannschaft Zell am See, Stadtplatz 1, 3. Stock
Zimmer 302 - Gruppe Umwelt/Forst
Mo-Fr:
8:00 - 12:00 Uhr
Die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung hat gemäß § 42 Abs. 2 in Verbindung
mit Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG zur Folge, dass Personen, die diese Verständigung rechtzeitig erhalten haben, ihre Stellung als Partei verlieren,
wenn sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während
der Verhandlung Einwendungen erheben.
Hinweis:
Wenn Sie jedoch glaubhaft machen, dass Sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares
Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder
nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des
Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis
zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben und sind von jener Behörde zu
berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.
Rechtsgrundlage: §§ 40 bis 42 AVG
Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt
oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter
diese versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen - zB Krankheit oder Urlaubsreise - nicht
kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, dass wir allenfalls den Termin verschieben können.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Bezirkshauptmann:
Renate Herzog
Amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur oder des elektronischen Siegels finden Sie unter
www.salzburg.gv.at/amtssignatur
Ergeht an:
1.
Gemeinde Bramberg am Wildkogel, Dorfstraße 100, 5733 Bramberg am Wildkogel, mit dem
Ersuchen um Entsendung eines Vertreters und zum Anschlag der Verhandlungsausschrei-
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bung an der Amtstafel bis zum Verhandlungstag und nachweislichen Verständigung der in
dieser Verhandlungsausschreibung nicht angeführten, jedoch dort bekannten Beteiligten.
Eine mit dem Anschlagevermerk versehene Verhandlungsausschreibung ist am Beginn der
Amtshandlung dem Verhandlungsleiter zu übergeben.
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Weiters wurde diese Kundmachung auf der Behördenhomepage des Landes Salzburg unter
http://www.salzburg.gv.at/bekanntmachungen kundgemacht., E-Mail
Oberpinzgauer Fremdenverkehrsförderungs- und Bergbahnen AG, Wildkogelbahnstraße
343, 5741 Neukirchen, Brief: RSb
Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Pinzgau, Schmittenstraße 16, 5700
Zell am See, E-Mail
Referat Naturschutzgrundlagen u.Sachverständigend., z.Hd. Herrn DI Karl Jordan, MichaelPacher-Straße 36, Postfach 527, 5020 Salzburg, Intern
Referat Landesgeologischer Dienst, Mag. Ludwig Fegerl, Michael-Pacher-Straße 36, 5020
Salzburg, E-Mail
BH Zell am See Umwelt und Forst, zH Ing. Alois Hetz als Leiter der Forstaufsichtsstation
Mittersill, Stadtplatz 1, 5700 Zell am See, E-Mail
Johannes Kröll, Rosenthal 27, 5741 Neukirchen, Brief: RSb
Hermann Schernthaner, Mitterhohenbramberg 7, 5741 Neukirchen a.Grv., Brief: RSb
Eva Exenberger, Achleitweg 35, 5730 Mittersill, Brief: RSb
Gerhard Seber, Jochberg 17, 5731 Hollersbach, Brief: RSb
Josef Seber, Jochberg 21, 5731 Hollersbach, Brief: RSb
Anton Seber, Jochberg 26, 5731 Hollersbach, Brief: RSb
Alois Seber, Burgwies 166, 5724 Stuhlfelden, Brief: RSb
Theresia Nindl, Jochberg 28, 5731 Hollersbach, Brief: RSb
Rosina Innerhofer, Dorf 3, 5732 Bramberg, Brief: RSb
Anton Seber, Achleitweg 30, 5730 Mittersill, Brief: RSb
Bruno und Anna Berger, Einödbergweg 2, 5730 Mittersill, Brief: RSb
Klaus und Sieglinde Steger, Ematberg 15, 5722 Niedernsill, Brief: RSb
Papierakt