Rechtswidrigkeit

Rechtswidrigkeit
Rechtfertigungsgründe
§ 32 StGB
Notwehr
§ 34 StGB
rechtfertig.
Notstand
§193 StGB
Wahrnehmung
berechtigter
Interessen
§§ 218 a StGB
Schwangerschaftsabbruch
§ 228 BGB
Defensivnotstand
§ 904 BGB
Aggressivnotstand
§§ 229, 561,
581, 704 BGB
erlaubte
Selbsthilfe
§ 859 BGB
Besitzkehr
§ 127 I StPO
Festnahmerecht
des Jedermann
amtliche
Eingriffsermächtigung
z. B. StPO, ZPO
NGefAG
Einwilligung
mutmaßliche
Einwilligung
rechtfertigende
Pflichtenkollision
Züchtigungsrecht
Sozialadäquanz
erlaubtes Risiko
Art. 20 IV GG
politisches
Widerstandsrecht
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Rechtswidrigkeit
§ 32 StGB Notwehr
Notwehrlage
Notwehrhandlung
Angriff
rechtswidrig
Verteidigung
Erforderlichkeit
gegenwärtig
notwehrfähige
Rechtsgüter
Verteidigungshandlung
Gebotenheit
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Rechtswidrigkeit
§ 34 StGB rechtfertigender Notstand
Notstandslage
Gefahr
notstandsfähige
Rechtsgüter
gegenwärtig
Notstandshandlung
Interessenabwägung
Rang des
betroffenen
Rechtsgutes
Art/Umfang
des drohenden
Schaden
Wahrscheinlichkeit des
Schadens
Rettungschance
Schutzwürdigkeit
der
Rechtsgüter
Erforderlichkeit
subjektives
Rechtsfertigungselement
Angemessenheit
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Rechtswidrigkeit
Defensivnotstand § 228 BGB
Gegenwärtige
Gefahr
Geschütztes
Rechtsgut
Handeln zur
Gefahrenabwehr
beeinträchtigtes
Rechtsgut
“Sache”
Interessenabwägung
Zerstörung/Beschädigung einer fremden Sache;Interessenabwägung zur
Einschränkung der Sachwehr
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Rechtswidrigkeit
rechtfertigender Notstand § 34 StGB
Gegenwärtige
Gefahr
Geschütztes
Rechtsgut
Handeln zur
Gefahrenabwehr
beeinträchtigtes
Rechtsgut
Interessenabwägung
Das geschützte Interesse muß wesentlich überwiegen und die Tat muss zur
Gefahrabwendung angemessen sein.
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Rechtswidrigkeit
Aggressivnotstand § 904 BGB
Gegenwärtige
Gefahr
Geschütztes
Rechtsgut
Handeln zur
Gefahrenabwehr
beeinträchtigtes
Rechtsgut
“Sache”
Interessenabwägung
Einwirkung auf eine fremde Sache
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Rechtswidrigkeit
§ 229 BGB erlaubte Selbsthilfe
Selbsthilfelage
Selbsthilfehandlung
Privatrechtlicher
Anspruch
durchsetzbar
Festnahme des
Verpflichteten
Beseitigung
von Widerstand
keine obrigkeitliche Hilfe
eigener
Anspruch
Wegnahme,
Zerstörung
Beschädigung
einer Sache
Grenzen!!
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