Reformen und Modernisierungen - Bundesministerium für Inneres

10 JAHRE BUNDESPOLIZEI
Silber, rot, blau: Das Corporate Design der Bundespolizei zieht sich durch alle Bereiche – Fahrzeuge, Schilder, Publikationen.
Reformen und Modernisierungen
Das erste Jahrzehnt seit der Schaffung des Wachkörpers Bundespolizei war von umfangreichen
weiteren Reformen und Modernisierungen geprägt.
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richtiger Schritt in einer Welt immer
größerer Sicherheitsherausforderungen
erwiesen. Die Reform ist in Rekordzeit
erfolgt und kann als echter Erfolg bezeichnet werden. Im Zentrum standen
und stehen aber die hoch motivierten
Angehörigen der Bundespolizei, die
täglich Außergewöhnliches für die Sicherheit in unserem Land leisten“, betont Mikl-Leitner
Vertretern des BMI wurde für das
Projektteam zur Umsetzung der Polizeireform am 28. September 2005 der Anerkennungspreis beim internationalen
Speyer Qualitätswettbewerb der öffentlichen Verwaltung in Deutschland, der
Schweiz und Österreich überreicht. Die
Struktur der dem BMI nachgeordneten
Sicherheitsbehörden – also der Bundespolizeidirektionen, Bezirksverwaltungsbehörden und Sicherheitsdirektionen –
blieb 2005 unangetastet, die Notwendigkeit einer entsprechenden Anpassung
des Behördenaufbaus an die innere Organisation des Wachkörpers war jedoch
offenkundig und wurde auch im Rahmen des Verfassungskonvents des Parlaments 2004 herausgearbeitet.
Design und Uniform. Die neue Bundespolizei präsentierte sich ab 1. Juli
2005 in einem neuen Design: Die
Dienstfahrzeuge waren nicht mehr weiß
mit roten Streifen, sondern silbern mit
roter und blauer Folierung. Ein stilisierter Adler wurde neben dem Schriftzug
„Polizei“ platziert. Das Corporate Design der Bundespolizei, das der Öffentlichkeit am 18. Mai 2004 vorgestellt
worden war, zog sich durch alle Bereiche – von Dienststellenschildern über
Hinweistafeln bis zu Wegweisern. Die
grünen Uniformen für die Sicherheitswache und die grauen Uniformen für
die Gendarmerie wurden von der blauen
Uniform abgelöst. Die Dienstgrade blie-
FOTO: EGON WEISSHEIMER
it der Zusammenführung der
Bundesgendarmerie, der Sicherheitswache und des Kriminalbeamtenkorps wurde am 1. Juli 2005 der
neue, bundesweit einheitliche Wachkörper „Bundespolizei“ geschaffen. Damit
einher ging eine österreichweit einheitliche organisatorische Neugliederung in
Polizeiinspektionen (PI), Bezirks- und
Stadtpolizeikommanden (BPK, SPK)
und Landespolizeikommanden (LPK).
Neben den Polizeiinspektionen wurden
Fachinspektionen geschaffen, etwa für
den Autobahndienst, für das Diensthundewesen oder den See- und Stromdienst.
„Die Zusammenführung von Sicherheitswache, Gendarmerie und Kriminaldienst vor zehn Jahren war ein einzigartiges Verwaltungsreformprojekt“, sagt
Innenministerin Mag.a Johanna MiklLeitner. „Die Schaffung einer einheitlichen Bundespolizei hat sich als gold-
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POLIZEIREFORM
FOTO: DIETER HÖLLER
FLIR-Hubschrauber der Flugpolizei: Unterstützung bei der Suche nach Vermissten und Flüchtigen.
