Seminar für Jugend- und Auszubildendenvertretungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2 - BetrVG) Termin: Montag, 23. März 2015, 12:00 Uhr bis Freitag, 27. März 2015, 13:00 Uhr Seminarnummer: 834-051-2015/WSB Referent/en: Frau Hannah Dienst Ort: Tagungs- und Seminarhotel Schönblick Am Höhenberg 12 92318 Neumarkt +49 (9181) 32712 Teilnehmerbeitrag: Seminargebühr Unterkunft/Verpflegung Gesamt 825,00 € 436,00 € 1.261,00 € Seminarinhalt: Nach dem Einführungsseminar folgt nun alles Wesentliche über das Krankenpflegegesetz (KrPflG). Paragrafenreiterei findet nicht statt, es geht auch hier wieder um die praktischen Fragen: Welchen Beitrag haben Azubis für ein gutes Ausbildungsergebnis zu leisten? Welche Pflichten stehen an? Und - ganz wichtig - auf welche Weise können JAV und Betriebs- bzw. Personalrat kontrollieren und sicherstellen, dass Azubis eine qualitativ hochwertige und damit zukunftsgerichtete Ausbildung erhalten? Wie können sie mitwirken und mitbestimmen, wenn interne Bildungsmaßnahmen durchgeführt werden? Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Regelungen zur Ausbildung nach dem KrPflG Pflichten und Verhalten der Auszubildenden gemäß KrPflG Pflichten des Trägers der Ausbildung Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte bei der Durchführung von Bildungsmaßnahmen Die Kontrolle der Ausbildung durch die JAV und den Betriebs-/Personalrat Beurteilungssysteme, Ausbildungsstandkontrolle Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb Freistellung zum Besuch der Krankenpflegeschule DGB Bildungswerk Bayern e.V. Landesstelle Schwanthalerstr. 64, 80336 München, +49 89 55 93 36-60 +49 89 55 3 36 61 [email protected] www.dgb-bildungswerk-bayern.de VERBINDLICHE ANMELDUNG zum Seminar DGB Bildungswerk Bayern e.V. Landesstelle Schwanthalerstr. 64 80336 München +4989559336-60 +4989559336-61 www.dgb-bildungswerk-bayern.de [email protected] Betrieb/Dienststelle: Für Fragen zuständig: Straße: Name: PLZ: Ort: Telefon: Email: Telefax: Falls abweichende Rechnungsadresse: Betrieb: Straße: Thema: Ort: Termin: Seminar-Nr.: Anmeldeschluss: Name, Vorname PLZ: Ort: JAV-Praxis II: Ausbildung checken und verbessern/nach Krankenpflegegesetz Qualitätssicherung der beruflichen Erstausbildung (JAV 2 - BetrVG) Neumarkt 23.03.2015 - 27.03.2015 834-051-2015/WSB 23.02.2015 Privatanschrift PLZ/Ort Übernachtung ☐ ja ☐ nein ☐ ja ☐ nein ☐ ja ☐ nein Die Kosten für die Teilnahme hat der Arbeitgeber gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit § 40 und § 65 BetrVG zu tragen. Die An- und Abreise ist individuell zu gestalten. Sie richtet sich nach der betrieblichen Reisekostenregelung und ist ebenfalls vom Arbeitgeber zu bezahlen. Wir weisen darauf hin, dass die oben genannten Freistellungen durch entsprechende Beschlüsse geregelt und die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber gewährleistet sein muss. Beschluss des Gremiums gefasst am: Unterschrift des Gremiums: ................................................................... ........................................................................................... (Firmenstempel) Hinweis: Diese Angaben werden auf elektronische Datenträger zeitweise gespeichert. Ihre Verwendung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des DGB Bildungswerk e.V. Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers: Für die oben genannten Seminarteilnehmer werden die Seminarkosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernommen. Der Rechnungsbetrag wird direkt an das DGB Bildungswerk Bayern e.V. bezahlt. .................................................................... Ort, Datum ......................................................................................... Firmenstempel/Unterschrift
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