Lagebericht „Menschenhandel 2014“: Verstärktes Vorgehen gegen illegale Prostitution und Ausbeutung (Wien, 29. Juli 2015) Menschenhandel ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und kann Frauen, Männer und Kinder gleichermaßen betreffen. Die sexuelle Ausbeutung ist einer der Hauptgründe von Menschenhandel. Anlässlich des Welttages gegen Menschenhandel am 30. Juli veröffentlicht das Bundeskriminalamt den aktuellen Lagebericht 2014 mit Zahlen und Fakten. Im Jahr 2014 wurden 61 Tatverdächtige wegen Menschenhandels ermittelt. Im Vergleich dazu waren es 25 Tatverdächtige im Jahr 2013. Gegen 38 Personen wurde wegen grenzüberschreitender Prostitution ermittelt (2013: 52). Opfer von Menschenhandel wurden letztes Jahr 48 Personen (2013: 24), 31 Menschen wurden Opfer grenzüberschreitender Prostitution (2013: 49). Die Dunkelziffer dürfte jedoch weitaus höher sein, da sich die Opfer aus Scham und Angst oftmals nicht an die Behörden wenden. Ansprechpartner sind daher nicht selten diverse NGOs, mit denen die Polizei eng zusammenarbeitet. Durch die Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels (LEFÖ-IBF) wurden im Jahr 2014 insgesamt 256 Frauen betreut. Prostitution in Österreich Die Ausübung der Prostitution ist in Österreich durch Bundes- und Landesgesetze geregelt und unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen an sich legal. In allen Landesgesetzen bestehen jedoch Regelungen über Verbotszonen und Mindestabstände zu Schutzobjekten wie etwa Kirchen, Schulen und Krankenhäuser. Die Zahl der registrierten Prostituierten lag 2014 bei ca. 7.400 (2013: 6.500). Da mit Ausnahme des Bundeslandes Wien keine zentrale Registrierung erfolgt, beruhen diese Angaben auf den Ergebnissen von Strukturermittlungen und Kontrollen. Wie schon im Vorjahr kamen die meisten in Österreich tätigen Sexdienstleisterinnen und -dienstleister aus Rumänien, Ungarn und Bulgarien. Bei der Prostitutionsausübung haben Bordelle, Bars, Saunaclubs, Massagestudios nicht an Bedeutung verloren, waren doch mit Ende letzten Jahres 761 Rotlichtbetriebe beim Bundeskriminalamt (.BK) gemeldet. Auch das Anbieten von Sexdienstleistungen via Internet bzw. Mobiltelefone ist immer mehr im Steigen begriffen. Ebenso hält der Trend der letzten Jahre zur Eröffnung von Großbordellen mit bis zu 60 Sexdienstleisterinnen nach wie vor an. Maßnahmen der Kriminalpolizei Die Kernaufgabe der österreichischen Polizei ist die rasche Identifizierung der Opfer, die in dieser schwierigen Situation eine wertschätzende und sensible Behandlung brauchen. Die Polizei investiert daher viel in Ausbildungen und in die Sensibilisierung der Beamtinnen und Beamten. Der Start dafür wird bereits im Grundausbildungslehrgang gelegt und in den Fortbildungskursen intensiviert. Darüber hinaus gibt es Schulungen im Rahmen der verpflichtenden berufsbegleitenden Fortbildung. 2015 finden drei Fortbildungsseminare in enger Zusammenarbeit von BK und der NGO LEFÖ/IBF statt. Zur Sensibilisierung und Opfererkennung in den Polizeianhaltezentren wurden ebenso zwei Schulungen durchgeführt. Auf Länderebene werden außerdem jährlich Schulungen für die sogenannten Rotlichtbezirksermittler umgesetzt. Da Angehörige und Mitwissende der Opfer ratlos sind und einen Ansprechstelle brauchen, führt das .BK eine eigene Meldestelle für Menschenhandel. Hier können rund um die Uhr auch anonyme Hinweise per Telefon unter +43 (0)1 24836-985383 oder per E-Mail unter [email protected] gemeldet werden. Zur Koordinierung und Intensivierung der internationalen Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels wurde in Österreich im November 2004 die Task Force Menschenhandel unter Leitung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA) eingerichtet. Das Bundesministerium für Inneres (BMI) ist seit der Gründung der Task Force aktiv daran beteiligt. Aktuell wird an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 2015 bis 2017 zur Bekämpfung des Menschenhandels gearbeitet. Opfer schützen – Täter bestrafen Die enge Zusammenarbeit und der Austausch mit den zahlreichen NGOs ist neben den Schulungen ein Schwerpunkt der Polizeiarbeit. Eine Arbeit, die vor allem auch Fingerspitzengefühl und Einfühlsamkeit bedarf. „Unsere Antwort auf dieses sensible Thema ist klar und deutlich: Opfer schützen und Täter bestrafen. Diesen Weg werden wir daher weitergehen, unsere Kräfte im Kampf gegen Menschenhandel bündeln und auch in Zukunft vehement dagegen vorgehen“, so die Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner, anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen Menschenhandelsberichtes. Menschenhandel vs. Schlepperei Anders als bei der Schlepperei, also der Organisation bzw. Durchführung rechtswidriger Einreise von Fremden nach Österreich, steht beim Menschenhandel die Ausbeutung im Vordergrund. Dabei ist nicht nur die sexuelle Ausbeutung, die Ausbeutung der Arbeitskraft und Organentnahme, sondern auch die Ausbeutung zur Bettelei und zur Begehung von Straftaten umfasst. Der Bericht „Menschenhandel 2014“ des Bundeskriminalamts Detaillierte Informationen und Zahlen finden Sie im Bericht Menschenhandel 2014, der auf der Homepage www.bundeskriminalamt.at als Download zur Verfügung steht. Medienrückfragen: Bundeskriminalamt Mag. Silvia Strasser Leiterin des Büros für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Josef-Holaubek-Platz 1, 1090 Wien Tel: +43 (0)1 24836-985004 Mobil: +43 (0)664 264 07 13 [email protected] www.bundeskriminalamt.at www.facebook.com/bundeskriminalamt
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