Folgen bei Nicht-Einhaltung der Frist zum Anpassen der

Der Wasserzweckverband „Mittlere Neiße – Schöps“
informiert:
Ansprechpartner: Herr Kraatz
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E-Mail:
03576 266–426
266–377
[email protected]
Datum:
Folgen bei Nicht-Einhaltung der Frist zum Anpassen der
Kleinkläranlagen an den Stand der Technik
Sehr geehrter Grundstückseigentümer,
Kleinkläranlagen, die noch nicht dem Stand der Technik entsprechen, müssen bis zum
31.12.2015 angepasst werden (Nachrüstung oder Neubau mit vollbiologischer
Reinigungsstufe oder abflusslose Grube mit nachgewiesener Dichtheit).
Halten Sie die gesetzlich festgelegte Frist nicht ein, so sieht das Land Sachsen folgende
Strafen dafür vor:
1. Anordnung zum Verschluss der Kleinkläranlage und Betrieb als abflusslose
Grube – ggf. auch als Sofortverzug mit Ersatzvornahme (Verplomben der
Anlage)
2. Zwangsgeld in Höhe von 1.500,00 Euro
3. Ggf. zusätzlich Verfolgung als Ordnungswidrigkeit gem. § 103 Abs. 1 Nr. 1
WHG
Den zuvor genannten Maßnahmen entgehen Sie, indem Sie Ihre Kleinkläranlage
fristgemäß dem Stand der Technik anpassen.