HESSEN-FORST Forstamt Langen Exposé z u m V erkau f d es Forsthauses Schillerw äldchen i n Rö d ermark, O rt st ei l O b er- Ro d en Der Landesbetrieb HESSEN-FORST verkauft zum nächstmöglichen Zeitpunkt das ehemalige Forsthaus Schillerwäldchen in 63322 Rödermark, Ortsteil Ober-Roden, Forsthausweg 4. Lage: Rödermark liegt in der Mitte zwischen den Städten Frankfurt, Darmstadt und Aschaffenburg. Die nächsten Autobahnanschlüsse sind zehn Kilometer entfernt, der Frankfurter Flughafen etwa 25 Kilometer. Rödermark liegt im Gebiet des Rhein-Main-Verkehrsverbundes und ist aufgrund der günstigen Lage des Bahnhofes Ober-Roden Endstation der S-Bahn-Linie S1 und Station der RMV-Linie 61(Dreieichbahn). Öffentlicher Personennahverkehr: Eine Bushaltestelle befindet sich im angrenzenden Wohngebiet „Breidert“. Der Ober-Rodener Bahnhof ist fußläufig in ca. 20 min zu erreichen. -2- Das Forsthaus liegt am Westrand des Stadtteiles Rödermark-Ober-Roden unmittelbar angrenzend an das Wohngebiet „Breidert“. Allgemeine Informationen zu Rödermark: Die Stadt Rödermark ist 1977 im Zuge der hessischen Gebietsreform aus den Gemeinden Ober-Roden und Urberach gebildet worden. Sie liegt im Landkreis Offenbach, mit Sitz der Kreisverwaltung in Dietzenbach. Die Stadt hat rund 28.000 Einwohner und verfügt über eine ausgewogene Infrastruktur. Rödermark hat zwei Grundschulen in Ober-Roden und Urberach, eine Förderschule und eine integrierte Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, die Oswald-von-Nell-BreuningSchule. Die Gesamtschule ist eine Europaschule. Die Berufsakademie Rhein-Main bietet Studiengänge in Wirtschaft und Wirtschaftsinformatik an. Weiterhin gibt es die Musikschule Rödermark mit mehr als 600 Schülern aller Altersgruppen. In Rödermark sind Weltunternehmen im Bereich Maschinenbau, der Metallveredelung, der Informations- und Kommunikationstechnik, der Chemie, der Einrichtungsbranche und im Handel zu Hause. Standortpflege mit Wirtschaftsförderung und Existenzgründung erfolgt über das städtische InnovationsCentrum. -3- Grundstück: Gemarkung Ober-Roden, Flur 20, Flurstück 71/1 in einer zu verkaufenden Gesamtgröße von 990 m² Das überwiegend ebene und leicht unregelmäßig geschnittene Grundstück stellt sich derzeit als Insellage in einer Waldfläche von Rödermark dar. Die verkehrliche Erschließung mit Ver- und Entsorgungsmedien erfolgt von Nordosten vom Forsthausweg aus. Das Grundstück hat zum Forsthausweg eine Breite von ca. 40 m und eine mittlere Tiefe von ca. 28 m. Die Bundesstraße auf der Westseite ist ca. 30 m vom Gebäude entfernt. Das Gebäude befindet sich im südlichen Bereich des Grundstücks und hat einen nahezu quadratischen Grundriss von ca. 10 m x 10 m. Nordwestlich befindet sich das Nebengebäude. Die Hauptzufahrten zum Grundstück erfolgen jeweils von Nordosten zur Garage und über eine Öffnung im Zaun auf der Ostseite zum benachbarten Waldfestplatz hin. Der Freisitz ist auf der Eingangsseite des Hauses auf der Nordseite in dem abgeschotteten Zwischenbereich zwischen Haupt- und Nebengebäude situiert. Das Grundstück ist zum Forsthausweg mit einem Holzzaun und sonst teilweise mit einem Maschendrahtzaun eingefriedet. Aufgrund der Insellage im Außenbereich wird die öffentliche Erschließung (Zufahrt etc.) im Rahmen des Verkaufs neu geregelt. -4- Ansicht von Nordosten Ansicht von Süden -5- Zimmer OG Badezimmer -6- Küche Treppenhaus -7- Wohngebäude: Baujahr 1959, 6 