ben unverändert, die Distinktionen wurden erneuert. Bis 31. Dezember 2007
durften noch Dienstkleidung und
Dienstabzeichen der alten Wachkörper
getragen werden; für Beamte des rechtskundigen Dienstes bei den Sicherheitsbehörden und Angehörige des amtsärztlichen Dienstes war sogar noch bis Ende 2008 das Tragen der grünen Uniform
gestattet. Schon vor der Wachkörperzusammenführung waren im Oktober
2003 die Massafonds der Bundespolizei
und der Bundesgendarmerie zusammengelegt worden; die Umstellung der Verwaltung und Logistik der Uniformausfolgung auf EDV war 2002 abgeschlossen. Ab 2011 wurden für Spezialverwendungen neue Funktionsabzeichen
aus Stoff ausgegeben – etwa für Diensthundeführer, Einsatztrainer, Verkehrspolizisten, Alpinpolizisten, Entschärfer,
das EKO Cobra, die WEGA und alle
neun Einsatzeinheiten. Die am 10. Oktober 2010 erlassene Uniformschutzverordnung (USV) soll verhindern, dass
Uniformen oder Uniformteile für Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
an einem öffentlichen Ort von Unbefugten getragen werden. Ergänzt wurde
diese Verordnung am 8. April 2013 mit
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einer Polizeizeichenschutzverordnung
(PZSV), mit der grafische Darstellungen der Sicherheitsbehörden und Polizeikommanden geschützt werden sollen. Die letzte umfassende Überarbeitung der Corporate-Design-Vorschriften
des Innenressorts erfolgte mit Erlass
vom 1. Jänner 2015: Dort sind alle grafischen Erscheinungsformen für das
BMI und die Bundespolizei detailliert
angeführt – von der Visitenkarte über
den Briefkopf bis zum Absperrband.
Digitalfunk. 2005 erfolgte der Start
des Digitalfunks BOS Austria in Österreich. Das neue digitale Bündelfunksystem sollte sicherstellen, dass Einsatzorganisationen landes- und organisationsübergreifend rasch und abhörsicher miteinander kommunizieren können, basierend auf dem europäischen Standard
TETRA 25. Neben einer deutlich besseren Sprachqualität können unter anderem Statusmeldungen an Stelle kurzer
Funksprüche abgesetzt und Einsatzinformationen in schriftlicher Form übermittelt werden; auch die Übertragung
von GPS-Daten zur Positionsbestimmung ist möglich. Die Bundesländer Tirol, Wien, Niederösterreich und die
Steiermark sind im Zusammenwirken
mit dem BMI inzwischen im Vollbetrieb. Mit den Bundesländern Burgenland (bis Ende 2015) sowie Salzburg
und Oberösterreich (bis 2018) wurden
Kooperationsvereinbarungen geschlossen, die sich in Umsetzung befinden.
Mit Vorarlberg wird an einer zeitnahen
Umsetzung gearbeitet. Daneben bestehen Kooperationsvereinbarungen mit
Gemeindewachkörpern, zum Beispiel
seit 2009 mit der Stadtpolizei Baden,
mit anderen Bundesministerien für die
Aufgabenstellung der öffentlichen Sicherheit oder Gefahrenabwehr, etwa
dem BMJ, dem BMLVS, dem BMVIT,
dem BMLFUW und dem BMWFW,
und mit der Asfinag und den ÖBB als
für den öffentlichen Verkehr verantwortlichen großen Organisationen.
Spezialeinheiten. Mit der Schaffung
der neuen Bundespolizei wurde bei der
Organisations- und Einsatzabteilung jedes – damals noch – Landespolizeikommandos eine „Einsatzeinheit“ installiert,
wobei in allen Bundesländern außer
Wien bereits Einsatzeinheiten bei der
Bundesgendarmerie bestanden hatten.
Die Sondereinheiten von Polizei (Mobi-
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le Einsatzkommanden – MEK) und
Gendarmerie (Sondereinsatzgruppen –
SEG) waren 2002 mit dem Gendarmerieeinsatzkommando (GEK) zum Einsatzkommando Cobra fusioniert worden. Lediglich Wien hatte mit dem Polizeieinsatzkommando (PEK) der Wiener
Einsatzgruppe Alarmabteilung (WEGA)
eine eigene Spezialeinheit aufrechterhalten.
2005 wurde auch in Wien ein CobraStandort eingerichtet und das PEK der
WEGA in das Einsatzkommando eingegliedert. Der WEGA kommt seither neben der Unterstützung von Polizeikräften bei Einsätzen mit erhöhter Gefahr
und dem Begleit-, Transport- und Objektschutz bei erhöhter Gefährdung die
Funktion des bundesweit zuständigen
„Kompetenz- und Informationszentrums für den Großen Sicherheits- und
Ordnungsdienst (GSOD)“ zu. Im Auftrag des Innenministeriums ist die WEGA mit der Aus- und Fortbildung der
Einsatzeinheiten in Österreich betraut,
sie legt Ausbildungsschwerpunkte und
einheitliche taktische Richtlinien für
den GSOD fest. So wurden die Einsatzeinheiten von der WEGA etwa auf die
Fußball-Europameisterschaft 2008, den
G7-Gipfel und die Bilderberg-Konferenz 2015 vorbereitet.
