Hausordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. Das Zusammenleben in der Schule und der Gesellschaft beruht auf gegenseitigem Vertrauen, Mitverantwortung, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme. Die Schüler und Schülerinnen haben sowohl die Anweisungen der Lehrkräfte als auch der Hauswarte zu befolgen. In sämtlichen Räumen des Oberstufenzentrums ist das Rauchen untersagt. Für alle Schüler und Schülerinnen gilt auf dem Schulareal und an Schulanlässen Tabak-, Alkohol- und Drogenverbot. Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist auf dem Schulareal und an Schulanlässen untersagt. Elektronische Geräte (z.B. Mobiltelefon, MP3-Player, Discman…) dürfen nicht sichtbar getragen werden und müssen auf dem Schulareal und an Schulanlässen ausgeschaltet sein. Das Benützen solcher Geräte bedarf der ausdrücklichen Bewilligung einer Lehrperson. Die Schülerinnen und Schüler erscheinen in angemessener Kleidung in der Schule. Nicht toleriert werden z.B. aufreizende Kleidung, Kleideraufschriften mit rassistischen, sexistischen, Drogen und Gewalt verherrlichenden Aussagen, Kampf- und Army-Bekleidung, Kopfbedeckungen im Schulzimmer. Die Schüler erscheinen rechtzeitig, jedoch frühestens 15 Minuten vor Lektionsbeginn auf dem Schulareal und begeben sich sofort nach Schulschluss auf den Heimweg. Ausnahmen bewilligen die Klassenlehrkräfte. Das Schulhaus darf frühestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden. Es ist nicht erlaubt, in den Veloraum hinein- und aus diesem hinauszufahren. Mofaparkplätze stehen nur Schülern und Schülerinnen aus den äusseren Rhoden sowie aus Wienacht zur Verfügung. Die Schulleitung weist auf Gesuch hin die Plätze zu. Das Verlassen des Schulareals während der Pause und in Freistunden bedarf einer Bewilligung. Die Schuhe sind beim Betreten des Hauses sorgfältig zu reinigen. Jugendlichen ist es auf dem ganzen Schulareal verboten, Kaugummi zu kauen. Süsse Getränke dürfen im Schulhaus nicht konsumiert werden. Ausnahmen bewilligt die Schulleitung. Lärm stört den Schulbetrieb. Im Schulhaus wird kein Schreien, Pfeifen, Rennen und Stossen geduldet. Die Schüler und Schülerinnen verbringen die Pause im Freien, wenn nichts anderes bestimmt wird. Freistunden und Wartezeiten sind Gelegenheiten, Aufgaben zu lösen. Die Klassenlehrkräfte bezeichnen die Arbeitsräume. Schul- und Sporttaschen sind in den Gängen geordnet abzulegen. Unordnung auf dem Schulareal ist zu vermeiden; Abfälle gehören in die aufgestellten Behälter. Für mutwillige Beschädigungen und Verschmutzungen haften die Schuldigen. Sie haben zudem Disziplinarmassnahmen zu gewärtigen. Fundgegenstände nehmen die Hauswarte entgegen. Geldbeträge und Wertsachen gehören nicht in die Kleidungsstücke, die in den Gängen hängen; die Schule übernimmt dafür keine Haftung. Nebenräume (Bibliothek, Aula, Turnhalle, Labor, Biologieraum, Informatik, Werkstätten, Materialräume) dürfen nur in Begleitung oder im Auftrag einer Lehrkraft betreten werden. Die Benutzung der Computer-Anlagen bedarf der Bewilligung einer Lehrkraft. Mobiltelefone müssen während der Unterrichtszeit und an Schulanlässen ausgeschaltet sein. Ausnahmen bedürfen einer Bewilligung. Schüleranlässe im Oberstufenzentrum bedürfen der Bewil¬ligung der Schulleitung. Bei Verstössen gegen die Hausordnung werden Disziplinarmassnahmen nach Art. 12ff Verordnung über den Volksschulunterricht in Aussicht gestellt.
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