Hausordnung Das Miteinander der am Schulleben des Henfling-Gymnasiums Beteiligten wird durch den Kodex Henflingianus und dessen Anlagen geregelt. Die Hausordnung regelt ergänzend folgende Punkte: I. Allgemeine Verhaltensregeln 1. Über die Zulassung von Anschlägen und Plakaten im Schulbereich entscheidet der Schulleiter. 2. Ungenehmigte Sammlungen (Werbungen, Verteilung von Druckschriften an Schüler), Warenhandel und Geschäfte aller Art (ausgenommen Versorgung durch zugelassene Anbieter) sind im Schulhaus verboten. 3. Fundsachen werden im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben, um dort 8 Wochen aufbewahrt zu werden. II. Vor und nach dem Unterricht 1. Ab 7.10 Uhr können sich die Schüler zu den Unterrichtsräumen begeben. Diese werden um 7.15 Uhr von den unterrichtenden Lehrern aufgeschlossen. 2. Während des Unterrichts und während der Pausen darf das Schulgrundstück ohne erteilte Genehmigung nicht verlassen werden. Dieses gilt nicht für die Mittagspause und in der großen Pause für die Schüler der Klassenstufen 10-12. III. Verhalten im Schulgebäude und in den Unterrichtsräumen 1. Erscheint die erwartete Lehrkraft nicht oder nicht rechtzeitig zum Unterricht, so muss der Klassensprecher bzw. sein Stellvertreter nach einer Wartezeit von max. 5 Minuten die Schulleitung verständigen. 2. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Alle müssen auf Hygiene achten! 3. Das Rutschen, Rennen, Stoßen, Ballspielen usw. auf Fluren und Treppen, das Hinüberbeugen über das Geländer sowie das Hinausbeugen aus den Fenstern und das Sitzen auf den Fensterbänken ist verboten. IV. Pausen- und Wartezeiten 1. Große Pause: Die Schüler der Klassenstufen 5 - 9 verlassen unmittelbar nach der 3. Stunde den Raum und begeben sich zur Hofpause! Bei schlechtem Wetter bleiben die Schüler im Unterrichtsraum. Die Information dazu wird über den Schulfunk bekanntgegeben. Die Fachlehrer der 3. Std. sorgen dann für die Beaufsichtigung. Schüler ab der Klassenstufe 10 können sich während der Pausen in den Räumen Aufhalten oder gegen Vorzeigen des Personalausweises oder eines aktuellen Schülerausweises das Schulgelände über die Haupteingänge (A-Gebäude und Atrium) verlassen. 2. Freistunden: - Schüler der Stufen 5 und 6 halten sich im Schulgelände bzw. in Räumen auf. Das Verlassen des Schulgeländes ist nur mit einer Aufsichtsperson möglich. - Für die Schüler der Stufen 7 und 8 ist der Aufenthaltsbereich durch die Spielund Sportflächen hinter der Grundschule erweitert. - Ab Klassenstufe 9 ist der Aufenthalt in Freistunden nach individuellem Bedürfnis auch außerhalb des Schulgeländes möglich. - Die Klassen 11 und 12 dürfen sich prinzipiell in Freistunden ohne Einschränkung im Schulhaus und -gelände und außerhalb bewegen. V. Verhalten bei Gefahren und Unfällen 1. Jeder hat darauf zu achten und dafür zu sorgen, dass Gefahren und Unfälle verhindert werden! 2. Unfälle, Verletzungen oder andere Schäden sind ohne Rücksicht auf deren Ausmaß unverzüglich dem unterrichtenden bzw. Aufsicht führenden Lehrer oder der Schulleitung mitzuteilen. 3. Bei drohenden Gefahren (Feuer o. Ä.) sind diese sofort nach Feststellung dem Schulleiter, einem anderen erreichbaren Lehrer bzw. dem Hausmeister zu melden. 4. Bei Alarm ist das Schulgebäude auf den vorgeschriebenen Fluchtwegen (siehe Fluchtwegepläne und Alarmplan) schnell und diszipliniert zu verlassen und sich zu dem Sammelplatz vor der Multihalle zu begeben. 5. Es ist wünschenswert, dass mit Rücksicht auf andere Personen übertragbare Krankheiten der Schulleitung gemeldet werden. VI. Das Nichtbefolgen der Hausordnung kann zur Einleitung von Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen führen. ………………………………………… Schulleiter Stand: 25.09.2015 ………………………………. Schulkonferenz
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