Prozessvollmacht und Vollmacht - Strafverteidigung

Vollmacht
Rechtsanwälte
Manfred Gülich & Jens Heiko Fahrenholz
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wird in Sachen
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wegen
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Vollmacht zu meiner Verteidigung bzw. Vertretung in allen Instanzen sowie Vorverfahren und
Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung und dem OWiG erteilt, die insbesondere umfasst:
1. Strafantrag, Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 172 Abs. 2 StPO, Privat-, Neben- oder
Widerklage (Antrag) zu stellen bzw. zu erheben und die jeweiligen Anträge zurückzunehmen,
2. in öffentlichen Sitzungen aufzutreten und mich in meiner Abwesenheit in der Hauptverhandlung zu
vertreten, §§ 234, 239 Abs. 1, 350 Abs. 2, 387 Abs. 1, 411 Abs. 2 Nr. 1 StPO,
3. den Antrag auf Entbindung der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung (§ 233 StPO) zu
stellen und zurückzunehmen,
4. in allen Instanzen als mein Verteidiger und/oder Vertreter zu handeln und aufzutreten,
5. Untervollmacht – auch im Sinne des § 139 StPO – zu erteilen,
6. Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen, zu beschränken und auf solche zu verzichten,
7. Anträge auf Wiedereinsetzung, Wiederaufnahme des Verfahrens, Haftentlassung, Strafaussetzung,
Kostenfestsetzung und andere Anträge zu stellen und zurückzunehmen,
8. Zustellungen aller Art in Empfang zu nehmen,
9. Gelder, Wertsachen, Kosten, Bußzahlungen, Kautionen etc. mit rechtlicher Wirkung für und gegen mich
in Empfang zu nehmen und Quittungen zu erteilen.
Mir ist bekannt, dass meine personenbezogenen Daten in der EDV-Anlage der Bevollmächtigten gespeichert
werden. Ich erteile hierzu ausdrücklich meine Zustimmung.
Sollten in einem Straf- oder Bußgeldverfahren meine notwendigen Auslagen der Staatskasse auferlegt
werden, trete ich bereits jetzt den mir insoweit zustehenden Anspruch bis zur Höhe der gesetzlichen
Wahlverteidigergebühren zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer an meinen Verteidiger, Herrn Rechtsanwalt
Jens Heiko Fahrenholz, ab.
Ort/Datum:_____________________________
Unterschrift_____________________________________