Der bislang letzte organisatorische
Schritt im Spezialeinheiten-Bereich erfolgte 2013: Das Einsatzkommando Cobra wurde mit dem Entschärfungsdienst,
dem Operativen Zentrum Ausgleichsmaßnahmen (OZ-AGM) und Observationseinheiten zur neuen Organisationseinheit Einsatzkommando Cobra/Direktion für Spezialeinheiten (EKO Cobra/
DSE) zusammengeführt. Der Entminungsdienst, der bis 31. Dezember 2012
Bundespolizei: Die Ausrüstung wird
laufend modernisiert.
beim Bundeskriminalamt mit dem Bergen und Unschädlichmachen sprengkräftiger Kampfmittel aus den beiden
Weltkriegen betraut war, ist seit 2013
Teil des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.
EKC. Im BMI wurde am 12. Dezember 2005 das Einsatz- und Krisenkoordinationscenter (EKC) eingerichtet. Im
EKC gibt es Journaldienste und bei Krisen, Katastrophen und bestimmten
Großveranstaltungen treten hier Führungsstab und Lagezentrum zusammen.
Der Koordinationsausschuss des Staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements (SKKM) wird von hier aus unterstützt. Im EKC bestehen ein Call-Center, ein Guest Desk und ein Medienzentrum, die anlassbezogen in Betrieb genommen werden. Mit 1. Juni 2013 wurde das EKC als Referat II/13/c eingerichtet und die Bezeichnung in „Einsatz- und Koordinationscenter“ geändert.
SPG-Novelle 2006. Um den Sicherheitsbehörden und -organen für die EURatspräsidentschaft im ersten Halbjahr
2006 das nötige Rüstzeug bereitzustellen, erlaubte die SPG-Novelle 2006 unter anderem Videoaufzeichnungen zum
Schutz von Teilnehmern an Veranstaltungen im Rahmen von nationalen und
internationalen Ereignissen und ordnete
die Bestimmungen über den Rechtsschutzbeauftragten neu. Die Sicherheitsbehörden und -organe erhielten zur
Vermeidung gewalttätiger Auseinandersetzungen im Verordnungsweg besondere Befugnisse, wie die Errichtung eines Sicherheitsbereichs im Umfeld von
Veranstaltungsorten für Sportgroßereignisse mit Wegweisungsmöglichkeit, die
Schaffung einer zentralen Datei zwecks
Erfassung von Personen, die bei Sportgroßveranstaltungen durch spezifische
strafbare Handlungen auffällig geworden waren, oder die Möglichkeit einer
„Gefährderansprache“ bei Sportgroßveranstaltungen.
Ausbildung. 2006 wurde die Ausbildung von Polizeioffizieren (E1) reformiert. Der Studiensystematik des europäischen „Bologna-Prozesses“ folgend,
wurde für leitende Beamte der Fachhochschul-Bachelorstudiengang „Polizeiliche Führung“ eingeführt. Er wurde
am 29. September 2006 vom Fachhochschulrat akkreditiert und wird seither
von der Fachhochschule Wiener Neustadt in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsakademie durchgeführt. Der Studiengang dauert sechs Semester, wobei
Studierenden aus der Bundespolizei ihre
E2a-Ausbildung als erstes Semester angerechnet wird. Die Absolventen des
FH-Studiengangs erhalten den akademi-
Landespolizeidirektionen
Die seit 2005 größte Reorganisation
im Polizeibereich war die Neustrukturierung der Sicherheitsbehörden mit 1.
September 2012. Die bis dahin bestehenden acht Sicherheitsdirektionen, 14
Bundespolizeidirektionen und neun
Landespolizeikommanden wurden zu
neun Landespolizeidirektionen zusammengeführt. Die Führungs- und Verwaltungsstrukturen wurden weiter verschlankt, Synergieeffekte verstärkt und
die Behörden für die Haushaltsrechtsreform 2013 vorbereitet.
