Workshop - IPAA eV

Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V.
Freistuhl 7, 44137 Dortmund, 0231 124144, www.ipaa.de
Workshop
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Regionale BR-Gremien
Spartenbetriebsräte
BR-Gremien nach funktionalen Strukturen
02. - 03. Dezember 2015
Mercure Hotel Dortmund Centrum,
Olpe 2, 44135 Dortmund, Tel.: 0231 543200, Fax: 0231 574354
Energiewende zwingt zu Umstrukturierungen
Die Energiewende, der verstärkte Einsatz von regenerativen Energiequellen, der
Strompreisverfall, haben Auswirkungen auf die Betriebsergebnisse und die
Dividendenzahlungen. Sie zwingen die Energieversorgungsunternehmen zu Reaktionen.
Neue Geschäftsfelder fangen den Erlöseinbruch nicht auf.
Unser Referent:
Verschlankung durch Umstrukturierungen ist zur Zeit in der Diskussions- bzw.
Umsetzungsphase. Weg von alten Strukturen, hin zu Strukturen mit weniger
Entscheidungsträgern. Aus vielen Unternehmen werden einige wenige Unternehmen unter
einem meist einheitlichen Dach.
Die Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz verliert u. U. ganze
Aufsichtsratsgremien. Die bisherigen Betriebsratsstrukturen müssen neu organisiert
werden.
Zukünftige Betriebsratsstrukturen jetzt die Weichen stellen
Je nach Umsetzungsphase der Umstrukturierungen stehen Betriebsratswahlen schon vor
Ablauf der ordentlichen Amtsperiode an. Wenn es keine tarifvertraglichen Regelungen gem.
§ 3 BetrVG gibt, werden Betriebsräte nach dem Gesetz gewählt.
In vielen Unternehmen werden aber vom Gesetz abweichende Regelungen gem.
§ 3 BetrVG angestrebt. Folgende Schwerpunktthemen werden im Workshop behandelt:
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Unternehmenseinheitliche Betriebsratsgremien
Regionale Betriebsratsgremien
Spartenbetriebsratsgremien
Betriebsratsgremien nach funktionalen Einheiten
Übergangsmandate
Übergangsstrukturen, wie z. B. Gastmandate
Anfechtungsrisiken
Aktuelle Rechtsprechung des BAG
Schicksal der Betriebsvereinbarungen (Gesamt- und Konzernvereinbarungen)
Mitbestimmung sichern und gestalten
In diesem Workshop diskutieren wir die verschiedenen
Möglichkeiten, die der Gesetzgeber bietet. Insbesondere unter
dem gesetzlichen Vorbehalt, dass eine vom Gesetz abweichende
Regelung nur möglich ist:
 wenn dies die Bildung von Betriebsräten erleichtert oder einer
sachgerechten Wahrnehmung der Interessen der
Arbeitnehmer dient;
 wenn dies der sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben
des Betriebsrats dient;
 wenn
es
einer
wirksamen
und
zweckmäßigen
Interessenvertretung der Arbeitnehmer dient;
Rolf-Christian Otto
Ausbildung
/
Qualifikation:
Rechtsanwalt (Bundesrepublik
Deutschland), Fachanwalt für
Arbeitsrecht,
Schwerpunkte:
Arbeitsrecht,
Betriebsverfassungsrecht, Studium in Göttingen, wissenschaftliche Tätigkeit
an den Universitäten Göttingen
und Jena.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Dozent beim Hessischen Verwaltungsschulverband, Verwaltungsseminar Kassel, Mitglied im
Aufsichtsrat der AVU Aktiengesellschaft
für
VersorgungsUnternehmen, Gevelsberg, Experte des kollektiven Arbeitsrechts
(BetrVG,
TVG).
Berater von Betriebsräten und
Referent arbeitsrechtlicher Seminare in allen Fragen des Arbeitsrechts und Betriebsverfassungsgesetzes.
Vertreter von Arbeitnehmern vor
Gericht.
Beratung:
Praktische Beispiele und Probleme bestehender
§ 3 Tarifverträge stehen ebenfalls zur Diskussion.
Berater von Betriebsratsgremien
der deutschen Energiewirtschaft.
Seminartermin: 02.12.2015, 10.00 Uhr - 03.12.2015, 15.00 Uhr, 5483 K
Mercure Hotel Dortmund Centrum, Olpe 2, 44135 Dortmund, Telefon 0231 543200
Beratung von Änderungen der
Betriebsratsstrukturen in den
Unternehmen auf Grundlage der
Tarifverträge zum § 3 BetrVG.
Referent:
Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kassel
Gebühr:
340,00 Euro, zzgl. Tagungspauschale und Unterbringungskosten.
Anmeldungen zu diesem Workshop über beiliegendes Anmeldeformular oder direkt unter www.ipaa.de