Aktuelles Seminarprogramm als PDF - kanzlei

Seminarveranstaltungen
1. Halbjahr 2016
Formalia, Formalia!
Kleingruppenseminar Nr. 6/16 A
Zweitagesseminar
am Donnerstag, den 23.06.2016 und
am Freitag, den 24.06.2016
in der Kanzlei Stähle
Belziger Str. 74, 10823 Berlin
9:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Donnerstag)
9:00 Uhr bis 15:30 Uhr (Freitag)
ES SIND
NOCH
4 PLÄTZE
FREI!
Anfahrt: www.kanzlei-staehle.de > Kontakt
Im Mittelpunkt des Seminars stehen die lästigen Formalia von der korrekten
Einladung bis zur richtigen Beschlussfassung über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu Schulungen bis hin zur Einleitung von Beschlussverfahren. Betriebsratsarbeit erfordert mitunter Genauigkeit und Beachtung
sämtlicher Förmlichkeiten. Das Seminar wendet sich daher speziell an Betriebsratsvorsitzende, Ausschussvorsitzende, Schriftführer, Sekretariatskräfte des Betriebsrats und seine Assistenten. Im Seminar wird die Beschlussfassung, die Beschlussfähigkeit, Anforderungen an eine Tagesordnung und
die Einladung und die Anforderungen an ein Sitzungsprotokoll besprochen.
Praktische Beispiele der Fristberechnung für unterschiedliche Fallgestaltungen werden durchgesprochen. Beschlussvorlagen werden im gemeinsamen
Gespräch auf ihre formale Richtigkeit kontrolliert, von Beschlüssen zu personellen Einzelmaßnahmen, also Versetzungen und Kündigung, bis hin zu
den Anforderungen an Freistellungs- und Kostenübernahmebeschlüsse.
Zum Abschluss wird eine ausführliche Geschäftsordnung besprochen, um
anhand dieser, einige der Seminarpunkte in einen Regelungszusammenhang zu überführen. Das Zweitagesseminar wird von Rechtsanwalt Sebastian Kunz durchgeführt.
Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs.
3 MVG-EKD i. V. m. § 13 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechende Regelungen
(§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 400,00 € zuzüglich 19 % MwSt.
Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5
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2. Halbjahr 2016
Eine neue Vergütungsordnung im Betrieb
Kleingruppenseminar Nr. 7/16 A
Tagesseminar
am Freitag, den 16.09.2016
in der Kanzlei Stähle,
Belziger Straße 74, 10823 Berlin
Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Anfahrt: www.kanzlei-staehle.de > Kontakt
Manche Betriebe haben keine Vergütungsstruktur oder wenden eine veraltete Vergütungsordnung an. Im Seminar werden Wege aufgezeigt, wie eine
neue, moderne Vergütungsordnung erarbeitet werden kann und wie die
Überleitung vom bisherigen System in ein neues gelingen kann. Das Seminar wendet sich an erfahrene Betriebsratsmitglieder, da der Seminarinhalt
Vorkenntnisse im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht voraussetzt.
Das Seminar wird von Rechtsanwalt Klaus Stähle, Fachanwalt für Arbeitsrecht, durchgeführt.
Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs.
3 MVG-EKD i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechender Regelungen
(§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 225,00 € zuzüglich 19 % MwSt.
Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5
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Neuregelungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
Kleingruppenseminar Nr. 8/16 A
Tagesseminar
am Freitag, den 14.10.2016
in der Kanzlei Stähle,
Belziger Straße 74, 10823 Berlin
Beginn: 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Anfahrt: www.kanzlei-staehle.de > Kontakt
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird novelliert. Im November 2015
legte Arbeitministerin Nahles ihren Entwurf zur Neuregelung des AÜG vor.
Im Seminar werden rund um Leiharbeit und Werkverträge die Neuregelungen und die aktuelle Rechtsprechung vorgestellt. Es werden praktische
Handlungsschritte erörtert, wie mit den Neuregelungen in der betrieblichen
Praxis umgegangen werden kann.
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Das Seminar wird von Rechtsanwalt Klaus Stähle, Fachanwalt für Arbeitsrecht, durchgeführt.
Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs.
3 MVG-EKD i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechender Regelungen
(§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 225,00 € zuzüglich 19 % MwSt.
Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5
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Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz
Kleingruppenseminar Nr. 9/16 A
Zweitagesseminar
am Donnerstag, den 10.11.2016
und Freitag, den 11.11.2016
in der Kanzlei Stähle,
Belziger Straße 74, 10823 Berlin
09:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Donnerstag)
09:00 Uhr bis 15:30 Uhr (Freitag)
Anfahrt: www.kanzlei-staehle.de > Kontakt
Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz nehmen bedauerlicherweise immer weiter zu. Das Seminar will für die Problematik, also die Wahrnehmung
von psychischen Erkrankungen im Arbeitsumfeld sensibilisieren, das Krankheitsbild als solches aufzeigen, Behandlungsmöglichkeiten erläutern und
arbeitsrechtliche Instrumentarien, wie dem begegnet werden kann, aufzeigen.
