Seminarflyer JAV 2 - Gesundheit und Soziales Bayern

Seminar für
Jugend- und Auszubildendenvertretungen
nach § 37 Abs. 6 BetrVG
JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern/nach
Krankenpflegegesetz Qualitätssicherung der beruflichen
Erstausbildung (JAV 2 - BetrVG)
Termin:
Montag, 23. März 2015, 12:00 Uhr bis
Freitag, 27. März 2015, 13:00 Uhr
Seminarnummer:
834-051-2015/WSB
Referent/en:
Frau Hannah Dienst
Ort:
Tagungs- und Seminarhotel Schönblick
Am Höhenberg 12
92318 Neumarkt
 +49 (9181) 32712
Teilnehmerbeitrag:
Seminargebühr
Unterkunft/Verpflegung
Gesamt
825,00 €
436,00 €
1.261,00 €
Seminarinhalt:
Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles Wesentliche über das Krankenpflegegesetz (KrPflG).
Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die praktischen Fragen: Welchen
Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis zu leisten? Welche Pflichten stehen an?
Und - ganz wichtig - auf welche Weise können JAV und Betriebs- bzw. Personalrat kontrollieren und
sicherstellen, dass Azubis eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung
erhalten? Wie können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn interne Bildungsmaßnahmen
durchgeführt werden?
Die Seminarinhalte in Stichworten:








Die Regelungen zur Ausbildung nach dem KrPflG
Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß KrPflG
Pflichten des Trägers der Ausbildung
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen
Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebs-/Personalrat
Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle
Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb
Freistellung zum Besuch der Krankenpflegeschule
DGB Bildungswerk Bayern e.V.
Landesstelle
Schwanthalerstr. 64, 80336 München,
 +49 89 55 93 36-60  +49 89 55 3 36 61
 [email protected]
www.dgb-bildungswerk-bayern.de
VERBINDLICHE ANMELDUNG zum Seminar
DGB Bildungswerk Bayern e.V.
Landesstelle
Schwanthalerstr. 64
80336 München
+4989559336-60
 +4989559336-61
www.dgb-bildungswerk-bayern.de
 [email protected]
Betrieb/Dienststelle:
Für Fragen zuständig:
Straße:
Name:
PLZ:
Ort:
Telefon:
Email:
Telefax:
Falls abweichende Rechnungsadresse:
Betrieb:
Straße:
Thema:
Ort:
Termin:
Seminar-Nr.:
Anmeldeschluss:
Name, Vorname
PLZ:
Ort:
JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz
Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2 - BetrVG)
Neumarkt
23.03.2015 - 27.03.2015
834-051-2015/WSB
23.02.2015
Privatanschrift
PLZ/Ort
Übernachtung
☐ ja
☐ nein
☐ ja
☐ nein
☐ ja
☐ nein
Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 und § 65 BetrVG zu
tragen. Die An- und Abreise ist individuell zu gestalten. Sie richtet sich nach der betrieblichen Reisekostenregelung und ist
ebenfalls vom Arbeitgeber zu bezahlen. Wir weisen darauf hin, dass die oben genannten Freistellungen durch entsprechende
Beschlüsse geregelt und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gewährleistet sein muss.
Beschluss des Gremiums gefasst am:
Unterschrift des Gremiums:
...................................................................
...........................................................................................
(Firmenstempel)
Hinweis: Diese Angaben werden auf elektronische Datenträger zeitweise gespeichert. Ihre Verwendung erfolgt
ausschließlich zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des DGB Bildungswerk e.V.
Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers:
Für die oben genannten Seminarteilnehmer werden die Seminarkosten und die Kosten für Unterkunft und
Verpflegung übernommen. Der Rechnungsbetrag wird direkt an das DGB Bildungswerk Bayern e.V. bezahlt.
....................................................................
Ort, Datum
.........................................................................................
Firmenstempel/Unterschrift