Prüfpunkte vers.-techn. Rückstellungen Sparte

Prüfpunkte vers.-techn. Rückstellungen
Sparte Lebensversicherung
Prüfgegenstand
Versicherungsunternehmen
Zulassungstyp
Prüfgesellschaft
Leitender Prüfer
Geschäftsjahr
2015
Gegenstand des Standardprüfprogramms der Basisprüfung techn. RS Leben
Rundschreiben und Sollbetrag
Excel-Anhang zum Rückstellungsbericht
Version Vorlage
27.10.2015
Prüfpunkte vers.-techn. Rückstellungen
Sparte Lebensversicherung
Version Berichtsjahr 2015
1
Prüfpunkte Prüffeld Rundschreiben und Grundsätze
A
Bildung und Prüfung der versicherungstechnischen Rückstellungen
A.1
Der Rückstellungsbericht (bzw. darin referenzierte Dokumente) enthält
Informationen zu den wichtigsten verwendeten Annahmen und Methoden für
die Bestimmung der versicherungstechnischen Rückstellungen. Listen Sie bitte
die aus Ihrer Sicht fehlenden Annahmen und Methoden auf.
A.2
Im Rückstellungsbericht wurden wichtige Änderungen der Annahmen und
Methoden gegenüber dem Vorjahr und ihre Auswirkungen transparent
dargestellt (Rz 41). Listen Sie bitte die aus Ihrer Sicht fehlenden Änderungen
auf. Falls keine wichtigen Änderungen erfolgten, wählen Sie "Trifft zu".
A.3
Die Gesellschaft hat die Angemessenheit aller biometrischen Grundlagen zur
Bestimmung des Best Estimates mit wesentlichen Auswirkungen auf die Höhe
der versicherungstechnischen Rückstellungen überprüft.
A.4
Die Wahl der Sicherheitsmarge bei den biometrischen Grundlagen ist aktuariell
begründet und berücksichtigt eigene Untersuchungen.
A.5
Sowohl bei der Bildung wie auch bei der Überprüfung der
versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt die Aufteilung in Teilbestände
nach den Vorgaben des Geschäftsplanes, der technischen Dokumentation und
des FINMA-RS 08/43.
A.6
Die IST-Rückstellungen (inklusive geplante, von der FINMA bewilligte
Verstärkungen gemäss Alimentierungsplan) sind pro gewählter Teilbestand
mindestens so hoch wie die Rückstellungen bei der Überprüfung.
Falls "Trifft nicht zu" listen Sie bitte die entsprechenden Teilbestände auf.
Hinweis: Bei diesem Prüfpunkt geht es nur um den Vergleich der
verschiedenen Rückstellungshöhen und nicht um eine weitergehende Prüfung
der darunterliegenden Zahlen.
A.7
Pro gebildeter Teilbestand sind die gebildeten IST-Rückstellungen mindestens
so hoch wie die Summe der nicht negativen Tarifrückstellungen.
A.8
Die versicherungstechnischen Schwankungsrückstellungen wurden nach dem
im Geschäftsplan und in der Technischen Dokumentation definierten Verfahren
gebildet oder aufgelöst. (Rz 11)
A.9
Die Auflösung von materiellen versicherungstechnischen
Schwankungsrückstellungen und von nicht mehr erforderlichen Verstärkungen
wurde der FINMA vorgängig mitgeteilt. (Rz 44)
A.10
Für Lücken im Deckungskapital existiert ein Alimentierungsplan und falls es
einen von der FINMA genehmigten Alimentierungsplan gibt: Der
Alimentierungsplan wurde eingehalten. Falls es keinen von der FINMA
genehmigten Alimentierungsplan gibt und keine Lücken im Deckungskapital
existieren, wählen Sie "Trifft zu".
Trifft zu
Trifft nicht zu
Erläuterungen
Art
Prüfpunkte vers.-techn. Rückstellungen
Sparte Lebensversicherung
Version Berichtsjahr 2015
2
Prüfpunkte Prüffeld Sollbetrag
B
Berechnung des Sollbetrages des gebundenen Vermögens
B.1
Die Angaben im Formular S1.L „Sollbetrag des gebundenen Vermögens“ sind
nach den Vorgaben von Art. 56 AVO berechnet.
Hinweis: Bei diesem Prüfpunkt geht es um die Feststellung, dass die
notwendigen Positionen im Sollbetrag enthalten sind und nicht um eine
weitergehende Prüfung der darunterliegenden Zahlen.
Trifft zu
Trifft nicht zu
Erläuterungen
Art
Prüfpunkte vers.-techn. Rückstellungen
Sparte Lebensversicherung
Version Berichtsjahr 2015
3
Prüfpunkte Prüffeld Excel-Anhang zum Rückstellungsbericht
C
Excelblatt Rückstellungen
C.1
Die Summe der Totale von effektiv gebildeten Rückstellungen und aktivierten
Abschlusskosten in Einzel- und Kollektivleben stimmen mit den Daten in der
Jahresrechnung überein. (Im Falle eines „Trifft nicht zu“ ist eine Überleitung
anzugeben)
C.2
Rückstellungen gemäss Mindestanforderungstest "Szenario Rendite und
Langlebigkeit" der SAV-Richtlinie (Kapitel 10.2). Die gewählten Annahmen und
die Berechnungsmethode hierzu entsprechen den Vorgaben der SAV Richtlinie
oder sind konservativer als diese. Geben Sie bitte allfällige Abweichungen an.
C.3
Rückstellungen gemäss Mindestanforderungstest "Szenario Biometrie und
Kosten" der SAV-Richtlinie (Kapitel 10.3). Die gewählten Annahmen und die
Berechnungsmethode hierzu entsprechen den Vorgaben der SAV Richtlinie
oder sind konservativer als diese. Geben Sie bitte allfällige Abweichungen an.
C.4
Rückstellungen gemäss Mindestanforderungstest "Szenario Kundenverhalten"
der SAV-Richtlinie (Kapitel 10.4). Die gewählten Annahmen und die
Berechnungsmethode hierzu entsprechen den Vorgaben der SAV Richtlinie
oder sind konservativer als diese. Geben Sie bitte allfällige Abweichungen an.
D
Excelblätter Einzel und Kollektiv
D.1
Bewertungszins: Die Berechnung der Rückstellungen unter Verwendung der
angegebenen konstanten Zinssätze oder -vektoren und ansonsten aktuell
vorsichtigen Annahmen ergeben gerade die effektiv vorhandenen
Rückstellungen (inkl. Verstärkungen und geplante, genehmigte
Alimentierungen, getrennt für Einzel- und Kollektivleben).
D.2
Innerer Zins: Die Berechnung der Rückstellungen unter Verwendung der
angegebenen konstanten Zinssätze und ansonsten Best Estimate Annahmen
ergeben gerade die effektiv vorhandenen Rückstellungen (inkl. Verstärkungen
und geplante, genehmigte Alimentierungen, getrennt für Einzel- und
Kollektivleben).
D.3
Zinsvektor für Überprüfung: Der angegebene Vektor enthält diejenigen
Renditen, welche für die jährliche Überprüfung der versicherungstechnischen
Rückstellung auf Ausreichendsein verwendet wurden.
D.4
Die Herleitung des Best Estimate Renditevektors und die Zuteilung der Assets
in die Assetklassen erfolgte gemäss der SAV-Richlinie (Kapitel 7.2.).
Trifft zu
Trifft nicht zu
Erläuterungen
Art
Trifft zu
Trifft nicht zu
Erläuterungen
Art