14. Antrag ReBeKo

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17. November 2015 / ReBeKo
Antrag der Rechtsberatungskommission (ReBeKo) an den Rat des VSUZH
22. VSUZH-Ratssitzung vom 2. Dezember 2015
Antrag:
Die Anzahl der Sitze in der Rechtsberatungskommission wird von 3 auf 5 erhöht.
Der Anhang zum Kommissionsreglement wird durch den Vorstand entsprechend angepasst.
Die Bestimmungen zur Rechtsberatungskommission unter “Besonderes” werden so belassen, wie sie am 25.
Februar 2015 durch den Rat beschlossen wurden.
Begründung:
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Vor rund neun Monaten wurde die ReBeKo durch den Rat des VSUZH gegründet. Nach intensiver
Projektarbeit hat die Rechtsberatung des VSUZH kurz darauf ihren Betrieb aufgenommen. Seither
finden während des Semesters, wie auch teilweise in den Semesterferien, regelmässige
Beratungstermine an der Rämistrasse 62 statt. So konnten bereits Dutzende von Studierenden in ihren rechtlichen Problemen beraten werden.
Nach den ersten Monaten Praxiserfahrung hat sich gezeigt, dass die Organisation des Beratungsbetriebs, mit 3 Beratungsterminen pro Woche, mehr Zeit in Anspruch nimmt, als ursprünglich angenommen. Für ein kleines Team von drei Kommissionsmitgliedern ist die Belastung durch die intensive Betreuung der Beratungstermine zu hoch.
Eine intensive Betreuung der Beratungstermine, nahe am Puls des Beratungsteams sowie auch der
Ratsuchenden, ist der ReBeKo wichtig. Nicht zuletzt darum, weil der alte Verein REBEKO, der die
Rechtsberatung bis Herbst 2014 angeboten hatte und dann aufgelöst wurde, in diesem Bereich zuletzt nicht mehr erfolgreich gewesen war. Eine solche nahe Betreuung der Beratungstermine, die
den langfristigen Erfolg der Rechtsberatung des VSUZH garantiert, ist aber sehr zeitaufwändig und
bremst so die zügige Weiterentwicklung der Infrastruktur der Rechtsberatung und somit auch den
Ausbau und die Verbesserung des Angebots.
Eine Vergrösserung der ReBeKo um zwei weitere Mitglieder würde zusätzliche personelle
Ressourcen bereitstellen, die eine Umsetzung der angedachten Erweiterungen des Angebots erlauben würden. Geplant sind etwa eine regelmässigere und bessere Bewerbung des Angebots auf
verschiedenen Kommunikationskanälen, die Ausweitung der Bewerbung auf andere Zürcher
Hochschulen, eine professionellere Schulung und Weiterbildung des Beratungsteams, Teambuilding-Events für das Beratungsteam, reibungslose administrative Abläufe in der Kommissionsarbeit,
das Ausstellen von Arbeitsbestätigungen für unsere Rechtsberaterinnen und Rechtsberater und
vieles mehr.
Viele (wenn auch nicht alle) der geplanten Verbesserungen zielen mittelfristig auf eine bessere
Auslastung der Beratungstermine ab. Das Beratungsteam erlangte durch die äusserst erfolgreiche
Rekrutierung im Frühjahr 2015 eine nicht vorausgesehene Grösse von fast 100 Rechtsberaterinnen
und Rechtsberatern. Aufgrund der hohen Mitgliederzahlen im Beratungsteam möchte die ReBeKo
bei drei Beratungsterminen pro Woche bleiben, damit alle Mitglieder des Beratungsteams Gelegenheit haben sich einzubringen. Die ReBeKo muss allerdings dafür sorgen, dass diesem stark ausgebauten Angebot an Beratungsterminen auch eine entsprechend grosse Nachfrage gegenübersteht.
Dies erreicht man vor allem durch eine breitere Bekanntmachung des Angebots.
Nicht zuletzt erachtet es die ReBeKo auch als wichtig zwei Mitglieder des Beratungsteams in die
Kommission aufzunehmen. Wir sind davon überzeugt, dass die ReBeKo damit optimal vernetzt
wäre. Ein VSUZH-Vorstandsmitglied, zwei VSUZH-Ratsmitglieder und zwei Personen aus dem
Beratungsteam würden neu die fünfköpfige ReBeKo bilden. Die besonderen Bestimmungen zur
Zusammensetzung der ReBeKo möchte die Kommission aber so niederschwellig wie möglich hal-
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ten und empfiehlt dem Rat weiterhin nur vorzuschreiben, dass ein Kommissionsmitglied dem
Vorstand des Vebandes angehören muss und eines Jus studieren muss (oder einen Studiumsabschluss in Jus haben muss). Diese beiden Bedingungen werden heute bereits erfüllt.
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