01 Hausordnung von A–Z

Schulleitung
Hausordnung von A bis Z
Hausordnung von A bis Z
Stand 07.07.2015
Die Schule ist für Lehrer- und Schülerschaft während vieler Stunden eines Tages Lebensraum. Der Umgang
mit Menschen und Dingen widerspiegelt die Lebenseinstellung jedes einzelnen. Sie sollte in erster Linie von
der Achtung des anderen und der Sorge für die Sachen, mit denen jeder zu tun hat, geprägt sein.
Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und Toleranz schaffen ein Klima, in dem man sich wohl fühlt. Dieses Wohlbefinden erhöht die Lernbereitschaft und verbessert die Lernleistung.
Damit dies gewährleistet werden kann, erlässt die Schulleitung folgende Hausordnung.
Verstösse gegen die Hausordnung können mit Strafarbeit bis hin zu Bussen geahndet werden.
A
ANSTAND und gegenseitige Rücksichtnahme sind die entscheidenden Voraussetzungen dafür, dass
das Zusammenleben an einer Schule möglich ist. Die Hausordnung soll nur den Rahmen geben: Sie soll
einerseits den einzelnen möglichst wenig einschränken und anderseits dazu beitragen, dass diese Freiheit des
einzelnen nicht zum Schaden der Gemeinschaft missbraucht wird. Darüber hinaus gelten die Anstandsnormen
der Gesellschaft.
ALKOHOL UND DROGEN sind auf dem gesamten Schulareal und während des ganzen Schultages
sowie auf schulischen Veranstaltungen ausserhalb des Campus` verboten.
B
BAHN und BUS: In der Masse neigen die Menschen dazu, zu tun, was sie allein nie tun würden. Die
Kantonsschüler und -schülerinnen sind privilegiert, eine besondere Ausbildung zu bekommen, welche alle
steuerzahlenden Einwohner des Kantons finanzieren. Die Mitbenützer von Bahn und Postauto erwarten gerade
deshalb in besonderem Masse Rücksicht.
BETRUG: Wer in einer Prüfung betrügt, ein Plagiat oder eine Arbeit nicht termingerecht abgibt, hat
mindestens mit Notenabzug, Arbeitsleistungen und einer Ermahnung der Abteilungsleitung zu rechnen.
C
CHAOTISCHE Zustände durch weggeworfene Pet-Flaschen und alle anderen Picknick-Abfälle wollen
wir bewusst vermeiden. Falls das einmal von einem Lernenden vergessen wird, räumen Mitschüler und -schülerinnen diese Dinge weg. Die Pet-Flaschen werden in speziellen Behältern gesammelt und dem Recycling
zugeführt.
D
DIES und DAS wird in dieser Hausordnung geregelt. Überleg dir selbst, was noch zu bestimmen ist.
Wenn wir etwas vergessen haben oder wenn dich etwas stört, wende dich an eine Lehrperson oder an die
Schulleitung.
DISZIPLIN: Verstösse gegen die Hausordnung und das Schulreglement können durch die Lehrpersonen, die Abteilungsleitungen und die Schulleitung geahndet werden. Als Strafmassnahmen sind u.a. Strafarbeit, mündliche und schriftliche Ermahnung, Wegweisung aus dem Unterricht, Disziplinarbussen oder Ausschluss aus der Schule vorgesehen.
E
ESSEN und TRINKEN: Das Verzehren von Lebensmitteln ist nur in den Foyers der Aula und der
Arche, im Olymp und in der Mensa erlaubt. Schulzimmer sind Arbeitsräume und dienen nicht der Verpflegung.
In besonderen Situationen können Lehrpersonen Abweichungen gestatten. Die Mensa ist für jene reserviert,
welche dort Getränke und Esswaren kaufen. Den Anordnungen der Mensaleitung ist Folge zu leisten.
ELEKTRONISCHE GERÄTE dürfen im Unterricht auf Anweisung der Lehrenden benutzt werden, ansonsten dürfen sie bis zum Ende der Lektion eingezogen werden.
F
FREIZEITAUFENTHALT: Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule benutzen den Spielplatz
neben der Aula. Der Olymp ist für die Lernenden des Gymnasiums, der BFS W und der FMS reserviert. Sie
reinigen den Olymp selber, wenn nicht, wird er geschlossen.
