Antragsteller, Anschrift, Telefon, Telefax Datum _________________________________________ Öffnungszeiten: Montag von 8:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr Dienstag von 8:00 – 12:00 Uhr Mittwoch von 8:00 – 12:00 Uhr Donnerstag von 8:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 18:00 Uhr Freitag von 8:00 – 12 Uhr Stadt Friedrichshafen Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt 88014 Friedrichshafen Sachbearbeiterin: Frau Futterer Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.12 Tel. Nr.: 07541/203-2111 Fax-Nr.: 07541/203-2109 __________________________________________________ I. Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für Arbeitsstellen im Straßenraum mit geringer Verkehrsbedeutung Hier: vereinfachtes Verfahren (ehemals verkehrsrechtliche Daueranordnung) für................................................................................................................................................. (Beschreibung der Maßnahme) Anschrift Auftraggeber und Ansprechpartner:………………………………………………………......... …………………………………………………………………………………………………………….. Dazu werden folgende Angaben gemacht: (Bitte in Druckbuchstaben oder mit Schreibmaschine ausfüllen) Nr. Position: Einzelangaben: 1 Beschreibung der Örtlichkeit: Die u.a. Anordnung gilt nicht für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie mit Zeichen 306 und Zeichen 301 StVO beschilderten anderen Vorfahrtsstraßen. 2 Lage, Ausmaß der Arbeitsstelle: 3 Breiten der betroffenen geringe Einengung der Fahrbahn Straßenteile: Halbseitige Sperrung Einengung des Geh- und/oder Radweges Für den Fahrzeugverkehr muss eine Fahrbahnrestbreite von mindestens 3,00 m gewährleistet werden. Für den Fußgängerverkehr ist eine Durchgangsbreite von mindestens 1,00 m zu gewährleisten. Restbreiten Fahrbahn................. Gehweg................ Fuß-/Radweg...................... 4 Zeitrahmen: von: 5 6 Einzeldarstellung des zeitl. Arbeitsablaufs: Notwendige Baustellenbeschilderung: BI/1 H:/Office/Word/Antragsformular verkehrsrechtliche Anordnung.doc bis: Regelpläne gemäß RSA`95 Bitte ankreuzen! BI/5 B II / 5 -2- Nr. 7 8 9 Position: Einzelangaben: BI/2 BI/3 BI/4 BI/7 BI/8 B II / 1 B II / 6 B IV / 1 B IV / 2 Änderungen der Beschilderung während des Bauablaufs: Auswirkungen auf die vorhandene Beschilderung und Markierung: Name, Vorname, Anschrift, Tel.Nr. des Verantwortl. der Beschilderg. während und nach der Arbeitszeit: Die einzelnen Positionen sind ggfs. auf besonderen Anlagen und Plänen darzustellen Erklärung: Es wird versichert, dass von uns bzw. der bauausführenden Firma bei der Erteilung der Verkehrsanordnung die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem ruhenden und fließenden Verkehr übernommen wird. Ereignen sich Unfälle (auch Verkehrsunfälle), die durch diese Maßnahme bedingt sind, so wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfange übernommen. _______________________________ Unterschrift II. Anlagen: Bauzeitenplan Beschilderungsplan Sonstige Planunterlagen Verkehrsrechtliche Anordnung (nur von der Behörde auszufüllen!) Entsprechend Ihrem o.a. Antrag ergehen gemäß §§ 32 Abs. 1, 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung, §§ 16, 19 Straßengesetz für Baden-Württemberg folgende verkehrsrechtlichen Anordnungen: die verkehrsrechtlichen Anordnungen ergehen wie beantragt. Die Angaben werden Bestandteil der Anordnung. die verkehrsrechtliche Anordnung ergeht mit folgenden Änderungen/Ergänzungen: Zu Ziffer :__________________________________________________________________ Zu Ziffer :__________________________________________________________________ Zu Ziffer :__________________________________________________________________ Die übrigen Angaben werden Bestandteil der Anordnung. Das Nachschieben weiterer Auflagen wird ausdrücklich vorbehalten. Die Anordnungen und Hinweise sind, soweit sie zutreffen, zu beachten. Sie sind Bestandteil der verkehrsrechtlichen Anordnung. Betroffene Straßenanlieger sind von verkehrsrechtlichen Beeinträchtigungen durch Sie rechtzeitig zu verständigen. Gebührenentscheidung: Für diese Anordnung wird nach Nr. 261 des Tarifes der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der derzeit gültigen Fassung eine Gebühr von 20,00 Euro angesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats, vom Tage der Zustellung an gerechnet, Widerspruch erheben. Ein etwaiger Widerspruch wäre schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen, oder postlagernd beim Bürgermeisteramt Friedrichshafen, Postfach 2440, 88014 Friedrichshafen, einzulegen. Stadtverwaltung Friedrichshafen -Amt für Bürgerservice, Sicherheit und UmweltMit freundlichen Grüßen ______________________________ Futterer Anlagen: Veranlagungsbeleg Allg. Anordnungen und Hinweise Rückschein
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