Antrag auf Anordnung einer verkehrsregelnden Maßnahme nach

Antrag auf Anordnung einer verkehrsregelnden
Maßnahme nach § 45 StVO
Stadt Bamberg
Straßenverkehrsamt/Verkehrsbehörde
Moosstraße 65,
96050 Bamberg
Tel. 0951/ 87- 2210
Fax. 0951/ 87- 888 2269
E-Mail: [email protected]
I. Antrag auf Anordnung
Der unten genannte (Bau-)Unternehmer plant Arbeiten im Straßenraum/ Straßenbauarbeiten. Zur
Sicherung der Arbeitsstellen (Arbeitsbereich) sowie zur Sicherung und Ordnung des Verkehrs
(Verkehrsbereich) wird deshalb eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt (§ 45 Abs. 6 StVO).
Der Antrag muss min. 14 Werktage vor Beginn der Maßnahme bei der Verkehrsbehörde eingehen. Bei
verspätetem oder unvollständigem Eingang des Antrages kann keine rechtzeitige verkehrsrechtliche
Anordnung erfolgen.
Antragsteller/Firma
(Pflichtfelder)
Firma und Anschrift (Firmenstempel)
Name, Vorname
Telefon und Fax-Nr.
Verantwortlicher
Bauleiter/Verkehrssicherer
Telefonnummer (Mobil) des Verkehrssicherer
Geb.-Datum des Verkehrssicherer
E-Mail
Hiermit erkläre ich, dass ich für die o.g. Arbeitsstelle von der Firma ___________________________, die Funktion des
Verantwortlichen gemäß der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) mit sämtlichen
Rechten und Pflichten übernehme. Ich bin verantwortlich für die Verkehrssicherung und habe jederzeit direkten
Zugriff auf die Arbeitsstelle vor Ort und verfüge über ausreichende Entscheidungsvollmachten im Rahmen des o.g.
Antragstellers. Mit meiner Unterschrift stimme ich ferner zu, dass meine Kontaktdaten in eventuell nötigen
Pressemitteilungen angegeben werden um mich als Ansprechpartner/Verantwortlichen vor Ort kenntlich zu
machen.
_________________________
Ort, Datum
_________________________
eigenhändige Unterschrift der
verantwortlichen Person
II. Angaben zur Arbeitsstelle/Sondernutzung und zum Verkehrsbereich
Grund und Anlass der
Verkehrsbeschränkung
Arbeitsstelle (Bamberg/ Straße HS-Nr.)
ortsfest
Dauer der Maßnahme
Aufgrabung im
öffentlichen Grund
beweglich
vom:
bis:
ja
Größe der Baugrube:
nein
Länge:_________________________ Breite: _________________________
Beschreibung der (Bau-)Maßnahme – bei Bedarf Beiblatt benutzen
Auftraggeber:
Umfang der Sperrung
bzw. betroffener
Verkehrsgrund
Vor Einreichen des Antrags ist die betroffene Örtlichkeit vom Antragsteller vor Ort zu prüfen!
Zur Verdeutlichung ist ZWINGEND ein bemaßter Plan beizufügen. Im Plan ist zu kennzeichnen,
in welchem Umfang der jeweilige Straßenteil in Anspruch genommen werden soll.
Fahrzeugverkehr
teilweise
Fußgängerverkehr
teilweise
Fahrradverkehr
Restbreite der nicht
beeinträchtigten
Verkehrsfläche
(tatsächlich verfügbare
Verkehrsfläche)
Beabsichtigte
Maßnahmen für
Absperrung und
Kennzeichnung
halbseitig
vollständig
vollständig
teilweise
vollständig
Im Bereich des Geh-/Radwegs:
Im Fahrbahnbereich:
Halbseitig (min. 3,50m):
___________________________Meter
___________________________Meter
_______________________Meter
Als Anlage für die Kennzeichnung, Verkehrsführung und Verkehrsregelung liegen gemäß § 45 Abs. 6 StVO
dem Antrag bei:
Verkehrszeichenplan
Regelplan Nr.______________
Regelplan Nr. _______ wie folgt abgeändert:______________________________________________
separater Umleitungsplan (bei Vollsperrung der Fahrbahn)
separater Markierungsplan (erforderlich bei jeder Markierungsänderung)
Ein Halteverbot wird
zusätzlich beantragt
Zweck des Halteverbots
Sondernutzung
nein
ja, für __________________ Stellplätze
Freihaltung des Arbeitsbereiches/der Baustelleneinrichtungsfläche
Anlieferzone zum Zwecke des Be- und Entladens
fdfd
______________________________________________________________
Es wird hiermit (zusätzlich) folgende Sondernutzung beantragt- Aufstellung von:
Gerüst
Bauwagen
Bauzaun
Mulde
Lagerung von ________________________________________
Sonstiges: ____________________________________________
Länge:____________________ Breite:_____________________ Höhe:_____________________
Es wird versichert, dass die verkehrsrechtliche Anordnung durch den (Bau-)Unternehmer befolgt wird.
Insbesondere werden die angeordneten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angebracht, unterhalten und
entfernt sowie Lichtzeichenanlagen bedient. Es ist auch bekannt, dass der (Bau-)Unternehmer die Kosten der
Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, zu tragen hat. Weiterhin
wird erklärt, dass der (Bau-)Unternehmer den Träger der Straßenbaulast sowie die Straßenbaubehörde und die
Straßenverkehrsbehörde von jeder Haftung freistellt, welche durch das Vorhaben bedingt ist und mit ihm in
ursächlichem Zusammenhang steht.
________________________
Ort, Datum
________________________
Unterschrift des (Bau-)Unternehmers