Handelt es sich bei folgenden Verwaltungstätigkeiten um hoheitliche Maßnahmen ? - Erteilung des Führerscheins Zwischen Bürger und der Behörde besteht ein Über-Unterordnungsverhältnis - dies wird auch nicht durch die Tatsache, dass dem Bürger eine Leistung gewährt wird verändert. Die Erteilung des Führerscheins erfolgt auf hoheitlicher Basis und ist deshalb eine hoheitliche Maßnahme. - Die Stadt genehmigt den Verkauf eines Grundstücks, das in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet liegt. Eigentlich handelt es sich bei einem Verkauf um ein rein privatrechtliche Rechtsverhältnis. Hier ist allerdings beachtlich, dass hier nicht der das Vertragsverhältnis als solche beleuchtet wird, sondern die Genehmigung des Verkaufs. Dies erfolgt gegenüber dem Verkäufer und dem Käufer im Rahmen der Über-Unterordnung und ist deshalb eine hoheitliche Maßnahme. - Das Gesundheitsamt weist durch eine Plakataktion auf die Bedeutung der PolioSchutzimpfung hin. Aufklärung und Beratung gehört zwar auch zu den Pflichten einer Behörde; wenn das Gesundheitsamt hier aber informiert, so geschieht dies nicht durch rechtserhebliches Handeln und ist dem gemäß keine hoheitliche Maßnahme. Handelt es sich bei den folgenden Stellen um Behörden? - Ein Verwaltungsgericht, wenn es den Bescheid einer Behörde aufhebt Ein Verwaltungsgericht gehört zur Judikative auch dann, wenn es sich mit behördlichen Entscheidungen befasst. Es ist deshalb keine Behörde im Sinne des § 2 LVwVfG - Gewerkschaften Gewerkschaften nehmen ebenso wie Parteien eine wichtige Stellung in der Gesellschaft ein, sind aber nicht Teile der Staatsverwaltung. Gewerkschaften sind privatrechtlich als Vereine organisiert und keine Behörden. - Der Deutsche Bundestag Das Parlament ist Organ der Legislative und damit keine Behörde. Ein gemeindlicher Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Ein Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit eine Behörde. Ergehen folgende Maßnahmen "auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts" i.S.d. § 35 VwVfG? - Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines privaten Baugerüstes im öffentlichen Straßenraum Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis, die zur Nutzung über den Gemeingebrauch hinweg berechtigt, wird nach den Vorschriften des Verwaltungsrechts (hier Straßenrecht) erteilt. Dabei ist es unerheblich, dass der Grund für den Antrag die Aufstellung eines privaten Gerüsts war. - Kündigung eines Angestellten im öffentlichen Dienst Das Arbeitsrecht ist auch im Verhältnis zwischen der Behörde und dem Angestellten im öffentlichen Dienst privatrechtlich geregelt und damit liegt keine Maßnahme auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts vor. Ladung eines Zeugen zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Die Ladung als Zeugen zu einem Prozess erfolgt gemäß § 87 I Satz 2 Nr.6 VwGO. Hier geht es um eine prozessrechtliche Bestimmung, die zwar im öffentlichen Recht angesiedelt ist, nicht aber im Verwaltungsrecht. - Entlassung eines Beamten Die Entlassung von Beamten ist genau im Gesetz – im Landesbeamtengesetz geregelt. Hier handelt es sich also um Verwaltungsrecht und damit um öffentliches Recht. Kauf eines Grundstücks durch die Gemeinde zum Bau einer öffentlichen Straße Der Kauf ist abschließend im BGB geregelt und damit ausschließlich dem Privatrecht zuzuordnen. Enteignung eines Grundstücks auf Veranlassung der Gemeinde zum Bau einer öffentlichen Straße Eine Enteignung erfolgt aufgrund verwaltungsrechtlicher Regelungen (BauGB und Landesenteignungsgesetz). Hier erfolgt also eine Maßnahme auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.
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