Eingangsstempel Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grevesmühlen Karl-Marx-Straße 9 Drucken 2 3 9 3 6 Grevesmühlen Antrag auf Anschluss der Grundstücksentwässerungsanlage für O Einfamilienhaus O Gewerbe (Anlage) O Ferieneinrichtung O Mehrfamilienhaus mit .......Wohnungen O Büro- od. Verwaltungsgebäude O Sonstiges Kunde / Antragsteller ( Wohnadresse) Name, Vorname Telefon PLZ, Ort Straße Nr. für das Grundstück: (Bauadresse – falls abweichend) PLZ, Ort Straße Flur Flurstück Der Antragsteller ist O Grundstückseigentümer O Grundstückskäufer Nr. O Sonstiges Anschluss der Grundstücksentwässerungsanlage O an die öffentliche Entwässerungsanlage O Schmutzwasser O an die öffentliche Fäkalschlammentsorgung (Abfuhr der Kleinkläranlage bzw.der abflusslosen Grube) (zentrale Entsorgung) O Regenwasser durch O Herstellung O Änderung O Sonstiges Besonderheiten: Folgende Anlagen sind dem Antrag beizufügen: Hinweis: Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden! - Lageplan nicht kleiner als M 1 : 500 mit Angabe zum geplanten Verlauf der Grundstücksentwässerungsleitungen (Schmutz- und Regenwasser), sowie Verlauf der Drainageleitungen - Eigentumsnachweis mit Flurkartenauszug - Grundriss- und Schnittplan des Gebäudes (bei Änderung nicht erforderlich) - Beschreibung des Gewerbebetriebes - Sonstiges FB_t1_01_07 Revision 2.0 Trinkwasserversorgung O beantragt O vorhanden O nicht erforderlich, da Anschluss des Grundstückes an die zentralen Entwässerungsanlagen Die Herstellung der Grundstücksentwässerungsanlage, einschließlich des Kontrollschachtes sowie Arbeiten daran dürfen nur durch fachlich geeignete Unternehmen ausgeführt werden. Die Grundstücksentwässerungsanlage wird hergestellt durch die Firma: Name der Firma PLZ, Ort Straße Nr. Tel.-Nr. Anschluss des Grundstückes an die öffentliche Fäkalschlammentsorgung (dezentral) Art der Anlage O Kleinkläranlage O abflusslose Sammelgrube Wasserrechtliche Genehmigung/ Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde des Landkreises NWM O beantragt O genehmigt (Kopie bitte beifügen) Der Standort der Kleinkläranlage (KKA) bzw. der abflusslosen Grube ist baulich so anzuordnen, daß eine Abfuhr des Schlammes/ der Abwässer schadensfrei möglich ist. Die Entfernung der Grundstückskläranlage beträgt zur öffentlichen Straße: O bis zu 10 m O über 10 m – Länge in m: ist die Befahrbarkeit des Grundstückes mit einem LKW (= 20 t) bis zur Grundstücksanlage möglich: O ja O nein Allgemeine Hinweise Ich erkenne die gültigen Satzungen des Zweckverbandes Grevesmühlen an und nehme zur Kenntnis, dass gemäß der Entwässerungssatzung des Zweckverbandes mit der Herstellung oder Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage erst nach schriftlicher Zustimmung des Zweckverbandes begonnen werden darf. - die Art und Menge der Abwassereinleitungen sich nach der Anlage 1 der Entwässerungssatzung regelt. bzw. bei Abweichungen eine Sondervereinbarung möglich ist. - der Zweckverband berechtigt ist, die Arbeiten an der Grundstücksentwässerungsanlage zu überprüfen. Datum u. Unterschrift des Antragstellers Hinweis: Der ZVG verpflichtet sich, die erforderlichen kundenbezogenen Daten unter Beachtung der Vorschriften des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und das Datengeheimnis zu wahren. FB_t1_01_07 Revision 2.0
© Copyright 2024 ExpyDoc