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In jedem Bundesland gibt es nur
noch eine Behörde – den Landespolizeidirektor (in Wien: Landespolizeipräsident). In den Landespolizeidirektionen bestehen Büros (Organisation, Strategie und Dienstvollzug; Controlling;
Öffentlichkeitsarbeit und interner Betrieb; Rechtsangelegenheiten) und Abteilungen (Grenz-, Fremdenpolizei- und
Einsatzabteilung; Landesverkehrsabteilung; Landeskriminalamt; Personalabteilung; Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung; Logistikabteilung; Landesamt Verfassungsschutz;
Polizeikommissariat). Diese Grund-
struktur kann je nach Größe der LPD
und nach ihren Aufgaben etwas variieren. Die in den Ländern eingerichteten
Bezirksverwaltungsbehörden blieben
daneben als Sicherheitsbehörden bestehen. Das „Konkurrenzverbot“ der Bundesverfassung wurde beibehalten, sodass auf dem Gebiet einer Gemeinde, in
der die Landespolizeidirektion zugleich
Sicherheitsbehörde erster Instanz ist
(frühere Bundespolizeidirektionen, jetzt
außerhalb des LPD-Sitzes als „Kommissariate“ eingerichtet), weiterhin
kein Gemeindewachkörper errichtet
werden darf.
FOTO: ALEXANDER TUMA
REFORM DER SICHERHEITSBEHÖRDEN
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Fuhrparkmanagement: Seit 2008 werden Streifenwagen und
zivile Fahrzeuge fast ausschließlich geleast.
FOTOS: EGON WEISSHEIMER
schen Grad „Bachelor of Arts in Police
Leadership“ (B. A.). Der Fachhochschulrat erteilte 2009 die Zustimmung
zum Masterstudium „Strategisches Sicherheitsmanagement“ mit einem viersemestrigen berufsbegleitenden Curriculum für die strategische Führungsebene. Der erste Lehrgang begann im September 2009. Im September 2010 folgte
in Kooperation mit der FH Wiener Neustadt der FH-Lehrgang „Polizeiliches
Lehren“ (POL), in dem Kompetenzen
für Lehrerinnen und Lehrer bei den Bildungszentren der Sicherheitsexekutive
vermittelt werden.
PAD. 2007 wurde das „PAD“ (Protokollier-, Anzeigen- und Datensystem)
eingeführt – zur Rationalisierung der
Anzeigenerfassung, der Protokollierung
sowie der Verwaltung von Daten und
Akten auf den Polizeiinspektionen. Derzeit wird an der nächsten Generation
(PAD NG) gearbeitet, die bis Ende
2017 operativ sein soll. Am 1. Jänner
2014 wurde durch eine Änderung in der
Programmierung im PAD die von § 13a
Abs. 2 SPG geforderte Datentrennung
zwischen Akten der Strafrechtspflege
und der restlichen sicherheitspolizeilichen Aktenpflege umgesetzt. Für Verwaltungsstrafverfahren (VStV) wurde
im Dezember 2013 eine Anwendung
eingeführt, mit dem Exekutivbedienstete Verwaltungsanzeigen automatisiert
verfassen können. Seit März 2014 gibt
es ein VStV-Behörden-Tool, das in allen Bundesländern den Verwaltungsstrafbehörden die elektronische Ausstellung von Strafbescheiden ermöglicht.
Weitere Module, etwa für die allgemeine Administration oder für kriminalpolizeiliche Akten, befinden sich in Entwicklung.
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Angelobung von Polizeischülern: Die Führungsausbildung der
Bundespolizei wurde neu gestaltet.
Wegfall der Schengen-Außengrenzen.
Am 21. Dezember 2007 kam es durch
die Erweiterung des Schengener Abkommens auf neue Mitgliedstaaten zu
Änderungen im polizeilichen Grenzdienst. Die Grenzkontrollen zwischen
Österreich, Ungarn, der Slowakei, Slowenien und Tschechien wurden abgeschafft. Durch die geänderten Aufgaben
war eine Neuausrichtung der Organisationsstruktur und der operativen Maßnahmen der Grenzpolizei erforderlich.
Statt des bisherigen Dienstes an der
Grenze wurden Teams für Ausgleichsmaßnahmen (AGM) eingerichtet, die
vor allem auf Transitrouten, in Ballungszentren und Grenzräumen eingreifen und zur Bekämpfung grenzüberschreitender Delikte eingesetzt werden.