Die Sensibilisierung im Umgang mit der eigenen Wahrnehmung von psychischen Erkrankungen, erkennbar z. B. am gestörten Kommunikationsverhalten und an anderen Merkmalen, wird das langjährige und erfahrene Betriebsratsmitglied Rolf Becker am Vormittag des 1. Seminartages übernehmen. Am Nachmittag wird der Neurologe Wilfried Steinhauer die psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz aus ärztlicher Sicht beschreiben. Am
zweiten Tag geht es um die arbeitsrechtlichen Aspekte, also die Unterstützung des Betriebsrats, des Personalrats und der Mitarbeitervertretung für
erkrankte Kollegen und Kolleginnen mit dem Instrumentarium des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts.
Das Seminar wird von Rechtsanwalt Klaus Stähle, Fachanwalt für Arbeitsrecht, durchgeführt.
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Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs.
3 MVG-EKD i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechender Regelungen
(§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 500,00 € zuzüglich 19 % MwSt.
Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5
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1. Halbjahr 2017
Meine Rechte als Betriebsrat, MAV und
Personalratsmitglied
Kleingruppenseminar Nr. 1/17 A
Tagesseminar
am Freitag, den 20.01.2017
in der Kanzlei Stähle,
Belziger Straße 74, 10823 Berlin
08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Anfahrt: www.kanzlei-staehle.de > Kontakt
Immer nur an die Anderen denken? Arbeitnehmervertreter dürfen und müssen auch einmal ihre eigenen Angelegenheiten in den Vordergrund stellen
dürfen, wenn es z. B. um Nachteile beim innerbetrieblichen Aufstieg und
deshalb eine zu geringe Vergütung geht, um quälende Schreiben wegen der
Erstattung von Reisekosten, dem Wegfall von Nachtzuschlägen oder
Schwierigkeiten bei der Freistellung und Kostenübernahme von Seminarveranstaltungen. Besprochen werden auch der besondere Kündigungsschutz einschließlich des Zustimmungsersetzungsverfahrens und den Einschränkungen der Versetzungsmöglichkeit von Betriebsräten.
Das Seminar wird von Rechtsanwalt Sebastian Kunz durchgeführt.
Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs.
3 MVG-EKD i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechender Regelungen
(§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 200,00 € zuzüglich 19 % MwSt.
Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5
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Die Krux mit der Aufstockung
Kleingruppenseminar Nr. 2/17 A
Tagesseminar
am Freitag, den 24.03.2017
in der Kanzlei Stähle,
Belziger Straße 74, 10823 Berlin
08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Anfahrt: www.kanzlei-staehle.de > Kontakt
In diesem Eintagesspezialseminar geht es um kollektive und individuelle
Handlungsmöglichkeiten zur Aufstockung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer.
Es geht zentral um die praktische Anwendung des § 19 TzBfG und § 99
BetrVG. Es werden die einschlägigen Urteile und der richtige taktische und
prozessuale Umgang mit den individuellen und kollektiven Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt, Aufstockungswünsche der Arbeitnehmer durchzusetzen.
Das Seminar wird von Rechtsanwalt Klaus Stähle, Fachanwalt für Arbeitsrecht, durchgeführt.
Das Seminar ist eine Veranstaltung nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 40 Abs. 1 BetrVG bzw. § 19 Abs.
3 MVG-EKD i. V. m. § 30 Abs. 2 MVG-EKD, § 40 Abs. 1 PersVG Berlin und entsprechender Regelungen
(§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Die Seminarkosten belaufen sich auf 225,00 € zuzüglich 19 % MwSt.
Max. Teilnehmerzahl: 7; Mindestteilnehmerzahl: 5
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Die Seminarkosten beinhalten die Durchführung des Seminars, die Seminarunterlagen sowie die Verpflegung am Seminartag.
Bitte veranlassen Sie rechtzeitig einen entsprechenden Entsendungsbeschluss und teilen Sie die Entsendung Ihrem Arbeitgeber mit.
Zur Anmeldung benutzen Sie bitte für jedes Seminar und jeden Teilnehmer
ein separates Anmeldeformular und faxen dieses bzw. schicken dieses vollständig ausgefüllt an uns zurück.
Die Rechnung über die Seminarteilnahme übersenden wir Ihnen nach dem
Seminar.
Kosten der Anreise rechnen Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber direkt ab. Sollte
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der Arbeitgeber die Freistellung für die Teilnahme verweigern oder die Bezahlung der Rechnung verweigern, setzen Sie sich bitte mit uns zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in Verbindung.
Gerne führen wir für Sie auch Spezialseminare durch, schulen Wahlvorstände und Betriebsratsgremien, Mitarbeitervertretungen und Personalräte. Erkundigen Sie sich nach unseren Konditionen. Sie können
gerne den für Sie passenden Termin in Absprache mit unserem Sekretariat vereinbaren. Seminare können sowohl in unseren Kanzleiräumen
als auch am Sitz Ihres Arbeitgebers durchgeführt werden. Die Seminarinhalte können nach Absprachen festgelegt werden.
Wenn Sie an weiteren Veranstaltungen der Kanzlei Stähle interessiert sind,
schauen Sie einfach gelegentlich auf unsere Homepage.
Mit freundlichen Grüßen
Stähle
Rechtsanwalt
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