Forstamt Reinhardshagen Öffentliche Bekanntmachung Brennholzverkauf im Forstamt Reinhardshagen Forstamt nimmt Brennholzbestellung entgegen Das Forstamt Reinhardshagen bietet den Bürgern der ReinhardswaldAnliegergemeinden wie in den Vorjahren teilaufgearbeitetes und an feste Forstwege gerücktes Buchenindustrieholz in 3-6 m langen Stämmen, zu Heizzwecken an. Das Kleinschneiden, Spalten und den Transport muss der Käufer anschließend selber erledigen. Die Mindestabnahmemenge beträgt fünf Festmeter und entspricht ca. acht Raummeter. „Brennholzinteressierten, denen die Holzmenge zu viel ist, können sich mit Bekannten zusammentun“, so Dr. Stefan Reccius, stellv. Forstamtsleiter im Forstamt Reinhardshagen. „Es ist nach der Unfallverhütungsvorschrift ohnehin nicht erlaubt, alleine mit der Motorsäge im Wald zu arbeiten und außerdem macht es viel mehr Spaß gemeinsam mit Gleichgesinnten das Brennholz zu sägen“, so Dr. Reccius weiter. Das teilaufgearbeitete und gerückte Brennholz von Hartlaubholz und Birke wird zu einem Brutto-Preis von 61,00 €/Festmeter (bzw. 37,00 €/Raummeter) angeboten. Neben der Bereitstellung von teilaufgearbeitetem und gerücktem Holz ist weiterhin die Selbstwerbung von Schlagabraum möglich. Der Brutto-Preis je Raummeter Hartlaubholz und Birke liegt bei normalen Geländeverhältnissen bei 27,00 €. Im Einzelfall kann der Schlagabraum auch gerückt am Wegesrand zu 35,-€/Raummeter erworben werden. Brennholzbestellungen werden beim Forstamt nur noch schriftlich bis zum 01. Dezember d. J. entgegengenommen. Später eingehende Bestellungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Bestellformular ist auf der Homepage des Forstamtes unter www.Hessen-Forst.de „Forstamt Reinhardshagen“ abrufbar. Jeder, der mit der Motorsäge im Wald Brennholz aufarbeiten möchte, muss die erfolgreiche Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang nachweisen. Zur Schulung seiner Kunden bietet das Forstamt kostenpflichtige Lehrgänge an, in denen insbesondere die Technik, der sicheren Holzaufarbeitung in Theorie und Praxis vermittelt wird. Brennholzkunden sind verpflichtet, beim Einsatz der Motorsäge Schutzkleidung gemäß der Unfallverhütungsvorschrift zu tragen. Forstamt Reinhardshagen Brennholzselbstwerber, die eine Seilwinde zum Einsatz bringen, benötigen zusätzlich einen Sachkundenachweis über den Umgang mit der Seilwinde. Reinhardshagen, 23. September 2015 HESSEN-FORST Forstamt Reinhardshagen Obere Kassler Str. 27 34359 Reinhardshagen Im Auftrag Gez. Klemens Kahle
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