Schulordnung

Schulordnung
Liebe Eltern
Damit sich alle in unserer Schulhausgemeinschaft wohl fühlen können, erlassen Schulpflege,
Schulleitung und Lehrerschaft die folgende Schulordnung. Sie stützt sich auf das derzeit gültige
Schulgesetz des Kantons Aargau und die Verordnung über die Volksschule. Sie wird allen Eltern
zu Beginn der Schulzeit ihrer Kinder abgegeben, mit der Bitte um Aufbewahrung.
Der an die Kinder gerichtete Teil der Schulordnung wird im Unterricht thematisiert.
Verstösse gegen diese Ordnung werden von den Lehrpersonen, vom Hauswart, von der
Schulleitung oder der Schulpflege bestraft.
Anmerkung: Mit „Schulkinder“ sind alle Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse gemeint.
Schulweg
Die Schulkinder haben sich auf dem kürzesten Weg zur Schule und wieder nach Hause zu
begeben und sich dabei an die Verkehrsregeln zu halten. Sie sollen möglichst selbstständig und
zu Fuss zur Schule kommen. Falls Kinder in dringenden Ausnahmefällen mit dem Auto in den
Kindergarten oder die Schule gebracht, bzw. von dort abgeholt werden, steht nur der Parkplatz
neben der Mehrzweckhalle zur Verfügung. Das Befahren des Pausenplatzes ist verboten.
Den Schulweg mit dem Velo zurücklegen ist nur mit einer Bewilligung erlaubt.
Die Eltern schicken ihre Kinder so zur Schule, dass sie rechtzeitig und maximal 15 Minuten vor
Schulbeginn beim Schulhaus eintreffen.
In der Winterzeit ist das Tragen der Leuchtweste obligatorisch, in der Sommerzeit freiwillig.
Pause
Die Eltern achten bei ihren Kindern auf ein gesundes Znüni. Eine ausgewogene Ernährung liefert
die nötige Energie und fördert die Leistungsbereitschaft.
Auf dem Schulareal sind während den Schulzeiten (siehe unten) Sport- und Spielfahrzeuge
(Trottinett, Kickboard, Rollbretter u.a.) nur an den Bewegungstagen erlaubt.
Benützung des Schul- und Kindergartenareals
Ausserhalb der Schulzeit ist die Benützung des Schul- und Kindergartenareals als Spielplatz
gestattet. (Schulzeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.20 ausser Mittwochnachmittag)
Der Spielplatz neben der Mehrzweckhalle kann jederzeit benützt werden. Wir bitten die
Erwachsenen, während der Schulzeit nicht auf dem Spielplatz und dem Schulhausareal zu
rauchen.
Bei schlechten Bodenverhältnissen kann der Hauswart die Wiese sperren.
Für das Verhalten auf dem Schulareal während der Pause gelten die Pausenregeln (siehe
Anhang).
Gebäude / Mobiliar / Schulmaterial
Die Kinder tragen im Schulhaus Hausschuhe. Der Zutritt zum LehrerInnenzimmer und
Schulleitungszimmer ist nur Lehrpersonen oder Personen gestattet, die direkt am Schulbetrieb
beteiligt sind.
Die Turnhalle ist barfuss oder mit sauberen Turn- oder Geräteschuhen zu betreten, deren Sohlen
keine Spuren hinterlassen.
Gebäude, Mobiliar und Schulmaterial sind mit Sorgfalt zu behandeln. Das Schulmaterial
transportieren die Kinder in einem geeigneten Schulthek oder Rucksack. Beschädigtes oder
verlorenes Schulmaterial ist zu bezahlen bzw. zu ersetzen. Dazu gehören auch Leuchtwesten.
Elektronische Geräte
Elektronische Unterhaltungsgeräte wie MP3-Player oder Gameboys sowie Handys sind auf dem
gesamten Schulareal und somit auch im Schulhaus verboten.
