Seminarveranstaltungen 2016

Seminarveranstaltungen 2016
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2-16
Kleingruppenseminar Nr. 2/16 A
EuGH Rechtsprechung
am Freitag, den 12.02.2016
in der Kanzlei Stähle,
Belziger Straße 74, 10823 Berlin
Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Europäisches Recht und insbesondere die Rechtsprechung des EuGH hat
zu vielen Rechtsgebieten die Rechtsentwicklung in Deutschland in den
letzten Jahrzehnten maßgeblich bestimmt. Im Seminar werden die
europarechtlichen Neuregelungen mit Auswirkungen auf das Arbeitsrecht
sowie die „Highlights“ der EuGH Rechtsprechung der letzten Jahre
angesprochen. Es werden die Fallgestaltungen und ihre Besonderheiten
erklärt sowie die Einordnung dieser Entscheidungen in die
Rechtsentwicklung in Deutschland einschließlich ihrer praktischen
Auswirkungen für die Tätigkeiten von Betriebsräten, Personalräten und
Mitarbeitervertretungen. Die Entscheidungen werden den Teilnehmern zur
Verfügung gestellt.
Das Seminar wendet sich an erfahrene Arbeitnehmervertreter, die mit
dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vertraut sind. Im Seminar
werden sehr unterschiedliche Rechtsfragen in Abfolge angesprochen.
Das Seminar wird von Rechtsanwältin Stefanie Wustrack, Fachanwältin für
Arbeitsrecht, durchgeführt.
Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40
Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG-EKD,
§ 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechender Regelungen (§ 96 Abs. 8
SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 225,00 € zuzüglich 19 % MwSt.
Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5
3-16
Kleingruppenseminar Nr. 3/16 A
Umstrukturierung, Outsourcing, Betriebsübergang, Gesellschaftsrecht für
Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte
Zweitagesseminar
am Donnerstag, den 17.03.2016
und Freitag, den 18.03.2016
in der Kanzlei Stähle
Belziger Str. 74, 10823 Berlin
9:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Donnerstag)
9:00 Uhr bis 15:30 Uhr (Freitag)
Umstrukturierungen folgen gesellschaftsrechtlichen Veränderungen. Für
Betriebsräte ist es daher wichtig, diese Veränderungen im
Wirtschaftsausschuss und im Aufsichtsrat frühzeitig nachzuvollziehen und
mit eigenen Vorstellungen zu begleiten. Wo kein Wirtschaftsausschuss und
Aufsichtsrat besteht, müssen die Betriebsräte proaktiv derlei
Veränderungen abfragen. Das Seminar beginnt mit dem Betriebsbegriff
einerseits und dem Unternehmensbegriff andererseits. Sodann geht es um
die unterschiedlichen juristischen Personen und ihre Besonderheiten, also
die GmbH, die Stiftung, die Genossenschaft, den Verein, die
Aktiengesellschaft, die BGB-Gesellschaft und die natürliche Person und die
gesellschaftsrechtliche Stellung der Geschäftsführung, der Gesellschafter
und des Aufsichtsrats. Es geht auch um die Frage der Gemeinnützigkeit.
In der Folge werden Konsequenzen bei Verändungsprozessen auch für die
Mitbestimmung (paritätische oder drittelparitätische Mitbestimmung im
Aufsichtsrat) angesprochen.
Die Konzernstrukturen des hierarchischen Konzerns, des
Gleichordnungskonzerns und des Unterkonzerns werden besprochen,
einschließlich des zu bildenden Konzernbetriebsrats.
Es werden auch die verschiedenen Möglichkeiten zu betriebs- und
unternehmensübergreifenden Betriebsratsstrukturen erörtert (§ 3
BetrVG).
Am zweiten Seminartag geht es ausschließlich um den Betriebsübergang,
also die Regelungen des § 613a BGB, seine individualrechtlichen
Auswirkungen und Besonderheiten. Es geht hierbei um die Rechtsstellung
der Mitarbeiter deren Arbeitsverhältnis auf ein anderes Unternehmen
übergehen soll sowie die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in
diesem Zusammenhang. Angesprochen wird das Übergangs- und
Restmandat insbesondere bei Teilbetriebsübergängen.
Das Seminar wird von Rechtsanwalt Klaus Stähle, Fachanwalt für
Arbeitsrecht durchgeführt.
Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40
Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG-EKD,
§ 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechender Regelungen (§ 96 Abs. 8
SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 450,00 € zuzüglich 19 % MwSt.
Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5
Kleingruppenseminar Nr. 4/16 A
„Der Klassiker“
Wochenseminar zur betriebsbedingten, verhaltensbedingten und
personenbedingten Kündigung sowie Besuch beim Arbeitsgericht
Wochenseminar
von Montag, den 09.05.2016
bis Freitag, den 13.05.2016
in der Kanzlei Stähle,
Belziger Straße 74, 10823 Berlin
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Montag bis Donnerstag)
09:00 Uhr bis 15:00 Uhr (Freitag)
Das Seminar vermittelt nicht nur Grundkenntnisse, sondern dient auch
Fortgeschrittenen zur Wiederauffrischung. Ein kompletter Tag
ausschließlich betriebsbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung bzw.
