BeitragsordnungdesVereins BIGBewusstseinsorientierteInteressengemeinschafte.V § 1 Grundsatz Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. § 2 Beschlüsse 1.Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, 2. Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. § 2 Höhe der Mitgliedsbeiträge Der Beitrag für eine natürliche Person beträgt EUR 0,00 pro Kalenderjahr. Der Beitrag für eine juristische Person beträgt EUR 0,00 pro Kalenderjahr. Aktive Mitglieder und Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. § 3 Beginn und Ende der Beitragspflicht 1. Die Mitgliedsbeiträge werden kalenderjährlich, d.h. vom 1.1. bis 31.12. erhoben. 2. Der Mitgliedsbeitrag ist mit Beginn der Mitgliedschaft erstmals zu leisten. Beginnt die Mitgliedschaft nach dem 30.Juni eines Kalenderjahres ist der Mitgliedsbeitrag mit Beginn der Mitgliedschaft zu leisten, gilt jedoch als Mitgliedsbeitrag für das Folgejahr. (Ein Mitgliedsbeitrag für das laufende Kalenderjahr wird somit faktisch nicht erhoben) 3 . Endet die Mitgliedschaft im Verein gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung des im Voraus entrichteten Mitgliedsbeitrages §4 Zahlung und Fälligkeit 1 Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.02. des laufenden Jahres abgebucht, und bei Neumitgliedern zum Datum der Aufnahme. Soweit die Zahlung nicht per Lastschrifteinzug erfolgt, ist die Zahlung nur auf das Girokonto des Vereins (§ 5) zulässig. 2. Gebühren durch Rücklastschriften werden dem ausstehenden Beitrag zugerechnet. Versäumt ein Mitglied, seine Daten (Adresse, Bankverbindung, SEPA) beim Schatzmeister oder ersatzweise einem anderen Vorstandsmitglied zeitnah zu aktualisieren kommt das Mitglied für die daraus resultierenden Folgekosten (z. B. beim Rücklastschriftverfahren) in voller Höhe auf. 3. Wird der Mitgliedsbeitrag durch Beschluss der Mitgliederversammlung verändert, übertragen damit alle Mitglieder, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, ihre bisherige Zustimmung zur SEPALastschrift auf den neuen Einzug in Höhe des veränderten Beitrags. 4. Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug, so erfolgt eine schriftliche Mahnung. Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung wird das Mitglied von der Mitgliederliste gestrichen. Die Streichung wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. §5 Vereinskonto BIG e.V. EthikBank; Bankleitzahl:830 944 95, Kontonummer: 3 311 945 IBAN: DE 5083 0944 9500 0331 1945 BIC: GENO DE F1 ETK § 6 Gültigkeit Die Beitragsordnung gilt ab dem Tage der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis durch die Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird
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