Antrag an den VSUZH-Rat für die Sitzung am 23.03.2016 Zweiter Geldautomat im Hauptgebäude Der Rat des VSUZH beschliesst: Aufgrund dringlicher Mängel in der universitären Infrastruktur ist dem Vorstand Folgendes aufzutragen: i) ii) Mit der Universitätsverwaltung abzuklären, wie schnell ein zusätzlicher Geldautomat im Hauptgebäude installiert werden kann. Entsprechend dieser rechtlichen Rahmenbedingungen sind Verhandlungen mit interessierten (vorzugsweise öffentlich-rechtlichen) Banken durch das zuständige Gremium (wahrscheinlich Vorstand) zu initiieren, wobei die spezielle öffentlich-rechtliche Stellung der UZH wie auch die optimale Sichtbarkeit des VSUZH gegenüber der allgemeinen Studentenschaft zu berücksichtigen ist. Begründung: Die sprichwörtliche Überlastung des einzigen Geldautomaten im Hauptgebäude trägt legendäre Züge und hat es längst schon in das Universum der Memes geschafft. Berücksichtigt man, dass praktisch sämtliche Zahlungsvorgänge an der Universität, namentlich die die Mensa betreffenden, auch auf mittlere Frist bargeldbasiert geschehen, entwickelt sich die Unterversorgung des Universitätsgeländes mit Bargeld zu mehr als bloss einem Gemütlichkeitsproblem. Zudem wäre ein zusätzlicher Geldautomat ein einfach vermarktbarer Erfolg für den VSUZH.
© Copyright 2024 ExpyDoc