Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. Freistuhl 7, 44137 Dortmund, 0231 124144, www.ipaa.de Workshop Regionale BR-Gremien Spartenbetriebsräte BR-Gremien nach funktionalen Strukturen 02. - 03. Dezember 2015 Mercure Hotel Dortmund Centrum, Olpe 2, 44135 Dortmund, Tel.: 0231 543200, Fax: 0231 574354 Energiewende zwingt zu Umstrukturierungen Die Energiewende, der verstärkte Einsatz von regenerativen Energiequellen, der Strompreisverfall, haben Auswirkungen auf die Betriebsergebnisse und die Dividendenzahlungen. Sie zwingen die Energieversorgungsunternehmen zu Reaktionen. Neue Geschäftsfelder fangen den Erlöseinbruch nicht auf. Unser Referent: Verschlankung durch Umstrukturierungen ist zur Zeit in der Diskussions- bzw. Umsetzungsphase. Weg von alten Strukturen, hin zu Strukturen mit weniger Entscheidungsträgern. Aus vielen Unternehmen werden einige wenige Unternehmen unter einem meist einheitlichen Dach. Die Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz verliert u. U. ganze Aufsichtsratsgremien. Die bisherigen Betriebsratsstrukturen müssen neu organisiert werden. Zukünftige Betriebsratsstrukturen jetzt die Weichen stellen Je nach Umsetzungsphase der Umstrukturierungen stehen Betriebsratswahlen schon vor Ablauf der ordentlichen Amtsperiode an. Wenn es keine tarifvertraglichen Regelungen gem. § 3 BetrVG gibt, werden Betriebsräte nach dem Gesetz gewählt. In vielen Unternehmen werden aber vom Gesetz abweichende Regelungen gem. § 3 BetrVG angestrebt. Folgende Schwerpunktthemen werden im Workshop behandelt: Unternehmenseinheitliche Betriebsratsgremien Regionale Betriebsratsgremien Spartenbetriebsratsgremien Betriebsratsgremien nach funktionalen Einheiten Übergangsmandate Übergangsstrukturen, wie z. B. Gastmandate Anfechtungsrisiken Aktuelle Rechtsprechung des BAG Schicksal der Betriebsvereinbarungen (Gesamt- und Konzernvereinbarungen) Mitbestimmung sichern und gestalten In diesem Workshop diskutieren wir die verschiedenen Möglichkeiten, die der Gesetzgeber bietet. Insbesondere unter dem gesetzlichen Vorbehalt, dass eine vom Gesetz abweichende Regelung nur möglich ist: wenn dies die Bildung von Betriebsräten erleichtert oder einer sachgerechten Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer dient; wenn dies der sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben des Betriebsrats dient; wenn es einer wirksamen und zweckmäßigen Interessenvertretung der Arbeitnehmer dient; Rolf-Christian Otto Ausbildung / Qualifikation: Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Studium in Göttingen, wissenschaftliche Tätigkeit an den Universitäten Göttingen und Jena. Tätigkeitsschwerpunkte: Dozent beim Hessischen Verwaltungsschulverband, Verwaltungsseminar Kassel, Mitglied im Aufsichtsrat der AVU Aktiengesellschaft für VersorgungsUnternehmen, Gevelsberg, Experte des kollektiven Arbeitsrechts (BetrVG, TVG). Berater von Betriebsräten und Referent arbeitsrechtlicher Seminare in allen Fragen des Arbeitsrechts und Betriebsverfassungsgesetzes. Vertreter von Arbeitnehmern vor Gericht. Beratung: Praktische Beispiele und Probleme bestehender § 3 Tarifverträge stehen ebenfalls zur Diskussion. Berater von Betriebsratsgremien der deutschen Energiewirtschaft. Seminartermin: 02.12.2015, 10.00 Uhr - 03.12.2015, 15.00 Uhr, 5483 K Mercure Hotel Dortmund Centrum, Olpe 2, 44135 Dortmund, Telefon 0231 543200 Beratung von Änderungen der Betriebsratsstrukturen in den Unternehmen auf Grundlage der Tarifverträge zum § 3 BetrVG. Referent: Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kassel Gebühr: 340,00 Euro, zzgl. Tagungspauschale und Unterbringungskosten. Anmeldungen zu diesem Workshop über beiliegendes Anmeldeformular oder direkt unter www.ipaa.de
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