Durch diese überregionalen selektiven
Überwachungsmaßnahmen wurde bis
Juli 2011 eine neue AGM-Struktur etabliert. 30 Dienststellen an den Grenzen
wurden geschlossen. Nach wie vor bestehen in den sechs internationalen
Flughäfen in Wien, Graz, Innsbruck,
Klagenfurt, Linz und Salzburg für die
Schengen-Außengrenzen im Luftverkehr Grenzpolizeiinspektionen. Im übrigen Bundesgebiet wurden AGMDienststellen und AGM-Sachbereiche
eingerichtet.
StPO-Reform. Die mit 1. Jänner 2008
in Kraft getretene neue Strafprozessordnung (StPO) brachte einschneidende
Änderungen für die Arbeit der Kriminalpolizei mit sich. Der Gesetzgeber
schaffte die bisherigen Regelungen über
das Vorverfahren mit verschiedenen
„Verfahrensherrschaften“ ab und führte
ein einheitliches Verfahren unter der
Leitung der Staatsanwaltschaft ein. Die
Funktion des Untersuchungsrichters fiel
weg. Als Leitungs-, Kontroll- und
Rechtsschutzorgan fungiert seither die
Staatsanwaltschaft, der die Kriminalpolizei zuarbeitet. Mit 1. Oktober 2008
wurde ein elektronischer Rechtsverkehr
zwischen Polizei und Justiz eingeführt,
durch den strukturierte Daten und Dateien direkt zwischen Polizei und
Staatsanwaltschaft übermittelt werden
können. Bei der Wiener Polizei wurde
den Neuerungen mit einer Kriminaldienstreform ab 1. Dezember 2008
Rechnung getragen. Die 2003 eingerichteten Kriminalkommissariate (KK)
wurden aufgelöst. Seither werden
schwere Delikte von Beamten des Landeskriminalamts und dessen Außenstellen bearbeitet, andere Delikte von Kriminalsachbearbeitern im Bereich der
Stadtpolizeikommanden und Polizeiinspektionen.
EURO 2008. Im Juni und Juli 2008
waren Österreich und die Schweiz Austragungsländer der Fußball-Europameisterschaft der UEFA (EURO 2008).
Mit der SPG-Novelle 2007 wurden notwendige gesetzliche Maßnahmen getroffen, wie ein Maßnahmenpaket zur
Verhinderung von Gewalt bei Sportgroßveranstaltungen und der Ausbau
der durch die SPG-Novelle 2006 geschaffenen besonderen Befugnisse der
Sicherheitsbehörden, mit dem Ziel, deren Effizienz bei der Verhinderung von
Gewalttaten im Zusammenhang mit
Sportveranstaltungen zu steigern. Für
amtsbekannte Gewalttäter („Hooligans“) wurde eine Meldeauflage und
Belehrung bei einer Sicherheitsbehörde
in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit bestimmten Sportgroßveranstaltungen wie der EURO 2008 verankert. Die von der Bundespolizei bei
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Fuhrparkmanagement. Seit 2008 gibt
es ein neues Fuhrparkmanagement –
Streifenwagen und zivile Fahrzeuge
werden fast nur noch mittels Leasingverträgen angeschafft. Die übliche Nutzungsdauer liegt bei 38 Monaten, ist jedoch auf die Erfordernisse der Nutzer
und der Einsatzbereiche abgestimmt.
Neben der reinen Fahrzeugnutzung werden vom privaten Fuhrparkdienstleister
die Wartung, das Reifenmanagement,
die Schadensabwicklung und teilweise
die Verwaltung erledigt, wodurch sich
der Aufwand deutlich verringert hat.
Dazu kommen eine generell junge Fahrzeugflotte und optimierte Kilometerkosten.
Menschenrechte. Um die polizeilichen Arbeit im Hinblick auf menschenrechtliche Aspekte zu professionalisieren, wurde 2008 im BMI das Projekt
„Polizei.Macht.Menschen.Rechte“
(PMMR) ins Leben gerufen. Die erste
Projektphase von 2008 bis 2011 diente
der Erarbeitung von Maßnahmen, die
zweite von 2012 bis 2015 der Formulierung von Entwicklungszielen zur Optimierung der polizeilichen Praxis. 2015
wurde das Projekt in die Linienarbeit
übergeführt. Die Menschenrechte sollen
demnach als Selbstverständnis in der
Polizei gelebt werden, mit dem Grundsatz, dass professionelles polizeiliches
Handeln auch menschenrechtskonformes Handeln darstellt. 550 Einsatztrainerinnen und Einsatztrainer wurden
ausgebildet und für das Thema Menschenrechte sensibilisiert. Die Grundausbildung und die berufsbegleitende
Fortbildung wurden hinsichtlich menschenrechtlicher Gesichtspunkte überarbeitet. Die Zivilgesellschaft soll als externer Partner eng in den Umsetzungsprozess eingebunden werden.
