Brennholzverkauf im Forstamt Reinhardshagen

Forstamt Reinhardshagen
Öffentliche Bekanntmachung
Brennholzverkauf im Forstamt Reinhardshagen
Forstamt nimmt Brennholzbestellung entgegen
Das Forstamt Reinhardshagen bietet den Bürgern der ReinhardswaldAnliegergemeinden wie in den Vorjahren teilaufgearbeitetes und an feste Forstwege
gerücktes Buchenindustrieholz in 3-6 m langen Stämmen, zu Heizzwecken an. Das
Kleinschneiden, Spalten und den Transport muss der Käufer anschließend selber
erledigen.
Die Mindestabnahmemenge beträgt fünf Festmeter und entspricht ca. acht
Raummeter. „Brennholzinteressierten, denen die Holzmenge zu viel ist, können sich
mit Bekannten zusammentun“, so Dr. Stefan Reccius, stellv. Forstamtsleiter im
Forstamt Reinhardshagen. „Es ist nach der Unfallverhütungsvorschrift ohnehin nicht
erlaubt, alleine mit der Motorsäge im Wald zu arbeiten und außerdem macht es viel
mehr Spaß gemeinsam mit Gleichgesinnten das Brennholz zu sägen“, so Dr. Reccius
weiter.
Das teilaufgearbeitete und gerückte Brennholz von Hartlaubholz und Birke wird zu
einem Brutto-Preis von 61,00 €/Festmeter (bzw. 37,00 €/Raummeter) angeboten.
Neben der Bereitstellung von teilaufgearbeitetem und gerücktem Holz ist weiterhin die
Selbstwerbung von Schlagabraum möglich. Der Brutto-Preis je Raummeter
Hartlaubholz und Birke liegt bei normalen Geländeverhältnissen bei 27,00 €. Im
Einzelfall kann der Schlagabraum auch gerückt am Wegesrand zu 35,-€/Raummeter
erworben werden.
Brennholzbestellungen werden beim Forstamt nur noch schriftlich bis zum 01.
Dezember d. J. entgegengenommen. Später eingehende Bestellungen können nicht
mehr berücksichtigt werden. Das Bestellformular ist auf der Homepage des
Forstamtes unter www.Hessen-Forst.de „Forstamt Reinhardshagen“ abrufbar.
Jeder, der mit der Motorsäge im Wald Brennholz aufarbeiten möchte, muss die
erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang nachweisen. Zur Schulung
seiner Kunden bietet das Forstamt kostenpflichtige Lehrgänge an, in denen
insbesondere die Technik, der sicheren Holzaufarbeitung in Theorie und Praxis
vermittelt wird.
Brennholzkunden sind verpflichtet, beim Einsatz der Motorsäge Schutzkleidung
gemäß der Unfallverhütungsvorschrift zu tragen.
Forstamt Reinhardshagen
Brennholzselbstwerber, die eine Seilwinde zum Einsatz bringen, benötigen zusätzlich
einen Sachkundenachweis über den Umgang mit der Seilwinde.
Reinhardshagen, 23. September 2015
HESSEN-FORST
Forstamt Reinhardshagen
Obere Kassler Str. 27
34359 Reinhardshagen
Im Auftrag
Gez.
Klemens Kahle