Fundgegenstände
Fundgegenstände werden in einem Korb im Eingangsbereich des Schulhauses aufbewahrt.
Jeweils am Ende des Semesters werden die nicht abgeholten Fundgegenstände entsorgt.
Absenzen und Urlaub
Bitte melden Sie ihr Kind am Vortag oder am Morgen vor dem Unterricht bei der
Klassenlehrperson ab, wenn es wegen Krankheit den Unterricht nicht besuchen kann.
Informieren Sie die Klassenlehrperson schriftlich und rechtzeitig mit dem Formular für Absenzen
und Urlaub, wenn ihr Kind den Unterricht wegen einem Arzttermin o.ä. nicht besuchen kann oder
Sie für ihr Kind den Paragraphen 38 beziehen wollen. Arzt- und Zahnarztbesuch sind soweit
möglich auf die schulfreie Zeit zu legen.
Das Urlaubsreglement regelt alle Urlaube und Absenzen. Gesuche müssen mit dem vollständig
ausgefüllten Formular für Absenzen und Urlaube fristgerecht eingereicht werden.
Unfälle
Laut Krankenversicherungsgesetz (KVG) sind die Schulkinder bei Unfällen auf dem Schulweg, im
Unterricht oder bei Schulveranstaltungen durch die private Krankenkasse versichert. Selbstbehalt
und Franchisen der Krankenkassen gehen zu Lasten der Verunfallten bzw. deren Eltern.
Rechte der Schulkinder und Eltern
Die Schulkinder haben das Recht, von ihren Lehrpersonen und der Schulleitung in schulischen
Sachfragen sowie persönlichen Angelegenheiten und Problemen angehört zu werden. Die Eltern
haben das Recht, Schulprobleme ihrer Kinder mit den betreffenden Lehrpersonen zu besprechen.
Meinungsverschiedenheiten zwischen Eltern und Lehrpersonen sollen durch direkte Gespräche
behoben werden. Kommt keine Einigung zustande, wird die Schulleitung hinzugezogen. Erst in
letzter Instanz wird der Fall der Schulpflege vorgelegt.
Schulpflege, Schulteam und Schulleitung
Mülligen, Ende März 2010
2. aktualisierte Version Anfang August 2012
3. aktualisierte Version Ende Anfang Dezember 2014
Liebe Schulkinder
Es ist den Lehrpersonen, der Schulleitung und der Schulpflege ein grosses Anliegen, für alle eine gute Schulatmosphäre zu schaffen.
Du verbringst viel Zeit in der Schule Mülligen und
begegnest dabei anderen Kindern und Erwachsenen.
Die Schulordnung ermöglicht ein angenehmes und
geordnetes Miteinander an unserer Schule. Wir bitten
dich deshalb, die folgenden Regeln einzuhalten.
 Schulweg
Du kommst auf dem direkten Weg zu Fuss zur Schule und gehst nach Schulschluss ohne
Umwege nach Hause.
Um mit dem Velo zu kommen, brauchst du eine Bewilligung.
Andere Fahrzeuge wie Trottinetts oder ähnliches sind nur an den Bewegungstagen zugelassen.
In der Winterzeit ist das Tragen der Leuchtweste obligatorisch, in der Sommerzeit freiwillig.
 Vor und nach dem Unterricht
Betrete das Schulhaus beim ersten Läuten, beim neuen Schulhaus bei „deiner“ Eingangstür.
Deine Jacke hängst du am zugewiesenen Garderobenplatz auf, versorgst deine Schuhe und
ziehst deine Hausschuhe an.
Im Klassenzimmer machst du dich arbeitsbereit.
Im Gang verhältst du dich ruhig, rennst nicht und wirfst nichts herum.
 Schulmaterial
Du trägst Sorge zu Gebäuden, Einrichtung (Stühle, Tische, u.s.w.) und gehst sorgsam mit
Büchern, Heften und anderen Materialien um. Transportiere sie in deinem Schulthek! Die Kosten
für Beschädigungen oder verlorenes Schulmaterial müssen von dir oder deinen Eltern
übernommen werden.
