Tabelle - Hessen

Institution
Rübsam, Laubholzsägewerk
Hinweis für Hessen-Forst
Nachhaltigkeit gilt es zu sichern. Langfristig sollte die
Holzversorgung auch von Eiche sichergestellt werden, um
Arbeitsplätze im ländlichen Raum zu erhalten.
Wie wird Hessen-Forst mit den Hinweisen umgehen?
Für die Baumartenanteile im Landeswald sind in der "Richtlinie für die
Bewirtschaftung des Hessischen Staatswaldes" durch das
Ministerium Ziele festgelegt. Der aktuelle Eichenanteil soll in etwa
gehalten werden. Auch im Jahr 2050 sollen rund zehn Prozent der
Waldfläche mit EIchen bestockt sein.
Nach den Sturmereignissen der letzten Jahrzehnte wurde bei der
Wiederbewaldung auf den entstandenen Kahlflächen intensiv die
Eiche beteiligt. Durch intensive Pflege junger und mittelalter
Bestände verfolgen wir das Ziel wertvolles Eichenstammholz
heranwachsen zu lassen.
Diese Ausssagen treffen auf die Wälder im Forstamt Weilmünster
ebenso zu wie für ganz Hessen. Bei der Forstplanung werden auch für
die Waldverjüngung Maßnahmen vereinbart, die den Erhalt der Eiche
als Wirtschaftsbaumart sicherstellt.
Weil, Forstunternehmer
Wildschäden dokumentieren, damit höhere Abschusszahlen
eingefordert werden können. Grundsatz Wald vor Wild sollte
greifen, um bei der Waldverjüngung erfolgreich zu sein.
Grundsätzlich ist im Hessischen Wald- und Jagdgesetz geregelt, dass
Wald und Wild in Einklang zu bringen sind. Das bedeutet, dass eine
Waldverjüngung der Hauptbaumarten grundsätzlich ohne
Schutzmaßnahmen gegen Wild möglich sein soll.
Im Rahmen der Forstbetriebsplanung erfasst die Waldinventur auch
Wildschäden, gleicht die Situation im Wald mit den Zielen des
Waldbesitzers ab und gibt anhand dessen eine Empfehlung für die
Regulierung der Wildbestände ab. Die Inventurergebnisse sind eine
Grundlage bei der Festlegung von Abschusszahlen der einzelnen
Wildarten durch die Jagdbehörden.
Reichwein, Zimmereibetrieb
Erhalt der Fichte als wichtigen Rohstoff zur Bereitstellung von
Bauholz für die kommenden Generationen
Für die Baumartenanteile im Landeswald sind in der "Richtlinie für die
Bewirtschaftung des Hessischen Staatswaldes" durch das
Ministerium Ziele festgelegt. So soll der Nadelholzanteil in Summe
konstant bleiben. Der aktuelle Anteil der Fichte wird sich jedoch
leicht verringern. Im Jahr 2050 sollen rund 22 Prozent der Waldfläche
mit Fichten bestockt sein.
Bei der Forstbetriebsplanung wird im Rahmen der
Verjüngungsplanung auch die Fichte berücksichtigt - jedoch nur dort,
wo der Standort auch in Zukunft gesunde und stabile FichtenMischwälder erwarten lässt. Dort wo der Standort für Fichten nicht
geeignet ist, kann z. B. die Douglasie eine Alternative Nadelbaumart
sein.
Für Hessen-Forst ist es Teil der Verpflichtung für Generationen, die
klimatischen Veränderungen bei der Baumartenwahl entsprechend
zu berücksichtigen.
Weil, Forstunternehmer
Flächenstilllegungen begrenzen, um nachhaltige Holzproduktion
in Deutschland zu sichern. Export aus anderen Ländern sichert
nicht immer eine naturverträgliche Nutzung - Standars in
Hessen sind sichtbar gut.
Die Forstbetriebsplanung erstellt für alle Waldbereiche, die
bewirtschaftet werden sollen, eine Nutzungslpanung, die die
Nachhaltigkeit gewährleistet. Ebenso ist die nachhaltige Sicherung
der Schutzfunktionen - wie z. B. dem Naturschutz - Teil der Planung.
Das Land Hessen hat als Waldbesitzer für den Landeswald festgelegt,
dass acht Prozent der Waldfläche nicht mehr bewirtschaftet werden
sollen. Zudem sind u. a. im Forstamt Weilmünster die Standards des
FSC, eines Zertifizierungslabels, zu beachten, die ebenfalls einen
gewissen Anteil ungenutzter Waldfläche vorsehen.
Die Betriebsplanung für die kommenden zehn Jahre trägt diesen
Vorgaben Rechnung und versucht die Flächen so auszuwählen, dass
der erzielte Effekt einer Flächenstilllegung für den Arten- und
Biotopschutz möglichst hoch ist. Hierbei bindet Hessen-Forst die
örtlichen Naturschutzverbände mit ein, um gemeinsam gute
Lösungen zu suchen.
Im Rahmen des Waldforums wurden weitere Themen diskutiert, die jedoch zur Forstbetriebsplanung für den Landeswald im Forstamt Weilmünster keine konkreten
Hinweise lieferten bzw. keinen direkten Bezug hatten.
Dies waren u. a. Grundsätze und Strategien zur Anpassung des Waldes an den Klimawandel, Zertifizeirung der Waldbewirtschaftung, Entwicklung der Nadelbaumanteile
in Hessen, Bejagung von Schalenwild, und die neuen Entgelte für die Privatwaldbetreuung. Zu den Themen, die beim Waldforum nicht abschließend geklärt werden
konnten, vereinbarten Hessen-Forst und die betroffenen Vertreter weitere Gesprächsrunden, um den erfolgreichen Austausch fortzuführen und im Dialog zu bleiben.