Re: Häusliches Arbeitszimmer nicht mehr zum Abzug zugel´assen [was: Selbstständigkeit) Re: Häusliches Arbeitszimmer nicht mehr zum Abzug zugel´assen [was: Selbstständigkeit) Source: http://newsgroups.derkeiler.com/Archive/De/de.etc.beruf.selbstaendig/2006−05/msg00689.html • From: Thomas Malkus <tom@xxxxxxxx> • Date: Sun, 14 May 2006 21:23:51 +0200 Hallo Hans−Peter, Hans−Peter Popowski wrote: "Thomas 'Tom' Malkus" schrieb im Newsbeitrag news:e45c4g$k88$1@xxxxxxxxxxxxxxxxxx Nach Deiner Ausführung wären dann meine 65qmÛ Kellerräume die das Unternehmen belegt, ein häusliches Arbeitszimmer? JStA Nr. 1.0. Sie könnten analog dem "häuslichen ArbZ behandelt werden, kommt eben auf die Art der Nutzung an, d.h. wenn sie z.B. als Teil eines h. ArbZ anzusehen sind. Hilfreich ist es, bei solchen Konstellationen, ein diesbezügliches Urteil zu lesen, zu dem der Sachverhalt passt. Ja, wenn es schon etwas gab, wäre das auch kein Problem. Aber soviele Unternehmer, die ein Unternehmen aus dem eigenen Keller betreiben, gibt es wohl nicht, eher Garagenfirmen, aber seit Steve Jobs haben die glaube ich auch abgenommen ;−). Hmm, aber es kann mich als Eigentümer der Immobilie niemand daran hindern, diese Räume an das Unternehmen zu vermieten, oder? Als Privatmann könnte er natürlich eigene Räume an seine GmbH vermieten, wobei § 181 BGB [1] zu beachten wäre.. Oder es ist eine Besitzgemeinschaft (z.B. GbR), die an den Einzelunternehmer vermietet. Mittlerweile bin ich richtig froh, dass ich gleich von Anfang an eine Re: Häusliches Arbeitszimmer nicht mehr zum Abzug zugel´assen [was: Selbstständigkeit) 1 Re: Häusliches Arbeitszimmer nicht mehr zum Abzug zugel´assen [was: Selbstständigkeit) GmbH gegründet habe und meinen sozialversicherungspflichtigen Job trotz der Selbständigkeit nie aufgegeben habe. Ich finde, mit einer GmbH läßt sich vieles einfacher gestalten, ob das nun die KFZ−Geschichte ist, die Vermietung von Räumlichkeiten (mache ich aber auch nicht), oder auch dieser Kram mit der Rentenversicherung. Das ist ja wohl auch wieder hinfällig (Markt und Mittelstand, 05/2006, Seite 84, Az. B 12 RA1/04 R), bzw. wollen die Rentenversicherungsträger diese Rechtsprechung vorerst nicht anwenden. Eine gesetzliche Klarstellung soll erreichen, dass wie bisher auf das Verhältnis bei der Gesellschaft abzustellen ist. [1] Gegen das Selbstkontrahierungsverbot verstoßende Verträge sind unwirksam und führen zu vGA, aber es kann z.B. im Gesellschaftervertrag eine abweichende Regelung getroffen werden, die notariell beurkundet und im HR bekannt zu geben ist. (gilt auch für die OHG etc.). Alles einfaches kaufmännisches Wissen, denn Handeln ohne dieses Wissen kann schädlich sein. Aber wem erzähl ich das? Die Klausel mit dem §181 steht auch seit Gründung im Vertrag ;−) 73 de Tom −− Thomas 'Tom' Malkus, DL7BJ Locator JO43PC * DL−QRP−AG #1186 * AGCW−DL 2737 * DARC OV I19 . Re: Häusliches Arbeitszimmer nicht mehr zum Abzug zugel´assen [was: Selbstständigkeit) 2
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