Antragsteller/Firma: An das Landratsamt Bodenseekreis Straßenverkehrsbehörde Glärnischstraße 1 - 3 88045 FRIEDRICHSHAFEN Aleksandra Kurle: Fax: 07541 204-7886, [email protected] Karin Bentele-Carli: Fax: 07541 204-7892, [email protected] Frank Decker: Fax: 07541 204-7367, [email protected] Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung gemäß § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO) Ich beantrage die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für: Gemeinde: Straße: Klassifizierung: Bundesstraße vom Landesstraße Kreisstraße bis Gemeindestraße am Verkehrsraum Erforderliche Sperrung Breite voll halb teil Restbreite Fahrbahn m m Gehweg m m Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite vorhanden Radweg m Längenmaß der Arbeitsstelle m ja nein m -2 Durchführung von Straßenbauarbeiten Kanalbauarbeiten Verlegung/Reparatur eines Kanalhausanschlusses einer Versorgungshauptleitung (Gas/Wasser/Strom) einer Fernmeldehauptleitung Aufstellung von Containern von Baumaschinen Lagerung von Baumaterial Kanalisierungsarbeiten Schieber/Hydrantenreparatur eines Versorgungshausanschlusses (Gas/Wasser/Strom) eines Fernmeldehausanschlusses eines Bau-/Autokrans eines Baugerüstes Die Verkehrsführung/verkehrsrechtliche Absicherung erfolgt nach beigefügtem Verkehrszeichenplan Regelplan Umleitung des Verkehrs (Bitte genaue Umleitungsstrecke angeben) Weitere erforderliche Maßnahmen Verantwortlicher Beauftragter für die verkehrsrechtliche Absicherung (Muss auch an Feiertagen und Wochenenden erreichbar sein!) Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Telefon -3Für die straßenrechtliche Benutzung in offener oder geschlossener Bauweise sowie für den Aufbruch einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße muss mit dem Straßenbauamt ein Nutzungsvertrag bzw. eine Aufbruchgenehmigung abgeschlossen sein. Eingriff in den Straßenkörper Fahrbahn Radweg, kombinierter Geh-/Radweg Bankett/Seitenbereich Bei Eingriff in den Straßenkörper zwingend anzugeben! Nummer Nutzungsvertrag/Aufbruchgenehmigung: Zuständiger Versorgungsträger: EnBW Stadtwerk am See Netz BW Regionalwerk Bodensee Deutsche Telekom Hinweise: Es wird darauf hingewiesen, dass vor Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung mit den Maßnahmen nicht begonnen werden darf und eine eventuelle Zustimmung des Straßenbaulastträgers zu den geplanten Maßnahmen keine verkehrsrechtliche Anordnung ersetzt. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann nur bei vollständig gemachten Angaben erfolgen. Sind Ihre Angaben unvollständig oder unrichtig, kann eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht erteilt werden. Ferner wird darauf hingewiesen, dass vom Bauunternehmer ohne verkehrsrechtliche Anordnung aufgestellte oder angebrachte Verkehrszeichen unwirksam sind. Ort, Datum Unterschrift und Firmenstempel
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