Verkehrsrechtliche Anordnung, Antrag auf Erteilung

Antragsteller/Firma:
An das
Landratsamt Bodenseekreis
Straßenverkehrsbehörde
Glärnischstraße 1 - 3
88045 FRIEDRICHSHAFEN
Aleksandra Kurle:
Fax: 07541 204-7886, [email protected]
Karin Bentele-Carli: Fax: 07541 204-7892, [email protected]
Frank Decker:
Fax: 07541 204-7367, [email protected]
Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung
gemäß § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Ich beantrage die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für:
Gemeinde:
Straße:
Klassifizierung:
 Bundesstraße

vom
Landesstraße


Kreisstraße
bis
Gemeindestraße
am
Verkehrsraum
Erforderliche Sperrung
Breite
voll
halb
teil
Restbreite
Fahrbahn
m



m
Gehweg
m



m
Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite vorhanden
Radweg
m
Längenmaß der Arbeitsstelle


m
 ja

 nein
m
-2

Durchführung von
 Straßenbauarbeiten

Kanalbauarbeiten
Verlegung/Reparatur
 eines Kanalhausanschlusses
 einer Versorgungshauptleitung




(Gas/Wasser/Strom)
einer Fernmeldehauptleitung

Aufstellung
 von Containern
 von Baumaschinen

Lagerung von Baumaterial


Kanalisierungsarbeiten
 Schieber/Hydrantenreparatur
eines Versorgungshausanschlusses
(Gas/Wasser/Strom)
eines Fernmeldehausanschlusses
eines Bau-/Autokrans

eines Baugerüstes
Die Verkehrsführung/verkehrsrechtliche Absicherung erfolgt nach
 beigefügtem Verkehrszeichenplan
 Regelplan
Umleitung des Verkehrs
(Bitte genaue Umleitungsstrecke angeben)
Weitere erforderliche Maßnahmen
Verantwortlicher Beauftragter für die verkehrsrechtliche Absicherung
(Muss auch an Feiertagen und Wochenenden erreichbar sein!)
Name, Vorname
Straße, Hausnummer
PLZ, Wohnort
Telefon
-3Für die straßenrechtliche Benutzung in offener oder geschlossener Bauweise sowie für den Aufbruch einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße muss mit dem Straßenbauamt ein Nutzungsvertrag bzw. eine Aufbruchgenehmigung abgeschlossen sein.
Eingriff in den Straßenkörper

Fahrbahn


Radweg, kombinierter Geh-/Radweg
Bankett/Seitenbereich
Bei Eingriff in den Straßenkörper zwingend anzugeben!
Nummer Nutzungsvertrag/Aufbruchgenehmigung:
Zuständiger Versorgungsträger:


EnBW
Stadtwerk am See


Netz BW
Regionalwerk Bodensee


Deutsche Telekom
Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass vor Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung mit den Maßnahmen nicht begonnen werden darf und eine eventuelle Zustimmung des Straßenbaulastträgers zu den geplanten Maßnahmen keine verkehrsrechtliche Anordnung ersetzt.
Die Bearbeitung Ihres Antrages kann nur bei vollständig gemachten Angaben erfolgen. Sind Ihre
Angaben unvollständig oder unrichtig, kann eine verkehrsrechtliche Anordnung nicht erteilt werden.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass vom Bauunternehmer ohne verkehrsrechtliche Anordnung
aufgestellte oder angebrachte Verkehrszeichen unwirksam sind.
Ort, Datum
Unterschrift und Firmenstempel