Zimmer, Küche, Bad, Gesamtwohnfläche ca. 129 m² Erdgeschoss: Wohnzimmer, Büro, Küche, 2 Flure und Windfang Wohnfläche: ca. 61 m² Auf halbem Obergeschoss: Bad/WC, 1 Zimmer Wohnfläche: ca. 19 m² - ohne Maßstab - -8- Obergeschoss: 3 Zimmer, Flur und Abstellraum Wohnfläche: ca. 49 m² Im Dachgeschoss: Bodenraum (nicht gedämmt) Nutzfläche: ca. 26 m² - ohne Maßstab - -9- Keller: Heizungsraum mit Versorgungsanschlüssen, Waschküche und Flur mit Elektroverteilerkasten Nutzfläche: ca. 30 m² - ohne Maßstab - Schnitt: - ohne Maßstab - 10 - Nebengebäude Lagerraum, Raum (mit Holzbefeuerung) und Geräteraum Nutzfläche: ca. 35 m² - ohne Maßstab - - 11 - Beschreibung: Das Forsthaus liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Die baurechtliche Umnutzung zu einer privaten Wohnnutzung ist bei der zuständigen Kreisbaubehörde zu beantragen. Eine mögliche Bebauung richtet sich nach § 35 Baugesetzbuch und den dort genannten privilegierten Nutzungen. Eine mögliche weitere bauliche Ausnutzung des Grundstückes ist nur in Abstimmung mit der Baugenehmigungsbehörde möglich und kann ggf. durch eine Bauvoranfrage geklärt werden. Bei der Liegenschaft handelt es sich um ein 1959 erbautes, teilunterkellertes, zweigeschossiges Einfamilienhaus in Split-Level-Bauweise. Baukonstruktion und Bauausstattung: • Streifen- und Einzelfundamente aus Stampfbeton. • Außen- und Innenwände als Mauerwerkskonstruktion in unterschiedlichen Stärken. • Decken als Stahlbetondecken, zum Dachboden als Holzbalkendecke. • Dach als Satteldach mit zimmermannsmäßigem Dachstuhl und Ziegeleindeckung, keine Dachdämmung vorhanden. • Putzfassade und Holzbekleidung (Nut- und Federbretter). • Treppe als Holzwangentreppe mit Holztrittstufen und Holzgeländer. • Fenster unterschiedlicher Baujahre: Zur Bundesstraße hin überwiegend erneuerte Schallschutzfenster, sonst überwiegend Holzfenster mit Isolierverglasung von 1993. Fensterbänke innenseitig teilweise aus Naturstein, teilweise aus Kunststein (Asbestfaser), außen überwiegend aus Aluminium. Schlagläden und teilweise Holzrollläden. • Innentüren als Röhrenspantüren, Stahlzargen, teilweise Holzzargen, teilweise mit Glasausschnitten. Hauseingangstür als Holztür mit Glasausschnitt und als Holztür aus dem Ursprungsbaujahr. • Bodenbeläge im Erdgeschoss keramisch und als Fertigparkett, im Obergeschoss als Laminat. • Wandbeläge überwiegend tapeziert und gestrichen, in den Feuchtbereichen raumhoch gefliest. Fliesenspiegel im Bereich der Küchenarbeitsplatte. • Wannenbad in 2005 auf mittlerem Standard saniert. • Elektroausstattung auf mittlerem Niveau. Ausreichende Anzahl an Steckdosen und Brennstellen, teilweise Nachinstallation. • Ölzentralheizung von 1993, zentrale Wassererwärmung, Wärmeverteilung über Heizkörper. Erdtank im Garten. Es liegt bedarfsorientierter Energieausweis vor, der für das Gebäude einen Endenergiebedarf von 416 kWh/m² a ausweist. Das Haus wird von Nordwesten aus dem Vorgarten erschlossen, wo sich auch der Freisitz befindet. Ein interner Flur erschließt die Räume des Erdgeschosses und die der übrigen Geschosse. Bei der hier vorliegenden „Split-Level-Bauweise“ sind die Geschosse jeweils um ein halbes Geschoss gegeneinander versetzt. Dies erschwert die übliche Zuordnung der Räume zu einzelnen Geschossen. Der Vorteil dieser Bauweise liegt in dem offenen Raumkonzept mit einer „freistehenden“ Treppe. - 12 - Auf der unteren Ebene befinden sich die Kellerräume des