Hausordnung

Hausordnung
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Das Zusammenleben in der Schule und der Gesellschaft beruht auf
gegenseitigem Vertrauen, Mitverantwortung, Hilfsbereitschaft und
Rücksichtnahme.
Die Schüler und Schülerinnen haben sowohl die Anweisungen der
Lehrkräfte als auch der Hauswarte zu befolgen.
In sämtlichen Räumen des Oberstufenzentrums ist das Rauchen
untersagt.
Für alle Schüler und Schülerinnen gilt auf dem Schulareal und an
Schulanlässen Tabak-, Alkohol- und Drogenverbot.
Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist
auf dem Schulareal und an Schulanlässen untersagt.
Elektronische Geräte (z.B. Mobiltelefon, MP3-Player, Discman…)
dürfen nicht sichtbar getragen werden und müssen auf dem
Schulareal und an Schulanlässen ausgeschaltet sein. Das Benützen
solcher Geräte bedarf der ausdrücklichen Bewilligung einer
Lehrperson.
Die Schülerinnen und Schüler erscheinen in angemessener Kleidung
in der Schule. Nicht toleriert werden z.B. aufreizende Kleidung,
Kleideraufschriften mit rassistischen, sexistischen, Drogen und
Gewalt verherrlichenden Aussagen, Kampf- und Army-Bekleidung,
Kopfbedeckungen im Schulzimmer.
Die Schüler erscheinen rechtzeitig, jedoch frühestens 15 Minuten
vor Lektionsbeginn auf dem Schulareal und begeben sich sofort nach
Schulschluss auf den Heimweg. Ausnahmen bewilligen die
Klassenlehrkräfte. Das Schulhaus darf frühestens 5 Minuten vor
Unterrichtsbeginn betreten werden.
Es ist nicht erlaubt, in den Veloraum hinein- und aus diesem
hinauszufahren.
Mofaparkplätze stehen nur Schülern und Schülerinnen aus den
äusseren Rhoden sowie aus Wienacht zur Verfügung. Die
Schulleitung weist auf Gesuch hin die Plätze zu.
Das Verlassen des Schulareals während der Pause und in Freistunden
bedarf einer Bewilligung.
Die Schuhe sind beim Betreten des Hauses sorgfältig zu reinigen.
Jugendlichen ist es auf dem ganzen Schulareal verboten, Kaugummi
zu kauen.
Süsse Getränke dürfen im Schulhaus nicht konsumiert werden.
Ausnahmen bewilligt die Schulleitung.
Lärm stört den Schulbetrieb. Im Schulhaus wird kein Schreien,
Pfeifen, Rennen und Stossen geduldet.
Die Schüler und Schülerinnen verbringen die Pause im Freien, wenn
nichts anderes bestimmt wird.
Freistunden und Wartezeiten sind Gelegenheiten, Aufgaben zu
lösen. Die Klassenlehrkräfte bezeichnen die Arbeitsräume.
Schul- und Sporttaschen sind in den Gängen geordnet abzulegen.
Unordnung auf dem Schulareal ist zu vermeiden; Abfälle gehören in
die aufgestellten Behälter.
Für mutwillige Beschädigungen und Verschmutzungen haften die
Schuldigen. Sie haben zudem Disziplinarmassnahmen zu gewärtigen.
Fundgegenstände nehmen die Hauswarte entgegen.
Geldbeträge und Wertsachen gehören nicht in die Kleidungsstücke,
die in den Gängen hängen; die Schule übernimmt dafür keine
Haftung.
Nebenräume (Bibliothek, Aula, Turnhalle, Labor, Biologieraum,
Informatik, Werkstätten, Materialräume) dürfen nur in Begleitung
oder im Auftrag einer Lehrkraft betreten werden.
Die Benutzung der Computer-Anlagen bedarf der Bewilligung einer
Lehrkraft.
Mobiltelefone müssen während der Unterrichtszeit und an
Schulanlässen ausgeschaltet sein. Ausnahmen bedürfen einer
Bewilligung.
Schüleranlässe im Oberstufenzentrum bedürfen der Bewil¬ligung der
Schulleitung.
Bei Verstössen gegen die Hausordnung werden
Disziplinarmassnahmen nach Art. 12ff Verordnung über den
Volksschulunterricht in Aussicht gestellt.