schulordnung - Gesamtschule Rodenkirchen

Städtische Gesamtschule Köln - Rodenkirchen
Sekundarstufen I und II
SCHULORDNUNG
Die Gesamtschule Köln-Rodenkirchen ist unsere Schule. An unserer Schule
arbeiten die Schülerinnen und Schüler, die Lehrerinnen und Lehrer, die städtischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Erziehungsberechtigten vertrauensvoll
zusammen. Daraus erwachsen Rechte und Pflichten für alle. An unserer Schule
achten wir die Persönlichkeit des Einzelnen und verwirklichen in unserem
Schulalltag ein Zusammenleben nach klaren Regeln des respektvollen Miteinanders,
geprägt von Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft. An unserer Schule bestimmen
Eigenverantwortlichkeit, Lernbereitschaft und Verlässlichkeit das Handeln und
Lernen.
1. An unserer Schule soll mit Freude und Erfolg gelernt und gelehrt werden.
•
Jede Schülerin, jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
•
Jede Lehrerin, jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
•
Alle akzeptieren die Rechte der Anderen.
2. In unserer Schule gehen alle menschlich miteinander um.
•
Wir helfen einander.
•
Wir schützen die Schwächeren.
•
Wir schlichten Streit.
•
Wir
akzeptieren
keine
Gewalttätigkeiten,
keine
Beleidigungen
und
keine
sexistischen Äußerungen.
•
Wir dulden keine fremdenfeindlichen Symbole und Handlungen.
3. Wir schützen unsere Gesundheit und respektieren die Umwelt. Wir achten das
Eigentum Anderer und die Einrichtungen, die allen zur Verfügung stehen.
•
Wir gehen sorgfältig mit allen uns anvertrauten Gegenständen um.
•
Wir beschädigen nichts mutwillig.
•
Wir achten auf Sauberkeit.
•
Wir rauchen nicht auf dem Schulgrundstück.
4. Jede Klasse gibt sich eine Klassenordnung.
Fassung Juni 2015