Beitragsordnung des Radsportvereins Falke Donnersberg e. V

Beitragsordnung des
Radsportvereins Falke Donnersberg e. V. Göllheim 1997
§1 Mitgliedbeitrag
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:
- Für Erwachsene € 48,- Jugendliche unter 18 und Auszubildende bis 21 Jahren € 30,- Familien einschließlich aller Kinder unter 18 Jahren € 72,- Rentner ab 65 Jahren € 24,- 2 Personen € 60,§2 Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar in voller Höhe fällig. Mit der
Annahme des Aufnahmeantrages während des laufenden Kalenderjahres wird
der Mitgliedsbeitrag nach §3 der Beitragsordnung fällig.
Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen
Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden.
§3 Beginn und Ende der Mitgliedschaft während des laufenden
Kalenderjahres
Bei Beginn der Mitgliedschaft während eines Kalenderjahres wird der nach
Quartalen berechnete Anteil des Jahresbeitrages für dieses Kalenderjahr fällig.
Bei Ende der Mitgliedschaft während eines laufenden Kalenderjahres erfolgt
keine anteilsmäßige Erstattung des Mitgliedsbeitrags.
§4 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde am 08.05.2009 mit der Änderung der Satzung des
Radsportvereins Falke Donnersberg e. V. Göllheim 1997 beschlossen und tritt
sofort in Kraft.
Änderung der Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung am
29.01.2016
1.Vorsitzender
Klaus Fischer