Prüfpunkte vers.-techn. Rückstellungen Sparte Lebensversicherung Prüfgegenstand Versicherungsunternehmen Zulassungstyp Prüfgesellschaft Leitender Prüfer Geschäftsjahr 2015 Gegenstand des Standardprüfprogramms der Basisprüfung techn. RS Leben Rundschreiben und Sollbetrag Excel-Anhang zum Rückstellungsbericht Version Vorlage 27.10.2015 Prüfpunkte vers.-techn. Rückstellungen Sparte Lebensversicherung Version Berichtsjahr 2015 1 Prüfpunkte Prüffeld Rundschreiben und Grundsätze A Bildung und Prüfung der versicherungstechnischen Rückstellungen A.1 Der Rückstellungsbericht (bzw. darin referenzierte Dokumente) enthält Informationen zu den wichtigsten verwendeten Annahmen und Methoden für die Bestimmung der versicherungstechnischen Rückstellungen. Listen Sie bitte die aus Ihrer Sicht fehlenden Annahmen und Methoden auf. A.2 Im Rückstellungsbericht wurden wichtige Änderungen der Annahmen und Methoden gegenüber dem Vorjahr und ihre Auswirkungen transparent dargestellt (Rz 41). Listen Sie bitte die aus Ihrer Sicht fehlenden Änderungen auf. Falls keine wichtigen Änderungen erfolgten, wählen Sie "Trifft zu". A.3 Die Gesellschaft hat die Angemessenheit aller biometrischen Grundlagen zur Bestimmung des Best Estimates mit wesentlichen Auswirkungen auf die Höhe der versicherungstechnischen Rückstellungen überprüft. A.4 Die Wahl der Sicherheitsmarge bei den biometrischen Grundlagen ist aktuariell begründet und berücksichtigt eigene Untersuchungen. A.5 Sowohl bei der Bildung wie auch bei der Überprüfung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt die Aufteilung in Teilbestände nach den Vorgaben des Geschäftsplanes, der technischen Dokumentation und des FINMA-RS 08/43. A.6 Die IST-Rückstellungen (inklusive geplante, von der FINMA bewilligte Verstärkungen gemäss Alimentierungsplan) sind pro gewählter Teilbestand mindestens so hoch wie die Rückstellungen bei der Überprüfung. Falls "Trifft nicht zu" listen Sie bitte die entsprechenden Teilbestände auf. Hinweis: Bei diesem Prüfpunkt geht es nur um den Vergleich der verschiedenen Rückstellungshöhen und nicht um eine weitergehende Prüfung der darunterliegenden Zahlen. A.7 Pro gebildeter Teilbestand sind die gebildeten IST-Rückstellungen mindestens so hoch wie die Summe der nicht negativen Tarifrückstellungen. A.8 Die versicherungstechnischen Schwankungsrückstellungen wurden nach dem im Geschäftsplan und in der Technischen Dokumentation definierten Verfahren gebildet oder aufgelöst. (Rz 11) A.9 Die Auflösung von materiellen versicherungstechnischen Schwankungsrückstellungen und von nicht mehr erforderlichen Verstärkungen wurde der FINMA vorgängig mitgeteilt. (Rz 44) A.10 Für Lücken im Deckungskapital existiert ein Alimentierungsplan und falls es einen von der FINMA genehmigten Alimentierungsplan gibt: Der Alimentierungsplan wurde eingehalten. Falls es keinen von der FINMA genehmigten Alimentierungsplan gibt und keine Lücken im Deckungskapital existieren, wählen Sie "Trifft zu". Trifft zu Trifft nicht zu Erläuterungen Art Prüfpunkte vers.-techn. Rückstellungen Sparte Lebensversicherung Version Berichtsjahr 2015 2 Prüfpunkte Prüffeld Sollbetrag B Berechnung des Sollbetrages des gebundenen Vermögens B.1 Die Angaben im Formular S1.L „Sollbetrag des gebundenen Vermögens“ sind nach den Vorgaben von Art. 56 AVO berechnet. Hinweis: Bei diesem Prüfpunkt geht es um die Feststellung, dass die notwendigen Positionen im Sollbetrag enthalten sind und nicht um eine weitergehende Prüfung der darunterliegenden Zahlen. Trifft zu Trifft nicht zu Erläuterungen Art Prüfpunkte vers.-techn. Rückstellungen Sparte Lebensversicherung Version Berichtsjahr 2015 3 Prüfpunkte Prüffeld Excel-Anhang zum Rückstellungsbericht C Excelblatt Rückstellungen C.1 Die Summe der Totale von effektiv gebildeten Rückstellungen und aktivierten Abschlusskosten in Einzel- und Kollektivleben stimmen mit den Daten in der Jahresrechnung überein. (Im Falle eines „Trifft nicht zu“ ist eine Überleitung anzugeben) C.2 Rückstellungen gemäss Mindestanforderungstest "Szenario Rendite und Langlebigkeit" der SAV-Richtlinie (Kapitel 10.2). Die gewählten Annahmen und die Berechnungsmethode hierzu entsprechen den Vorgaben der SAV Richtlinie oder sind konservativer als diese. Geben Sie bitte allfällige Abweichungen an. C.3 Rückstellungen gemäss Mindestanforderungstest "Szenario Biometrie und Kosten" der SAV-Richtlinie (Kapitel 10.3). Die gewählten Annahmen und die Berechnungsmethode hierzu entsprechen den Vorgaben der SAV Richtlinie oder sind konservativer als diese. Geben Sie bitte allfällige Abweichungen an. C.4 Rückstellungen gemäss Mindestanforderungstest "Szenario Kundenverhalten" der SAV-Richtlinie (Kapitel 10.4). Die gewählten Annahmen und die Berechnungsmethode hierzu entsprechen den Vorgaben der SAV Richtlinie oder sind konservativer als diese. Geben Sie bitte allfällige Abweichungen an. D Excelblätter Einzel und Kollektiv D.1 Bewertungszins: Die Berechnung der Rückstellungen unter Verwendung der angegebenen konstanten Zinssätze oder -vektoren und ansonsten aktuell vorsichtigen Annahmen ergeben gerade die effektiv vorhandenen Rückstellungen (inkl. Verstärkungen und geplante, genehmigte Alimentierungen, getrennt für Einzel- und Kollektivleben). D.2 Innerer Zins: Die Berechnung der Rückstellungen unter Verwendung der angegebenen konstanten Zinssätze und ansonsten Best Estimate Annahmen ergeben gerade die effektiv vorhandenen Rückstellungen (inkl. Verstärkungen und geplante, genehmigte Alimentierungen, getrennt für Einzel- und Kollektivleben). D.3 Zinsvektor für Überprüfung: Der angegebene Vektor enthält diejenigen Renditen, welche für die jährliche Überprüfung der versicherungstechnischen Rückstellung auf Ausreichendsein verwendet wurden. D.4 Die Herleitung des Best Estimate Renditevektors und die Zuteilung der Assets in die Assetklassen erfolgte gemäss der SAV-Richlinie (Kapitel 7.2.). Trifft zu Trifft nicht zu Erläuterungen Art Trifft zu Trifft nicht zu Erläuterungen Art
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