FUNDGEGENSTÄNDE sind auf dem Sekretariat abzugeben.
G
GELEGENHEITSDIEBE: Schütze dich vor Diebstahl, indem du nie Wertgegenstände oder deinen
Geldbeutel in der Mappe oder in der Jacke herumliegen lässt.
GELDSPIELE: Spiele (z.B. Poker) um Geld sind auf dem Schulareal nicht gestattet.
H
HAFTUNG für Beschädigungen: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer haften für selbstverschuldete Beschädigungen am Schulgebäude und an den dazugehörenden Einrichtungen. Schäden – ob
selbstverschuldet oder nicht – sind der Leitung Zentrale Dienste oder einem Hauswart zu melden.
HILFE: Missgeschicke und Probleme entstehen überall, wo Menschen zusammenleben. Personal,
Lehrpersonen und Schulleitung haben bei Schwierigkeiten ein offenes Ohr.
HAUSWARTE: Unser Reinigungspersonal ist auf die Mithilfe aller angewiesen. Ihre Arbeit wird erleichtert, wenn Abfälle konsequent entsorgt werden. Wir sind keine Klassengesellschaft mit Menschen, welche den
Abfall liegen lassen, und solchen, welche ihn wegräumen.
I
INFORMATIONEN und Mitteilungen an die Schülerschaft werden per Wochenmail verschickt oder an
den Anschlagbrettern ausgehängt. Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich täglich (auch über
ihren E-Mail-Account) zu informieren.
Informationen und Mitteilungen von Seiten der Schülerschaft können in der Arche angeschlagen werden. Sie tragen das Datum und den Namen des oder der Verantwortlichen und müssen im Sekretariat abgestempelt werden. Für das Verteilen von Flugblättern, Zeitungen usw. ist eine Bewilligung der Schulleitung einzuholen. Die Gebäude und insbesondere die Eingangstüren dürfen nicht plakatiert werden.
K
KLASSENBUCH: Das Klassenbuch wird elektronisch geführt. Krankmeldungen müssen vor 08.30 Uhr
per E-Mail an die Klassenlehrperson erfolgen.
L
LERNEN: Zwischenstunden und Randzeiten sollen für das Lernen genutzt werden können. Dazu ste-
hen spezielle Schülerarbeitsräume zur Verfügung.
Bei Lernschwierigkeiten helfen die Lehrpersonen und die Schulleitung weiter. Auch Herr Rémy Klaus
hilft in solchen Fällen gerne weiter, er ist jeden Montag an der Schule. (Anmeldung nötig)
M
MEDIATHEK. Multifunktionaler Ort für Mediengebrauch, aber kein Handyforum, keine Spielhölle, keine
Müllhalde und kein Restaurant. Essen und Trinken sind untersagt!
N
NICHTRAUCHENDE erwarten von den Raucherinnen und Rauchern Rücksicht. Nichtraucher sind alle
Lernenden der 3. Klassen (9. Schuljahr). Ihnen ist das Rauchen auf dem gesamten Schulareal untersagt.
O
ÖFFNUNGSZEITEN:
Schulhäuser:
während der offiziellen Schulzeit
Verwaltung/Sekretariat/Rektorat: gemäss Informationstafel
P
PSYCHOLOGISCHE BERATUNG / BETREUUNG: Jeweils am Montag steht der Psychologe Rémy
Klaus Lernenden mit persönlichen oder schulischen Problemen für eine Beratung zur Verfügung. Die Anmeldemodalitäten sind im Aushangkasten angeschlagen.
Q
QUERFLÖTE und andere Musikinstrumente erfordern fleissiges Üben. Dafür stehen Musikzimmer zur
Verfügung, sofern sie nicht durch Unterricht belegt sind.
R
RÜCKSICHT: Jede Gemeinschaft verlangt von ihren Mitgliedern Rücksichtnahme. Wir erwarten Verständnis und Toleranz gegenüber denjenigen, die innerhalb oder ausserhalb des Unterrichts lernen. Laute
Unterhaltungen vor den Unterrichtszimmern wirken als Störquellen.
