Erklärung des Waldbesitzers - Hessen

An das
Forstamt Schotten
Karl-Weber-Str. 2
63679 Schotten
durch die zuständige Revierförsterei ________________________________________________________________
Erklärung zum Holzverkauf
Achtung!
Mit * gekennzeichnete Angaben sind zwingend erforderlich!
Stammdaten
Waldbesitzer:*
Anschrift:*
Bank:*
IBAN:*
BIC:*
DE __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __
Steuer-Nr.:*
Steuersatz:*
USt-ID:
Zertifizierung:* PEFC
ohne PEFC-Zertifizierung ist kein Holzverkauf möglich!
Mitglied in der Forstbetriebsvereinigung:
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Die Stammdaten sind bereits erfasst und haben sich nicht geändert.
Durchführung des Holzeinschlages und Auftrag über die Zuordnung von Holz zu Holzkaufverträgen
über die Forstbetriebsgemeinschaft* ____________________________________________
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Kompletter Leistungsumfang
Der Holzeinschlag in meinem Wald soll auf meine Kosten durch Hessen-Forst veranlasst und durchgeführt werden. Ich beauftrage
Hessen-Forst verbindlich mit der Zuordnung zu den entsprechenden Holzkaufverträgen und Rechnungsstellung.
Der Kostensatz beträgt z. Z. 6 €/Erntefestmeter zzgl. USt.
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oder nur Teilleistung Holzernte
Der Holzeinschlag soll in meinem Wald auf meine Kosten durch Hessen-Forst zu den jeweils gültigen Kostensätzen (z. Z. 3,5 €/Efm zzgl.
USt.) veranlasst und durchgeführt werden.
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oder nur Teilleistung Holzverkauf
Der Holzeinschlag in meinem Wald wird von mir selbst veranlasst und durchgeführt. Vor Einschlagsbeginn stimme ich Aushaltung,
Sortierung und freie Vertragsmengen mit dem zuständigen Revierleiter verbindlich ab.
Ich beauftrage Hessen-Forst, das aufgearbeitete verwertbare Holz den entsprechenden Holzkaufverträgen über die FBG zuzuordnen und
mit der Rechnungsstellung zu den jeweils gültigen Kostensätzen (z. Z. 2,5 €/Efm zzgl. USt.).
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Über den Kostenrahmen des Holzeinschlages und verschiedene Aufarbeitungsmöglichkeiten (bspw. motormanuelle oder
hochmechanisierte Holzernte) wurde ich informiert.
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Meine Grundstücksgrenzen sind deutlich markiert.
Dieser Auftrag ist gültig für:
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Alle Waldgrundstücke in meinem Besitz laut Dienstleistungsvertrag bis auf Widerruf.
Nur für den aktuellen Holzeinschlag auf folgenden Grundstücken:
Gemarkung
( Ort, Datum)
Flur
Flurstück
Bemerkungen
(Unterschrift des Waldeigentümers/Nutzungsberechtigten)
Hinweise zur Umsatzbesteuerung
Holzverkäufe unterliegen immer dann der Umsatzbesteuerung, wenn der liefernde Waldbesitzer Unternehmer im Sinne des
Umsatzsteuergesetzes ist.
Auszug aus § 2 Umsatzsteuergesetz:
(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die
gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur
Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber
ihren Mitgliedern tätig wird.
(3) Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerbliche Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, §
4 KStG) und ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig.
Es ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Waldbesitzer durch Holzverkauf nach § 2 UStG unternehmerisch
tätig wird und somit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG (Umsatzsteuer z. Zt. 5,5 %) unterliegt. Bei
dieser Besteuerungsform steht der Umsatzsteuer ein pauschaler Vorsteuerabzug in gleicher Höhe gegenüber, so dass diese
Betriebe i. d. R. von der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung befreit sind.
Sonderfälle:
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Aktive Entscheidung des Waldbesitzers zur Regelbesteuerung der Umsätze (Umsatzsteuer z. Zt. 19 %). Die
Entscheidung für die Regelbesteuerung muss vom Finanzamt bestätigt werden und bindet den Waldbesitzer mindestens 5
Kalenderjahre. Lohnt sich meist nur für größere Forstbetriebe.
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Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Ein Kleinprivatwaldbesitzer ist nicht automatisch ein Kleinunternehmer!
·
Privatperson, wenn die umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft beim Holzverkauf ausnahmsweise nicht
gegeben sein sollte.
Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Ihren Steuerberater, das Finanzamt oder eine andere für steuerliche Sachverhalte
zuständige Stelle.
Falls nicht bereits geschehen, sollten Sie insbesondere folgende Punkte klären:
1. Gibt es bei mir Gründe, die gegen eine umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft beim Holzverkauf sprechen?
Tipp: Auch wenn der Waldbesitz einkommenssteuerrechtlich als privates Hobby eingestuft ist, kann umsatzsteuerrechtlich
die Unternehmereigenschaft gegeben sein! Wenn Sie unnötig die Angabe Privatperson machen, verzichten Sie
freiwillig auf 5,5 % Holzgeldeinnahme.
2. Bei gegebener Unternehmereigenschaft vorsorgliche Anforderung einer Umsatzsteuer-IdNr. beim Bundeszentralamt für
Steuern. Diese ist zwingend erforderlich, wenn Holz in das Ausland verkauft werden soll. Sie wird auch benötigt, wenn
Firmen mit Sitz im Ausland Arbeiten in Ihrem Wald durchführen sollen.
Über diese unverbindlichen Hinweise hinaus können die Revierleitungen und das Forstamt keine steuerliche
Beratung übernehmen.
Diese Hinweise und eine Kopie der Erklärung zum Holzverkauf behalten Sie bitte bei Ihren Unterlagen.