 Aussenanlagen
Grosse Pausen verbringst du draussen und hältst dich an die Pausenregeln. In den kleinen
Pausen bist du im Zimmer oder gehst auf direktem Weg aufs WC und wieder zurück.
Während der Schulzeiten (Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.20 ausser Mittwochnachmittag) ist
das Velofahren, Skaten, Rollerbladen usw. nicht gestattet, ausser während der Bewegungspause.
 Pause / Pausenplatz / Schulareal
Das Schulhausareal ist eine „freundliche Zone“: Du nimmst Rücksicht auf Andere und spielst fair.
Alle haben die gleichen Rechte.
Die Pause verbringst du im Freien und isst deinen Znüni.
Du wirfst die Abfälle in die Abfallkörbe. Nicht Gegessenes nimmst du mit nach Hause.
Bei Problemen in der Pause wendest du dich an die Lehrperson.
Fliegt ausnahmsweise ein Gegenstand auf das Dach, so meldest du dich beim Hauswart.
Nach der Pause betrittst du das Schulhaus mit sauberen Schuhen und trockenen Kleidern. In der
Garderobe ziehst du deine Hausschuhe an und versorgst die Schuhe auf dem Rost. Das
Klassenzimmer betrittst du nur in Hausschuhen.
Nach der Pause machst du dich im Schulzimmer arbeitsbereit.
In den grossen Pausen hältst du dich auf dem eingezeichneten Pausenplatz auf. Einschränkung
ist allenfalls eine gesperrte Wiese – diese ist dann beschildert.
c
Du versorgst das Material wieder in die Spielkiste und meldest einer Lehrperson, wenn etwas
defekt oder verloren gegangen ist.
Mit dem Material aus der Spielkiste spielst du nur draussen.
Auf dem Sprungtuch wird nur „gespickt“, wer es möchte.
 Eingang
Jede Klasse hat einen zugeteilten Eingang. Du betrittst und verlässt das Schulhaus immer durch
diesen Eingang. Du hältst dich ausschliesslich in deiner eigenen Garderobennische auf. Die
fremden Garderobennischen sind für dich tabu.
 Fahrzeuge (Velos, Trottinetts, Kickboards usw.)
Du bringst nur an den Bewegungstagen ein Fahrzeug mit.
Fahrzeuge stellst du beim alten Schulhaus neben der Türe ab, Wege und Zugänge bleiben frei.
Bei Fehlverhalten wird dein Fahrzeug ins Lehrerzimmer genommen, wo du es nach
Unterrichtsschluss wieder abholen kannst.
 Schnee
Du wirfst keine Schneebälle gegen Gebäude. Schneebälle dürfen nur auf dem roten Platz
geworfen werfen. Bevor du ein Schulgebäude betrittst, putzt du an Schuhen und Kleidern den
Schnee gründlich weg.
Schneeskulpturen auf der Wiese lässt du stehen.
 Aufenthalt/Spiele im Gang
Du verbringst Pausen nicht im Gang, auch spielst du dort keine Spiele, ausser mit einer
Sondergenehmigung einer Lehrperson.
 Spielzeug / Fussball
Jede Klasse hat einen eigenen Fussball. Für diesen ist auch die Klasse verantwortlich und bringt
ihn wieder ins Schulzimmer zurück.
Du wirfst keine Bälle gegen Gebäude.
Rechte
Du hast das Recht, von deinen Lehrpersonen und der Schulleitung angehört zu werden.
Wenn du eine Frage oder ein Problem hast, wende dich an eine Lehrperson.
 Verstösse gegen diese Schulordnung werden bestraft.
Schulpflege, Schulteam und Schulleitung
Mülligen, Ende März 2010
2. aktualisierte Version Anfang August 2012
3. aktualisierte Version Ende Anfang Dezember 2014