Der Wasserzweckverband „Mittlere Neiße – Schöps“ informiert: Ansprechpartner: Herr Kraatz Telefon: Telefax: E-Mail: 03576 266–426 266–377 [email protected] Datum: Folgen bei Nicht-Einhaltung der Frist zum Anpassen der Kleinkläranlagen an den Stand der Technik Sehr geehrter Grundstückseigentümer, Kleinkläranlagen, die noch nicht dem Stand der Technik entsprechen, müssen bis zum 31.12.2015 angepasst werden (Nachrüstung oder Neubau mit vollbiologischer Reinigungsstufe oder abflusslose Grube mit nachgewiesener Dichtheit). Halten Sie die gesetzlich festgelegte Frist nicht ein, so sieht das Land Sachsen folgende Strafen dafür vor: 1. Anordnung zum Verschluss der Kleinkläranlage und Betrieb als abflusslose Grube – ggf. auch als Sofortverzug mit Ersatzvornahme (Verplomben der Anlage) 2. Zwangsgeld in Höhe von 1.500,00 Euro 3. Ggf. zusätzlich Verfolgung als Ordnungswidrigkeit gem. § 103 Abs. 1 Nr. 1 WHG Den zuvor genannten Maßnahmen entgehen Sie, indem Sie Ihre Kleinkläranlage fristgemäß dem Stand der Technik anpassen.
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