Beitragsordnung des Radsportvereins Falke Donnersberg e. V. Göllheim 1997 §1 Mitgliedbeitrag Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt: - Für Erwachsene € 48,- Jugendliche unter 18 und Auszubildende bis 21 Jahren € 30,- Familien einschließlich aller Kinder unter 18 Jahren € 72,- Rentner ab 65 Jahren € 24,- 2 Personen € 60,§2 Fälligkeit Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar in voller Höhe fällig. Mit der Annahme des Aufnahmeantrages während des laufenden Kalenderjahres wird der Mitgliedsbeitrag nach §3 der Beitragsordnung fällig. Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. §3 Beginn und Ende der Mitgliedschaft während des laufenden Kalenderjahres Bei Beginn der Mitgliedschaft während eines Kalenderjahres wird der nach Quartalen berechnete Anteil des Jahresbeitrages für dieses Kalenderjahr fällig. Bei Ende der Mitgliedschaft während eines laufenden Kalenderjahres erfolgt keine anteilsmäßige Erstattung des Mitgliedsbeitrags. §4 Inkrafttreten Diese Beitragsordnung wurde am 08.05.2009 mit der Änderung der Satzung des Radsportvereins Falke Donnersberg e. V. Göllheim 1997 beschlossen und tritt sofort in Kraft. Änderung der Beitragsordnung durch die Mitgliederversammlung am 29.01.2016 1.Vorsitzender Klaus Fischer
© Copyright 2024 ExpyDoc