Antrag auf Anordnung einer verkehrsregelnden Maßnahme nach § 45 StVO Stadt Bamberg Straßenverkehrsamt/Verkehrsbehörde Moosstraße 65, 96050 Bamberg Tel. 0951/ 87- 2210 Fax. 0951/ 87- 888 2269 E-Mail: [email protected] I. Antrag auf Anordnung Der unten genannte (Bau-)Unternehmer plant Arbeiten im Straßenraum/ Straßenbauarbeiten. Zur Sicherung der Arbeitsstellen (Arbeitsbereich) sowie zur Sicherung und Ordnung des Verkehrs (Verkehrsbereich) wird deshalb eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt (§ 45 Abs. 6 StVO). Der Antrag muss min. 14 Werktage vor Beginn der Maßnahme bei der Verkehrsbehörde eingehen. Bei verspätetem oder unvollständigem Eingang des Antrages kann keine rechtzeitige verkehrsrechtliche Anordnung erfolgen. Antragsteller/Firma (Pflichtfelder) Firma und Anschrift (Firmenstempel) Name, Vorname Telefon und Fax-Nr. Verantwortlicher Bauleiter/Verkehrssicherer Telefonnummer (Mobil) des Verkehrssicherer Geb.-Datum des Verkehrssicherer E-Mail Hiermit erkläre ich, dass ich für die o.g. Arbeitsstelle von der Firma ___________________________, die Funktion des Verantwortlichen gemäß der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) mit sämtlichen Rechten und Pflichten übernehme. Ich bin verantwortlich für die Verkehrssicherung und habe jederzeit direkten Zugriff auf die Arbeitsstelle vor Ort und verfüge über ausreichende Entscheidungsvollmachten im Rahmen des o.g. Antragstellers. Mit meiner Unterschrift stimme ich ferner zu, dass meine Kontaktdaten in eventuell nötigen Pressemitteilungen angegeben werden um mich als Ansprechpartner/Verantwortlichen vor Ort kenntlich zu machen. _________________________ Ort, Datum _________________________ eigenhändige Unterschrift der verantwortlichen Person II. Angaben zur Arbeitsstelle/Sondernutzung und zum Verkehrsbereich Grund und Anlass der Verkehrsbeschränkung Arbeitsstelle (Bamberg/ Straße HS-Nr.) ortsfest Dauer der Maßnahme Aufgrabung im öffentlichen Grund beweglich vom: bis: ja Größe der Baugrube: nein Länge:_________________________ Breite: _________________________ Beschreibung der (Bau-)Maßnahme – bei Bedarf Beiblatt benutzen Auftraggeber: Umfang der Sperrung bzw. betroffener Verkehrsgrund Vor Einreichen des Antrags ist die betroffene Örtlichkeit vom Antragsteller vor Ort zu prüfen! Zur Verdeutlichung ist ZWINGEND ein bemaßter Plan beizufügen. Im Plan ist zu kennzeichnen, in welchem Umfang der jeweilige Straßenteil in Anspruch genommen werden soll. Fahrzeugverkehr teilweise Fußgängerverkehr teilweise Fahrradverkehr Restbreite der nicht beeinträchtigten Verkehrsfläche (tatsächlich verfügbare Verkehrsfläche) Beabsichtigte Maßnahmen für Absperrung und Kennzeichnung halbseitig vollständig vollständig teilweise vollständig Im Bereich des Geh-/Radwegs: Im Fahrbahnbereich: Halbseitig (min. 3,50m): ___________________________Meter ___________________________Meter _______________________Meter Als Anlage für die Kennzeichnung, Verkehrsführung und Verkehrsregelung liegen gemäß § 45 Abs. 6 StVO dem Antrag bei: Verkehrszeichenplan Regelplan Nr.______________ Regelplan Nr. _______ wie folgt abgeändert:______________________________________________ separater Umleitungsplan (bei Vollsperrung der Fahrbahn) separater Markierungsplan (erforderlich bei jeder Markierungsänderung) Ein Halteverbot wird zusätzlich beantragt Zweck des Halteverbots Sondernutzung nein ja, für __________________ Stellplätze Freihaltung des Arbeitsbereiches/der Baustelleneinrichtungsfläche Anlieferzone zum Zwecke des Be- und Entladens fdfd ______________________________________________________________ Es wird hiermit (zusätzlich) folgende Sondernutzung beantragt- Aufstellung von: Gerüst Bauwagen Bauzaun Mulde Lagerung von ________________________________________ Sonstiges: ____________________________________________ Länge:____________________ Breite:_____________________ Höhe:_____________________ Es wird versichert, dass die verkehrsrechtliche Anordnung durch den (Bau-)Unternehmer befolgt wird. Insbesondere werden die angeordneten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angebracht, unterhalten und entfernt sowie Lichtzeichenanlagen bedient. Es ist auch bekannt, dass der (Bau-)Unternehmer die Kosten der Verkehrseinrichtungen, die durch die verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich werden, zu tragen hat. Weiterhin wird erklärt, dass der (Bau-)Unternehmer den Träger der Straßenbaulast sowie die Straßenbaubehörde und die Straßenverkehrsbehörde von jeder Haftung freistellt, welche durch das Vorhaben bedingt ist und mit ihm in ursächlichem Zusammenhang steht. ________________________ Ort, Datum ________________________ Unterschrift des (Bau-)Unternehmers
© Copyright 2024 ExpyDoc