Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten

Merkblatt: Aktuelles Antragsverfahren bei Zuschüssen für
Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten
Verfahren ab Juni 2008
1. Gefördert werden nach wie vor nur Maßnahmen, bei denen die Teilnehmer
übernachten. Es müssen mindestens 5 Kinder bzw. Jugendliche teilnehmen; die
Maßnahme muss mindestens 5 Tage und darf höchstens 21 Tage dauern. An- und
Abreisetag gelten hierbei jeweils als 1 voller Tag.
2. Wie bisher muss nach der Maßnahme der (aktuelle) Antrag A1 zusammen mit dem
Verwendungsnachweis V2 und der Gesamtteilnehmerliste (mit sämtlichen Namen,
Anschriften und Geburtsdaten der Teilnehmer sowie Unterschrift der Leitung) beim
ejw eingereicht werden.
3. Die Unterlagen müssen vollständig spätestens bis 14 Tage nach Ende der Maßnahme
bei uns vorliegen (Ausschlusstermin). Wenn die Unterlagen zwar rechtzeitig, aber
unvollständig oder falsch ausgefüllt vorliegen, ist die Frist u.U. nicht gewahrt.
4. Insbesondere der Antrag A1 muss vollständig ausgefüllt sein, d.h. zu jedem der Punkte
1 – 11 müssen Angaben gemacht werden. Ist der Antragsteller oder sein Ehegatte
arbeitssuchend, wird dies bei Punkt 4 und 5 (Beruf) angegeben, ist der Antragsteller
alleinerziehend, wird dies so unter Punkt 5 mitgeteilt.
5. Bitte unter Punkt 6 nicht alle Kinder der antragstellenden Familie nennen, sondern
nur das oder die Kinder der jeweiligen Familie, die an der Maßnahme teilnehmen und
bezuschusst werden sollen.
6. Wenn der/die Antragsteller Arbeitslosengeld II erhält/erhalten, ist Punkt 7 vollständig
auszufüllen; es müssen in diesem Fall keine Angaben zum Punkt 8 gemacht werden!
7. Wichtig ist nach wie vor die Zahl der zum Haushalt gehörenden Personen, ebenso das
Geburtsdatum. Nur Kinder von 6 bis einschließlich 18 Jahre können gefördert werden;
Kinder, die während der Maßnahme 19 werden, können leider nicht bezuschusst
werden.
8. Gemeinsam erziehende Paare füllen unter Punkt 8 die linke Spalte aus, Alleinerziehende die rechte. Es wird immer das Einkommen angekreuzt, das gerade nicht
erreicht wird. Beispiel: Wenn die gesamten Einkünfte € 2.300,- betragen, so kreuzen
Paare in der linken Spalte „€ 2.498,-“ an, Alleinerziehende in der rechten „€ 2.465,-“.
9. Für Beamte gelten die etwas niedrigeren Einkommensgrenzen (in Klammern).
10. Um das Bruttoeinkommen zu ermitteln, muss der Bruttolohn herangezogen werden.
11. Die notwendigen Unterschriften auf den Formularen A1 (Antragsteller) und V2
(Leitung und Bestätigung durch Organisation) sowie auf der Gesamtteilnehmerliste
(Leitung) müssen im Original angebracht und vorgelegt werden; bitte keine
Unterlagen einreichen, auf denen diese Unterschriften nur als Kopie zu sehen sind.
Es handelt sich um rechtsverbindliche Urkunden.
3.7.2008 st