Verstärkung durch Postbedienstete.
Am 1. September 2009 wurden erstmals
Post- und Telekombedienstete in das In-
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Übung des Einsatzkommandos Cobra:
2002 wurde das System der Spezialund Sondereinheiten reformiert.
nenressort übernommen. Sie entlasten
Exekutivbeamte von Verwaltungsaufgaben. Auch andere Bundesministerien
(Justiz, Finanzen, Bildung, Verkehr und
Soziales) sowie das Bundesverwaltungsgericht und die Volksanwaltschaft
haben Postbedienstete übernommen. Im
Juni 2015 wechselte der 500. Postbedienstete in ein Ministerium – als Kanzleikraft in das Bundeskriminalamt.
BAK. Seit 1. Jänner 2010 besteht in
der Sektion IV (Service und Kontrolle)
das Bundesamt zur Korruptionspräven-
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„INNEN.SICHER.“
Um dem BMI ein Instrument zur
kontinuierlichen strategischen Anpassung und Steuerung der Organisation an die Hand zu geben, wurde
2010 die Strategie „INNEN.SICHER.“ entwickelt, in der die wirkungsorientierte Haushaltsführung
des Bundes seit Einführung des neuen Haushaltsrechts per 1. Jänner
2013 ein zentrales Element bildete.
Der ersten Fassung von „INNEN.SICHER.“ ging ein umfassender Entwicklungsprozess voraus;
seither folgen jährliche Aktualisierungen, die Aufgaben und Leistungen des BMI sowie zukünftige
Schwerpunkte, Projekte und Arbeitsfelder definieren und Aufschluss über Umsetzungserfolge geben. Seit 2010 wurden 107 Projekte
definiert und bis Ende 2014 72 Projekte erfolgreich abgeschlossen, darunter die Reform der Sicherheitsbehörden, die Einführung der „RotWeiß-Rot-Karte“ im Niederlassungsbereich und der Aufbau des
Bundesamtes für Fremdenwesen
und Asyl (BFA).
tion und Korruptionsbekämpfung (BAK
– für die bundesweite Vorbeugung,
Verhinderung und Bekämpfung von
Korruption, die enge Zusammenarbeit
mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie die Wahrnehmung zentraler Funktionen in der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit ausländischen und internationalen Einrichtungen, die in der
Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung tätig sind. Das BAK
wurde in Umsetzung internationaler
Verpflichtungen als Nachfolgeorganisation des Büros für interne Angelegenheiten (BIA) geschaffen.
Personalentwicklung. 2011 war für
das BMI und die Bundespolizei ein Jahr
vielfältiger innerorganisatorischer und
personeller Maßnahmen. Im April 2011
startete die Sektion I das Projekt „Umfassende Personalentwicklung“, um ein
Personalentwicklungskonzept für das
Innenressort und alle nachgeordneten
Behörden und Dienststellen zu erarbeiten. Im Fokus stand ein neues, standardisiertes Mitarbeitergespräch und die
Etablierung einer vorausschauenden
personellen Bedarfsplanung. Anfang
2013 folgte nach einer Pilotphase der
Echtbetrieb.
Das neue Mitarbeitergespräch mit
der Bezeichnung Leistungs- und Entwicklungsdialog (LED) ist einmal im
Jahr zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern zu führen, um wesentliche
Punkte in der Zusammenarbeit zu erörtern, Fortbildungsmaßnahmen zu beraten und Entwicklungsziele zu definieren. Durch die Institutionalisierung von
Personalkoordinatoren in allen Sektionen des BMI wurden einheitliche Melde- und Konsolidierungsketten eingeführt. An die LEDs schließt sich eine
Bedarfs- und Entwicklungsplanung (B
& E) für alle BMI-Sektionen und Polizeidienststellen an, die möglichen personellen Bedarf in der Zukunft zu erfassen sucht.
Compliance. Unter dem Titel „Unsere Werte, unsere Wege“ wurde 2011 im
BMI der erste Verhaltenskodex präsentiert, in dem allgemeine Werthaltungen
und Zielvorgaben für die Handlungen
aller Bediensteten beschrieben wurden.
