Merkblatt: Aktuelles Antragsverfahren bei Zuschüssen für Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten Verfahren ab Juni 2008 1. Gefördert werden nach wie vor nur Maßnahmen, bei denen die Teilnehmer übernachten. Es müssen mindestens 5 Kinder bzw. Jugendliche teilnehmen; die Maßnahme muss mindestens 5 Tage und darf höchstens 21 Tage dauern. An- und Abreisetag gelten hierbei jeweils als 1 voller Tag. 2. Wie bisher muss nach der Maßnahme der (aktuelle) Antrag A1 zusammen mit dem Verwendungsnachweis V2 und der Gesamtteilnehmerliste (mit sämtlichen Namen, Anschriften und Geburtsdaten der Teilnehmer sowie Unterschrift der Leitung) beim ejw eingereicht werden. 3. Die Unterlagen müssen vollständig spätestens bis 14 Tage nach Ende der Maßnahme bei uns vorliegen (Ausschlusstermin). Wenn die Unterlagen zwar rechtzeitig, aber unvollständig oder falsch ausgefüllt vorliegen, ist die Frist u.U. nicht gewahrt. 4. Insbesondere der Antrag A1 muss vollständig ausgefüllt sein, d.h. zu jedem der Punkte 1 – 11 müssen Angaben gemacht werden. Ist der Antragsteller oder sein Ehegatte arbeitssuchend, wird dies bei Punkt 4 und 5 (Beruf) angegeben, ist der Antragsteller alleinerziehend, wird dies so unter Punkt 5 mitgeteilt. 5. Bitte unter Punkt 6 nicht alle Kinder der antragstellenden Familie nennen, sondern nur das oder die Kinder der jeweiligen Familie, die an der Maßnahme teilnehmen und bezuschusst werden sollen. 6. Wenn der/die Antragsteller Arbeitslosengeld II erhält/erhalten, ist Punkt 7 vollständig auszufüllen; es müssen in diesem Fall keine Angaben zum Punkt 8 gemacht werden! 7. Wichtig ist nach wie vor die Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen, ebenso das Geburtsdatum. Nur Kinder von 6 bis einschließlich 18 Jahre können gefördert werden; Kinder, die während der Maßnahme 19 werden, können leider nicht bezuschusst werden. 8. Gemeinsam erziehende Paare füllen unter Punkt 8 die linke Spalte aus, Alleinerziehende die rechte. Es wird immer das Einkommen angekreuzt, das gerade nicht erreicht wird. Beispiel: Wenn die gesamten Einkünfte € 2.300,- betragen, so kreuzen Paare in der linken Spalte „€ 2.498,-“ an, Alleinerziehende in der rechten „€ 2.465,-“. 9. Für Beamte gelten die etwas niedrigeren Einkommensgrenzen (in Klammern). 10. Um das Bruttoeinkommen zu ermitteln, muss der Bruttolohn herangezogen werden. 11. Die notwendigen Unterschriften auf den Formularen A1 (Antragsteller) und V2 (Leitung und Bestätigung durch Organisation) sowie auf der Gesamtteilnehmerliste (Leitung) müssen im Original angebracht und vorgelegt werden; bitte keine Unterlagen einreichen, auf denen diese Unterschriften nur als Kopie zu sehen sind. Es handelt sich um rechtsverbindliche Urkunden. 3.7.2008 st
© Copyright 2025 ExpyDoc