nur teilunterkellerten Hauses. Hier ist ein Raum als solcher gut nutzbar. Der andere Raum ist durch die Heizungsanlage voll ausgenutzt. Auf der Eingangsebene ist nach Westen die Küche mit einem zusätzlich Ausgang zum Nebengebäude gelegen. Diese stellt sich großzügig als Wohnküche von Norden und Westen gut belichtet dar. Auf der Ostseite des Flures befinden sich zwei weitere ausreichend große und natürlich belichtete Räume. Auf der Zwischenebene ist ein nach Westen ausgerichtetes und natürlich belichtetes Wannenbad gelegen, neben dem sich ein nach Süden ausgerichtetes Zimmer befindet. Im Obergeschoss sind drei kleinere Zimmer situiert, die jeweils über ein Fenster natürlich belichtet und belüftet sind. Zwei Räume sind dabei nach Osten ausgerichtet, einer nach Westen. Durch die Dachschräge wird die Nutzbarkeit dabei nur geringfügig beeinträchtigt. Auf dieser Ebene befindet sich auch noch ein kleiner Abstellraum. Auf der obersten Ebene wird ein Bodenraum erschlossen, der sich für einfache Lagerzwecke und Wäschetrocknung eignet. Besichtigung Nutzen Sie die Möglichkeit, sich vor Ort ein eigenes Bild zu machen. Eine Besichtigung ist nach Terminabsprache mit dem Hessischen Forstamt Langen möglich. Kontakt: HESSEN-FORST Forstamt Langen Dieburgerstr. 53 63225 Langen Tel.: 06103/5009-0, Fax: -40, eMail: [email protected] Ansprechpartner ist Herr Kramm (-22) Verkaufsverfahren Kaufpreisangebote werden unter Verwendung des beiliegenden Vordruckes möglichst bis zum 27.11.2015 an die vorstehende Adresse erbeten. Um die notwendige Vertraulichkeit sicherstellen zu können, bitten wir um entsprechende Kennzeichnung des Briefumschlag ("Kaufpreisangebot: Forsthaus Schillerwäldchen"). Nähere Einzelheiten über das Verkaufsverfahren entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Merkblatt. - 13 - HESSEN-FORST Verkaufsbedingungen Die Immobilie wird verkauft wie sie steht und liegt, HESSEN-FORST haftet nicht für etwaige Mängel. Sämtliche mit dem Verkauf der Liegenschaft verbundenen Kosten sowie die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer. Die künftige Nutzung der Immobilie ist im Kaufvertrag zu vereinbaren. Dabei akzeptiert HESSEN-FORST jedwede Nutzungsart, die nach öffentlich-rechtlichen Maßgaben zulässig ist. Bezüglich der öffentlichrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der vom Käufer beabsichtigten Nutzung übernimmt HESSEN-FORST keinerlei Gewährleistung. Der Käufer muss sich hierzu selbst mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen und die erforderlichen Genehmigungen einholen. HESSEN-FORST führt ein für beide Seiten unverbindliches BIETERVERFAHREN durch. Dies funktioniert wie folgt: Die Ausbietung der Immobilie erfolgt in der Presse und im Internet. Alle Interessenten haben nach Terminabsprache mit dem zuständigen Forstamt die Möglichkeit die zum Verkauf angebotene Liegenschaft zu besichtigen. Der Kaufpreis wird vom Verkäufer nicht genannt. Nur die Interessenten bestimmen, welche Angebote sie abgeben. Die Kaufpreisangebote sind für die Kaufinteressenten und den Verkäufer unverbindlich. Schriftliche Kaufpreisangebote, die für beide Seiten unverbindlich sind, nimmt das Forstamt Langen entgegen. Der Termin für die Abgabe der Angebote wird mit dem Exposé bekannt gegeben. Beim Verkauf können nur solche Bieter berücksichtigt werden, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten bieten. Dabei ist insbesondere die