Institution Rübsam, Laubholzsägewerk Hinweis für Hessen-Forst Nachhaltigkeit gilt es zu sichern. Langfristig sollte die Holzversorgung auch von Eiche sichergestellt werden, um Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu erhalten. Wie wird Hessen-Forst mit den Hinweisen umgehen? Für die Baumartenanteile im Landeswald sind in der "Richtlinie für die Bewirtschaftung des Hessischen Staatswaldes" durch das Ministerium Ziele festgelegt. Der aktuelle Eichenanteil soll in etwa gehalten werden. Auch im Jahr 2050 sollen rund zehn Prozent der Waldfläche mit EIchen bestockt sein. Nach den Sturmereignissen der letzten Jahrzehnte wurde bei der Wiederbewaldung auf den entstandenen Kahlflächen intensiv die Eiche beteiligt. Durch intensive Pflege junger und mittelalter Bestände verfolgen wir das Ziel wertvolles Eichenstammholz heranwachsen zu lassen. Diese Ausssagen treffen auf die Wälder im Forstamt Weilmünster ebenso zu wie für ganz Hessen. Bei der Forstplanung werden auch für die Waldverjüngung Maßnahmen vereinbart, die den Erhalt der Eiche als Wirtschaftsbaumart sicherstellt. Weil, Forstunternehmer Wildschäden dokumentieren, damit höhere Abschusszahlen eingefordert werden können. Grundsatz Wald vor Wild sollte greifen, um bei der Waldverjüngung erfolgreich zu sein. Grundsätzlich ist im Hessischen Wald- und Jagdgesetz geregelt, dass Wald und Wild in Einklang zu bringen sind. Das bedeutet, dass eine Waldverjüngung der Hauptbaumarten grundsätzlich ohne Schutzmaßnahmen gegen Wild möglich sein soll. Im Rahmen der Forstbetriebsplanung erfasst die Waldinventur auch Wildschäden, gleicht die Situation im Wald mit den Zielen des Waldbesitzers ab und gibt anhand dessen eine Empfehlung für die Regulierung der Wildbestände ab. Die Inventurergebnisse sind eine Grundlage bei der Festlegung von Abschusszahlen der einzelnen Wildarten durch die Jagdbehörden. Reichwein, Zimmereibetrieb Erhalt der Fichte als wichtigen Rohstoff zur Bereitstellung von Bauholz für die kommenden Generationen Für die Baumartenanteile im Landeswald sind in der "Richtlinie für die Bewirtschaftung des Hessischen Staatswaldes" durch das Ministerium Ziele festgelegt. So soll der Nadelholzanteil in Summe konstant bleiben. Der aktuelle Anteil der Fichte wird sich jedoch leicht verringern. Im Jahr 2050 sollen rund 22 Prozent der Waldfläche mit Fichten bestockt sein. Bei der Forstbetriebsplanung wird im Rahmen der Verjüngungsplanung auch die Fichte berücksichtigt - jedoch nur dort, wo der Standort auch in Zukunft gesunde und stabile FichtenMischwälder erwarten lässt. Dort wo der Standort für Fichten nicht geeignet ist, kann z. B. die Douglasie eine Alternative Nadelbaumart sein. Für Hessen-Forst ist es Teil der Verpflichtung für Generationen, die klimatischen Veränderungen bei der Baumartenwahl entsprechend zu berücksichtigen. Weil, Forstunternehmer Flächenstilllegungen begrenzen, um nachhaltige Holzproduktion in Deutschland zu sichern. Export aus anderen Ländern sichert nicht immer eine naturverträgliche Nutzung - Standars in Hessen sind sichtbar gut. Die Forstbetriebsplanung erstellt für alle Waldbereiche, die bewirtschaftet werden sollen, eine Nutzungslpanung, die die Nachhaltigkeit gewährleistet. Ebenso ist die nachhaltige Sicherung der Schutzfunktionen - wie z. B. dem Naturschutz - Teil der Planung. Das Land Hessen hat als Waldbesitzer für den Landeswald festgelegt, dass acht Prozent der Waldfläche nicht mehr bewirtschaftet werden sollen. Zudem sind u. a. im Forstamt Weilmünster die Standards des FSC, eines Zertifizierungslabels, zu beachten, die ebenfalls einen gewissen Anteil ungenutzter Waldfläche vorsehen. Die Betriebsplanung für die kommenden zehn Jahre trägt diesen Vorgaben Rechnung und versucht die Flächen so auszuwählen, dass der erzielte Effekt einer Flächenstilllegung für den Arten- und Biotopschutz möglichst hoch ist. Hierbei bindet Hessen-Forst die örtlichen Naturschutzverbände mit ein, um gemeinsam gute Lösungen zu suchen. Im Rahmen des Waldforums wurden weitere Themen diskutiert, die jedoch zur Forstbetriebsplanung für den Landeswald im Forstamt Weilmünster keine konkreten Hinweise lieferten bzw. keinen direkten Bezug hatten. Dies waren u. a. Grundsätze und Strategien zur Anpassung des Waldes an den Klimawandel, Zertifizeirung der Waldbewirtschaftung, Entwicklung der Nadelbaumanteile in Hessen, Bejagung von Schalenwild, und die neuen Entgelte für die Privatwaldbetreuung. Zu den Themen, die beim Waldforum nicht abschließend geklärt werden konnten, vereinbarten Hessen-Forst und die betroffenen Vertreter weitere Gesprächsrunden, um den erfolgreichen Austausch fortzuführen und im Dialog zu bleiben.
© Copyright 2025 ExpyDoc