Kolloquium und Seminar „Strafrecht in der Praxis“

Prof. Dr. Karsten Altenhain
VRiLG Rainer Drees
Wintersemester 2015/16
Im kommenden Wintersemester bieten wir ein
Kolloquium und Seminar
„Strafrecht in der Praxis“
an. Die Veranstaltung wird in den Räumen des Landgerichts Düsseldorf – voraussichtlich im sog. Schwurgerichtssaal – stattfinden.
A. In der Veranstaltung wird in Form eines Kolloquiums ein im Frühjahr 2012 vor dem
Landgericht Düsseldorf verhandelter Fall unter Mitwirkung von an den Ermittlungen
und an der Hauptverhandlung Beteiligten der Polizei, Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Nebenklage und des Gerichts besprochen.
Gegenstand der gemeinsamen Erörterung werden mit dem Fall zusammenhängende
Probleme des Strafverfahrensrechts, aber auch Fragen des materiellen Strafrechts
sein. Ziel der Veranstaltung ist es, an die Praxis des Strafverfahrens heranzuführen
und den Blick für praktische Anwendung strafprozessualer Normen schärfen. Anhand
des konkreten Falls werden sämtliche Verfahrensabschnitte (Ermittlungsverfahren,
Anklageerhebung, Zwischenverfahren, Hauptverhandlung, Revisionsverfahren vor
dem Bundesgerichtshof, Vollstreckungsverfahren) besprochen. Dabei sollen auch
Themen erörtert werden, die rechtspolitisch immer wieder Gegenstand der Diskussion
sind (bspw. Umfang der Belehrung des Beschuldigten, Zeitpunkt der Mitwirkung von
Verteidigern, Täter-Opfer-Ausgleich). Zum Abschluss der Veranstaltung soll ein Besuch einer Justizvollzugsanstalt stattfinden.
B. Studierende, die zusätzlich einen Seminarschein erlangen wollen, können – nach
Abschluss des Kolloquiums – eine schriftliche Seminararbeit verfassen und hierbei ihre
Erkenntnisse aus der Veranstaltung verarbeiten. Es wird Wert darauf gelegt, dass sie
zu den erarbeiteten Fragestellungen eine eigene Meinung entwickeln.
Vergeben werden folgende Themen:
1. Die Belehrung des Beschuldigten, insbesondere beim Vorwurf besonders schwerwiegender Taten – Stand der Rechtsprechung und Kritik
2. Die Belehrung des Beschuldigten, insbesondere beim Vorwurf besonders schwerwiegender Taten – Stand der Diskussion zur Änderung der Rechtslage und Kritik
3. Notwendige Verteidigung im Ermittlungsverfahren – insbesondere beim Vorwurf
besonders schwerwiegender Taten (Rechtslage, Stand der Reformdiskussion und
Kritik)
4. § 46b StGB – Anwendungsbereich und Kritik
5. Der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StGB)
6. Die Nebenklage von Angehörigen (§ 395 Abs. 2 Nr. 2 StPO) – Rechtslage und
Kritik
7. Das Recht des Nebenklägervertreters auf Akteneinsicht und seine Grenzen
8. Der Anspruch des nebenklageberechtigten Angehörigen (§ 395 Abs. 2 Nr. 2 StPO)
auf Beiordnung eines Beistands (§ 397a Abs. 1 Nr. 2 StPO) – Stand der Rechtsprechung zur sog. „Gruppenvertretung“ und Kritik
9. Probleme bei der Feststellung des Tötungsvorsatzes
10. Verhältnis zwischen Tathandlung und Taterfolg bei der Körperverletzung mit Todesfolge
C. Das Kolloquium ist als Blockveranstaltung ausgelegt.
Termine:
Montag, 26.10.2015
Montag, 2.11.2015
Montag, 9.11.2015
Mittwoch, 18.11.2015
Montag, 23.11.2015
Mittwoch, 25.11.2015
Zeit:
16.30 – 19.00 Uhr
Ort:
Landgericht Düsseldorf, Werdener Str. 1, 40227 Düsseldorf
Der Termin des Besuchs der Justizvollzugsanstalt steht noch nicht fest.
D. An der Veranstaltung können max. 20 Studierende teilnehmen. Zur Anmeldung
schreiben Sie bitte eine E-Mail an den Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht
und Medienrecht ([email protected]). Bitte teilen Sie darin mit: Name, Anschrift,
Matrikelnummer und Fachsemester (im WS 2015/16). Falls Sie eine Seminararbeit
anfertigen möchten, teilen Sie bitte zusätzlich mit, welches Thema sie interessiert.
Zur Vorbereitung der Veranstaltung wird in der ersten Semesterwoche (19.-23.10.)
eine Vorbesprechung stattfinden, in der auch die Themen der Seminararbeiten vergeben werden. Der Termin wird noch bekanntgegeben.