Menschenhandel 2014 - Bundesministerium für Inneres

Lagebericht „Menschenhandel 2014“: Verstärktes Vorgehen gegen
illegale Prostitution und Ausbeutung
(Wien, 29. Juli 2015) Menschenhandel ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung und kann Frauen, Männer und Kinder gleichermaßen betreffen. Die
sexuelle Ausbeutung ist einer der Hauptgründe von Menschenhandel. Anlässlich des
Welttages gegen Menschenhandel am 30. Juli veröffentlicht das Bundeskriminalamt
den aktuellen Lagebericht 2014 mit Zahlen und Fakten.
Im Jahr 2014 wurden 61 Tatverdächtige wegen Menschenhandels ermittelt. Im Vergleich
dazu waren es 25 Tatverdächtige im Jahr 2013. Gegen 38 Personen wurde wegen
grenzüberschreitender Prostitution ermittelt (2013: 52). Opfer von Menschenhandel wurden
letztes Jahr 48 Personen (2013: 24), 31 Menschen wurden Opfer grenzüberschreitender
Prostitution (2013: 49). Die Dunkelziffer dürfte jedoch weitaus höher sein, da sich die Opfer
aus Scham und Angst oftmals nicht an die Behörden wenden. Ansprechpartner sind daher
nicht selten diverse NGOs, mit denen die Polizei eng zusammenarbeitet. Durch die
Interventionsstelle für Betroffene des Frauenhandels (LEFÖ-IBF) wurden im Jahr 2014
insgesamt 256 Frauen betreut.
Prostitution in Österreich
Die Ausübung der Prostitution ist in Österreich durch Bundes- und Landesgesetze geregelt
und unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen an sich legal. In allen
Landesgesetzen bestehen jedoch Regelungen über Verbotszonen und Mindestabstände zu
Schutzobjekten wie etwa Kirchen, Schulen und Krankenhäuser. Die Zahl der registrierten
Prostituierten lag 2014 bei ca. 7.400 (2013: 6.500). Da mit Ausnahme des Bundeslandes
Wien keine zentrale Registrierung erfolgt, beruhen diese Angaben auf den Ergebnissen von
Strukturermittlungen und Kontrollen. Wie schon im Vorjahr kamen die meisten in Österreich
tätigen Sexdienstleisterinnen und -dienstleister aus Rumänien, Ungarn und Bulgarien.
Bei der Prostitutionsausübung haben Bordelle, Bars, Saunaclubs, Massagestudios nicht an
Bedeutung verloren, waren doch mit Ende letzten Jahres 761 Rotlichtbetriebe beim
Bundeskriminalamt (.BK) gemeldet. Auch das Anbieten von Sexdienstleistungen via Internet
bzw. Mobiltelefone ist immer mehr im Steigen begriffen. Ebenso hält der Trend der letzten
Jahre zur Eröffnung von Großbordellen mit bis zu 60 Sexdienstleisterinnen nach wie vor an.
Maßnahmen der Kriminalpolizei
Die Kernaufgabe der österreichischen Polizei ist die rasche Identifizierung der Opfer, die in
dieser schwierigen Situation eine wertschätzende und sensible Behandlung brauchen. Die
Polizei investiert daher viel in Ausbildungen und in die Sensibilisierung der Beamtinnen und
Beamten. Der Start dafür wird bereits im Grundausbildungslehrgang gelegt und in den
Fortbildungskursen intensiviert. Darüber hinaus gibt es Schulungen im Rahmen der
verpflichtenden berufsbegleitenden Fortbildung. 2015 finden drei Fortbildungsseminare in
enger Zusammenarbeit von BK und der NGO LEFÖ/IBF statt. Zur Sensibilisierung und
Opfererkennung in den Polizeianhaltezentren wurden ebenso zwei Schulungen durchgeführt.
Auf Länderebene werden außerdem jährlich Schulungen für die sogenannten
Rotlichtbezirksermittler umgesetzt.
Da Angehörige und Mitwissende der Opfer ratlos sind und einen Ansprechstelle brauchen,
führt das .BK eine eigene Meldestelle für Menschenhandel. Hier können rund um die Uhr
auch anonyme Hinweise per Telefon unter +43 (0)1 24836-985383 oder per E-Mail unter
[email protected] gemeldet werden.
Zur Koordinierung und Intensivierung der internationalen Maßnahmen zur Bekämpfung des
Menschenhandels wurde in Österreich im November 2004 die Task Force Menschenhandel
unter Leitung des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres (BMEIA)
eingerichtet. Das Bundesministerium für Inneres (BMI) ist seit der Gründung der Task Force
aktiv daran beteiligt. Aktuell wird an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 2015 bis
2017 zur Bekämpfung des Menschenhandels gearbeitet.
Opfer schützen – Täter bestrafen
Die enge Zusammenarbeit und der Austausch mit den zahlreichen NGOs ist neben den
Schulungen ein Schwerpunkt der Polizeiarbeit. Eine Arbeit, die vor allem auch
Fingerspitzengefühl und Einfühlsamkeit bedarf. „Unsere Antwort auf dieses sensible Thema
ist klar und deutlich: Opfer schützen und Täter bestrafen. Diesen Weg werden wir daher
weitergehen, unsere Kräfte im Kampf gegen Menschenhandel bündeln und auch in Zukunft
vehement dagegen vorgehen“, so die Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner, anlässlich
der Veröffentlichung des aktuellen Menschenhandelsberichtes.
Menschenhandel vs. Schlepperei
Anders als bei der Schlepperei, also der Organisation bzw. Durchführung rechtswidriger
Einreise von Fremden nach Österreich, steht beim Menschenhandel die Ausbeutung im
Vordergrund. Dabei ist nicht nur die sexuelle Ausbeutung, die Ausbeutung der Arbeitskraft
und Organentnahme, sondern auch die Ausbeutung zur Bettelei und zur Begehung von
Straftaten umfasst.
Der Bericht „Menschenhandel 2014“ des Bundeskriminalamts
Detaillierte Informationen und Zahlen finden Sie im Bericht Menschenhandel 2014, der auf
der Homepage www.bundeskriminalamt.at als Download zur Verfügung steht.
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Mag. Silvia Strasser
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