Werbungskosten des Arbeitnehmers: Arbeitszimmer

Arbeitszimmer
„Häuslicher Arbeitszimmer“
Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können steuerlich nur noch unter
erschwerten Bedingungen abgesetzt werden. Folgende Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein:
Voraussetzung
Rechtsfolge
1. Es liegt eine betriebliche oder
Berücksichtigung der
berufliche Nutzung zu mehr als 50% Aufwendungen bis 1.250 € im Jahr
der gesamten betrieblichen und
beruflichen Tätigkeit vor
2. Für betriebliche oder berufliche Berücksichtigung der
Tätigkeit steht kein anderer
Aufwendungen bis 1.250 € im Jahr
Arbeitsplatz zur Verfügung
3. Das Arbeitszimmer bildet den
Berücksichtigung der gesamten
Mittelpunkt der gesamten
Aufwendungen für dieses Zimmer
betrieblichen und beruflichen
Tätigkeiten
Dies gilt auch für Fälle, in denen das Zimmer für zwei Dienstverhältnisse genutzt wird und
dadurch die zeitliche Nutzung zusammen mehr als 50 % der Gesamttätigkeit im häuslichen
Arbeitszimmer ausmacht.
Empfehlung:
Wer beim Finanzamt auf der sicheren Seite sein will, sollte sich eine Bescheinigung vom
Arbeitgeber über den zeitlichen Umfang der Tätigkeit am Arbeitsplatz ausstellen lassen.
Zwei Fragen sind immer zu prüfen:
1. Ist der vom Arbeitnehmer betrieblich/beruflich genutzte Raum ein Arbeitszimmer?
2. Handelt es sich um ein ,,häusliches'' Arbeitszimmer?
Das Schwierige an dieser Fragestellung ist, das weder das Gesetz noch Rechtsprechung oder
Finanzverwaltung den Begriff Arbeitszimmer eindeutig definiert haben. Es handelt sich vielmehr
um einen Typusbegriff. Keine Probleme machen Kriterien, die typisch für ein Arbeitszimmer
sind (z.B. Schreibtisch, Bücher- und Aktenschränke sowie Computer). Besonderer Begründung
bedürfen aber atypische Merkmale, wie z.B. intensiver Publikumsverkehr, Angestellte,
Sonderausstattung wie Schallisolierung, etc. .
Den Begriff ,,häuslich’’ umschreibt der Bundesfinanzhof mit ,,Eingebundensein in die häusliche
Sphäre’’.
Dazu gehören nicht nur die Wohnräume, sondern in einem
• Einfamilienhaus auch der Keller, ein separater Anbau und das Dachgeschoss,
• Mehrfamilienhaus der Keller, die Mansarde, die jeweils zur Wohnung gehören, aber auch
eine angemietete Wohnung, die der Privatwohnung direkt gegenüberliegt.
Beachten Sie auch:
Das Finanzamt geht regelmäßig von einem Gestaltungsmissbrauch aus, wenn ein Arbeitszimmer
in der Nachbarwohnung angemietet und das eigene Arbeitszimmer dem Nachbarn zur Verfügung
gestellt wird.
Beispiel 1.
A ist Verkaufsleiter, der zur Mitarbeiterüberwachung und zur Betreuung von Großkunden auch
im Außendienst tätig ist. Da er vom häuslichen Arbeitszimmer aus die für seinen Beruf
wesentlichen Leistungen wie de Organisation von Betriebsabläufen erbringt, bildet das häusliche
Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit
Beispiel 2.
A ist Handelsvertreter. Er berät seine Kunden daheim.
Er kann das Arbeitszimmer voll absetzen, auch wenn er 154 Tage im Jahr Außendienst arbeitet.
Auch hier stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen
Tätigkeit dar, da er von hier aus seine Fahrten organisiert.
Beispiel 3.
A ist freiberuflicher Architekt. In seinen 100 qm-Haus unterhält er ein 30qm großes
Arbeitszimmer mit einem Schreibtisch mit Containern, einem Chefsessel, Sideboard und
Schränken. Er setzt in der Steuererklärung neben den Kosten der Hausfinanzierung auch das
Mobiliar an. Sein Gewinn ohne Berücksichtigung des Arbeitszimmers beträgt 80.000 €.
Gewinn
Steuerlast ohne Arbeitszimmer
Zinsen, Abschreibung
Abschreibung auf Möbel
Zu versteuerndes Einkommen
Steuerlast mit Arbeitszimmer
Ersparnis
80.000 €
27.154 €
./. 6.000 €
./. 2.000 €
72.000 €
16.000 €
11.054 €
Beispiel 4
A ist Arbeitsloser Arbeitnehmer. Er bemüht sich intensiv um ein neues Beschäftigungsverhältnis.
Er argumentiert, dass sich in der Übergangszeit bis zum Beginn eines neuen
Beschäftigungsverhältnisses der Mittelpunkt der gesamten vorberuflichen Tätigkeit in seinem
häuslichen Arbeitszimmer befinde und beantragt den vollen Werbungskostenabzug i.H.v. 2.000€.
Die Finanzverwaltung gewährt ihm nur einen Abzug bis zum Höchstbetrag von 1.250 €, da sich
der Mittelpunkt der auf Erlangen eines neuen Arbeitsplatzes gerichteten Tätigkeit dort befinde,
wo jeweils das Vorstellungsgespräch stattfindet.
Abzugsfähige Kosten
Raumkosten sind abzugsfähig. Dabei wird die Verteilung nach dem Verhältnis der Fläche des
Arbeitszimmers zur Wohnfläche vorgenommen. Nebenräume wie z.B. Keller; Waschküche oder
Speicher bleiben dabei unberücksichtigt.
Beachten Sie:
Reinigungsaufwand für das Arbeitszimmer (z.B. Reinigungsmittel etc.) sind abzugsfähig.
Wird die Reinigung aber vom Steuerpflichtigen oder vom seinem Ehegatten oder von einem
anderen mit dem Steuerpflichtigen im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen
ausgeführt, kann dafür kein Arbeitslohn abgesetzt werden.
Unsere Empfehlung
Befindet sich das häusliche Arbeitszimmer in einem Gebäude, an dem der Ehegatte
Miteigentum innehat, sollte mit ihm ein Mietvertrag über das Arbeitszimmer abgeschlossen
werden. Zwar hat der Ehegatte die Mieteinnahmen zu versteuern, der andere kann aber die
Aufwendungen für das Zimmer als Werbungskosten geltend machen. Eine wechselseitige
Vermietung wird der Fiskus jedoch als Gestaltungsmissbrauch einstufen.
Die Kosten der Ausstattung des Raums können als Werbungskosten angesetzt werden (Lampen,
Tapeten, Gardinen etc.). Soweit die einzelnen Gegenstände keine höheren Anschaffungskosten
als 410 € (ohne USt.) verursacht haben, können sie im Jahr der Anschaffung in voller abgezogen
werden, da es sich dann um so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter handelt.