Erstmals sollte damit beispielsweise Polizeibediensteten ein Leitfaden zur Verfügung gestellt werden, mit der Zielsetzung mögliches regelwidriges Verhalten
frühzeitig zu erkennen und zu verhin-
FOTO: GREGOR WENDA
der EURO 2008 gesammelten Erfahrungen, unter anderem in der Öffentlichkeitsarbeit und in der Stabsarbeit, flossen in Reformprozesse des BMI ein und
wurden ausländischen Delegationen
präsentiert. Während der EURO waren
bis zu 1.000 ausländische Polizisten in
Österreich im Einsatz, hauptsächlich
aus Deutschland. Wesentliche Teile des
Einsatzkonzepts flossen in sicherheitsrelevante Leitlinien der Europäischen
Union ein.
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Bei der Bundespolizei gibt es 418 Diensthunde für unterschiedliche Einsatzbereiche: Suchtgift-, Lawinen-, Sprengstoff-,
und Brandmittelspürhunde, sowie Leichen- und Blutspürhunde, Sondereinsatzhunde, Bargeld- und Dokumentenspürhunde.
FOTO: BERNHARD ELBE
dern. In der Folge wurde eine Arbeitsgruppe mit der Umsetzung des Verhaltenskodex und der Erarbeitung einer
Compliance-Strategie beauftragt. Seit 1.
Juni 2013 gibt es im BMI einen Chief
Compliance Officer und in den Landespolizeidirektionen
Compliance-Ansprechpartner. BAK-Experten schulen
Polizei- und Verwaltungsbedienstete.
Cyber-Sicherheitsstrategie. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner stellte am
18. Mai 2011 die Cyber-Sicherheitsstrategie des Innenressorts vor. Beim Bundeskriminalamt (Büro 5.2) wurde das
Cybercrime-Competence-Center (C4)
als nationale Koordinierungs- und Meldestelle eingerichtet. In diesem Zentrum
arbeiten Expertinnen und Experten aus
dem Bundeskriminalamt (BK), dem
Bundesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung (BVT) und
dem BAK zusammen.
Bei den Landeskriminalämtern gibt
es Experten für technische Ermittlungsund Beweissicherungsmaßnahmen, bei
den Landesämtern Verfassungsschutz
(LV) Spezialisten für Ermittlungen mit
Cybercrime-Bezug. Auf lokaler Ebene
(PI, SPK und BPK) werden PräventiÖFFENTLICHE SICHERHEIT 9-10/15
onsbeamtinnen und -beamte für die
Verhinderung von Internetkriminalität
eingesetzt.
Rekrutierung. Mit 1. Jänner 2012
entfiel das Höchstalter für den Eintritt
in den Exekutivdienst. Die Mindestgröße (bei Männern 168 cm, bei Frauen
163 cm) wurde abgeschafft. Seit 1. November 2010 dürfen sich Zivildiener für
den Exekutivdienst bewerben, obwohl
sie sich gegen den Militärdienst mit der
Waffe ausgesprochen haben.
BFA. Am 1. Jänner 2014 wurde das
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
(BFA) geschaffen, das 194 asyl- und
fremdenpolizeiliche Behörden des Bundes und der Länder in eine zentrale
Bundesbehörde zusammengeführt hat.
Neue Gerichte. Mit 1. Jänner 2014
wurde die neue erstinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit Wirklichkeit. Neben einem Bundesverwaltungsgericht
und einem Bundesfinanzgericht wurden
in jedem Bundesland, als Nachfolger
der Unabhängigen Verwaltungssenate
(UVS), Landesverwaltungsgerichte geschaffen. Maßnahmenbeschwerden ge-
gen Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
werden nunmehr vor den Landesverwaltungsgerichten verhandelt. In jedem
Materiengesetz musste auf Grund der
Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform ausdrücklich normiert werden, ob Beschwerden gegen Bescheide nach dem
jeweiligen Bundesgesetz an das Bundes- oder Landesverwaltungsgericht zu
richten sind. Behördliche Instanzenzüge, etwa von einer Polizeidirektion an
das BMI, wurden abgeschafft.