Anhörung des Personalrats bzw. der Mitarbeitervertretung. Zweiter Tag:
die verhaltensbedingte Kündigung, also die fristlose und auch die
ordentliche Kündigung. Am dritten Tag: die personenbedingte, also im
Mittelpunkt stehend, die krankheitsbedingte Kündigung nebst
Betriebsratsanhörung. Am vierten Tag geht es um den Ablauf des
arbeitsgerichtlichen Verfahrens mit besonderem Blick auf das
Kündigungsschutzverfahren und die dort geltenden Beweislastgrundsätze
sowie die sozialrechtlichen Implikationen bei der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses. Angesprochen wird auch der
Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte, Betriebsräte,
Personalratsmitglieder, Schwangere, etc.. Am fünften Tag: Besuch im
Arbeitsgericht. Es werden verschiedene Verhandlungen besucht und im
Anschluss hieran in der Kantine des Arbeitsgerichts besprochen.
Das Seminar wird von der Fachanwältin für Arbeitsrecht Stefanie Wustrack
und Rechtsanwalt Sebastian Kunz durchgeführt.
Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40
Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG-EKD,
§ 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechender Regelungen (§ 96 Abs. 8
SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 1.100,00 € zuzüglich 19 % MwSt.
Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5
Kleingruppenseminar Nr. 5/16 A
Schwierige Fragen nach der Arbeitszeit
Tagesseminar
am Freitag, den 27.05.2016
in der Kanzlei Stähle,
Belziger Straße 74, 10823 Berlin
08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Einfache Antworten auf die schwierigen Fragen, was Arbeitszeit ist, gibt es
weder für Dienstreisen, Wegezeiten, Umkleidezeiten, Bereitschaftsdienste,
Rufbereitschaft, Pausen, etc.. Das Seminar liefert auf alle Fragen rund um
die Arbeitszeit praktisch verwertbare Antworten. Im Mittelpunkt stehen
rechtliche Regelungen zum Arbeitszeitgesetz, die aufgrund des
Arbeitszeitgesetzes ergangenen einschlägigen gerichtlichen
Entscheidungen und die tarifliche Praxis am Beispiel des TV-L bzw. TVöD.
Im Seminar werden auch Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie durch
Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen Streitfragen rund um
die Arbeitszeit vernünftig aufgelöst werden können.
Das Seminar wird von Rechtsanwalt Klaus Stähle, Fachanwalt für
Arbeitsrecht, durchgeführt.
Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40
Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG-EKD,
§ 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechender Regelungen (§ 96 Abs. 8
SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 225,00 € zuzüglich 19 % MwSt.
Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5
Kleingruppenseminar Nr. 6/16 A
Formalia, Formalia!
Zweitagesseminar
am Donnerstag, den 23.06.2016 und
am Freitag, den 24.06.2016
in der Kanzlei Stähle
Belziger Str. 74, 10823 Berlin
9:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Donnerstag)
9:00 Uhr bis 15:30 Uhr (Freitag)
Im Mittelpunkt des Seminars stehen die lästigen Formalia von der
korrekten Einladung bis zur richtigen Beschlussfassung über die
Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu Schulungen bis hin zur
Einleitung von Beschlussverfahren. Betriebsratsarbeit erfordert mitunter
Genauigkeit und Beachtung sämtlicher Förmlichkeiten. Das Seminar
wendet sich daher speziell an Betriebsratsvorsitzende,
Ausschussvorsitzende, Schriftführer, Sekretariatskräfte des Betriebsrats
und seine Assistenten. Im Seminar wird die Beschlussfassung, die
Beschlussfähigkeit, Anforderungen an eine Tagesordnung und die
Einladung und die Anforderungen an ein Sitzungsprotokoll besprochen.
Praktische Beispiele der Fristberechnung für unterschiedliche
Fallgestaltungen werden durchgesprochen. Beschlussvorlagen werden im
gemeinsamen Gespräch auf ihre formale Richtigkeit kontrolliert, von
Beschlüssen zu personellen Einzelmaßnahmen, also Versetzungen und
Kündigung, bis hin zu den Anforderungen an Freistellungs- und
Kostenübernahmebeschlüsse.
Zum Abschluss wird eine ausführliche Geschäftsordnung besprochen, um
anhand dieser, einige der Seminarpunkte in einen
Regelungszusammenhang zu überführen.
Das Zweitagesseminar wird von Rechtsanwalt Sebastian Kunz
durchgeführt.
Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40
Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i. V. m. § 13 Abs. 2 MVG-EKD,
§ 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechende Regelungen (§ 96 Abs. 8
SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 400,00 € zuzüglich 19 % MwSt.
Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5
Kleingruppenseminar Nr. 7/16 A
Eine neue Vergütungsordnung im Betrieb
Tagesseminar
am Freitag, den 16.09.2016
in der Kanzlei Stähle,
Belziger Straße 74, 10823 Berlin
Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Manche Betriebe haben keine Vergütungsstruktur oder wenden eine
veraltete Vergütungsordnung an. Im Seminar werden Wege aufgezeigt,
wie eine neue, moderne Vergütungsordnung erarbeitet werden kann und
wie die Überleitung vom bisherigen System in ein neues gelingen kann.
Das Seminar wendet sich an erfahrene Betriebsratsmitglieder, da der
Seminarinhalt Vorkenntnisse im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht
voraussetzt.
Das Seminar wird von Rechtsanwalt Klaus Stähle, Fachanwalt für
Arbeitsrecht, durchgeführt.
Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40
Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG-EKD,
§ 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechender Regelungen (§ 96 Abs. 8
SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 225,00 € zuzüglich 19 % MwSt.
Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5
Kleingruppenseminar Nr. 8/16 A
Neuregelungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Tagesseminar
am Freitag, den 14.10.2016
in der Kanzlei Stähle,
Belziger Straße 74, 10823 Berlin
Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird novelliert. Im November 2015
legte Arbeitministerin Nahles ihren Entwurf zur Neuregelung des AÜG vor.
Im Seminar werden rund um Leiharbeit und Werkverträge die
Neuregelungen und die aktuelle Rechtsprechung vorgestellt. Es werden
praktische Handlungsschritte erörtert, wie mit den Neuregelungen in der
betrieblichen Praxis umgegangen werden kann.
Das Seminar wird von Rechtsanwalt Klaus Stähle, Fachanwalt für
Arbeitsrecht, durchgeführt.
Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40
Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG-EKD,
§ 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechender Regelungen (§ 96 Abs. 8
SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 225,00 € zuzüglich 19 % MwSt.
Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5
Kleingruppenseminar Nr. 9/16 A
Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz
Zweitagesseminar
am Donnerstag, den 10.11.2016
und Freitag, den 11.11.2016
in der Kanzlei Stähle,
Belziger Straße 74, 10823 Berlin
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Donnerstag)
09:00 Uhr bis 15:30 Uhr (Freitag)
Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz nehmen bedauerlicherweise
immer weiter zu. Das Seminar will für die Problematik, also die
Wahrnehmung von psychischen Erkrankungen im Arbeitsumfeld
sensibilisieren, das Krankheitsbild als solches aufzeigen,
Behandlungsmöglichkeiten erläutern und arbeitsrechtliche
Instrumentarien, wie dem begegnet werden kann, aufzeigen.
Die Sensibilisierung im Umgang mit der eigenen Wahrnehmung von
psychischen Erkrankungen, erkennbar z. B. am gestörten
Kommunikationsverhalten und an anderen Merkmalen, wird das
langjährige und erfahrene Betriebsratsmitglied Rolf Becker am Vormittag
des 1. Seminartages übernehmen. Am Nachmittag wird der Neurologe
Wilfried Steinhauer die psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz aus
ärztlicher Sicht beschreiben. Am zweiten Tag geht es um die
arbeitsrechtlichen Aspekte, also die Unterstützung des Betriebsrats, des
Personalrats und der Mitarbeitervertretung für erkrankte Kollegen und
Kolleginnen mit dem Instrumentarium des kollektiven und individuellen
Arbeitsrechts.
Das Seminar wird von Rechtsanwältin Stefanie Wustrack, Fachanwältin für
Arbeitsrecht, durchgeführt.
Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40
Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs. 3 MVG-EKD i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG-EKD,
§ 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechender Regelungen (§ 96 Abs. 8
SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 500,00 € zuzüglich 19 % MwSt.
Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5
Die Seminarkosten beinhalten die Durchführung des Seminars, die
Seminarunterlagen sowie die Verpflegung am Seminartag.
Bitte veranlassen Sie rechtzeitig einen entsprechenden
Entsendungsbeschluss und teilen Sie die Entsendung Ihrem Arbeitgeber
mit.
Zur Anmeldung benutzen Sie bitte für jedes Seminar und jeden
Teilnehmer ein separates Anmeldeformular und faxen dieses bzw.
schicken dieses vollständig ausgefüllt an uns zurück.
Die Rechnung über die Seminarteilnahme übersenden wir Ihnen nach dem
Seminar.
Kosten der Anreise rechnen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber direkt ab.
Sollte der Arbeitgeber die Freistellung für die Teilnahme verweigern oder
die Bezahlung der Rechnung verweigern, setzen Sie sich bitte mit uns zur
Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Verbindung.
Kanzlei Stähle