RAUCHFREIES AREAL: Das gesamte Areal der Kantonsschule ist rauchfrei. Für Rauchende sind an
den Eingängen zum Areal Zonen mit genügend Aschenbechern bezeichnet. Zigarettenstummel sind in den bereitgestellten Aschenbechern und zu entsorgen.
S
SAUBERKEIT UND ORDNUNG: Die Lernenden und Lehrenden halten das Mobiliar, die Räume sowie
die gesamte Infrastruktur sauber.
SCHULZIMMER: Einrichtungen und Anlagen verlangen von allen einen sorgfältigen Umgang. Apparate müssen vorschriftsgemäss verwendet werden. In Schulzimmern und auf Aussenanlagen stehen Abfallbehälter bereit; Stühle und Tische sind Arbeitsplätze, die nicht für "künstlerische Erstlingswerke" missbraucht
werden dürfen.
SCHLIESSEN: Nicht belegte Unterrichtsräume sowie die Schränke mit elektronischen Geräten sind
stets abzuschliessen. Beamer, Verstärker, elektrische Apparate und Lichter sind bei Verlassen des Zimmers
ausgeschaltet.
SPIEL: Im überdeckten Eingangsbereichen vor der Arche ist Tischtennis erlaubt. Häki Säki sind verboten um Flecken und Schäden an Wänden und Decken zu vermeiden.
T
TABLETTEN, Tinkturen oder Verbandmaterial sind in beschränktem Masse bei den Biologielehrpersonen oder auf dem Sekretariat erhältlich. Wenn notwendig, ist der Schularzt im Postgebäude aufzusuchen.
U
UNFÄLLE während der Schulzeit und auf dem Schulweg sind nicht gedeckt. Kosten, welche durch die
ärztliche Behandlung entstehen, werden durch die private Krankenkasse bezahlt.
V
VERKEHR: Das Schulareal muss verkehrsfrei gehalten werden. Die Kantonsschule verfügt über keine
öffentlichen Parkplätze. Für besondere Ausnahmen stehen zwei Besucherplätze am Eingang des Areals zur
Verfügung (Parkkarten hierfür sind im Sekretariat zu beziehen). Die Parkplätze ausserhalb des Areals werden
durch die Zentralen Dienste jahrweise vermietet. Weitere Parkplätze stehen auf dem Spitzacker zur Verfügung.
Mofas, Roller und Fahrräder werden im Veloraum der “Arche“ oder dem Unterstand abgestellt. Aus Umweltschutzgründen ist es erwünscht, dass die öffentlichen Verkehrsmittel benützt werden.
W
WEIN, Bier und andere alkoholische Getränke, sowie die gesamte Palette an illegalen Suchtmitteln
dürfen weder eingeführt noch auf dem Schulareal konsumiert werden.
X
XAVER ist in finanziellen Schwierigkeiten. Das Geld, welches ihm die Eltern zur Verfügung stellen,
reicht einfach nicht für Fahrkosten, Essen, Bücher und ein wenig Sackgeld. Xaver kann sich beim Klassenlehrer bzw. bei der Klassenlehrerin oder beim Rektor melden. Sie werden ihm weiterhelfen.
Y
YVONNE lernt und lernt, doch in der Klausur fällt ihr das Gelernte nicht mehr ein. Zudem schleichen
sich viele Flüchtigkeitsfehler ein. Yvonne wendet sich an einen Lehrer, an eine Lehrerin, die Abteilungsleitung
oder an den Rektor. Im Gespräch können Schwierigkeiten erkannt und Lösungen eingeleitet werden.
Z
ZIMMERTAUSCH: Die Zimmerordnung ist einzuhalten. Zimmerverschiebungen und -tausch sind nur
mit Bewilligung der Schulleitung erlaubt und müssen der Leitung Zentrale Dienste zwecks Anpassung des
Stundenplans gemeldet werden.
ZU GUTER LETZT wissen wir, dass sich die meisten Menschen auch ohne Hausordnung zu benehmen wissen. Für die wenigen, welche das noch lernen müssen, ist diese Hausordnung erlassen worden.
Trogen 07.07.2015
Rechtliche Grundlagen:
Art. 31 MHG
Art. 29 und Art. 31 des Schulreglements der Kantonschule Trogen