Prof. Dr. Karsten Altenhain VRiLG Rainer Drees Wintersemester 2015/16 Im kommenden Wintersemester bieten wir ein Kolloquium und Seminar „Strafrecht in der Praxis“ an. Die Veranstaltung wird in den Räumen des Landgerichts Düsseldorf – voraussichtlich im sog. Schwurgerichtssaal – stattfinden. A. In der Veranstaltung wird in Form eines Kolloquiums ein im Frühjahr 2012 vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelter Fall unter Mitwirkung von an den Ermittlungen und an der Hauptverhandlung Beteiligten der Polizei, Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Nebenklage und des Gerichts besprochen. Gegenstand der gemeinsamen Erörterung werden mit dem Fall zusammenhängende Probleme des Strafverfahrensrechts, aber auch Fragen des materiellen Strafrechts sein. Ziel der Veranstaltung ist es, an die Praxis des Strafverfahrens heranzuführen und den Blick für praktische Anwendung strafprozessualer Normen schärfen. Anhand des konkreten Falls werden sämtliche Verfahrensabschnitte (Ermittlungsverfahren, Anklageerhebung, Zwischenverfahren, Hauptverhandlung, Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof, Vollstreckungsverfahren) besprochen. Dabei sollen auch Themen erörtert werden, die rechtspolitisch immer wieder Gegenstand der Diskussion sind (bspw. Umfang der Belehrung des Beschuldigten, Zeitpunkt der Mitwirkung von Verteidigern, Täter-Opfer-Ausgleich). Zum Abschluss der Veranstaltung soll ein Besuch einer Justizvollzugsanstalt stattfinden. B. Studierende, die zusätzlich einen Seminarschein erlangen wollen, können – nach Abschluss des Kolloquiums – eine schriftliche Seminararbeit verfassen und hierbei ihre Erkenntnisse aus der Veranstaltung verarbeiten. Es wird Wert darauf gelegt, dass sie zu den erarbeiteten Fragestellungen eine eigene Meinung entwickeln. Vergeben werden folgende Themen: 1. Die Belehrung des Beschuldigten, insbesondere beim Vorwurf besonders schwerwiegender Taten – Stand der Rechtsprechung und Kritik 2. Die Belehrung des Beschuldigten, insbesondere beim Vorwurf besonders schwerwiegender Taten – Stand der Diskussion zur Änderung der Rechtslage und Kritik 3. Notwendige Verteidigung im Ermittlungsverfahren – insbesondere beim Vorwurf besonders schwerwiegender Taten (Rechtslage, Stand der Reformdiskussion und Kritik) 4. § 46b StGB – Anwendungsbereich und Kritik 5. Der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StGB) 6. Die Nebenklage von Angehörigen (§ 395 Abs. 2 Nr. 2 StPO) – Rechtslage und Kritik 7. Das Recht des Nebenklägervertreters auf Akteneinsicht und seine Grenzen 8. Der Anspruch des nebenklageberechtigten Angehörigen (§ 395 Abs. 2 Nr. 2 StPO) auf Beiordnung eines Beistands (§ 397a Abs. 1 Nr. 2 StPO) – Stand der Rechtsprechung zur sog. „Gruppenvertretung“ und Kritik 9. Probleme bei der Feststellung des Tötungsvorsatzes 10. Verhältnis zwischen Tathandlung und Taterfolg bei der Körperverletzung mit Todesfolge C. Das Kolloquium ist als Blockveranstaltung ausgelegt. Termine: Montag, 26.10.2015 Montag, 2.11.2015 Montag, 9.11.2015 Mittwoch, 18.11.2015 Montag, 23.11.2015 Mittwoch, 25.11.2015 Zeit: 16.30 – 19.00 Uhr Ort: Landgericht Düsseldorf, Werdener Str. 1, 40227 Düsseldorf Der Termin des Besuchs der Justizvollzugsanstalt steht noch nicht fest. D. An der Veranstaltung können max. 20 Studierende teilnehmen. Zur Anmeldung schreiben Sie bitte eine E-Mail an den Lehrstuhl für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Medienrecht ([email protected]). Bitte teilen Sie darin mit: Name, Anschrift, Matrikelnummer und Fachsemester (im WS 2015/16). Falls Sie eine Seminararbeit anfertigen möchten, teilen Sie bitte zusätzlich mit, welches Thema sie interessiert. Zur Vorbereitung der Veranstaltung wird in der ersten Semesterwoche (19.-23.10.) eine Vorbesprechung stattfinden, in der auch die Themen der Seminararbeiten vergeben werden. Der Termin wird noch bekanntgegeben.
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