Seminarveranstaltungen 2016 ________________________________________ 2-16 Kleingruppenseminar Nr. 2/16 A EuGH Rechtsprechung am Freitag, den 12.02.2016 in der Kanzlei Stähle, Belziger Straße 74, 10823 Berlin Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr Europäisches Recht und insbesondere die Rechtsprechung des EuGH hat zu vielen Rechtsgebieten die Rechtsentwicklung in Deutschland in den letzten Jahrzehnten maßgeblich bestimmt. Im Seminar werden die europarechtlichen Neuregelungen mit Auswirkungen auf das Arbeitsrecht sowie die „Highlights“ der EuGH Rechtsprechung der letzten Jahre angesprochen. Es werden die Fallgestaltungen und ihre Besonderheiten erklärt sowie die Einordnung dieser Entscheidungen in die Rechtsentwicklung in Deutschland einschließlich ihrer praktischen Auswirkungen für die Tätigkeiten von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen. Die Entscheidungen werden den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Das Seminar wendet sich an erfahrene Arbeitnehmervertreter, die mit dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vertraut sind. Im Seminar werden sehr unterschiedliche Rechtsfragen in Abfolge angesprochen. Das Seminar wird von Rechtsanwältin Stefanie Wustrack, Fachanwältin für Arbeitsrecht, durchgeführt. Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechender Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX). Die Seminarkosten belaufen sich auf 225,00 € zuzüglich 19 % MwSt. Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5 3-16 Kleingruppenseminar Nr. 3/16 A Umstrukturierung, Outsourcing, Betriebsübergang, Gesellschaftsrecht für Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte Zweitagesseminar am Donnerstag, den 17.03.2016 und Freitag, den 18.03.2016 in der Kanzlei Stähle Belziger Str. 74, 10823 Berlin 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Donnerstag) 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr (Freitag) Umstrukturierungen folgen gesellschaftsrechtlichen Veränderungen. Für Betriebsräte ist es daher wichtig, diese Veränderungen im Wirtschaftsausschuss und im Aufsichtsrat frühzeitig nachzuvollziehen und mit eigenen Vorstellungen zu begleiten. Wo kein Wirtschaftsausschuss und Aufsichtsrat besteht, müssen die Betriebsräte proaktiv derlei Veränderungen abfragen. Das Seminar beginnt mit dem Betriebsbegriff einerseits und dem Unternehmensbegriff andererseits. Sodann geht es um die unterschiedlichen juristischen Personen und ihre Besonderheiten, also die GmbH, die Stiftung, die Genossenschaft, den Verein, die Aktiengesellschaft, die BGB-Gesellschaft und die natürliche Person und die gesellschaftsrechtliche Stellung der Geschäftsführung, der Gesellschafter und des Aufsichtsrats. Es geht auch um die Frage der Gemeinnützigkeit. In der Folge werden Konsequenzen bei Verändungsprozessen auch für die Mitbestimmung (paritätische oder drittelparitätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat) angesprochen. Die Konzernstrukturen des hierarchischen Konzerns, des Gleichordnungskonzerns und des Unterkonzerns werden besprochen, einschließlich des zu bildenden Konzernbetriebsrats. Es werden auch die verschiedenen Möglichkeiten zu betriebs- und unternehmensübergreifenden Betriebsratsstrukturen erörtert (§ 3 BetrVG). Am zweiten Seminartag geht es ausschließlich um den Betriebsübergang, also die Regelungen des § 613a BGB, seine individualrechtlichen Auswirkungen und Besonderheiten. Es geht hierbei um die Rechtsstellung der Mitarbeiter deren Arbeitsverhältnis auf ein anderes Unternehmen übergehen soll sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in diesem Zusammenhang. Angesprochen wird das Übergangs- und Restmandat insbesondere bei Teilbetriebsübergängen. Das Seminar wird von Rechtsanwalt Klaus Stähle, Fachanwalt für Arbeitsrecht durchgeführt. Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechender Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX). Die Seminarkosten belaufen sich auf 450,00 € zuzüglich 19 % MwSt. Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5 Kleingruppenseminar Nr. 4/16 A „Der Klassiker“ Wochenseminar zur betriebsbedingten, verhaltensbedingten und personenbedingten Kündigung sowie Besuch beim Arbeitsgericht Wochenseminar von Montag, den 09.05.2016 bis Freitag, den 13.05.2016 in der Kanzlei Stähle, Belziger Straße 74, 10823 Berlin 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Montag bis Donnerstag) 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Freitag) Das Seminar vermittelt nicht nur Grundkenntnisse, sondern dient auch Fortgeschrittenen zur Wiederauffrischung. Ein kompletter Tag ausschließlich betriebsbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung bzw. Anhörung des Personalrats bzw. der Mitarbeitervertretung. Zweiter Tag: die verhaltensbedingte Kündigung, also die fristlose und auch die ordentliche Kündigung. Am dritten Tag: die personenbedingte, also im Mittelpunkt stehend, die krankheitsbedingte Kündigung nebst Betriebsratsanhörung. Am vierten Tag geht es um den Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens mit besonderem Blick auf das Kündigungsschutzverfahren und die dort geltenden Beweislastgrundsätze sowie die sozialrechtlichen Implikationen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Angesprochen wird auch der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte, Betriebsräte, Personalratsmitglieder, Schwangere, etc.. Am fünften Tag: Besuch im Arbeitsgericht. Es werden verschiedene Verhandlungen besucht und im Anschluss hieran in der Kantine des Arbeitsgerichts besprochen. Das Seminar wird von der Fachanwältin für Arbeitsrecht Stefanie Wustrack und Rechtsanwalt Sebastian Kunz durchgeführt. Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechender Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX). Die Seminarkosten belaufen sich auf 1.100,00 € zuzüglich 19 % MwSt. Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5 Kleingruppenseminar Nr. 5/16 A Schwierige Fragen nach der Arbeitszeit Tagesseminar am Freitag, den 27.05.2016 in der Kanzlei Stähle, Belziger Straße 74, 10823 Berlin 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr Einfache Antworten auf die schwierigen Fragen, was Arbeitszeit ist, gibt es weder für Dienstreisen, Wegezeiten, Umkleidezeiten, Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaft, Pausen, etc.. Das Seminar liefert auf alle Fragen rund um die Arbeitszeit praktisch verwertbare Antworten. Im Mittelpunkt stehen rechtliche Regelungen zum Arbeitszeitgesetz, die aufgrund des Arbeitszeitgesetzes ergangenen einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen und die tarifliche Praxis am Beispiel des TV-L bzw. TVöD. Im Seminar werden auch Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie durch Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen Streitfragen rund um die Arbeitszeit vernünftig aufgelöst werden können. Das Seminar wird von Rechtsanwalt Klaus Stähle, Fachanwalt für Arbeitsrecht, durchgeführt. Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechender Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX). Die Seminarkosten belaufen sich auf 225,00 € zuzüglich 19 % MwSt. Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5 Kleingruppenseminar Nr. 6/16 A Formalia, Formalia! Zweitagesseminar am Donnerstag, den 23.06.2016 und am Freitag, den 24.06.2016 in der Kanzlei Stähle Belziger Str. 74, 10823 Berlin 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Donnerstag) 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr (Freitag) Im Mittelpunkt des Seminars stehen die lästigen Formalia von der korrekten Einladung bis zur richtigen Beschlussfassung über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu Schulungen bis hin zur Einleitung von Beschlussverfahren. Betriebsratsarbeit erfordert mitunter Genauigkeit und Beachtung sämtlicher Förmlichkeiten. Das Seminar wendet sich daher speziell an Betriebsratsvorsitzende, Ausschussvorsitzende, Schriftführer, Sekretariatskräfte des Betriebsrats und seine Assistenten. Im Seminar wird die Beschlussfassung, die Beschlussfähigkeit, Anforderungen an eine Tagesordnung und die Einladung und die Anforderungen an ein Sitzungsprotokoll besprochen. Praktische Beispiele der Fristberechnung für unterschiedliche Fallgestaltungen werden durchgesprochen. Beschlussvorlagen werden im gemeinsamen Gespräch auf ihre formale Richtigkeit kontrolliert, von Beschlüssen zu personellen Einzelmaßnahmen, also Versetzungen und Kündigung, bis hin zu den Anforderungen an Freistellungs- und Kostenübernahmebeschlüsse. Zum Abschluss wird eine ausführliche Geschäftsordnung besprochen, um anhand dieser, einige der Seminarpunkte in einen Regelungszusammenhang zu überführen. Das Zweitagesseminar wird von Rechtsanwalt Sebastian Kunz durchgeführt. Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i. V. m. § 13 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechende Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX). Die Seminarkosten belaufen sich auf 400,00 € zuzüglich 19 % MwSt. Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5 Kleingruppenseminar Nr. 7/16 A Eine neue Vergütungsordnung im Betrieb Tagesseminar am Freitag, den 16.09.2016 in der Kanzlei Stähle, Belziger Straße 74, 10823 Berlin Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr Manche Betriebe haben keine Vergütungsstruktur oder wenden eine veraltete Vergütungsordnung an. Im Seminar werden Wege aufgezeigt, wie eine neue, moderne Vergütungsordnung erarbeitet werden kann und wie die Überleitung vom bisherigen System in ein neues gelingen kann. Das Seminar wendet sich an erfahrene Betriebsratsmitglieder, da der Seminarinhalt Vorkenntnisse im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht voraussetzt. Das Seminar wird von Rechtsanwalt Klaus Stähle, Fachanwalt für Arbeitsrecht, durchgeführt. Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechender Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX). Die Seminarkosten belaufen sich auf 225,00 € zuzüglich 19 % MwSt. Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5 Kleingruppenseminar Nr. 8/16 A Neuregelungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Tagesseminar am Freitag, den 14.10.2016 in der Kanzlei Stähle, Belziger Straße 74, 10823 Berlin Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird novelliert. Im November 2015 legte Arbeitministerin Nahles ihren Entwurf zur Neuregelung des AÜG vor. Im Seminar werden rund um Leiharbeit und Werkverträge die Neuregelungen und die aktuelle Rechtsprechung vorgestellt. Es werden praktische Handlungsschritte erörtert, wie mit den Neuregelungen in der betrieblichen Praxis umgegangen werden kann. Das Seminar wird von Rechtsanwalt Klaus Stähle, Fachanwalt für Arbeitsrecht, durchgeführt. Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechender Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX). Die Seminarkosten belaufen sich auf 225,00 € zuzüglich 19 % MwSt. Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5 Kleingruppenseminar Nr. 9/16 A Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz Zweitagesseminar am Donnerstag, den 10.11.2016 und Freitag, den 11.11.2016 in der Kanzlei Stähle, Belziger Straße 74, 10823 Berlin 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Donnerstag) 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr (Freitag) Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz nehmen bedauerlicherweise immer weiter zu. Das Seminar will für die Problematik, also die Wahrnehmung von psychischen Erkrankungen im Arbeitsumfeld sensibilisieren, das Krankheitsbild als solches aufzeigen, Behandlungsmöglichkeiten erläutern und arbeitsrechtliche Instrumentarien, wie dem begegnet werden kann, aufzeigen. Die Sensibilisierung im Umgang mit der eigenen Wahrnehmung von psychischen Erkrankungen, erkennbar z. B. am gestörten Kommunikationsverhalten und an anderen Merkmalen, wird das langjährige und erfahrene Betriebsratsmitglied Rolf Becker am Vormittag des 1. Seminartages übernehmen. Am Nachmittag wird der Neurologe Wilfried Steinhauer die psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz aus ärztlicher Sicht beschreiben. Am zweiten Tag geht es um die arbeitsrechtlichen Aspekte, also die Unterstützung des Betriebsrats, des Personalrats und der Mitarbeitervertretung für erkrankte Kollegen und Kolleginnen mit dem Instrumentarium des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts. Das Seminar wird von Rechtsanwältin Stefanie Wustrack, Fachanwältin für Arbeitsrecht, durchgeführt. Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechender Regelungen (§ 96 Abs. 8 SGB IX). Die Seminarkosten belaufen sich auf 500,00 € zuzüglich 19 % MwSt. Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5 Die Seminarkosten beinhalten die Durchführung des Seminars, die Seminarunterlagen sowie die Verpflegung am Seminartag. Bitte veranlassen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Entsendungsbeschluss und teilen Sie die Entsendung Ihrem Arbeitgeber mit. Zur Anmeldung benutzen Sie bitte für jedes Seminar und jeden Teilnehmer ein separates Anmeldeformular und faxen dieses bzw. schicken dieses vollständig ausgefüllt an uns zurück. Die Rechnung über die Seminarteilnahme übersenden wir Ihnen nach dem Seminar. Kosten der Anreise rechnen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber direkt ab. Sollte der Arbeitgeber die Freistellung für die Teilnahme verweigern oder die Bezahlung der Rechnung verweigern, setzen Sie sich bitte mit uns zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Verbindung. Kanzlei Stähle
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