Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen

Antragsteller, Anschrift, Telefon, Telefax
Datum
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Öffnungszeiten:
Montag
von 8:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag
von 8:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch
von 8:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
von 8:00 – 12:00 Uhr und von 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
von 8:00 – 12 Uhr
Stadt Friedrichshafen
Amt für Bürgerservice,
Sicherheit und Umwelt
88014 Friedrichshafen
Sachbearbeiterin: Frau Futterer
Rathaus, 1. OG, Zimmer 1.12
Tel. Nr.: 07541/203-2111
Fax-Nr.: 07541/203-2109
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I.
Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung für Arbeitsstellen im
Straßenraum mit geringer Verkehrsbedeutung
Hier: vereinfachtes Verfahren (ehemals verkehrsrechtliche Daueranordnung)
für.................................................................................................................................................
(Beschreibung der Maßnahme)
Anschrift Auftraggeber und Ansprechpartner:……………………………………………………….........
……………………………………………………………………………………………………………..
Dazu werden folgende Angaben gemacht:
(Bitte in Druckbuchstaben oder mit Schreibmaschine ausfüllen)
Nr. Position:
Einzelangaben:
1 Beschreibung der Örtlichkeit:
Die u.a. Anordnung gilt nicht für Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie
mit Zeichen 306 und Zeichen 301 StVO beschilderten anderen Vorfahrtsstraßen.
2 Lage, Ausmaß der Arbeitsstelle:
3 Breiten der betroffenen
 geringe Einengung der Fahrbahn
Straßenteile:
 Halbseitige Sperrung
 Einengung des Geh- und/oder Radweges
Für den Fahrzeugverkehr muss eine Fahrbahnrestbreite von mindestens 3,00 m gewährleistet werden.
Für den Fußgängerverkehr ist eine Durchgangsbreite von mindestens
1,00 m zu gewährleisten.
Restbreiten
 Fahrbahn.................  Gehweg................  Fuß-/Radweg......................
4
Zeitrahmen:
von:
5
6
Einzeldarstellung des
zeitl. Arbeitsablaufs:
Notwendige Baustellenbeschilderung:
BI/1
H:/Office/Word/Antragsformular verkehrsrechtliche Anordnung.doc
bis:
Regelpläne gemäß RSA`95
Bitte ankreuzen!
BI/5
B II / 5
-2-
Nr.
7
8
9
Position:
Einzelangaben:
BI/2
BI/3
BI/4
BI/7
BI/8
B II / 1
B II / 6
B IV / 1
B IV / 2
Änderungen der Beschilderung während des Bauablaufs:
Auswirkungen auf die
vorhandene Beschilderung und Markierung:
Name, Vorname, Anschrift, Tel.Nr. des Verantwortl. der Beschilderg.
während und nach der
Arbeitszeit:
Die einzelnen Positionen sind ggfs. auf besonderen Anlagen und Plänen darzustellen
Erklärung:
Es wird versichert, dass von uns bzw. der bauausführenden Firma bei der Erteilung der Verkehrsanordnung die
Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem ruhenden und fließenden Verkehr übernommen wird. Ereignen sich Unfälle (auch Verkehrsunfälle), die durch diese Maßnahme bedingt sind, so
wird die Haftpflicht gegenüber dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast in vollem Umfange übernommen.
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Unterschrift
II.
Anlagen:
 Bauzeitenplan
 Beschilderungsplan
 Sonstige Planunterlagen
Verkehrsrechtliche Anordnung (nur von der Behörde auszufüllen!)
Entsprechend Ihrem o.a. Antrag ergehen gemäß §§ 32 Abs. 1, 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung, §§
16, 19 Straßengesetz für Baden-Württemberg folgende verkehrsrechtlichen Anordnungen:
die verkehrsrechtlichen Anordnungen ergehen wie beantragt. Die Angaben werden Bestandteil der Anordnung.
die verkehrsrechtliche Anordnung ergeht mit folgenden Änderungen/Ergänzungen:
Zu Ziffer
:__________________________________________________________________
Zu Ziffer
:__________________________________________________________________
Zu Ziffer
:__________________________________________________________________
Die übrigen Angaben werden Bestandteil der Anordnung.
Das Nachschieben weiterer Auflagen wird ausdrücklich vorbehalten. Die Anordnungen und Hinweise sind, soweit
sie zutreffen, zu beachten. Sie sind Bestandteil der verkehrsrechtlichen Anordnung. Betroffene Straßenanlieger
sind von verkehrsrechtlichen Beeinträchtigungen durch Sie rechtzeitig zu verständigen.
Gebührenentscheidung:
Für diese Anordnung wird nach Nr. 261 des Tarifes der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in
der derzeit gültigen Fassung eine Gebühr von 20,00 Euro angesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats, vom Tage der Zustellung an gerechnet, Widerspruch
erheben. Ein etwaiger Widerspruch wäre schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Bürgermeisteramt Friedrichshafen, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen, oder postlagernd beim Bürgermeisteramt Friedrichshafen,
Postfach 2440, 88014 Friedrichshafen, einzulegen.
Stadtverwaltung Friedrichshafen
-Amt für Bürgerservice, Sicherheit und UmweltMit freundlichen Grüßen
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Futterer
Anlagen:
Veranlagungsbeleg
Allg. Anordnungen und Hinweise
Rückschein