Schulordnung 2015 Teil 1

Schulordnung
der Schule Fislisbach
Stand: August 2015
1. Schulweg
1.1. Die SchülerInnen haben den kürzesten und sichersten Schul- bzw. Heimweg zu
wählen.
1.2. Die Schulanlage kann von allen ortsansässigen SchülerInnen zu Fuss erreicht werden. Die
Schulpflege bittet die Eltern aus Gründen der Verkehrssicherheit, ihre Kinder nicht mit dem
Fahrrad oder Mofa in die Schule zu schicken und lehnt jede Haftung für Schäden an Fahrrädern
und Mofas ab. Mofafahrer haben einen Helm zu tragen.
Wir sind froh, wenn Eltern ihr Kind nicht mit dem Auto in die Schule führen, bzw. von der Schule
abholen.
2. Schulgebäude
2.1. Die Schulgebäude dürfen frühestens 5 Minuten vor Schulbeginn (beim ersten Läuten) betreten
werden.
2.2. Die Schüler haben in den Klassenzimmern Finken zu tragen.
3. Pause
3.1. In den grossen Pausen haben alle SchülerInnen das Schulhaus zu verlassen. Die 5Minutenpausen sind grundsätzlich für das Wechseln der Schulzimmer und das Aufsuchen der
Toiletten vorgesehen. Das Verlassen der Schulhäuser ist nur mit Erlaubnis der Lehrkräfte
gestattet.
3.2. Spiele, welche die MitschülerInnen gefährden insbesondere Rollschuh- und Rollbrettfahren,
sind nicht erlaubt.
3.3. Das Schulareal darf während der Pausen nicht verlassen werden.
3.4. Schneeballschlachten sind nur auf der Spielwiese und den roten Plätzen erlaubt.
3.5. Auf dem Pausenplatz Leematten 1 sind während der grossen Pause am Vormittag immer zwei,
am Nachmittag eine Aufsichtsperson. Sie sollen bei Problemen um Hilfe gebeten werden.
4. Turnhalle
4.1. Die Turnhalle darf nur auf Anweisung der Lehrkraft betreten werden.
4.2. Geturnt wird in sauberen Turnschuhen.
5. Arealbenützung
5.1. Für die Zufahrt zum Schulareal sind die Verkehrssignalisationen zu beachten.
5.2. Die Plätze sind zum Spielen insbesondere fürs Rollbrettfahren frei:
- an Schulnachmittagen ab 17.15 Uhr
- am Mittwochnachmittag und an schulfreien Tagen
5.3. Das Fahren mit Kick- und Waveboards auf dem Schulareal wird bis auf Weiteres gestattet;
sollte das Verhalten der SchülerInnen Grund zur Beanstandung geben, könnte ein Verbot
erlassen werden. Die Kick-Boards sind auf eigene Verantwortung ausserhalb der Schulgebäude
an den dafür gekennzeichneten Stellen zu deponieren. Für den Schul- bzw. Heimweg empfiehlt
die Schulpflege den Eltern Unfall- und Haftpflichtversicherungsfragen bei ihrer Versicherung
abzuklären.
5.4. Elektronische Geräte wie Handys sind beim Betreten des Schulareals auszuschalten und bis
zum Verlassen der Schulanlage in der Schultasche zu verräumen.
6. Allgemeines
6.1. Das Betreten der Rabatten ist untersagt.
6.2. Bei böswilligen Beschädigungen von Anlagen, Einrichtungen oder Geräten haften die Eltern des
fehlbaren Schülers / der fehlbaren Schülerin.
6.3. Lehrerschaft und Hauswarte haben das Recht, fehlbare SchülerInnen zurechtzuweisen. Die
Bestrafung wird durch die Lehrkraft, die Schulleitung oder die Schulpflege veranlasst.
6.4. Liegengebliebene Gegenstände können beim Hauswart bis zum Quartalsende abgeholt
werden. Später wird darüber verfügt.
6.5. Jeder Schüler / jede Schülerin hat Sorge zu allen Schulanlagen zu tragen und sich auch um
Ordnung und Sauberkeit zu bemühen. Das Herumspucken gilt als Verstoss.
6.6. Das Betreten der Flachdächer der Schulgebäude ist verboten. Bei Unfällen wird jede Haftung
abgelehnt.
6.7. Der Konsum jeglicher Suchtmittel auf dem Schulareal ist untersagt.
6.8. Angemessenes Benehmen wird von allen erwartet.
6.9. Wenn eine Lehrperson eine Viertelstunde nach Unterrichtsbeginn nicht erscheint und die Klasse
nicht weiss, was los ist, erkundigen sich die SchülerInnen bei der Schulleitung, dem Sekretariat
oder einer andern Lehrperson. Es wird nicht einfach wegmarschiert.
Diese Weisungen basieren auf den Grundlagen der kantonalen Verordnung über die Volksschule.
Diese Schulordnung wird am Schulanfang allen SchülerInnen ausgeteilt und in der Klasse
besprochen.