Bezirkshauptmannschaft Zell am See Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen) Datum Stadtplatz 1 30603-253/7585/11-2016 01.08.2016 5700 Zell am See Betreff Fax +43 6542 760-6719 Anberaumung einer mündlichen Verhandlung [email protected] Renate Herzog Telefon +43 6542 760-6824 ALLGEMEINE BEKANNTMACHUNG ANBERAUMUNG EINER MÜNDLICHEN VERHANDLUNG Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben folgende Angelegenheit zu bearbeiten: Oberpinzgauer Fremdenverkehrsförderungs- und Bergbahnen AG, Wildkogelbahnstraße 343, 5741 Neukirchen; „10 EUB Pfeifferköpfl mit Skipiste, 6 KSB Braunkogel, Gemeinde Bramberg; Naturschutzrechtliches Verfahren; Wir ersuchen Sie, als Beteiligter zur mündlichen Verhandlung zu kommen: Ort: Datum: Zeit: Gemeindeamt Bramberg Dienstag, 16.8.2016 9:30 Uhr Bitte bringen Sie zur Verhandlung diese Verständigung mit. Hinweise auf sonst erforderliche Unterlagen finden Sie auf der Rückseite neben Ihrem Namen. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und bevollmächtigt sein. Ist der Vertreter ein Rechtsanwalt oder Notar, ersetzt die Berufung auf die www.salzburg.gv.at Bezirkshauptmannschaft Zell am See | Pinzgau Postfach 130 | 5700 Zell am See | Österreich | Telefon +43 6542 760-0 | [email protected] | DVR 0067938 Salzburger Sparkasse | BIC SBGSAT2SXXX | IBAN AT612040400600261537 | UID ATU36796400 2 Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis. Von einer Vollmacht können wir allerdings absehen, wenn Sie durch Familienmitglieder (Haushaltsangehörige, Angestellte oder Funktionäre von Organisationen), die uns bekannt sind, vertreten werden und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht. Es steht Ihnen auch frei, gemeinsam mit Ihrem Vertreter zu kommen. Sie können in folgende Pläne und sonstige Behelfe Einsicht nehmen: Einreichunterlagen Ort der Einsichtnahme: Zeit: Bezirkshauptmannschaft Zell am See, Stadtplatz 1, 3. Stock Zimmer 302 - Gruppe Umwelt/Forst Mo-Fr: 8:00 - 12:00 Uhr Die Verständigung von der Anberaumung der Verhandlung hat gemäß § 42 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG zur Folge, dass Personen, die diese Verständigung rechtzeitig erhalten haben, ihre Stellung als Partei verlieren, wenn sie nicht spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde oder während der Verhandlung Einwendungen erheben. Hinweis: Wenn Sie jedoch glaubhaft machen, dass Sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei der Behörde Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben und sind von jener Behörde zu berücksichtigen, bei der das Verfahren anhängig ist. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt. Rechtsgrundlage: §§ 40 bis 42 AVG Als Antragsteller beachten Sie bitte, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen (Ihr Vertreter diese versäumt). Wenn Sie aus wichtigen Gründen - zB Krankheit oder Urlaubsreise - nicht kommen können, teilen Sie uns dies sofort mit, dass wir allenfalls den Termin verschieben können. Mit freundlichen Grüßen Für den Bezirkshauptmann: Renate Herzog Amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur oder des elektronischen Siegels finden Sie unter www.salzburg.gv.at/amtssignatur Ergeht an: 1. Gemeinde Bramberg am Wildkogel, Dorfstraße 100, 5733 Bramberg am Wildkogel, mit dem Ersuchen um Entsendung eines Vertreters und zum Anschlag der Verhandlungsausschrei- 3 bung an der Amtstafel bis zum Verhandlungstag und nachweislichen Verständigung der in dieser Verhandlungsausschreibung nicht angeführten, jedoch dort bekannten Beteiligten. Eine mit dem Anschlagevermerk versehene Verhandlungsausschreibung ist am Beginn der Amtshandlung dem Verhandlungsleiter zu übergeben. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. Weiters wurde diese Kundmachung auf der Behördenhomepage des Landes Salzburg unter http://www.salzburg.gv.at/bekanntmachungen kundgemacht., E-Mail Oberpinzgauer Fremdenverkehrsförderungs- und Bergbahnen AG, Wildkogelbahnstraße 343, 5741 Neukirchen, Brief: RSb Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Pinzgau, Schmittenstraße 16, 5700 Zell am See, E-Mail Referat Naturschutzgrundlagen u.Sachverständigend., z.Hd. Herrn DI Karl Jordan, MichaelPacher-Straße 36, Postfach 527, 5020 Salzburg, Intern Referat Landesgeologischer Dienst, Mag. Ludwig Fegerl, Michael-Pacher-Straße 36, 5020 Salzburg, E-Mail BH Zell am See Umwelt und Forst, zH Ing. Alois Hetz als Leiter der Forstaufsichtsstation Mittersill, Stadtplatz 1, 5700 Zell am See, E-Mail Johannes Kröll, Rosenthal 27, 5741 Neukirchen, Brief: RSb Hermann Schernthaner, Mitterhohenbramberg 7, 5741 Neukirchen a.Grv., Brief: RSb Eva Exenberger, Achleitweg 35, 5730 Mittersill, Brief: RSb Gerhard Seber, Jochberg 17, 5731 Hollersbach, Brief: RSb Josef Seber, Jochberg 21, 5731 Hollersbach, Brief: RSb Anton Seber, Jochberg 26, 5731 Hollersbach, Brief: RSb Alois Seber, Burgwies 166, 5724 Stuhlfelden, Brief: RSb Theresia Nindl, Jochberg 28, 5731 Hollersbach, Brief: RSb Rosina Innerhofer, Dorf 3, 5732 Bramberg, Brief: RSb Anton Seber, Achleitweg 30, 5730 Mittersill, Brief: RSb Bruno und Anna Berger, Einödbergweg 2, 5730 Mittersill, Brief: RSb Klaus und Sieglinde Steger, Ematberg 15, 5722 Niedernsill, Brief: RSb Papierakt
© Copyright 2025 ExpyDoc