gesicherte Finanzierung des Kaufpreises auf Anforderung nachzuweisen. Es ist zweckmäßig, diesen Nachweis bereits mit dem Angebot einzureichen, bzw. ihn auf Abruf bereitzuhalten. Nach der Annahme des Angebotes ist mit HESSEN-FORST der Entwurf eines Kaufvertrages abzustimmen. Daraus kann keinesfalls geschlossen werden, dass es auch tatsächlich zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt. HESSEN-FORST behält sich auch dann unter Berücksichtigung wesentlich erscheinender Umstände, der haushaltsrechtlichen Bestimmungen und sonstiger Verwaltungsvorschriften die freie Entscheidung über den Verkauf vor. Die Wahl eines Notars für die Beurkundung des Rechtsgeschäfts steht dem Käufer innerhalb des Dienstbereiches des Forstamtes Langen zu. Der gesamte Kaufpreis ist - unabhängig von der Umschreibung des Grundstücks im Grundbuch – i. d. R. zwei Wochen nach der Beurkundung des Vertrages fällig. Wird der Kaufpreis nebst etwaigen Verzugszinsen nicht binnen 10 Wochen nach der Beurkundung des Kaufvertrages entrichtet, kann HESSEN-FORST unbeschadet seiner sonstigen Rechte vom Vertrag zurücktreten. Durch den Rücktritt entstehende Kosten trägt der Käufer. Aufgrund der Selbstversicherung des Landes Hessen hat der Käufer ab dem Tag der Übergabe bzw. des Gefahrenübergangs für einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen. Weitere Verkaufsbedingungen können dem Mustervertrag für Grundstücksverkäufe des Landesbetriebes HESSEN-FORST entnommen werden. Dieser ist beim Forstamt Langen erhältlich oder kann dort eingesehen werden. - 14 - (Vorname, Name) (Straße, Hausnummer) (Tel.Nr.) (PLZ, Wohnort) den (Datum) HESSEN-FORST Forstamt Langen Dieburgerstr. 53 Vom Forstamt auszufüllen !! 1. Eingangsdatum 2. Angebot-Nr.: 63225 Langen 3. Vom Ergebnis benachrichtigt am 4. Bemerkung(en): Kaufpreisangebot für das Forsthaus Schillerwäldchen in Rödermark-Ober-Roden (Bitte beachten Sie die Anmerkungen!) Für das zum Verkauf angebotene bebaute Grundstück sowie unbebaute Grundstück bebaute Grundstück unbebaute Grundstück biete ich €, in Worten " Euro". Der Inhalt der vom Hessischen Forstamt Langen herausgegebenen Information sowie die gültigen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen sind mir bekannt. Es ist mir auch bekannt, dass dieses schriftliche Kaufpreisangebot für beide Seiten unverbindlich ist. Ich erkläre, dass ich zur fristgemäßen Finanzierung meines Kaufpreisangebotes bereit und in der Lage bin. Hierzu habe bzw. werde ich auf Anforderung innerhalb einer Woche einen entspr. aussagekräftigen Nachweis erbringen*. einen entspr. aussagekräftigen Nachweis beigefügt. ............................................... (Unterschrift) Anmerkungen: 1. Kaufpreisangebote sind zahlenmäßig zu beziffern, unvollständige oder unpräzise Angaben (z. B. fünfzigtausend über Höchstgebot) 2. 3. 4. 5. 6. 7. sind von der Wertung ausgeschlossen. Das in Ziffern abgegebene Angebot ist stets in Worten zu wiederholen. Evtl. Streichungen und Änderungen des Angebotes müssen zweifelsfrei sein. Erläuterungen und Ausführungen zum Preisangebot sind handschriftlich unter "Bemerkungen" auf der Umseite zu machen. Das Kaufpreisangebot ist mit eigenhändiger Namensunterschrift zu versehen. Die freie Entscheidung über den Verkauf durch das Land Hessen bleibt vorbehalten. Weitere wichtige Hinweise enthalten das Exposé und die Verkaufsbedingungen.
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