Projekt „Moderne Polizei“. Im Jänner 2014 erteilte Innenministerin MiklLeitner den Auftrag für das Projekt
„Moderne Polizei“ mit vier Schwerpunkten: Einem Detailkonzept zur
Dienststellenstrukturanpassung und Abstimmung mit den betroffenen Organisationseinheiten und Institutionen; einem Detailkonzept zu einer Fach- und
Führungskarriere; der Erarbeitung eines
Bürokratieentlastungskonzeptes zur Effizienzsteigerung der Polizeiinspektionen und der Erstellung eines neuen Bewertungskonzeptes für die Polizei. Im
Rahmen der Dienststellenstrukturanpassung (DSA) wurden bis 1. August
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Fast 26.700 Polizistinnen und Polizisten versehen Dienst in den Landespolizeidirektionen und in Sonderverwendungen.
Ausrüstung. Ab 1. Juni 2006 wurde
der Einsatz der Elektroimpulswaffe Taser praktisch erprobt. Die Probephase
lief bis Ende Juni 2012 und wurde von
Evaluierungen und Schulungen begleitet; der Menschenrechtsbeirat war eingebunden. Seit Anfang Juli 2012 wird
der Taser X26 als Dienstwaffe beim
EKO Cobra, bei der WEGA und und
bei der Einsatzgruppe zur Bekämpfung
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der Straßenkriminalität (EGS) in Wien
verwendet. Angehörige von Polizeianhaltezentren (PAZ) dürfen den Taser
heranziehen, wenn die Einsatzdynamik
kein Zuwarten auf Unterstützungskräfte
zulässt. Seit Jänner 2013 werden zur Risikominimierung und professionellen
Erste-Hilfe-Leistung nach Taser-Einsätzen Defibrillatoren mitgeführt; Gesundheitsprobleme durch die Stromeinwirkung wurden bisher jedoch bei keinem
Polizeieinsatz in Österreich verzeichnet.
Im Juli 2014 erfolgte die erste Teillieferung zur Erneuerung ballistischer
Überziehschutzwesten der Bundespolizei. Etwa die Hälfte der insgesamt
6.000 ballistischen Westen wurde ausgefolgt, der Rest soll bis 2017 beschafft
werden. Dazu kommen 3.000 neue ballistische Schutzhelme. In ca. 1.700
Streifenfahrzeugen der Polizei wurden
zwischen 2011 und 2014 neue Ladungssicherungssysteme eingebaut.
Neue Distinktionen. Seit September
2015 werden neue Distinktionen ausgegeben, die der Zusammenführung der
Sicherheitsbehörden mit dem Wachkör-
per auch optisch Rechnung tragen sollen. Polizistinnen und Polizisten sowie
Bedienstete der Sicherheitsverwaltung,
des amtsärztlichen Dienstes und der
Seelsorge tragen künftig Distinktionen
nach einem einheitlichen System mit
der Grundfarbe Karmesinrot. Bis 31.
Dezember 2020 dürfen die alten Dienstgrade weiter getragen werden.
Weitere Innovationen. In den zehn
Jahren des Bestehens der neuen Bundespolizei gab es viele weitere Neuerungen. Ab 2009 wurde die Öffentlichkeitsarbeit im Innenressort neu organisiert und in jeder Landespolizeidirektion wurden Teams mit hauptamtlichen
Öffentlichkeitsarbeitern
eingerichtet.
Eine „Polizei-App“ für Smartphones
bietet Nachrichten, Präventionstipps
und Fahndungen sowie hilfreiche Informationen über die Polizei. Das Präventionsprojekt „Kinderpolizei“ wurde um
die Komponente Unfallprävention erweitert. Dazu kamen Präventionskampagnen des Bundeskriminalamts und
das Projekt „Bündnis gegen Gewalt“.
Gregor Wenda
FOTO: GREGOR WENDA
2015 129 der 138 vorgesehenen Dienststellen in Österreich zusammengeführt.
Die Zahl der in den Polizeiinspektionen eingesetzten Polizistinnen und Polizisten blieb unverändert; Ziel war die
Reduktion kleinster Dienststellen mit
sehr wenig Personal. In verschiedenen
Gemeinden wurden mit einem Polizeischild gekennzeichnete Polizeistützpunkte eingerichtet, bei denen mittels
Ruftaste Kontakt mit der Polizei aufgenommen werden kann. 2015 wurde das
Projekt „Moderne Polizei“ vorläufig gestoppt – unter anderem aufgrund der aktuellen Herausforderungen im Asylbereich und des bereits weit fortgeschrittenen Umsetzungsgrads.
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